Verbot von autonomen Roboterwaffensystemen in einem neuen Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen
- ShortId
-
17.3195
- Id
-
20173195
- Updated
-
28.07.2023 04:39
- Language
-
de
- Title
-
Verbot von autonomen Roboterwaffensystemen in einem neuen Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen
- AdditionalIndexing
-
09;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Entwicklungen im Bereich der Robotik, Sensorik und der künstlichen Intelligenz gehen rasant voran, und bereits sind erste Systeme in der Erprobung, die als autonome Waffensysteme auf den Kriegsschauplätzen dieser Welt im Einsatz stehen könnten. Ein Roboter kann jedoch nicht wegen Verletzung des Völkerrechts angeklagt werden; er wird weder Mitleid empfinden noch in der Lage sein, ein milderes Mittel als den programmierten Einsatz seiner Waffe anzuwenden. Kriegshandlungen müssen in Auslegung des Kriegsvölkerrechts auf Grundlage und in voller Verantwortung menschlicher Entscheide erfolgen.</p>
- <p>Es gibt im Bereich der Waffenentwicklung einen Trend von der Automatisierung hin zu einer verstärkten Autonomie. Diese Entwicklung wird von militärischen Interessen getrieben. Ähnliche Entwicklungen sind auch im zivilen Bereich feststellbar. Der Bundesrat verfolgt die mögliche Entwicklung autonomer Waffensysteme (AWS) aufmerksam. Er ist sich der Tragweite dieser Entwicklung bewusst. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion, wonach es zu verhindern gilt, dass vollautonome Waffensysteme dereinst unter Missachtung völkerrechtlicher Grundprinzipien zum Einsatz kommen.</p><p>Die Autonomisierung im Waffenbereich wirft jedoch komplexe technische, militärische, völkerrechtliche und ethische Fragen auf. Deren Beantwortung bedarf einer weiter gehenden Analyse und eines umsichtigen Vorgehens. Während die in der Motion formulierten Bedenken erheblich sind, sind nicht sämtliche Entwicklungen hin zur Autonomie a priori zu verurteilen. So ist beispielsweise nicht auszuschliessen, dass eine gewisse Autonomie je nach Umständen und Einsatzkontext dazu beitragen könnte, dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben. Der Bundesrat begrüsst deshalb, dass AWS in Genf im Rahmen der Uno-Konvention für konventionelle Waffen (CCW) vertieft diskutiert werden. Die Schweiz hat sich schon früh dafür eingesetzt, dass eine Regierungsexpertengruppe der CCW sich dieses komplexen Themas annimmt.</p><p>Der Bundesrat prüft Regulierungsbedarf und -möglichkeiten kontinuierlich. Parallel dazu bekräftigt er die zentrale Bedeutung des existierenden Völkerrechts bei der Entwicklung und dem Einsatz von Waffen. Er betont, dass jeglicher Einsatz von Waffensystemen, also auch von AWS, das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, uneingeschränkt respektieren muss und begleitende Massnahmen geprüft werden müssen, welche die Rechtskonformität begünstigen. Er verdeutlichte und bekräftigte 2016 in einem Arbeitspapier in der CCW die auf AWS anwendbaren völkerrechtlichen Bestimmungen. Er präzisierte dabei, was es bedeutet, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren, und zeigte auf, dass das existierende Völkerrecht sehr hohe Anforderungen an sämtliche potenziellen AWS stellt. Die Frage nach dem vernünftigen Grad von Aufsicht und Kontrolle nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein. In diesem Kontext sprach sich das Arbeitspapier auch dafür aus, allfällige Lücken in der Verantwortlichkeit beim Einsatz von AWS zu untersuchen und, wo nötig, zu schliessen. Ausgehend von dieser völkerrechtlichen Betrachtungsweise setzt sich die Schweiz für praktische und, wo notwendig, auch normative Massnahmen ein, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen.</p><p>Der Bundesrat steht einem präventiven völkerrechtlichen Verbot von AWS, wie die meisten anderen Staaten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt zurückhaltend gegenüber. Diese Einschätzung macht der Bundesrat unabhängig von der Frage, auf welchem Weg ein solches Verbot angestrebt würde. Zunächst ist aus Sicht des Bundesrates zu klären, wo die Grenzen zwischen wünschbarer, akzeptabler und nichtakzeptabler Autonomie bei Waffensystemen zu ziehen sind. Gleichzeitig sollen die vom Völkerrecht gesetzten Schranken uneingeschränkt zum Tragen kommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, sich für ein internationales Verbot von autonomen Roboterwaffensystemen in einem neuen Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen einzusetzen.</p>
- Verbot von autonomen Roboterwaffensystemen in einem neuen Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Entwicklungen im Bereich der Robotik, Sensorik und der künstlichen Intelligenz gehen rasant voran, und bereits sind erste Systeme in der Erprobung, die als autonome Waffensysteme auf den Kriegsschauplätzen dieser Welt im Einsatz stehen könnten. Ein Roboter kann jedoch nicht wegen Verletzung des Völkerrechts angeklagt werden; er wird weder Mitleid empfinden noch in der Lage sein, ein milderes Mittel als den programmierten Einsatz seiner Waffe anzuwenden. Kriegshandlungen müssen in Auslegung des Kriegsvölkerrechts auf Grundlage und in voller Verantwortung menschlicher Entscheide erfolgen.</p>
- <p>Es gibt im Bereich der Waffenentwicklung einen Trend von der Automatisierung hin zu einer verstärkten Autonomie. Diese Entwicklung wird von militärischen Interessen getrieben. Ähnliche Entwicklungen sind auch im zivilen Bereich feststellbar. Der Bundesrat verfolgt die mögliche Entwicklung autonomer Waffensysteme (AWS) aufmerksam. Er ist sich der Tragweite dieser Entwicklung bewusst. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion, wonach es zu verhindern gilt, dass vollautonome Waffensysteme dereinst unter Missachtung völkerrechtlicher Grundprinzipien zum Einsatz kommen.</p><p>Die Autonomisierung im Waffenbereich wirft jedoch komplexe technische, militärische, völkerrechtliche und ethische Fragen auf. Deren Beantwortung bedarf einer weiter gehenden Analyse und eines umsichtigen Vorgehens. Während die in der Motion formulierten Bedenken erheblich sind, sind nicht sämtliche Entwicklungen hin zur Autonomie a priori zu verurteilen. So ist beispielsweise nicht auszuschliessen, dass eine gewisse Autonomie je nach Umständen und Einsatzkontext dazu beitragen könnte, dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben. Der Bundesrat begrüsst deshalb, dass AWS in Genf im Rahmen der Uno-Konvention für konventionelle Waffen (CCW) vertieft diskutiert werden. Die Schweiz hat sich schon früh dafür eingesetzt, dass eine Regierungsexpertengruppe der CCW sich dieses komplexen Themas annimmt.</p><p>Der Bundesrat prüft Regulierungsbedarf und -möglichkeiten kontinuierlich. Parallel dazu bekräftigt er die zentrale Bedeutung des existierenden Völkerrechts bei der Entwicklung und dem Einsatz von Waffen. Er betont, dass jeglicher Einsatz von Waffensystemen, also auch von AWS, das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, uneingeschränkt respektieren muss und begleitende Massnahmen geprüft werden müssen, welche die Rechtskonformität begünstigen. Er verdeutlichte und bekräftigte 2016 in einem Arbeitspapier in der CCW die auf AWS anwendbaren völkerrechtlichen Bestimmungen. Er präzisierte dabei, was es bedeutet, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren, und zeigte auf, dass das existierende Völkerrecht sehr hohe Anforderungen an sämtliche potenziellen AWS stellt. Die Frage nach dem vernünftigen Grad von Aufsicht und Kontrolle nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein. In diesem Kontext sprach sich das Arbeitspapier auch dafür aus, allfällige Lücken in der Verantwortlichkeit beim Einsatz von AWS zu untersuchen und, wo nötig, zu schliessen. Ausgehend von dieser völkerrechtlichen Betrachtungsweise setzt sich die Schweiz für praktische und, wo notwendig, auch normative Massnahmen ein, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen.</p><p>Der Bundesrat steht einem präventiven völkerrechtlichen Verbot von AWS, wie die meisten anderen Staaten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt zurückhaltend gegenüber. Diese Einschätzung macht der Bundesrat unabhängig von der Frage, auf welchem Weg ein solches Verbot angestrebt würde. Zunächst ist aus Sicht des Bundesrates zu klären, wo die Grenzen zwischen wünschbarer, akzeptabler und nichtakzeptabler Autonomie bei Waffensystemen zu ziehen sind. Gleichzeitig sollen die vom Völkerrecht gesetzten Schranken uneingeschränkt zum Tragen kommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, sich für ein internationales Verbot von autonomen Roboterwaffensystemen in einem neuen Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen einzusetzen.</p>
- Verbot von autonomen Roboterwaffensystemen in einem neuen Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen
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