Anerkennung des Istanbul-Protokolls zur wirksamen Untersuchung und Dokumentation von Folter durch den Bund

ShortId
17.3193
Id
20173193
Updated
28.07.2023 04:22
Language
de
Title
Anerkennung des Istanbul-Protokolls zur wirksamen Untersuchung und Dokumentation von Folter durch den Bund
AdditionalIndexing
1236;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Istanbul-Protokoll beinhaltet allgemeingültige Standards zur Untersuchung und Dokumentation von Folter und weiteren Menschenrechtsverletzungen. Die Berücksichtigung dieser Standards soll dazu beitragen, den Kampf gegen Folter zu verstärken und potenzielle Täter und Opfer zu erkennen. Der Bundesrat begrüsst Anstrengungsmassnahmen in dieser Hinsicht.</p><p>Die Standards des Istanbul-Protokolls wurden durch diverse Sachverständige (unter anderem Gerichtsmediziner, Ärzte, Rechtsanwälte) während einem dreijährigen Prozess ausgearbeitet und von der UN-Generalversammlung angenommen. Die EU und die Afrikanische Menschenrechts- und Völkerrechtskommission haben das Protokoll als "geeignetes Mittel zur Aufklärung und Dokumentation von Foltervorwürfen" anerkannt. Gutachten, die im Einklang mit den Standards des Istanbul-Protokolls erstellt werden, kann somit ein erhöhter wissenschaftlicher Wert zuerkannt werden.</p><p>Artikel 12 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) sieht vor, dass die Behörde den Sachverhalt von Amtes wegen feststellt. Zu diesem Zweck können auch Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden (Art. 12 Bst. e VwVG). Den zuständigen Behörden ist es somit möglich, bei umstrittenen Vorwürfen von Folter ein entsprechendes Gutachten gestützt auf die Standards des Istanbul-Protokolls einzuholen.</p><p>Gegenwärtig existieren keine Weisungen, welche sich konkret auf den Beweiswert von Gutachten gemäss Istanbul-Protokoll beziehen. Werden beim Staatssekretariat für Migration (SEM) Gutachten eingereicht, werden diese berücksichtigt, sofern diese für das Asylverfahren relevant sind. Gleiches geschieht auch auf gerichtlicher Ebene. Ergeben sich aus den Akten hinreichende Anhaltspunkte über eine Täterschaft, ist die Zusammenarbeit zwischen dem SEM und anderen Partnern (Bundesanwaltschaft, Nachrichtendienst des Bundes, Bundesamt für Polizei, Bundesamt für Justiz) gewährleistet.</p><p>Es besteht eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des SEM, des Bundesamtes für Gesundheit und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, welche sich mit dem Istanbul-Protokoll befasst.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Istanbul-Protokoll (kompletter Titel: "Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe") ist der Standard der Vereinten Nationen für die Ausbildung in der Begutachtung von Personen, die den Vorwurf erheben, gefoltert oder misshandelt worden zu sein, für die Untersuchung und Dokumentation von Fällen mutmasslicher Folter und für die Meldung solcher Erkenntnisse an die Justiz und andere Ermittlungsbehörden.</p><p>In einer Resolution hat die Uno-Vollversammlung am 4. Dezember 2000 empfohlen, die Prinzipien des Istanbul-Protokolls als ein starkes Instrument im Kampf gegen Folter zu beachten. Die Uno-Menschenrechtskommission hat am 20. April 2000 zur Beachtung der Prinzipien des Istanbul-Protokolls aufgerufen. Diese Empfehlung wurde am 23. April 2003 nochmals bekräftigt.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Erkennt er den Beweiswert von Gutachten gemäss Istanbul-Protokoll an?</p><p>2. Existieren bei den Bundesbehörden, insbesondere Staatssekretariat für Migration und Bundesamt für Justiz, Weisungen, die den Beweiswert von Gutachten gemäss Istanbul-Protokoll bekräftigen?</p><p>3. Falls entsprechende Weisungen existieren, wie lauten diese?</p><p>4. Ist er bereit, seine Behörden bei umstrittenen Vorwürfen von Folter in Verfahren anzuweisen, ein Gutachten gemäss Istanbul-Protokoll anzufordern?</p>
  • Anerkennung des Istanbul-Protokolls zur wirksamen Untersuchung und Dokumentation von Folter durch den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Istanbul-Protokoll beinhaltet allgemeingültige Standards zur Untersuchung und Dokumentation von Folter und weiteren Menschenrechtsverletzungen. Die Berücksichtigung dieser Standards soll dazu beitragen, den Kampf gegen Folter zu verstärken und potenzielle Täter und Opfer zu erkennen. Der Bundesrat begrüsst Anstrengungsmassnahmen in dieser Hinsicht.</p><p>Die Standards des Istanbul-Protokolls wurden durch diverse Sachverständige (unter anderem Gerichtsmediziner, Ärzte, Rechtsanwälte) während einem dreijährigen Prozess ausgearbeitet und von der UN-Generalversammlung angenommen. Die EU und die Afrikanische Menschenrechts- und Völkerrechtskommission haben das Protokoll als "geeignetes Mittel zur Aufklärung und Dokumentation von Foltervorwürfen" anerkannt. Gutachten, die im Einklang mit den Standards des Istanbul-Protokolls erstellt werden, kann somit ein erhöhter wissenschaftlicher Wert zuerkannt werden.</p><p>Artikel 12 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) sieht vor, dass die Behörde den Sachverhalt von Amtes wegen feststellt. Zu diesem Zweck können auch Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden (Art. 12 Bst. e VwVG). Den zuständigen Behörden ist es somit möglich, bei umstrittenen Vorwürfen von Folter ein entsprechendes Gutachten gestützt auf die Standards des Istanbul-Protokolls einzuholen.</p><p>Gegenwärtig existieren keine Weisungen, welche sich konkret auf den Beweiswert von Gutachten gemäss Istanbul-Protokoll beziehen. Werden beim Staatssekretariat für Migration (SEM) Gutachten eingereicht, werden diese berücksichtigt, sofern diese für das Asylverfahren relevant sind. Gleiches geschieht auch auf gerichtlicher Ebene. Ergeben sich aus den Akten hinreichende Anhaltspunkte über eine Täterschaft, ist die Zusammenarbeit zwischen dem SEM und anderen Partnern (Bundesanwaltschaft, Nachrichtendienst des Bundes, Bundesamt für Polizei, Bundesamt für Justiz) gewährleistet.</p><p>Es besteht eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des SEM, des Bundesamtes für Gesundheit und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, welche sich mit dem Istanbul-Protokoll befasst.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Istanbul-Protokoll (kompletter Titel: "Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe") ist der Standard der Vereinten Nationen für die Ausbildung in der Begutachtung von Personen, die den Vorwurf erheben, gefoltert oder misshandelt worden zu sein, für die Untersuchung und Dokumentation von Fällen mutmasslicher Folter und für die Meldung solcher Erkenntnisse an die Justiz und andere Ermittlungsbehörden.</p><p>In einer Resolution hat die Uno-Vollversammlung am 4. Dezember 2000 empfohlen, die Prinzipien des Istanbul-Protokolls als ein starkes Instrument im Kampf gegen Folter zu beachten. Die Uno-Menschenrechtskommission hat am 20. April 2000 zur Beachtung der Prinzipien des Istanbul-Protokolls aufgerufen. Diese Empfehlung wurde am 23. April 2003 nochmals bekräftigt.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Erkennt er den Beweiswert von Gutachten gemäss Istanbul-Protokoll an?</p><p>2. Existieren bei den Bundesbehörden, insbesondere Staatssekretariat für Migration und Bundesamt für Justiz, Weisungen, die den Beweiswert von Gutachten gemäss Istanbul-Protokoll bekräftigen?</p><p>3. Falls entsprechende Weisungen existieren, wie lauten diese?</p><p>4. Ist er bereit, seine Behörden bei umstrittenen Vorwürfen von Folter in Verfahren anzuweisen, ein Gutachten gemäss Istanbul-Protokoll anzufordern?</p>
    • Anerkennung des Istanbul-Protokolls zur wirksamen Untersuchung und Dokumentation von Folter durch den Bund

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