Abstimmungserläuterungen. Recht auf die Darlegung einer Minderheitsmeinung

ShortId
17.3230
Id
20173230
Updated
25.06.2025 00:24
Language
de
Title
Abstimmungserläuterungen. Recht auf die Darlegung einer Minderheitsmeinung
AdditionalIndexing
04;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aktuell haben Minderheiten aus dem Parlament bei Verfassungsänderungen, welche weder gestützt auf eine Initiative noch gestützt auf ein Referendum zustande kommen, keine Möglichkeit, ihre jeweiligen Standpunkte der Bevölkerung kundzutun. Mit diesem Postulat soll deshalb angeregt werden zu prüfen, ob Minderheiten ihre im Parlament geäusserten Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein darlegen können. Dabei soll jenen Fraktionen, die in der Schlussabstimmung mehrheitlich gegen eine Vorlage gestimmt haben, das Recht eingeräumt werden, ihre Gegenposition im Rahmen von rund 1800 Zeichen (eine Seite), im gleichen Umfang wie diejenige des Bundesrates, im Abstimmungsbüchlein zu veröffentlichen. Haben mehrere Fraktionen - aus unterschiedlichen Gründen - gegen eine Vorlage votiert, können mehrere Stellungnahmen publiziert werden. Die Stellungnahmen müssen die von den jeweiligen Fraktionen in der Ratsdebatte vorgebrachten wesentlichen Argumente beinhalten und dürfen weder ehrverletzend noch offensichtlich wahrheitswidrig sein. Der genaue Ablauf (Zeitpunkt, Umfang usw.) soll in einem Merkblatt als verbindlich festgehalten werden.</p>
  • <p>Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates werden zurzeit den veränderten Lesebedürfnissen und -gewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger angepasst. Im Rahmen dieser Erneuerung ist der Bundesrat bereit, das Anliegen des Postulanten zu prüfen. Ein Entscheid zum weiteren Vorgehen sollte bis Ende 2017 fallen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, die Abstimmungserläuterungen an die Stimmberechtigten (Abstimmungsbüchlein) dahingehend zu ändern, dass auch bei Verfassungsänderungen des Parlamentes künftig die Gegenposition (ähnlich wie bei Initiativen oder Referenden) angemessen zur Geltung kommt. Fraktionen, die in der Schlussabstimmung mehrheitlich gegen eine Vorlage gestimmt haben, sollen das Recht erhalten, ihre Gegenposition im Rahmen von rund 1800 Zeichen (eine Seite), im gleichen Umfang wie diejenige des Bundesrates, zu publizieren.</p>
  • Abstimmungserläuterungen. Recht auf die Darlegung einer Minderheitsmeinung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktuell haben Minderheiten aus dem Parlament bei Verfassungsänderungen, welche weder gestützt auf eine Initiative noch gestützt auf ein Referendum zustande kommen, keine Möglichkeit, ihre jeweiligen Standpunkte der Bevölkerung kundzutun. Mit diesem Postulat soll deshalb angeregt werden zu prüfen, ob Minderheiten ihre im Parlament geäusserten Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein darlegen können. Dabei soll jenen Fraktionen, die in der Schlussabstimmung mehrheitlich gegen eine Vorlage gestimmt haben, das Recht eingeräumt werden, ihre Gegenposition im Rahmen von rund 1800 Zeichen (eine Seite), im gleichen Umfang wie diejenige des Bundesrates, im Abstimmungsbüchlein zu veröffentlichen. Haben mehrere Fraktionen - aus unterschiedlichen Gründen - gegen eine Vorlage votiert, können mehrere Stellungnahmen publiziert werden. Die Stellungnahmen müssen die von den jeweiligen Fraktionen in der Ratsdebatte vorgebrachten wesentlichen Argumente beinhalten und dürfen weder ehrverletzend noch offensichtlich wahrheitswidrig sein. Der genaue Ablauf (Zeitpunkt, Umfang usw.) soll in einem Merkblatt als verbindlich festgehalten werden.</p>
    • <p>Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates werden zurzeit den veränderten Lesebedürfnissen und -gewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger angepasst. Im Rahmen dieser Erneuerung ist der Bundesrat bereit, das Anliegen des Postulanten zu prüfen. Ein Entscheid zum weiteren Vorgehen sollte bis Ende 2017 fallen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, die Abstimmungserläuterungen an die Stimmberechtigten (Abstimmungsbüchlein) dahingehend zu ändern, dass auch bei Verfassungsänderungen des Parlamentes künftig die Gegenposition (ähnlich wie bei Initiativen oder Referenden) angemessen zur Geltung kommt. Fraktionen, die in der Schlussabstimmung mehrheitlich gegen eine Vorlage gestimmt haben, sollen das Recht erhalten, ihre Gegenposition im Rahmen von rund 1800 Zeichen (eine Seite), im gleichen Umfang wie diejenige des Bundesrates, zu publizieren.</p>
    • Abstimmungserläuterungen. Recht auf die Darlegung einer Minderheitsmeinung

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