Bürgschaften für Hochseeschiffe

ShortId
17.3460
Id
20173460
Updated
28.07.2023 04:27
Language
de
Title
Bürgschaften für Hochseeschiffe
AdditionalIndexing
48;15;24;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Interpellant wird fast täglich von diversen Leuten aus der Hochseeschifffahrt kontaktiert. Immer mehr Fakten kommen zusammen.</p><p>Nach dem Konkurs einer koreanischen Reederei ist nun auch eine grosse deutsche Reederei vor dem Konkurs.</p><p>Deutsche Banken versuchen verzweifelt, ihre maritimen Kredite loszuwerden. Die Lage der Hochseeschifffahrt ist dramatisch, deshalb muss der Bund sofort handeln.</p>
  • <p>Der Bundesrat, die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) werden laufend seit Mitte 2015 über die Situation und die Entwicklungen in der Hochseeschifffahrt informiert.</p><p>Die Botschaft über den Nachtragskredit für die Honorierung von Bürgschaften des Bundes aus dem Bürgschafts-Rahmenkredit für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge vom 16. Mai 2017 gibt Auskunft über die Bürgschaftskrise in der Hochseeschifffahrt und äussert sich einlässlich zu den Gründen des dem Bund nach Honorierung der Bürgschaften voraussichtlich erwachsenen Schadens: <a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/48346.pdf">https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/48346.pdf</a>.</p><p>Die Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen der Schiffsverkäufe sowie die Abwicklung der Verkaufsprozesse werden von Experten (u. a. mit juristisch-maritimem Fachwissen) begleitet. Eine weiter gehende Information der Öffentlichkeit würde die zur Zeit der Beantwortung der Fragen laufende Abwicklung der Schiffsverkäufe erheblich stören und damit auch das Verlustrisiko des Bundes weiter erhöhen.</p><p>1. Die Administrativuntersuchung wurde vom Vorsteher des Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Mai 2016 der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) übertragen. Es lag in der Kompetenz der EFK, im Rahmen der Auftragserfüllung das geeignete Vorgehen festzulegen. Das betraf den Einbezug von Angestellten des Bundes, auf freiwilliger Basis das Einholen von Auskünften von Personen ausserhalb der Verwaltung und auch die Anhörung von früheren Mitarbeitenden.</p><p>2. Die Schiffe wurden zu Weiterführungswerten bilanziert.</p><p>3. Sämtliche Schiffseignergesellschaften unterliegen der Revisionspflicht gemäss Obligationenrecht. Die Prüfung der Jahresrechnungen erfolgte durch die zuständigen Revisionsstellen. </p><p>Das zuständige Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat die Bilanzen und die Berichte der Revisionsstellen ausgewertet.</p><p>4. Nach dem Vollzug der Prüfung hat die Revisionsstelle ein Prüfurteil über die jeweiligen Jahresrechnungen abgegeben und testiert, dass diese frei von wesentlichen Fehlern sind sowie dem Schweizer Recht entsprechen.</p><p>Die Revisionsgesellschaften haben in ihren Berichten sowohl auf drohende Überschuldungen als auch auf allfällige Gefährdungen der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit hingewiesen. Eine Verletzung der Revisionspflichten wurde bis zum heutigen Zeitpunkt nicht geprüft.</p><p>5.-8. Der Bund hat - wie in der Botschaft über den Nachtragskredit dargelegt - den Verkäufer im Verkaufsprozess unterstützt. Ziel war es, über Broker den Markt auszuloten, den Wettbewerb spielen zu lassen und in einem schwierigen Marktumfeld gute Schiffspreise zu erzielen. Über Details der Verhandlungen und des Verkaufs haben die Vertragsparteien Stillschweigen vereinbart.</p><p>Die Verkaufsverträge sind unterschrieben, und die marktübliche Vorauszahlung von 10 Prozent des Verkaufspreises pro Schiff vor der Übergabe wurde geleistet. </p><p>9. Die EFK stellt in ihrem Bericht betreffend die Abwicklung der Geschäfte im BWL fest, dass entscheidungsrelevante Sachverhalte lückenhaft archiviert wurden. Im angesprochenen Zeitraum ab dem 31. März 2012 verfügt das BWL aber über eine vollständige Aktenablage.</p><p>10. Von Anfang an wurden Verhandlungen mit diversen Parteien geführt. Im Zeitpunkt des Entscheids (Ende Mai 2017) erwies sich die gewählte Verkaufslösung unter Berücksichtigung aller Faktoren als die vorteilhafteste.</p><p>11. Nein. Der Verkaufsprozess ist mit der Übergabe von 10 von 12 Schiffen weit fortgeschritten. Die zwei letzten sollen bis Ende September übergeben werden.</p><p>12./13. Um die Verkaufsabwicklungen nicht zu gefährden, äussert sich der Bund nicht näher zu den Verkaufsverhandlungen und zum Käufer.</p><p>14./15. Die Administrativuntersuchung ist abgeschlossen. Den Bundesräten, der FinDel sowie der Arbeitsgruppe der GPK wurde die Untersuchung zugestellt.</p><p>Das WBF ist zudem bereit, den Zugang zum Bericht der Administrativuntersuchung zu gewähren. Allerdings haben im Rahmen der Anhörung nach Öffentlichkeitsgesetz Betroffene Einwände gegen eine Veröffentlichung des Berichtes geäussert. Die Verfahren sind hängig. Der Bundesrat hat in Kenntnis und auf Basis des Berichtes der Administrativuntersuchung dem Parlament die entsprechende Botschaft über den Nachtragskredit unterbreitet.</p><p>16. Die Bilanzen und Jahresrechnungen werden jeweils nach Vorliegen der Revisionsberichte durch das BWL ausgewertet (einmal jährlich). Neu werden die Schiffseignergesellschaften regelmässigen Audits unterzogen. Das BWL zieht hierzu eine gemäss WTO-Ausschreibung ausgewählte, externe Firma mit ausgewiesenem maritimem Fachwissen bei.</p><p>17. Eine solche Statistik besteht nicht. Der Bundesrat hat im Dezember 2016 den vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung verfassten Bericht zur versorgungspolitischen Bedeutung der Hochseeschifffahrt zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht ist öffentlich zugänglich. <a href="https://www.bwl.admin.ch/dam/bwl/de/dokumente/Dokumentation/publikationen/bericht_hochseeschifffahrt.pdf.download.pdf/Bericht zur versorgungspolitischen Bedeutung der Hochseeschifffahrt.pdf">https://www.bwl.admin.ch/dam/bwl/de/dokumente/Dokumentation/publikationen/bericht_hochseeschifffahrt.pdf.download.pdf/Bericht%20zur%20versorgungspolitischen%20Bedeutung%20der%20Hochseeschifffahrt.pdf</a></p><p>18. Nach den Artikeln 163ff. des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) vom 13. Dezember 2002 kann die Bundesversammlung im Rahmen der Oberaufsicht zur Ermittlung der Sachverhalte und zur Beschaffung weiterer Beurteilungsgrundlagen eine gemeinsame parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) beider Räte einsetzen, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite der Klärung bedürfen. Die Entscheidung zur Einsetzung einer PUK obliegt somit der Bundesversammlung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Warum wurde M. Eichmann, der ehemalige Mitarbeiter des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), in der Untersuchung der Bürgschaftsaffäre "Hochseekredite" nicht angehört?</p><p>2. Zu welchen Werten (Verkehrswert real oder Weiterführungswerte) waren die betroffenen Schiffe bilanziert?</p><p>3. Wer hat die Bilanzen der Unternehmen betreffend Verkehrs- oder Realwerten kontrolliert?</p><p>4. Wurde die Rechnungsprüfung (externe Gesellschaft) bereits zur Rechenschaft gezogen?</p><p>5. Wie hoch ist die vertragliche Verkaufskommission für U-Ship oder Mach Group?</p><p>6. Wurde ein Sperrkonto mit einer Sicherheitszahlung des Verkaufsagenten (Mach Group?) beim Bund eingerichtet, und wie viel beträgt die Sicherheitszahlung?</p><p>7. Ist es Tatsache, dass ein mit dem Verkauf betrauter Hauptoperateur schon einmal (vor etwa 12 Jahren) in Konkurs geriet und dass dieser Hauptoperateur der SCL/SCT-Flotte hohe Beträge schuldete?</p><p>8. War der obengenannte Hauptoperateur vor Jahren mit etwa 40 Prozent an der SCL/SCT-Flotte beteiligt?</p><p>9. Sind die Akten für die 13 betroffenen Schiffe beim Bund vollständig vorhanden (insbesondere ab 31. März 2012)?</p><p>10. Warum wurde der Einzelverkauf der Schiffe abgelehnt (nachdem zwei Schiffe separat an einen türkischen Reeder verkauft wurden)?</p><p>11. Wird der Bund bei einem höheren Verkauf als den vertraglich festgesetzten Minimalpreisen entsprechend partizipieren?</p><p>12. Wurde die Kreditwürdigkeit der Gesellschaften U-Ship und Mach Group eingehend abgeklärt?</p><p>13. Stimmt es, dass die mit dem Verkauf betraute Mach Group eine Immobiliengesellschaft ist?</p><p>14. Ab wann wird der Untersuchungsbericht dem Parlament vollständig vorliegen?</p><p>15. Warum wurde dem Parlament die Abschreibung von 215 Millionen vorgelegt, bevor der Untersuchungsbericht vorlag?</p><p>16. Wer prüft im Detail (und wie oft) die Bilanzen der verbleibenden Bürgschaftsgarantien?</p><p>17. Gibt es eine Statistik über die beförderten Frachten der Schweizer Hochseeflotte, die von und nach der Schweiz kommen oder gehen?</p><p>18. Wäre es nicht an der Zeit, eine Politische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen?</p>
  • Bürgschaften für Hochseeschiffe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Interpellant wird fast täglich von diversen Leuten aus der Hochseeschifffahrt kontaktiert. Immer mehr Fakten kommen zusammen.</p><p>Nach dem Konkurs einer koreanischen Reederei ist nun auch eine grosse deutsche Reederei vor dem Konkurs.</p><p>Deutsche Banken versuchen verzweifelt, ihre maritimen Kredite loszuwerden. Die Lage der Hochseeschifffahrt ist dramatisch, deshalb muss der Bund sofort handeln.</p>
    • <p>Der Bundesrat, die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) werden laufend seit Mitte 2015 über die Situation und die Entwicklungen in der Hochseeschifffahrt informiert.</p><p>Die Botschaft über den Nachtragskredit für die Honorierung von Bürgschaften des Bundes aus dem Bürgschafts-Rahmenkredit für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge vom 16. Mai 2017 gibt Auskunft über die Bürgschaftskrise in der Hochseeschifffahrt und äussert sich einlässlich zu den Gründen des dem Bund nach Honorierung der Bürgschaften voraussichtlich erwachsenen Schadens: <a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/48346.pdf">https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/48346.pdf</a>.</p><p>Die Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen der Schiffsverkäufe sowie die Abwicklung der Verkaufsprozesse werden von Experten (u. a. mit juristisch-maritimem Fachwissen) begleitet. Eine weiter gehende Information der Öffentlichkeit würde die zur Zeit der Beantwortung der Fragen laufende Abwicklung der Schiffsverkäufe erheblich stören und damit auch das Verlustrisiko des Bundes weiter erhöhen.</p><p>1. Die Administrativuntersuchung wurde vom Vorsteher des Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Mai 2016 der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) übertragen. Es lag in der Kompetenz der EFK, im Rahmen der Auftragserfüllung das geeignete Vorgehen festzulegen. Das betraf den Einbezug von Angestellten des Bundes, auf freiwilliger Basis das Einholen von Auskünften von Personen ausserhalb der Verwaltung und auch die Anhörung von früheren Mitarbeitenden.</p><p>2. Die Schiffe wurden zu Weiterführungswerten bilanziert.</p><p>3. Sämtliche Schiffseignergesellschaften unterliegen der Revisionspflicht gemäss Obligationenrecht. Die Prüfung der Jahresrechnungen erfolgte durch die zuständigen Revisionsstellen. </p><p>Das zuständige Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat die Bilanzen und die Berichte der Revisionsstellen ausgewertet.</p><p>4. Nach dem Vollzug der Prüfung hat die Revisionsstelle ein Prüfurteil über die jeweiligen Jahresrechnungen abgegeben und testiert, dass diese frei von wesentlichen Fehlern sind sowie dem Schweizer Recht entsprechen.</p><p>Die Revisionsgesellschaften haben in ihren Berichten sowohl auf drohende Überschuldungen als auch auf allfällige Gefährdungen der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit hingewiesen. Eine Verletzung der Revisionspflichten wurde bis zum heutigen Zeitpunkt nicht geprüft.</p><p>5.-8. Der Bund hat - wie in der Botschaft über den Nachtragskredit dargelegt - den Verkäufer im Verkaufsprozess unterstützt. Ziel war es, über Broker den Markt auszuloten, den Wettbewerb spielen zu lassen und in einem schwierigen Marktumfeld gute Schiffspreise zu erzielen. Über Details der Verhandlungen und des Verkaufs haben die Vertragsparteien Stillschweigen vereinbart.</p><p>Die Verkaufsverträge sind unterschrieben, und die marktübliche Vorauszahlung von 10 Prozent des Verkaufspreises pro Schiff vor der Übergabe wurde geleistet. </p><p>9. Die EFK stellt in ihrem Bericht betreffend die Abwicklung der Geschäfte im BWL fest, dass entscheidungsrelevante Sachverhalte lückenhaft archiviert wurden. Im angesprochenen Zeitraum ab dem 31. März 2012 verfügt das BWL aber über eine vollständige Aktenablage.</p><p>10. Von Anfang an wurden Verhandlungen mit diversen Parteien geführt. Im Zeitpunkt des Entscheids (Ende Mai 2017) erwies sich die gewählte Verkaufslösung unter Berücksichtigung aller Faktoren als die vorteilhafteste.</p><p>11. Nein. Der Verkaufsprozess ist mit der Übergabe von 10 von 12 Schiffen weit fortgeschritten. Die zwei letzten sollen bis Ende September übergeben werden.</p><p>12./13. Um die Verkaufsabwicklungen nicht zu gefährden, äussert sich der Bund nicht näher zu den Verkaufsverhandlungen und zum Käufer.</p><p>14./15. Die Administrativuntersuchung ist abgeschlossen. Den Bundesräten, der FinDel sowie der Arbeitsgruppe der GPK wurde die Untersuchung zugestellt.</p><p>Das WBF ist zudem bereit, den Zugang zum Bericht der Administrativuntersuchung zu gewähren. Allerdings haben im Rahmen der Anhörung nach Öffentlichkeitsgesetz Betroffene Einwände gegen eine Veröffentlichung des Berichtes geäussert. Die Verfahren sind hängig. Der Bundesrat hat in Kenntnis und auf Basis des Berichtes der Administrativuntersuchung dem Parlament die entsprechende Botschaft über den Nachtragskredit unterbreitet.</p><p>16. Die Bilanzen und Jahresrechnungen werden jeweils nach Vorliegen der Revisionsberichte durch das BWL ausgewertet (einmal jährlich). Neu werden die Schiffseignergesellschaften regelmässigen Audits unterzogen. Das BWL zieht hierzu eine gemäss WTO-Ausschreibung ausgewählte, externe Firma mit ausgewiesenem maritimem Fachwissen bei.</p><p>17. Eine solche Statistik besteht nicht. Der Bundesrat hat im Dezember 2016 den vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung verfassten Bericht zur versorgungspolitischen Bedeutung der Hochseeschifffahrt zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht ist öffentlich zugänglich. <a href="https://www.bwl.admin.ch/dam/bwl/de/dokumente/Dokumentation/publikationen/bericht_hochseeschifffahrt.pdf.download.pdf/Bericht zur versorgungspolitischen Bedeutung der Hochseeschifffahrt.pdf">https://www.bwl.admin.ch/dam/bwl/de/dokumente/Dokumentation/publikationen/bericht_hochseeschifffahrt.pdf.download.pdf/Bericht%20zur%20versorgungspolitischen%20Bedeutung%20der%20Hochseeschifffahrt.pdf</a></p><p>18. Nach den Artikeln 163ff. des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) vom 13. Dezember 2002 kann die Bundesversammlung im Rahmen der Oberaufsicht zur Ermittlung der Sachverhalte und zur Beschaffung weiterer Beurteilungsgrundlagen eine gemeinsame parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) beider Räte einsetzen, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite der Klärung bedürfen. Die Entscheidung zur Einsetzung einer PUK obliegt somit der Bundesversammlung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Warum wurde M. Eichmann, der ehemalige Mitarbeiter des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), in der Untersuchung der Bürgschaftsaffäre "Hochseekredite" nicht angehört?</p><p>2. Zu welchen Werten (Verkehrswert real oder Weiterführungswerte) waren die betroffenen Schiffe bilanziert?</p><p>3. Wer hat die Bilanzen der Unternehmen betreffend Verkehrs- oder Realwerten kontrolliert?</p><p>4. Wurde die Rechnungsprüfung (externe Gesellschaft) bereits zur Rechenschaft gezogen?</p><p>5. Wie hoch ist die vertragliche Verkaufskommission für U-Ship oder Mach Group?</p><p>6. Wurde ein Sperrkonto mit einer Sicherheitszahlung des Verkaufsagenten (Mach Group?) beim Bund eingerichtet, und wie viel beträgt die Sicherheitszahlung?</p><p>7. Ist es Tatsache, dass ein mit dem Verkauf betrauter Hauptoperateur schon einmal (vor etwa 12 Jahren) in Konkurs geriet und dass dieser Hauptoperateur der SCL/SCT-Flotte hohe Beträge schuldete?</p><p>8. War der obengenannte Hauptoperateur vor Jahren mit etwa 40 Prozent an der SCL/SCT-Flotte beteiligt?</p><p>9. Sind die Akten für die 13 betroffenen Schiffe beim Bund vollständig vorhanden (insbesondere ab 31. März 2012)?</p><p>10. Warum wurde der Einzelverkauf der Schiffe abgelehnt (nachdem zwei Schiffe separat an einen türkischen Reeder verkauft wurden)?</p><p>11. Wird der Bund bei einem höheren Verkauf als den vertraglich festgesetzten Minimalpreisen entsprechend partizipieren?</p><p>12. Wurde die Kreditwürdigkeit der Gesellschaften U-Ship und Mach Group eingehend abgeklärt?</p><p>13. Stimmt es, dass die mit dem Verkauf betraute Mach Group eine Immobiliengesellschaft ist?</p><p>14. Ab wann wird der Untersuchungsbericht dem Parlament vollständig vorliegen?</p><p>15. Warum wurde dem Parlament die Abschreibung von 215 Millionen vorgelegt, bevor der Untersuchungsbericht vorlag?</p><p>16. Wer prüft im Detail (und wie oft) die Bilanzen der verbleibenden Bürgschaftsgarantien?</p><p>17. Gibt es eine Statistik über die beförderten Frachten der Schweizer Hochseeflotte, die von und nach der Schweiz kommen oder gehen?</p><p>18. Wäre es nicht an der Zeit, eine Politische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen?</p>
    • Bürgschaften für Hochseeschiffe

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