Lernfahrausweis ab 16 Jahren

ShortId
17.3458
Id
20173458
Updated
28.07.2023 04:25
Language
de
Title
Lernfahrausweis ab 16 Jahren
AdditionalIndexing
48;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 26. April 2017 hat der Bundesrat den Entwurf zur Revision der Führerausweisvorschriften in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf sieht insbesondere das begleitete Fahren ab 17 vor und kommt somit zahlreichen Anfragen und Versprechungen nach.</p><p>Da, wo das begleitete Fahren unter 18 bereits praktiziert wird, führt es zu einer Verringerung der Verkehrsunfälle, weil junge Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker bei Erwerb ihres Führerausweises bereits über mehr Erfahrung verfügen. Ausserdem können junge Menschen dadurch den Führerausweis nach Erreichen der Volljährigkeit schneller und billiger erwerben. Aus beruflicher und sozialer Sicht kann sich dies für Jugendliche aus Randregionen als sehr nützlich erweisen.</p><p>Allerdings ist das vom Bundesrat vorgeschlagene Alter von 17 Jahren nicht ambitioniert genug. Jugendliche dürfen bereits mit 16 Jahren Scooter fahren und nehmen somit de facto bereits am Verkehr teil. Dieses Alter erscheint daher im Hinblick auf die Lebensabschnitte, die Ausbildung und die geltenden Führerausweisvorschriften als angebrachter.</p>
  • <p>Das Mindestalter für den Lernfahrausweis wird aktuell in der Vernehmlassung zur Revision der Führerausweisvorschriften zur Diskussion gestellt. Dabei schlägt der Bundesrat eine Reduktion des Mindestalters für begleitetes Fahren auf 17 Jahre vor. Der Grund für die vorgeschlagene Altersgrenze liegt darin, dass die Mindestdauer für das begleitete Fahren mit Lernfahrausweis ein Jahr betragen soll. Um den Führerausweises weiterhin mit 18 Jahren erlangen zu können, soll deshalb das Mindestalter für den Lernfahrausweis entsprechend um ein Jahr gesenkt werden. Eine weitere Senkung des Mindestalters lehnt der Bundesrat hingegen ab.</p><p>Da im Übrigen noch bis zum 26. Oktober 2017 die Möglichkeit besteht, im laufenden Vernehmlassungsverfahren auf die Ausgestaltung der Führerausweisvorschriften Einfluss zu nehmen, lehnt der Bundesrat die Motion auch aus prozeduralen Gründen ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Im Rahmen der Revision der Führerausweisvorschriften, die zurzeit in der Vernehmlassung ist, wird der Bundesrat aufgefordert, die Möglichkeit eines Lernfahrausweises ab 16 Jahren einzuführen. Der Erwerb des regulären Führerausweises soll auch weiterhin erst mit Erreichen der Volljährigkeit möglich sein.</p>
  • Lernfahrausweis ab 16 Jahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 26. April 2017 hat der Bundesrat den Entwurf zur Revision der Führerausweisvorschriften in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf sieht insbesondere das begleitete Fahren ab 17 vor und kommt somit zahlreichen Anfragen und Versprechungen nach.</p><p>Da, wo das begleitete Fahren unter 18 bereits praktiziert wird, führt es zu einer Verringerung der Verkehrsunfälle, weil junge Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker bei Erwerb ihres Führerausweises bereits über mehr Erfahrung verfügen. Ausserdem können junge Menschen dadurch den Führerausweis nach Erreichen der Volljährigkeit schneller und billiger erwerben. Aus beruflicher und sozialer Sicht kann sich dies für Jugendliche aus Randregionen als sehr nützlich erweisen.</p><p>Allerdings ist das vom Bundesrat vorgeschlagene Alter von 17 Jahren nicht ambitioniert genug. Jugendliche dürfen bereits mit 16 Jahren Scooter fahren und nehmen somit de facto bereits am Verkehr teil. Dieses Alter erscheint daher im Hinblick auf die Lebensabschnitte, die Ausbildung und die geltenden Führerausweisvorschriften als angebrachter.</p>
    • <p>Das Mindestalter für den Lernfahrausweis wird aktuell in der Vernehmlassung zur Revision der Führerausweisvorschriften zur Diskussion gestellt. Dabei schlägt der Bundesrat eine Reduktion des Mindestalters für begleitetes Fahren auf 17 Jahre vor. Der Grund für die vorgeschlagene Altersgrenze liegt darin, dass die Mindestdauer für das begleitete Fahren mit Lernfahrausweis ein Jahr betragen soll. Um den Führerausweises weiterhin mit 18 Jahren erlangen zu können, soll deshalb das Mindestalter für den Lernfahrausweis entsprechend um ein Jahr gesenkt werden. Eine weitere Senkung des Mindestalters lehnt der Bundesrat hingegen ab.</p><p>Da im Übrigen noch bis zum 26. Oktober 2017 die Möglichkeit besteht, im laufenden Vernehmlassungsverfahren auf die Ausgestaltung der Führerausweisvorschriften Einfluss zu nehmen, lehnt der Bundesrat die Motion auch aus prozeduralen Gründen ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Im Rahmen der Revision der Führerausweisvorschriften, die zurzeit in der Vernehmlassung ist, wird der Bundesrat aufgefordert, die Möglichkeit eines Lernfahrausweises ab 16 Jahren einzuführen. Der Erwerb des regulären Führerausweises soll auch weiterhin erst mit Erreichen der Volljährigkeit möglich sein.</p>
    • Lernfahrausweis ab 16 Jahren

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