Laufzeit des Aktionsplans Biodiversität

ShortId
17.3453
Id
20173453
Updated
28.07.2023 04:27
Language
de
Title
Laufzeit des Aktionsplans Biodiversität
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Kantone sind die ersten Ansprechpartner des Bundes im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans. Als wichtiges Resultat aus der Vorkonsultation bei den Kantonen ging hervor, dass für diejenigen Massnahmen, die im Verbund Bund-Kantone umgesetzt werden, das Instrument der Programmvereinbarungen im Umweltbereich genutzt werden soll. Um den effektiven und effizienten Einsatz der Mittel für die Biodiversität zu gewährleisten, wird die Umsetzung des Aktionsplans mit diesen eingespielten Prozessen und Perioden der NFA-Programmvereinbarungen abgeglichen. Periodische Wirkungsanalysen werden in der Folge Aufschluss darüber geben, ob Massnahmen weitergeführt werden müssen oder abgeschlossen werden können. Schliesslich hängt die Laufzeit auch vom politischen Willen ab, Mittel in den Erhalt und die Förderung der Biodiversität zu investieren. Abhängig von den von Bundesrat und Parlament beschlossenen Mitteln werden der Aktionsplan und seine Massnahmen dimensioniert, priorisiert und etappiert.</p><p>3. Die Umsetzung des Aktionsplans orientiert sich an den Verpflichtungen im Rahmen der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD; Strategischer Plan 2011-2020 und die Aichi-Ziele) sowie an der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 des Bundesrates. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung soll sicherstellen, dass die globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) bis 2030 erreicht werden können.</p><p>4. Der definitive Zeitpunkt der Gesamtevaluation zur Zielerreichung der Strategie Biodiversität wird mit Beschluss des Bundesrates zur Verabschiedung des Aktionsplans Biodiversität festgelegt. Die Zielerreichung der Strategie Biodiversität Schweiz wird unter anderem von den finanziellen, rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität beeinflusst. Unabhängig vom Aktionsplan Biodiversität müssen der Erhalt und die Förderung der Biodiversität in Entscheide von Politik, Wirtschaft und der breiten Öffentlichkeit einfliessen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Strategie Biodiversität Schweiz, welche der Bundesrat am 25. April 2012 beschlossen hat, gibt Ziele bis 2020 vor. In der Strategie ist denn auch nach 2020 eine Gesamtevaluation hinsichtlich Vollzug und Effizienz vorgesehen. Der Aktionsplan Biodiversität mit den Massnahmen zur Realisierung der Strategie, der 2014 hätte vorliegen sollen, ist aber noch immer nicht beschlossen, geschweige denn in der Umsetzung. In anderen Bereichen werden die Laufzeiten der Aktionspläne auf die Legislatur ausgerichtet. Zum Beispiel deckt die Strategie Nachhaltige Entwicklung mit ihrem direkt integrierten Aktionsplan die Jahre 2016 bis 2019 ab. Auch die NFA-Perioden für die Programmvereinbarungen mit den Kantonen sind auf vier Jahre ausgerichtet. Da die nächste volle NFA- und Legislaturperiode von 2020 bis 2023 dauert, stellen sich verschiedene Fragen zur Laufzeit des Aktionsplans Biodiversität: </p><p>1. Welches ist die Laufzeit des Aktionsplans Biodiversität? </p><p>2. Wie wird die Laufzeit der kommenden Aktionspläne Biodiversität auf die Legislatur- und NFA-Perioden angepasst?</p><p>3. Wie ist die Laufzeit auf Verpflichtungen der Schweiz zum Beispiel aus der Biodiversitätskonvention (CBD) und Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) ausgerichtet?</p><p>4. Wann ist die Gesamtevaluation der vom Bundesrat beschlossenen Strategie Biodiversität Schweiz vorgesehen, und wie erfolgt die Weiterführung der Strategie, nachdem noch praktisch keine zusätzlichen Massnahmen zur Erreichung von deren Zielen erfolgt sind?</p>
  • Laufzeit des Aktionsplans Biodiversität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Kantone sind die ersten Ansprechpartner des Bundes im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans. Als wichtiges Resultat aus der Vorkonsultation bei den Kantonen ging hervor, dass für diejenigen Massnahmen, die im Verbund Bund-Kantone umgesetzt werden, das Instrument der Programmvereinbarungen im Umweltbereich genutzt werden soll. Um den effektiven und effizienten Einsatz der Mittel für die Biodiversität zu gewährleisten, wird die Umsetzung des Aktionsplans mit diesen eingespielten Prozessen und Perioden der NFA-Programmvereinbarungen abgeglichen. Periodische Wirkungsanalysen werden in der Folge Aufschluss darüber geben, ob Massnahmen weitergeführt werden müssen oder abgeschlossen werden können. Schliesslich hängt die Laufzeit auch vom politischen Willen ab, Mittel in den Erhalt und die Förderung der Biodiversität zu investieren. Abhängig von den von Bundesrat und Parlament beschlossenen Mitteln werden der Aktionsplan und seine Massnahmen dimensioniert, priorisiert und etappiert.</p><p>3. Die Umsetzung des Aktionsplans orientiert sich an den Verpflichtungen im Rahmen der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD; Strategischer Plan 2011-2020 und die Aichi-Ziele) sowie an der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 des Bundesrates. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung soll sicherstellen, dass die globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) bis 2030 erreicht werden können.</p><p>4. Der definitive Zeitpunkt der Gesamtevaluation zur Zielerreichung der Strategie Biodiversität wird mit Beschluss des Bundesrates zur Verabschiedung des Aktionsplans Biodiversität festgelegt. Die Zielerreichung der Strategie Biodiversität Schweiz wird unter anderem von den finanziellen, rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität beeinflusst. Unabhängig vom Aktionsplan Biodiversität müssen der Erhalt und die Förderung der Biodiversität in Entscheide von Politik, Wirtschaft und der breiten Öffentlichkeit einfliessen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Strategie Biodiversität Schweiz, welche der Bundesrat am 25. April 2012 beschlossen hat, gibt Ziele bis 2020 vor. In der Strategie ist denn auch nach 2020 eine Gesamtevaluation hinsichtlich Vollzug und Effizienz vorgesehen. Der Aktionsplan Biodiversität mit den Massnahmen zur Realisierung der Strategie, der 2014 hätte vorliegen sollen, ist aber noch immer nicht beschlossen, geschweige denn in der Umsetzung. In anderen Bereichen werden die Laufzeiten der Aktionspläne auf die Legislatur ausgerichtet. Zum Beispiel deckt die Strategie Nachhaltige Entwicklung mit ihrem direkt integrierten Aktionsplan die Jahre 2016 bis 2019 ab. Auch die NFA-Perioden für die Programmvereinbarungen mit den Kantonen sind auf vier Jahre ausgerichtet. Da die nächste volle NFA- und Legislaturperiode von 2020 bis 2023 dauert, stellen sich verschiedene Fragen zur Laufzeit des Aktionsplans Biodiversität: </p><p>1. Welches ist die Laufzeit des Aktionsplans Biodiversität? </p><p>2. Wie wird die Laufzeit der kommenden Aktionspläne Biodiversität auf die Legislatur- und NFA-Perioden angepasst?</p><p>3. Wie ist die Laufzeit auf Verpflichtungen der Schweiz zum Beispiel aus der Biodiversitätskonvention (CBD) und Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) ausgerichtet?</p><p>4. Wann ist die Gesamtevaluation der vom Bundesrat beschlossenen Strategie Biodiversität Schweiz vorgesehen, und wie erfolgt die Weiterführung der Strategie, nachdem noch praktisch keine zusätzlichen Massnahmen zur Erreichung von deren Zielen erfolgt sind?</p>
    • Laufzeit des Aktionsplans Biodiversität

Back to List