Tarifverbunde. Freie Wahl für Benützerinnen und Benützer

ShortId
17.3457
Id
20173457
Updated
28.07.2023 04:26
Language
de
Title
Tarifverbunde. Freie Wahl für Benützerinnen und Benützer
AdditionalIndexing
48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Ausbau der Tarifverbunde ist für viele Reisende, die vom multimodalen Verkehr profitieren, zweifelsohne sehr interessant. Allerdings sind diese Angebote für einige Pendlerinnen und Pendler besonders schlecht geeignet, da sie nach der Schaffung solcher Verbunde für ihre Billette oder Abos plötzlich bedeutend mehr bezahlen müssen, weil ihnen Angebote aufgezwungen werden, die sie überhaupt nicht brauchen.</p><p>Übrigens gibt es in den immer zahlreicheren Tarifverbunden für die betroffenen Zonen keine Sparbillette der SBB, mit denen die Nutzung des Schienennetzes optimiert werden kann und Reisende preisgünstig fahren können. Manchmal ist es sogar günstiger, ein Billett für eine längere Strecke mit einem Zielort ausserhalb des Tarifverbunds zu lösen, als ein Billett für die eigentlich gewollte Strecke innerhalb des Verbunds zu kaufen.</p><p>Deshalb sollen die Benützerinnen und Benützer stets die Wahl zwischen dem von den Tarifverbunden beschlossenen Tarif und dem vom zuständigen Bundesorgan vorgesehenen Streckentarif haben. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass ein Ticketingsystem systematisch den günstigsten Tarif anbietet.</p>
  • <p>Die Tarifhoheit liegt nach Artikel 15 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) bei den Transportunternehmen. Entscheide in Tarif- und Distributionsfragen fallen deshalb in die Zuständigkeit der Transportunternehmen. Es gibt keine Bundesstelle, welche Tarife festlegt.</p><p>Die zwei Systeme des öffentlichen Verkehrs, nämlich der schweizweite direkte Verkehr (DV) und die regionalen Verkehrs- und Tarifverbünde, sind historisch gewachsen und teils ungenügend koordiniert. Beide Systeme ermöglichen es der Kundschaft, für die Reise über mehrere Transportunternehmen nur ein Billett lösen zu müssen. Das DV-System ist national angelegt und basiert auf Tarif-Kilometern, das Verbund-System ist regional ausgerichtet und berechnet sich nach Tarif-Zonen.</p><p>Den Transportunternehmen und den regionalen Tarifverbünden steht es frei, vergünstigte Fahrausweise, sogenannte Sparbillette, anzubieten (Art. 15 Abs. 4b PBG). Ob, zu welcher Tageszeit und auf welchen Linien ein Unternehmen oder ein Tarifverbund diese anbietet, liegt in seiner Verantwortung.</p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass die heutige Tariflandschaft kompliziert und für den Kunden wenig transparent ist. Die ÖV-Branche arbeitet seit Längerem an zwei Projekten im Tarif- und Distributionsbereich. Im Rahmen dieser Projekte wird unter anderem geprüft, wie die Zusammenarbeit zwischen dem nationalen Tarifsystem und den Verbünden verbessert und ein einfacheres und nachvollziehbareres Tarifsystem etabliert werden kann. Zur Unterstützung dieser Arbeiten hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Organisation der Eisenbahninfrastruktur die Möglichkeit einer Systemführerschaft im Personenverkehr vorgeschlagen. Diese würde der ÖV-Branche die Schaffung von Entscheidstrukturen ermöglichen, um solche Projekte innerhalb nützlicher Frist durchführen zu können. Dieser Vorschlag ist politisch umstritten. Einzelne Kantone ziehen eine dezentrale Tarifhoheit vor.</p><p>Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Bedarf, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um für Fahrten innerhalb von Tarifverbundgebieten Vorschriften bezüglich Sortiment und Tarifhöhe zu erlassen. Solche würden die Tarifhoheit der Unternehmen deutlich einschränken, was der Bundesrat ablehnt. Er erwartet hingegen von den Transportunternehmen und den Verbundorganisationen, dass sie sich schnell in zweckmässigen und gemeinsamen Entscheidgremien organisieren und Vereinfachungen und Verbesserungen im Tarifsystem umsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die geltenden gesetzlichen oder reglementarischen Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass die Tarife für den direkten Verkehr landesweit gelten und dass Reisende stets zwischen Billetten, deren Preis vom für die Tarifierung zuständigen Bundesorgan festgelegt wird, und Billetten, die von den Tarifverbunden angeboten werden, wählen können. Dies gilt insbesondere für Streckenbillette sowie für den Zugang zu Sparbilletten und Streckenabos. Langfristiges Ziel ist es, dass Konsumentinnen und Konsumenten immer der beste Preis angeboten wird.</p>
  • Tarifverbunde. Freie Wahl für Benützerinnen und Benützer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Ausbau der Tarifverbunde ist für viele Reisende, die vom multimodalen Verkehr profitieren, zweifelsohne sehr interessant. Allerdings sind diese Angebote für einige Pendlerinnen und Pendler besonders schlecht geeignet, da sie nach der Schaffung solcher Verbunde für ihre Billette oder Abos plötzlich bedeutend mehr bezahlen müssen, weil ihnen Angebote aufgezwungen werden, die sie überhaupt nicht brauchen.</p><p>Übrigens gibt es in den immer zahlreicheren Tarifverbunden für die betroffenen Zonen keine Sparbillette der SBB, mit denen die Nutzung des Schienennetzes optimiert werden kann und Reisende preisgünstig fahren können. Manchmal ist es sogar günstiger, ein Billett für eine längere Strecke mit einem Zielort ausserhalb des Tarifverbunds zu lösen, als ein Billett für die eigentlich gewollte Strecke innerhalb des Verbunds zu kaufen.</p><p>Deshalb sollen die Benützerinnen und Benützer stets die Wahl zwischen dem von den Tarifverbunden beschlossenen Tarif und dem vom zuständigen Bundesorgan vorgesehenen Streckentarif haben. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass ein Ticketingsystem systematisch den günstigsten Tarif anbietet.</p>
    • <p>Die Tarifhoheit liegt nach Artikel 15 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) bei den Transportunternehmen. Entscheide in Tarif- und Distributionsfragen fallen deshalb in die Zuständigkeit der Transportunternehmen. Es gibt keine Bundesstelle, welche Tarife festlegt.</p><p>Die zwei Systeme des öffentlichen Verkehrs, nämlich der schweizweite direkte Verkehr (DV) und die regionalen Verkehrs- und Tarifverbünde, sind historisch gewachsen und teils ungenügend koordiniert. Beide Systeme ermöglichen es der Kundschaft, für die Reise über mehrere Transportunternehmen nur ein Billett lösen zu müssen. Das DV-System ist national angelegt und basiert auf Tarif-Kilometern, das Verbund-System ist regional ausgerichtet und berechnet sich nach Tarif-Zonen.</p><p>Den Transportunternehmen und den regionalen Tarifverbünden steht es frei, vergünstigte Fahrausweise, sogenannte Sparbillette, anzubieten (Art. 15 Abs. 4b PBG). Ob, zu welcher Tageszeit und auf welchen Linien ein Unternehmen oder ein Tarifverbund diese anbietet, liegt in seiner Verantwortung.</p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass die heutige Tariflandschaft kompliziert und für den Kunden wenig transparent ist. Die ÖV-Branche arbeitet seit Längerem an zwei Projekten im Tarif- und Distributionsbereich. Im Rahmen dieser Projekte wird unter anderem geprüft, wie die Zusammenarbeit zwischen dem nationalen Tarifsystem und den Verbünden verbessert und ein einfacheres und nachvollziehbareres Tarifsystem etabliert werden kann. Zur Unterstützung dieser Arbeiten hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Organisation der Eisenbahninfrastruktur die Möglichkeit einer Systemführerschaft im Personenverkehr vorgeschlagen. Diese würde der ÖV-Branche die Schaffung von Entscheidstrukturen ermöglichen, um solche Projekte innerhalb nützlicher Frist durchführen zu können. Dieser Vorschlag ist politisch umstritten. Einzelne Kantone ziehen eine dezentrale Tarifhoheit vor.</p><p>Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Bedarf, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um für Fahrten innerhalb von Tarifverbundgebieten Vorschriften bezüglich Sortiment und Tarifhöhe zu erlassen. Solche würden die Tarifhoheit der Unternehmen deutlich einschränken, was der Bundesrat ablehnt. Er erwartet hingegen von den Transportunternehmen und den Verbundorganisationen, dass sie sich schnell in zweckmässigen und gemeinsamen Entscheidgremien organisieren und Vereinfachungen und Verbesserungen im Tarifsystem umsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die geltenden gesetzlichen oder reglementarischen Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass die Tarife für den direkten Verkehr landesweit gelten und dass Reisende stets zwischen Billetten, deren Preis vom für die Tarifierung zuständigen Bundesorgan festgelegt wird, und Billetten, die von den Tarifverbunden angeboten werden, wählen können. Dies gilt insbesondere für Streckenbillette sowie für den Zugang zu Sparbilletten und Streckenabos. Langfristiges Ziel ist es, dass Konsumentinnen und Konsumenten immer der beste Preis angeboten wird.</p>
    • Tarifverbunde. Freie Wahl für Benützerinnen und Benützer

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