Menschen mit Beeinträchtigungen und internationale Zusammenarbeit

ShortId
17.3197
Id
20173197
Updated
28.07.2023 04:38
Language
de
Title
Menschen mit Beeinträchtigungen und internationale Zusammenarbeit
AdditionalIndexing
1236;2836;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Überprüfung der Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung beruht in erster Linie auf einem menschenrechtsbasierten Ansatz, der für alle Entwicklungsprogramme und -projekte angewendet wird. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des EDA hat diesen Ansatz bereits 2006 eingeführt. Dementsprechend sind die Programme und Projekte darauf ausgerichtet, die Rechte von verletzlichen und marginalisierten Gruppen zu schützen. In der Weltbank-Gruppe hat die Deza einen Analyseansatz mitentwickelt, der es ermöglicht, Reformprojekte auf ihre sozialen Auswirkungen und ihre Verteilungsfolgen zu prüfen (Poverty and Social Impact Analysis). Damit werden die Konsequenzen einer bestimmten Politik für die verletzlichsten Personen sichtbar.</p><p>Wenn ein bilaterales oder regionales Projekt der Deza spezifisch die Verwirklichung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung zum Ziel hat, wird der Projektfortschritt mittels Indikatoren hinsichtlich dieser Rechte evaluiert. Die Überprüfung dieser Indikatoren gestaltet sich allerdings oft schwierig, da es in den Partnerländern meist an zuverlässigen statistischen Daten fehlt, die spezifisch Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Zudem gibt es auch Projekte, die zwar kein spezifisches Ziel bezüglich Menschen mit Behinderungen vorsehen, diese aber durch ihren allgemeinen Fokus auf verletzliche Gruppen erreichen. Das Deza-Projekt Sanitation Market Systems in Bangladesch beispielsweise zielt darauf ab, in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor insgesamt 450 000 Menschen besseren Zugang zu qualitativ hochwertigen Sanitäreinrichtungen und -dienstleistungen zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit der Organisation Handicap International testet das Projektteam ein Latrine-Design, das Menschen mit Behinderung besseren Zugang erlaubt. Der Projekterfolg wird dabei anhand der Anzahl Produkte gemessen, die von armen und sozial benachteiligten Personen gekauft werden (teils zu subventionierten Preisen).</p><p>2. Die Deza verfügt über ein Strategiedokument betreffend Armut und soziale Eingliederung, in welchem die Ausbildung der Mitarbeitenden zu einer von drei Prioritäten zählt. Alle Mitarbeitenden werden vor ihren Feldeinsätzen gezielt geschult. Neue Mitarbeitende werden im Rahmen des Projektzyklusmanagements mit diesem Thema vertraut gemacht. In den Kooperationsbüros werden entsprechende Workshops durchgeführt. Schliesslich stellt eine Deza-Webseite zahlreiche Informationen und Arbeitsinstrumente zu diesem Thema bereit (https://www.shareweb.ch/site/Poverty-Wellbeing).</p><p>3. Die Deza ist sich der Herausforderungen im Zusammenhang mit Mehrfachdiskriminierung bewusst. Mit ihren über siebzig Projekten für den Aufbau nationaler Systeme der sozialen Sicherheit unterstützt sie sehr aktiv die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Jahr 2014 hat die Schweiz das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) ratifiziert und sich dadurch für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf nationaler und internationaler (Art. 11, Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen; Art. 32, Internationale Zusammenarbeit) Ebene ausgesprochen. Im ersten Bericht der Schweizer Regierung über die Umsetzung der BRK an den Uno-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Juni 2016 erörtert die Schweiz u. a., inwiefern sie die Artikel 11 und 32 umsetzt. In den Erläuterungen zu Artikel 11 geht die Schweiz jedoch nicht auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internationalen humanitären Nothilfe ein, und bezüglich Artikel 32 werden nur sehr allgemein die Tätigkeiten der Deza erläutert, ohne spezifisch Menschen mit Behinderungen zu erwähnen. Zu Artikel 32 erörtert die Schweiz des Weiteren: "Jährlich werden bis zu 0,4 Prozent der eingesetzten Mittel für die Evaluation von Relevanz und Wirksamkeit der Programme aufgewendet. Wirkungsberichte geben der Politik und der Öffentlichkeit regelmässig Rechenschaft über die erreichten Resultate." Dies ist insbesondere auch in Bezug auf die spezielle Situation von Kindern und Frauen mit Behinderungen wichtig, um Mehrfachdiskriminierungen auszuschliessen.</p><p>In diesem Kontext wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht: </p><p>1. Mit welchen Indikatoren wird, gemäss Aussage im Initialstaatenbericht, überprüft, inwiefern die Projekte und Programme der schweizerischen internationalen Entwicklungszusammenarbeit auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen?</p><p>2. Wie wird sichergestellt, dass das Personal der Deza und des Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über die nötigen Kompetenzen verfügt, um ihre Projekte und Programme inklusiv auszugestalten und auch dahingehend zu evaluieren?</p><p>3. Inwiefern werden mögliche Mehrfachdiskriminierungen von Kindern und Frauen mit einer Behinderung in Projekten und Programmen (inkl. Monitoring und Evaluation) speziell berücksichtigt? </p>
  • Menschen mit Beeinträchtigungen und internationale Zusammenarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Überprüfung der Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung beruht in erster Linie auf einem menschenrechtsbasierten Ansatz, der für alle Entwicklungsprogramme und -projekte angewendet wird. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des EDA hat diesen Ansatz bereits 2006 eingeführt. Dementsprechend sind die Programme und Projekte darauf ausgerichtet, die Rechte von verletzlichen und marginalisierten Gruppen zu schützen. In der Weltbank-Gruppe hat die Deza einen Analyseansatz mitentwickelt, der es ermöglicht, Reformprojekte auf ihre sozialen Auswirkungen und ihre Verteilungsfolgen zu prüfen (Poverty and Social Impact Analysis). Damit werden die Konsequenzen einer bestimmten Politik für die verletzlichsten Personen sichtbar.</p><p>Wenn ein bilaterales oder regionales Projekt der Deza spezifisch die Verwirklichung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung zum Ziel hat, wird der Projektfortschritt mittels Indikatoren hinsichtlich dieser Rechte evaluiert. Die Überprüfung dieser Indikatoren gestaltet sich allerdings oft schwierig, da es in den Partnerländern meist an zuverlässigen statistischen Daten fehlt, die spezifisch Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Zudem gibt es auch Projekte, die zwar kein spezifisches Ziel bezüglich Menschen mit Behinderungen vorsehen, diese aber durch ihren allgemeinen Fokus auf verletzliche Gruppen erreichen. Das Deza-Projekt Sanitation Market Systems in Bangladesch beispielsweise zielt darauf ab, in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor insgesamt 450 000 Menschen besseren Zugang zu qualitativ hochwertigen Sanitäreinrichtungen und -dienstleistungen zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit der Organisation Handicap International testet das Projektteam ein Latrine-Design, das Menschen mit Behinderung besseren Zugang erlaubt. Der Projekterfolg wird dabei anhand der Anzahl Produkte gemessen, die von armen und sozial benachteiligten Personen gekauft werden (teils zu subventionierten Preisen).</p><p>2. Die Deza verfügt über ein Strategiedokument betreffend Armut und soziale Eingliederung, in welchem die Ausbildung der Mitarbeitenden zu einer von drei Prioritäten zählt. Alle Mitarbeitenden werden vor ihren Feldeinsätzen gezielt geschult. Neue Mitarbeitende werden im Rahmen des Projektzyklusmanagements mit diesem Thema vertraut gemacht. In den Kooperationsbüros werden entsprechende Workshops durchgeführt. Schliesslich stellt eine Deza-Webseite zahlreiche Informationen und Arbeitsinstrumente zu diesem Thema bereit (https://www.shareweb.ch/site/Poverty-Wellbeing).</p><p>3. Die Deza ist sich der Herausforderungen im Zusammenhang mit Mehrfachdiskriminierung bewusst. Mit ihren über siebzig Projekten für den Aufbau nationaler Systeme der sozialen Sicherheit unterstützt sie sehr aktiv die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Jahr 2014 hat die Schweiz das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) ratifiziert und sich dadurch für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf nationaler und internationaler (Art. 11, Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen; Art. 32, Internationale Zusammenarbeit) Ebene ausgesprochen. Im ersten Bericht der Schweizer Regierung über die Umsetzung der BRK an den Uno-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Juni 2016 erörtert die Schweiz u. a., inwiefern sie die Artikel 11 und 32 umsetzt. In den Erläuterungen zu Artikel 11 geht die Schweiz jedoch nicht auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internationalen humanitären Nothilfe ein, und bezüglich Artikel 32 werden nur sehr allgemein die Tätigkeiten der Deza erläutert, ohne spezifisch Menschen mit Behinderungen zu erwähnen. Zu Artikel 32 erörtert die Schweiz des Weiteren: "Jährlich werden bis zu 0,4 Prozent der eingesetzten Mittel für die Evaluation von Relevanz und Wirksamkeit der Programme aufgewendet. Wirkungsberichte geben der Politik und der Öffentlichkeit regelmässig Rechenschaft über die erreichten Resultate." Dies ist insbesondere auch in Bezug auf die spezielle Situation von Kindern und Frauen mit Behinderungen wichtig, um Mehrfachdiskriminierungen auszuschliessen.</p><p>In diesem Kontext wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht: </p><p>1. Mit welchen Indikatoren wird, gemäss Aussage im Initialstaatenbericht, überprüft, inwiefern die Projekte und Programme der schweizerischen internationalen Entwicklungszusammenarbeit auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen?</p><p>2. Wie wird sichergestellt, dass das Personal der Deza und des Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über die nötigen Kompetenzen verfügt, um ihre Projekte und Programme inklusiv auszugestalten und auch dahingehend zu evaluieren?</p><p>3. Inwiefern werden mögliche Mehrfachdiskriminierungen von Kindern und Frauen mit einer Behinderung in Projekten und Programmen (inkl. Monitoring und Evaluation) speziell berücksichtigt? </p>
    • Menschen mit Beeinträchtigungen und internationale Zusammenarbeit

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