Geplantes Bundesasylzentrum. Keine Doppelbelastung für die Gemeinde Lyss!

ShortId
17.3459
Id
20173459
Updated
28.07.2023 04:25
Language
de
Title
Geplantes Bundesasylzentrum. Keine Doppelbelastung für die Gemeinde Lyss!
AdditionalIndexing
2811;24;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zurzeit befindet sich in der Gemeinde Lyss/BE ein Durchgangszentrum für Asylsuchende. Es sind nun Gespräche im Gange, womit in Lyss zusätzlich ein Bundesasylzentrum geschaffen werden soll. Dadurch würde die Belastung für die Einwohner der Gemeinde Lyss und auch für die benachbarte Gemeinde Kappelen massiv erhöht. Da das Bundesasylzentrum auf dem Gelände der Kaserne Lyss entstünde, wäre das Areal für militärische Zwecke nicht mehr nutzbar.</p>
  • <p>In Kappelen wird das heutige kantonale Durchgangszentrum gemäss aktueller Planung bis Ende Mai 2018 zu einem Bundesasylzentrum (BAZ) ohne Verfahrensfunktion umgebaut bzw. erweitert. Das kantonale Durchgangszentrum wird per Ende 2017 seinen Betrieb einstellen. Ab dem 1. Juni 2018 stehen dort 160 Betten im BAZ zur Verfügung. Dies entspricht der heutigen Kapazität des kantonalen Durchgangszentrums. In einem nächsten Schritt wird die Kapazität auf 270 Betten erhöht, wodurch zusammen mit dem BAZ im ehemaligen Zieglerspital in der Stadt Bern die geforderten 620 Betten in der Asylverfahrensregion Bern erreicht werden. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund, Kanton und der Gemeinde Kappelen wurde am 15. Dezember 2016 verabschiedet.</p><p>Der Waffenplatz (Kaserne und Zeughaus) in Lyss wird von der Armee gemäss Stationierungskonzept aufgegeben und steht damit für andere Nutzungen des Bundes zur Verfügung. Aufgrund der befristeten Nutzungsmöglichkeit des ehemaligen Zieglerspitals muss für das BAZ Bern ab 2024 eine Anschlusslösung bereit sein. Der Waffenplatz Lyss wurde als Standortoption in den Entwurf des Sachplans Asyl aufgenommen. Auf diese Option kann grundsätzlich nur verzichtet werden, wenn im Kanton Bern eine vergleichbar geeignete Alternative realisiert werden kann. Ein Verzicht auf den Standort Lyss wäre ferner zu erwägen, wenn gewichtige rechtliche Gründe die Realisierung erheblich verzögern oder gar verunmöglichen würden.</p><p>Mit der per Ende 2017 geplanten Verabschiedung des Sachplans durch den Bundesrat werden die darin enthaltenen Standorte für Bundesasylzentren für alle Planungsbehörden verbindlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. Der Bund verzichtet auf die Schaffung eines Bundesasylzentrums in Lyss.</p><p>2. Sollte der Bund am Standort Lyss festhalten wollen, vereinbart er mit dem Kanton die Schliessung des kantonalen Durchgangszentrums, um Doppelbelastungen zu vermeiden.</p>
  • Geplantes Bundesasylzentrum. Keine Doppelbelastung für die Gemeinde Lyss!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit befindet sich in der Gemeinde Lyss/BE ein Durchgangszentrum für Asylsuchende. Es sind nun Gespräche im Gange, womit in Lyss zusätzlich ein Bundesasylzentrum geschaffen werden soll. Dadurch würde die Belastung für die Einwohner der Gemeinde Lyss und auch für die benachbarte Gemeinde Kappelen massiv erhöht. Da das Bundesasylzentrum auf dem Gelände der Kaserne Lyss entstünde, wäre das Areal für militärische Zwecke nicht mehr nutzbar.</p>
    • <p>In Kappelen wird das heutige kantonale Durchgangszentrum gemäss aktueller Planung bis Ende Mai 2018 zu einem Bundesasylzentrum (BAZ) ohne Verfahrensfunktion umgebaut bzw. erweitert. Das kantonale Durchgangszentrum wird per Ende 2017 seinen Betrieb einstellen. Ab dem 1. Juni 2018 stehen dort 160 Betten im BAZ zur Verfügung. Dies entspricht der heutigen Kapazität des kantonalen Durchgangszentrums. In einem nächsten Schritt wird die Kapazität auf 270 Betten erhöht, wodurch zusammen mit dem BAZ im ehemaligen Zieglerspital in der Stadt Bern die geforderten 620 Betten in der Asylverfahrensregion Bern erreicht werden. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund, Kanton und der Gemeinde Kappelen wurde am 15. Dezember 2016 verabschiedet.</p><p>Der Waffenplatz (Kaserne und Zeughaus) in Lyss wird von der Armee gemäss Stationierungskonzept aufgegeben und steht damit für andere Nutzungen des Bundes zur Verfügung. Aufgrund der befristeten Nutzungsmöglichkeit des ehemaligen Zieglerspitals muss für das BAZ Bern ab 2024 eine Anschlusslösung bereit sein. Der Waffenplatz Lyss wurde als Standortoption in den Entwurf des Sachplans Asyl aufgenommen. Auf diese Option kann grundsätzlich nur verzichtet werden, wenn im Kanton Bern eine vergleichbar geeignete Alternative realisiert werden kann. Ein Verzicht auf den Standort Lyss wäre ferner zu erwägen, wenn gewichtige rechtliche Gründe die Realisierung erheblich verzögern oder gar verunmöglichen würden.</p><p>Mit der per Ende 2017 geplanten Verabschiedung des Sachplans durch den Bundesrat werden die darin enthaltenen Standorte für Bundesasylzentren für alle Planungsbehörden verbindlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. Der Bund verzichtet auf die Schaffung eines Bundesasylzentrums in Lyss.</p><p>2. Sollte der Bund am Standort Lyss festhalten wollen, vereinbart er mit dem Kanton die Schliessung des kantonalen Durchgangszentrums, um Doppelbelastungen zu vermeiden.</p>
    • Geplantes Bundesasylzentrum. Keine Doppelbelastung für die Gemeinde Lyss!

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