Berufliche Potenziale von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen möglichst rasch nutzen können
- ShortId
-
17.3189
- Id
-
20173189
- Updated
-
14.11.2025 06:35
- Language
-
de
- Title
-
Berufliche Potenziale von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen möglichst rasch nutzen können
- AdditionalIndexing
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2811;44;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bezüglich Integration und Beitrag zum Fachkräftemangel soll das Potenzial von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen raschestmöglich genutzt werden können. Damit nicht wertvolle Zeit verlorengeht, soll eine Potenzialabklärung unmittelbar nach dem Asylentscheid gemacht werden.</p><p>Der Grund ist relativ einfach: Das Schweizer Bildungssystem mit der starken Berufslehre, den höheren Fachschulen, den Fachhochschulen unterscheidet sich deutlich von den Bildungssystemen anderer Länder. Damit die Integration in Arbeitsmarkt und Bildungssystem raschestmöglich erfolgen kann, erscheint mir das ein wichtiger und sinnvoller Weg. Die Potenzialabklärung ermöglicht, ohne Umwege den sinnvollsten und schnellsten Integrationsweg zu ermöglichen. Raschestmögliche, gute und zielgerichtete Integration ist nachhaltig und in meinen Augen auch eine günstige Lösung.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin, dass das Potenzial von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels genutzt werden soll. Dies entspricht auch den Zielsetzungen der Teilrevisionen des Ausländergesetzes "Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen" (16.027) sowie "Integration" (13.030), die das Parlament am 16. Dezember 2016 verabschiedet hat.</p><p>Der Bundesrat erachtet Potenzialabklärungen als ein wichtiges Instrument, um vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge rasch beruflich gezielt integrieren zu können.</p><p>Potenzialabklärungen für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge sind ein zentrales Instrument der Integrationsförderung. Sie werden bereits heute in einigen Kantonen teilweise im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme eingesetzt. Da Potenzialabklärungen die Grundlage für die Erarbeitung eines individualisierten Integrationsplans bilden, wird das Staatssekretariat für Migration unter Einbindung der Berufsbildung und der Arbeitsmarktbehörden weitere Massnahmen prüfen, um dieses Instrument stärker zu verankern.</p><p>Wie bereits in der Antwort vom 15. Februar 2017 auf die Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates 16.3911, "Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen", festgehalten, teilt der Bundesrat grundsätzlich auch das Anliegen, dass es mehr finanzielle Mittel braucht, um die berufliche Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen sicherzustellen.</p><p>Die Kantone haben hierzu Erhebungen zum finanziellen Bedarf getätigt und am 3. März 2017 den zuständigen Departementsvorstehenden präsentiert. Bund und Kantone haben sich in der Folge auf eine gemeinsame Integrationsagenda Schweiz geeinigt. Im Rahmen dieser Integrationsagenda erarbeiten Bund und Kantone bis Ende 2017 gemeinsame Ziele und Massnahmen, um die beruflichen Potenziale namentlich auch von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen besser zu nutzen. Für die Umsetzung dieser Ziele werden zudem die erforderlichen finanziellen Mittel und die erwarteten Einsparungen präzisiert. Fragen zum Prozess und zu den Kosten der Potenzialabklärung sowie der individuellen Begleitung (Coaching, Fallführung) werden auch Gegenstand der Abklärungen sein.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates sind die Ergebnisse der Integrationsagenda Schweiz abzuwarten. Er lehnt daher die Motion mit ihren konkreten Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt ab.</p><p>Im Falle einer Annahme im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei allen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen unmittelbar nach dem Asylentscheid eine Abklärung der beruflichen Potenziale durchgeführt wird. Ziel dieser Potenzialabkärung ist es, eine berufliche Perspektive zu entwickeln und die Personen geeigneten Qualifizierungs- und Bildungsmassnahmen zuzuweisen. Die erforderlichen Beiträge an die Aufwendungen der Kantone sind im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 sowie der Integrationsförderungskredite des Bundes bereitzustellen.</p>
- Berufliche Potenziale von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen möglichst rasch nutzen können
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bezüglich Integration und Beitrag zum Fachkräftemangel soll das Potenzial von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen raschestmöglich genutzt werden können. Damit nicht wertvolle Zeit verlorengeht, soll eine Potenzialabklärung unmittelbar nach dem Asylentscheid gemacht werden.</p><p>Der Grund ist relativ einfach: Das Schweizer Bildungssystem mit der starken Berufslehre, den höheren Fachschulen, den Fachhochschulen unterscheidet sich deutlich von den Bildungssystemen anderer Länder. Damit die Integration in Arbeitsmarkt und Bildungssystem raschestmöglich erfolgen kann, erscheint mir das ein wichtiger und sinnvoller Weg. Die Potenzialabklärung ermöglicht, ohne Umwege den sinnvollsten und schnellsten Integrationsweg zu ermöglichen. Raschestmögliche, gute und zielgerichtete Integration ist nachhaltig und in meinen Augen auch eine günstige Lösung.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin, dass das Potenzial von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels genutzt werden soll. Dies entspricht auch den Zielsetzungen der Teilrevisionen des Ausländergesetzes "Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen" (16.027) sowie "Integration" (13.030), die das Parlament am 16. Dezember 2016 verabschiedet hat.</p><p>Der Bundesrat erachtet Potenzialabklärungen als ein wichtiges Instrument, um vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge rasch beruflich gezielt integrieren zu können.</p><p>Potenzialabklärungen für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge sind ein zentrales Instrument der Integrationsförderung. Sie werden bereits heute in einigen Kantonen teilweise im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme eingesetzt. Da Potenzialabklärungen die Grundlage für die Erarbeitung eines individualisierten Integrationsplans bilden, wird das Staatssekretariat für Migration unter Einbindung der Berufsbildung und der Arbeitsmarktbehörden weitere Massnahmen prüfen, um dieses Instrument stärker zu verankern.</p><p>Wie bereits in der Antwort vom 15. Februar 2017 auf die Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates 16.3911, "Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen", festgehalten, teilt der Bundesrat grundsätzlich auch das Anliegen, dass es mehr finanzielle Mittel braucht, um die berufliche Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen sicherzustellen.</p><p>Die Kantone haben hierzu Erhebungen zum finanziellen Bedarf getätigt und am 3. März 2017 den zuständigen Departementsvorstehenden präsentiert. Bund und Kantone haben sich in der Folge auf eine gemeinsame Integrationsagenda Schweiz geeinigt. Im Rahmen dieser Integrationsagenda erarbeiten Bund und Kantone bis Ende 2017 gemeinsame Ziele und Massnahmen, um die beruflichen Potenziale namentlich auch von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen besser zu nutzen. Für die Umsetzung dieser Ziele werden zudem die erforderlichen finanziellen Mittel und die erwarteten Einsparungen präzisiert. Fragen zum Prozess und zu den Kosten der Potenzialabklärung sowie der individuellen Begleitung (Coaching, Fallführung) werden auch Gegenstand der Abklärungen sein.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates sind die Ergebnisse der Integrationsagenda Schweiz abzuwarten. Er lehnt daher die Motion mit ihren konkreten Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt ab.</p><p>Im Falle einer Annahme im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei allen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen unmittelbar nach dem Asylentscheid eine Abklärung der beruflichen Potenziale durchgeführt wird. Ziel dieser Potenzialabkärung ist es, eine berufliche Perspektive zu entwickeln und die Personen geeigneten Qualifizierungs- und Bildungsmassnahmen zuzuweisen. Die erforderlichen Beiträge an die Aufwendungen der Kantone sind im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 sowie der Integrationsförderungskredite des Bundes bereitzustellen.</p>
- Berufliche Potenziale von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen möglichst rasch nutzen können
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