Das Bazl als neue Fluggesellschaft?
- ShortId
-
17.3198
- Id
-
20173198
- Updated
-
28.07.2023 04:38
- Language
-
de
- Title
-
Das Bazl als neue Fluggesellschaft?
- AdditionalIndexing
-
48;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angehörende Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ist für die Aufsicht über die schweizerische Zivilluftfahrt, insbesondere die Zulassung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtpersonal, sowie für die Vorbereitung der Gesetzgebung zuständig. Auch die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle (Sust) ist dem UVEK angegliedert. Die Aufträge der beiden Stellen umfassen Tätigkeiten, welche den Einsatz von Helikoptern und Flächenflugzeugen erforderlich machen. Gestützt auf die Verordnung über den Flugdienst beim UVEK (Flugdienstordnung; SR 172.217.2) betreibt das Bazl deshalb für das UVEK eine eigene Flotte von Leichtflugzeugen und Helikoptern. Es besteht kein Interessenkonflikt bezüglich Betrieb und Unterhalt der Flotte, da das UVEK die Flugzeuge nicht kommerziell betreibt und die Wartungsarbeiten von einem externen Unterhaltsbetrieb ausführen lässt.</p><p>Die Helikopter werden in erster Linie für Untersuchungen der Sust sowie für die Aufsichtstätigkeit des Bazl eingesetzt. Dabei werden Unfallursachen ergründet oder die Regelkonformität und die Sicherheit von zivilen Helikopteroperationen überprüft. Die Tätigkeiten finden mehrheitlich in unwegsamem Gelände statt, das auf der Strasse nur schwer oder gar nicht zugänglich ist. Entsprechend sind Helikopter für diese Tätigkeiten unerlässlich.</p><p>Die Flächenflugzeuge werden primär für Trainings und Checkflüge des Bazl eingesetzt, gelegentlich für Bedürfnisse der Sust. Fluginspektoren und -inspektorinnen prüfen einerseits die Ausbildungsverantwortlichen in Flugschulen - dazu benötigen sie Flugerfahrung auf dem eingesetzten Flugmaterial. Andererseits sollen Inspektoren und Inspektorinnen sowie das Personal der Sust über überdurchschnittliche Qualifikationen verfügen, um in der Aviatikindustrie ihre Vorbildfunktion wahrnehmen zu können. Das UVEK-Personal leistet demnach Flugdienst auf der eigenen Flotte, um seine Lizenzen und Kompetenzen aufrechtzuerhalten und sich aktuellen Entwicklungen anpassen zu können. Zusätzlich wird das individuelle Training mit Inspektionsaufträgen kombiniert, was die Effizienz der Aufsichtstätigkeit (verkürzte Anreisezeit) steigert.</p><p>Das Argument, dass eine eigene Flotte einerseits durch die starre Regulierung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) und andererseits durch die abnehmende Zahl der in der Schweiz immatrikulierten Luftfahrzeuge obsolet wird, ist nicht korrekt: Die UVEK-Flotte gewährleistet den Erhalt und die Entwicklung der fliegerischen Kompetenz im Aufsichts- und Untersuchungsbereich. Die Gesetzgebung der Easa bleibt auf diese Bedürfnisse ohne Einfluss. Auch hat die Anzahl neuregistrierter Luftfahrzeuge (Helikopter und Flächenflugzeuge) in den letzten Jahren zugenommen.</p><p>Das gesamte Flugmaterial des UVEK wird bis Ende 2018 ersetzt. Dabei reduziert sich der Bestand von vier auf drei Helikopter sowie von sieben auf vier Flächenflugzeuge. Die UVEK-Flotte wird neu aus einem einmotorigen Propeller-Turbinenflugzeug (Pilatus PC-12, Vorführmodell), einem zweimotorigen Kolbenmotor-Flugzeug (Diamond DA-42), zwei einmotorigen Kolbenmotor-Flugzeugen (Cirrus SR-22), zwei einmotorigen Helikoptern (H125) und einem zweimotorigen Helikopter (Agusta Westland 109 SP) bestehen.</p><p>Das Parlament hat den entsprechenden Verpflichtungskredit 2014 bewilligt. Von den ursprünglich budgetierten 18 Millionen Franken werden nun rund 17,4 Millionen Franken für die neue Flotte aufgewendet. Der Erlös aus dem Verkauf der alten Flotte wird auf rund 2 Millionen Franken geschätzt. Für den Unterhalt der Flotte sind jährlich 700 000 Franken budgetiert.</p><p>Eine Einmietung von Luftfahrzeugen ist weder wirtschaftlich (Mietkosten sind höher als Investitions- und Wartungskosten bei durchschnittlicher Auslastung) noch aufsichtsmässig (unsichere Verfügbarkeit für Aufsichtstätigkeiten) sinnvoll.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Betrieb einer UVEK-eigenen Flotte sowohl für die Erreichung eines hohen Sicherheitsniveaus in der Schweizer Zivilaviatik als auch für die Aufsicht über die zivile Luftfahrt wichtig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zu meiner grossen Überraschung habe ich erfahren, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) vor Kurzem ein Flugzeug für den internen Gebrauch erworben hat - eine Vorführmaschine des Typs PC-12. Das Bazl ist für die Luftfahrtentwicklung und die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz zuständig. Es gehört zum Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und ist dafür verantwortlich, dass die Zivilluftfahrt in der Schweiz ein hohes Sicherheitsniveau aufweist und eine nachhaltige Entwicklung verfolgt. Nach meinem Wissen ist es für die Erfüllung dieses Auftrags nicht notwendig, dass das Bazl eine eigene Flugzeugflotte besitzt, umso weniger, als der Lufttransportdienst des Bundes für den Bedarf der Departemente bereits eine gemischte Flotte besitzt, die aus Businessjets, Propellerflugzeugen und Helikoptern besteht.</p><p>Wäre es möglich zu erfahren, wie viele Luftfahrzeuge welchen Typs das Bazl besitzt?</p><p>Für welche Einsätze?</p><p>Zu welchen Kosten (Anschaffung und Betrieb)?</p><p>Wer kann - abgesehen vom Bazl - diese "private" Flotte nutzen?</p><p>Wegen möglicher Interessenkonflikte und aus Sicherheitsgründen darf das Bazl nicht selbst Betreiber sein, insbesondere nicht für die eigenen Luftfahrzeuge. Wer ist Betreiber dieser Luftfahrzeuge?</p><p>Aufgrund der Normierung der Bestimmungen, Normen und Richtlinien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit hat die Schweiz so gut wie keinen Handlungsspielraum mehr bei der Regulierung der Luftfahrt. Es scheint sogar, als würde die Zahl der neuregistrierten Flugzeuge in unserem Land mit jedem Jahr stark abnehmen. Sollte das Bazl nicht angesichts dieser Umstände seinen Bestand verringern und Luftfahrzeuge lieber mieten, anstatt neue zu kaufen, die nach nur wenigen Jahren schon technologisch überholt sind?</p>
- Das Bazl als neue Fluggesellschaft?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angehörende Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ist für die Aufsicht über die schweizerische Zivilluftfahrt, insbesondere die Zulassung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtpersonal, sowie für die Vorbereitung der Gesetzgebung zuständig. Auch die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle (Sust) ist dem UVEK angegliedert. Die Aufträge der beiden Stellen umfassen Tätigkeiten, welche den Einsatz von Helikoptern und Flächenflugzeugen erforderlich machen. Gestützt auf die Verordnung über den Flugdienst beim UVEK (Flugdienstordnung; SR 172.217.2) betreibt das Bazl deshalb für das UVEK eine eigene Flotte von Leichtflugzeugen und Helikoptern. Es besteht kein Interessenkonflikt bezüglich Betrieb und Unterhalt der Flotte, da das UVEK die Flugzeuge nicht kommerziell betreibt und die Wartungsarbeiten von einem externen Unterhaltsbetrieb ausführen lässt.</p><p>Die Helikopter werden in erster Linie für Untersuchungen der Sust sowie für die Aufsichtstätigkeit des Bazl eingesetzt. Dabei werden Unfallursachen ergründet oder die Regelkonformität und die Sicherheit von zivilen Helikopteroperationen überprüft. Die Tätigkeiten finden mehrheitlich in unwegsamem Gelände statt, das auf der Strasse nur schwer oder gar nicht zugänglich ist. Entsprechend sind Helikopter für diese Tätigkeiten unerlässlich.</p><p>Die Flächenflugzeuge werden primär für Trainings und Checkflüge des Bazl eingesetzt, gelegentlich für Bedürfnisse der Sust. Fluginspektoren und -inspektorinnen prüfen einerseits die Ausbildungsverantwortlichen in Flugschulen - dazu benötigen sie Flugerfahrung auf dem eingesetzten Flugmaterial. Andererseits sollen Inspektoren und Inspektorinnen sowie das Personal der Sust über überdurchschnittliche Qualifikationen verfügen, um in der Aviatikindustrie ihre Vorbildfunktion wahrnehmen zu können. Das UVEK-Personal leistet demnach Flugdienst auf der eigenen Flotte, um seine Lizenzen und Kompetenzen aufrechtzuerhalten und sich aktuellen Entwicklungen anpassen zu können. Zusätzlich wird das individuelle Training mit Inspektionsaufträgen kombiniert, was die Effizienz der Aufsichtstätigkeit (verkürzte Anreisezeit) steigert.</p><p>Das Argument, dass eine eigene Flotte einerseits durch die starre Regulierung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) und andererseits durch die abnehmende Zahl der in der Schweiz immatrikulierten Luftfahrzeuge obsolet wird, ist nicht korrekt: Die UVEK-Flotte gewährleistet den Erhalt und die Entwicklung der fliegerischen Kompetenz im Aufsichts- und Untersuchungsbereich. Die Gesetzgebung der Easa bleibt auf diese Bedürfnisse ohne Einfluss. Auch hat die Anzahl neuregistrierter Luftfahrzeuge (Helikopter und Flächenflugzeuge) in den letzten Jahren zugenommen.</p><p>Das gesamte Flugmaterial des UVEK wird bis Ende 2018 ersetzt. Dabei reduziert sich der Bestand von vier auf drei Helikopter sowie von sieben auf vier Flächenflugzeuge. Die UVEK-Flotte wird neu aus einem einmotorigen Propeller-Turbinenflugzeug (Pilatus PC-12, Vorführmodell), einem zweimotorigen Kolbenmotor-Flugzeug (Diamond DA-42), zwei einmotorigen Kolbenmotor-Flugzeugen (Cirrus SR-22), zwei einmotorigen Helikoptern (H125) und einem zweimotorigen Helikopter (Agusta Westland 109 SP) bestehen.</p><p>Das Parlament hat den entsprechenden Verpflichtungskredit 2014 bewilligt. Von den ursprünglich budgetierten 18 Millionen Franken werden nun rund 17,4 Millionen Franken für die neue Flotte aufgewendet. Der Erlös aus dem Verkauf der alten Flotte wird auf rund 2 Millionen Franken geschätzt. Für den Unterhalt der Flotte sind jährlich 700 000 Franken budgetiert.</p><p>Eine Einmietung von Luftfahrzeugen ist weder wirtschaftlich (Mietkosten sind höher als Investitions- und Wartungskosten bei durchschnittlicher Auslastung) noch aufsichtsmässig (unsichere Verfügbarkeit für Aufsichtstätigkeiten) sinnvoll.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Betrieb einer UVEK-eigenen Flotte sowohl für die Erreichung eines hohen Sicherheitsniveaus in der Schweizer Zivilaviatik als auch für die Aufsicht über die zivile Luftfahrt wichtig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zu meiner grossen Überraschung habe ich erfahren, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) vor Kurzem ein Flugzeug für den internen Gebrauch erworben hat - eine Vorführmaschine des Typs PC-12. Das Bazl ist für die Luftfahrtentwicklung und die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz zuständig. Es gehört zum Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und ist dafür verantwortlich, dass die Zivilluftfahrt in der Schweiz ein hohes Sicherheitsniveau aufweist und eine nachhaltige Entwicklung verfolgt. Nach meinem Wissen ist es für die Erfüllung dieses Auftrags nicht notwendig, dass das Bazl eine eigene Flugzeugflotte besitzt, umso weniger, als der Lufttransportdienst des Bundes für den Bedarf der Departemente bereits eine gemischte Flotte besitzt, die aus Businessjets, Propellerflugzeugen und Helikoptern besteht.</p><p>Wäre es möglich zu erfahren, wie viele Luftfahrzeuge welchen Typs das Bazl besitzt?</p><p>Für welche Einsätze?</p><p>Zu welchen Kosten (Anschaffung und Betrieb)?</p><p>Wer kann - abgesehen vom Bazl - diese "private" Flotte nutzen?</p><p>Wegen möglicher Interessenkonflikte und aus Sicherheitsgründen darf das Bazl nicht selbst Betreiber sein, insbesondere nicht für die eigenen Luftfahrzeuge. Wer ist Betreiber dieser Luftfahrzeuge?</p><p>Aufgrund der Normierung der Bestimmungen, Normen und Richtlinien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit hat die Schweiz so gut wie keinen Handlungsspielraum mehr bei der Regulierung der Luftfahrt. Es scheint sogar, als würde die Zahl der neuregistrierten Flugzeuge in unserem Land mit jedem Jahr stark abnehmen. Sollte das Bazl nicht angesichts dieser Umstände seinen Bestand verringern und Luftfahrzeuge lieber mieten, anstatt neue zu kaufen, die nach nur wenigen Jahren schon technologisch überholt sind?</p>
- Das Bazl als neue Fluggesellschaft?
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