Ausbau der Cyberabwehrkompetenzen
- ShortId
-
17.3199
- Id
-
20173199
- Updated
-
28.07.2023 14:47
- Language
-
de
- Title
-
Ausbau der Cyberabwehrkompetenzen
- AdditionalIndexing
-
09;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wirtschaftsspionage, verbotener Nachrichtendienst, Informationsoperationen und organisierte Kriminalität finden in der Schweiz zunehmend im Cyberraum statt. Aktuelle und wiederkehrende Enthüllungen und Angriffe zeigen, dass die Schweiz und der Bund hier nicht gewappnet und verletzlich sind. Der militärische und geheimdienstliche Ausbau vieler Länder von Fähigkeiten im Bereich Cyber beweist, dass diese Bedrohung real ist und zunimmt. Die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft macht uns im virtuellen Raum immer anfälliger für Sabotage und Manipulation. Zudem ist die Schweiz einer der wichtigsten Datenstandorte in Europa. Der Bund hat gemäss Artikel 2 Absatz 1 der Bundesverfassung den Auftrag, die Sicherheit des Landes zu wahren. Dazu gehört auch die Cybersicherheit!</p><p>Die bereits vorhandenen, jedoch verzettelten Kompetenzen bei der Armee, beim Nachrichtendienst, beim Bakom, beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, beim Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und in anderen Departementen sollen straffer geführt und gebündelt werden, denn Redundanzen, Ineffizienzen und Koordinationsaufwand müssen reduziert werden. Hierfür kommt gemäss internationalen Vergleichen ein ausgebautes Cyberkommando innerhalb der Armeestrukturen infrage oder beispielsweise ein eigentliches Bundesamt für Cybersicherheit beim VBS. Die Ressourcen sollen einerseits durch die Bündelung der Kräfte aus den jeweiligen Departementen freigemacht werden, andererseits durch Einsparungen bei den Departementszentralen. Bei der Armee muss zudem ein Umdenken stattfinden, und so oder so braucht es mehr Personal und Rüstung im Bereich Cyberverteidigung. Das Informationszeitalter braucht auch in der sicherheitspolitischen Architektur der Schweiz ein den Umständen und Bedrohungen entsprechendes Pendant. Die Schweiz darf auch aus neutralitätspolitischen Überlegungen hier nicht zu einem Vakuum werden und muss eigenständig die Sicherheit auch im Cyberraum gewährleisten können.</p>
- <p>Mit der Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) konnten die Fähigkeiten des Bundes im Bereich Cyber gestärkt werden. Mit der Konzeptstudie Cyberdefence der Armee von 2013 und dem Aktionsplan Cyberdefence des VBS werden zudem die Cyberfähigkeiten in der Armee, insbesondere im Bereich der Rüstung und beim Nachrichtendienst des Bundes, weiter verstärkt. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass die Fähigkeiten im Bereich Cyber angesichts der Entwicklung der Bedrohungslage und der schnell fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Bevölkerung weiterhin substanziell gestärkt und die entsprechende Forschung und Bildung verstärkt werden müssen.</p><p>Cyberrisiken betreffen neben der Armee alle Bereiche der Verwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung. Dementsprechend müssen verschiedenste Behörden in ihren Zuständigkeitsbereichen den Schutz vor Cyberrisiken wahrnehmen. Das sind etwa die Polizei und die Strafverfolgung, der zivile und der militärische Nachrichtendienst, die verschiedenen sektoriellen Aufsichtsbehörden (Energie, Finanz, Kommunikation, Verkehr, Gesundheit usw.) wie auch die Betreiber kritischer Infrastrukturen. Zu Letzteren gehört auch der Betrieb der Informatik in der Verwaltung. Dafür benötigen diese Stellen die entsprechenden Fähigkeiten und personellen sowie finanziellen Ressourcen. Diese können nicht ausgegliedert und in ein Cyberkommando der Armee überführt werden. Stattdessen ist eine übergreifende und abgestimmte, auf die jeweiligen Rollen basierte Zusammenarbeit notwendig. Dies hat sich auch im Rahmen der Umsetzung der NCS bewährt. Die vom Motionär erwähnten Cyberkommandos z. B. in Frankreich oder Deutschland betreffen im Übrigen durchwegs nur die Streitkräfte. Sie können nicht als Beispiele für eine durchgehende Zentralisierung aller sicherheitspolitischen Cyberabwehrkompetenzen eines Landes gelten.</p><p>Es gilt aber sicherzustellen, dass die verfügbaren Mittel schlagkräftig und aufeinander abgestimmt organisiert sind. Im Rahmen der Weiterentwicklung der NCS beabsichtigt der Bundesrat deshalb auch, mögliche Konzentrationen von Cyberkompetenzen zu prüfen sowie die Zusammenarbeit zwischen den zivilen Stellen und der Armee einschliesslich ihrer Zuständigkeiten zu klären.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb der folgenden zwei Jahre alle sicherheitspolitischen Cyberabwehrkompetenzen des Bundes auszubauen und an geeigneter Stelle innerhalb der Armee oder beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) als eigenständiges Cyberkommando zu bündeln. Die notwendigen Aufwendungen sollen zusätzlich im Rüstungsbudget berücksichtigt werden. In den nächsten Jahren ist zudem bei den Rüstungsbeschaffungen und im Bereich BFI auch ein Schwerpunkt auf das Thema Cybersicherheit zu legen. Die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen sind einzuleiten.</p>
- Ausbau der Cyberabwehrkompetenzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wirtschaftsspionage, verbotener Nachrichtendienst, Informationsoperationen und organisierte Kriminalität finden in der Schweiz zunehmend im Cyberraum statt. Aktuelle und wiederkehrende Enthüllungen und Angriffe zeigen, dass die Schweiz und der Bund hier nicht gewappnet und verletzlich sind. Der militärische und geheimdienstliche Ausbau vieler Länder von Fähigkeiten im Bereich Cyber beweist, dass diese Bedrohung real ist und zunimmt. Die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft macht uns im virtuellen Raum immer anfälliger für Sabotage und Manipulation. Zudem ist die Schweiz einer der wichtigsten Datenstandorte in Europa. Der Bund hat gemäss Artikel 2 Absatz 1 der Bundesverfassung den Auftrag, die Sicherheit des Landes zu wahren. Dazu gehört auch die Cybersicherheit!</p><p>Die bereits vorhandenen, jedoch verzettelten Kompetenzen bei der Armee, beim Nachrichtendienst, beim Bakom, beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, beim Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und in anderen Departementen sollen straffer geführt und gebündelt werden, denn Redundanzen, Ineffizienzen und Koordinationsaufwand müssen reduziert werden. Hierfür kommt gemäss internationalen Vergleichen ein ausgebautes Cyberkommando innerhalb der Armeestrukturen infrage oder beispielsweise ein eigentliches Bundesamt für Cybersicherheit beim VBS. Die Ressourcen sollen einerseits durch die Bündelung der Kräfte aus den jeweiligen Departementen freigemacht werden, andererseits durch Einsparungen bei den Departementszentralen. Bei der Armee muss zudem ein Umdenken stattfinden, und so oder so braucht es mehr Personal und Rüstung im Bereich Cyberverteidigung. Das Informationszeitalter braucht auch in der sicherheitspolitischen Architektur der Schweiz ein den Umständen und Bedrohungen entsprechendes Pendant. Die Schweiz darf auch aus neutralitätspolitischen Überlegungen hier nicht zu einem Vakuum werden und muss eigenständig die Sicherheit auch im Cyberraum gewährleisten können.</p>
- <p>Mit der Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) konnten die Fähigkeiten des Bundes im Bereich Cyber gestärkt werden. Mit der Konzeptstudie Cyberdefence der Armee von 2013 und dem Aktionsplan Cyberdefence des VBS werden zudem die Cyberfähigkeiten in der Armee, insbesondere im Bereich der Rüstung und beim Nachrichtendienst des Bundes, weiter verstärkt. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass die Fähigkeiten im Bereich Cyber angesichts der Entwicklung der Bedrohungslage und der schnell fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Bevölkerung weiterhin substanziell gestärkt und die entsprechende Forschung und Bildung verstärkt werden müssen.</p><p>Cyberrisiken betreffen neben der Armee alle Bereiche der Verwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung. Dementsprechend müssen verschiedenste Behörden in ihren Zuständigkeitsbereichen den Schutz vor Cyberrisiken wahrnehmen. Das sind etwa die Polizei und die Strafverfolgung, der zivile und der militärische Nachrichtendienst, die verschiedenen sektoriellen Aufsichtsbehörden (Energie, Finanz, Kommunikation, Verkehr, Gesundheit usw.) wie auch die Betreiber kritischer Infrastrukturen. Zu Letzteren gehört auch der Betrieb der Informatik in der Verwaltung. Dafür benötigen diese Stellen die entsprechenden Fähigkeiten und personellen sowie finanziellen Ressourcen. Diese können nicht ausgegliedert und in ein Cyberkommando der Armee überführt werden. Stattdessen ist eine übergreifende und abgestimmte, auf die jeweiligen Rollen basierte Zusammenarbeit notwendig. Dies hat sich auch im Rahmen der Umsetzung der NCS bewährt. Die vom Motionär erwähnten Cyberkommandos z. B. in Frankreich oder Deutschland betreffen im Übrigen durchwegs nur die Streitkräfte. Sie können nicht als Beispiele für eine durchgehende Zentralisierung aller sicherheitspolitischen Cyberabwehrkompetenzen eines Landes gelten.</p><p>Es gilt aber sicherzustellen, dass die verfügbaren Mittel schlagkräftig und aufeinander abgestimmt organisiert sind. Im Rahmen der Weiterentwicklung der NCS beabsichtigt der Bundesrat deshalb auch, mögliche Konzentrationen von Cyberkompetenzen zu prüfen sowie die Zusammenarbeit zwischen den zivilen Stellen und der Armee einschliesslich ihrer Zuständigkeiten zu klären.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb der folgenden zwei Jahre alle sicherheitspolitischen Cyberabwehrkompetenzen des Bundes auszubauen und an geeigneter Stelle innerhalb der Armee oder beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) als eigenständiges Cyberkommando zu bündeln. Die notwendigen Aufwendungen sollen zusätzlich im Rüstungsbudget berücksichtigt werden. In den nächsten Jahren ist zudem bei den Rüstungsbeschaffungen und im Bereich BFI auch ein Schwerpunkt auf das Thema Cybersicherheit zu legen. Die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen sind einzuleiten.</p>
- Ausbau der Cyberabwehrkompetenzen
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