Beitrag des Bundes an die Einhaltung der Kinderrechtskonvention

ShortId
17.3467
Id
20173467
Updated
28.07.2023 04:25
Language
de
Title
Beitrag des Bundes an die Einhaltung der Kinderrechtskonvention
AdditionalIndexing
1211;08;1236;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen (UMA), ist in den letzten zwei Jahren stark gestiegen. Die Kantone sind gehalten, die ihnen zugewiesenen UMA gemäss den Vorgaben der Uno-Kinderrechtskonvention zu betreuen. Eine solche Betreuung, die den Vorgaben der Uno-Kinderrechtskonvention Rechnung trägt, kostet gut und gerne 5000 Franken pro Kind und Monat. Der Bund beteiligt sich mit Globalpauschalen von 1500 Franken monatlich an den Aufwendungen der Kantone für die Asylsuchenden. Die Globalpauschale enthält einen Beitrag für Sonderunterbringungskosten wie beispielsweise für unbegleitete Minderjährige. Die Berechnung der Pauschale beruht auf einem Anteil von unbegleiteten Minderjährigen an allen Asylgesuchen von 3,1 Prozent. Dieser Anteil betrug 2015 bereits 6,9 Prozent und ist 2016 noch weiter auf 7,3 Prozent gestiegen. Aufgrund der grossen Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Betreuung von UMA sowie deren absoluter und relativer Zunahme bekunden die Kantone zunehmend Mühe, die zusätzlichen Aufwendungen zu finanzieren, bereits hat es ablehnende Volksentscheidungen gegeben. Dadurch ist die Einhaltung der Kinderrechtskonvention in Bezug auf die unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich gefährdet.</p>
  • <p>Der Bundesrat gewichtet die korrekte Umsetzung der Kinderrechtskonvention hoch. Dies gilt auch gegenüber unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden.</p><p>Im Mai 2016 hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) "Empfehlungen zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich" verabschiedet. Diese Empfehlungen werden das Recht und die Praxis der Kantone bezüglich Unterbringung, Betreuung und Ausbildung der unbegleiteten Minderjährigen weiter harmonisieren und dazu beitragen, den Vorgaben der Kinderrechtskonvention Nachachtung zu verschaffen. Angesichts dieser Entwicklungen sieht der Bundesrat die Umsetzung der Kinderrechtskonvention als nicht gefährdet.</p><p>Der Bundesrat anerkennt aber, dass die gestiegene Zahl an Asylgesuchen von unbegleiteten Minderjährigen für die Kantone zusätzliche Herausforderungen in den Bereichen Unterbringung, Betreuung und Ausbildung mit sich bringt. Die SODK hat im Sommer 2016 bei allen Kantonen eine Erhebung zu den Kosten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen durchgeführt. Sie hat die Ergebnisse dieser Erhebung in einem Bericht dargelegt und gestützt auf diese Analyse im Frühjahr 2017 die Forderung nach Erhöhung der entsprechenden Bundessubventionen gestellt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ist gegenwärtig daran, die dem Bericht zugrunde liegenden Kostenangaben zusammen mit der SODK zu plausibilisieren und einen allfälligen Anpassungsbedarf hinsichtlich Subventionen zu eruieren. Bevor der Bundesrat sich zu einem allfälligen Mehrbedarf in diesem Bereich äussert, ist der Abschluss dieser Arbeiten abzuwarten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die Einhaltung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz gefährdet ist, weil die Belastung der Kantone durch Unterkunft, Betreuung und Bildung der unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich stark gestiegen ist?</p><p>2. Ist er bereit, mit einem substanziellen finanziellen Zusatzbeitrag (alternativ: mit einer Verdoppelung der Globalpauschale) die Kantone im Bereich der Unterkunft, Betreuung und Bildung der unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich zu entlasten und diesen damit die Einhaltung der Kinderrechtskonvention zu erleichtern?</p>
  • Beitrag des Bundes an die Einhaltung der Kinderrechtskonvention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen (UMA), ist in den letzten zwei Jahren stark gestiegen. Die Kantone sind gehalten, die ihnen zugewiesenen UMA gemäss den Vorgaben der Uno-Kinderrechtskonvention zu betreuen. Eine solche Betreuung, die den Vorgaben der Uno-Kinderrechtskonvention Rechnung trägt, kostet gut und gerne 5000 Franken pro Kind und Monat. Der Bund beteiligt sich mit Globalpauschalen von 1500 Franken monatlich an den Aufwendungen der Kantone für die Asylsuchenden. Die Globalpauschale enthält einen Beitrag für Sonderunterbringungskosten wie beispielsweise für unbegleitete Minderjährige. Die Berechnung der Pauschale beruht auf einem Anteil von unbegleiteten Minderjährigen an allen Asylgesuchen von 3,1 Prozent. Dieser Anteil betrug 2015 bereits 6,9 Prozent und ist 2016 noch weiter auf 7,3 Prozent gestiegen. Aufgrund der grossen Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Betreuung von UMA sowie deren absoluter und relativer Zunahme bekunden die Kantone zunehmend Mühe, die zusätzlichen Aufwendungen zu finanzieren, bereits hat es ablehnende Volksentscheidungen gegeben. Dadurch ist die Einhaltung der Kinderrechtskonvention in Bezug auf die unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich gefährdet.</p>
    • <p>Der Bundesrat gewichtet die korrekte Umsetzung der Kinderrechtskonvention hoch. Dies gilt auch gegenüber unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden.</p><p>Im Mai 2016 hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) "Empfehlungen zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich" verabschiedet. Diese Empfehlungen werden das Recht und die Praxis der Kantone bezüglich Unterbringung, Betreuung und Ausbildung der unbegleiteten Minderjährigen weiter harmonisieren und dazu beitragen, den Vorgaben der Kinderrechtskonvention Nachachtung zu verschaffen. Angesichts dieser Entwicklungen sieht der Bundesrat die Umsetzung der Kinderrechtskonvention als nicht gefährdet.</p><p>Der Bundesrat anerkennt aber, dass die gestiegene Zahl an Asylgesuchen von unbegleiteten Minderjährigen für die Kantone zusätzliche Herausforderungen in den Bereichen Unterbringung, Betreuung und Ausbildung mit sich bringt. Die SODK hat im Sommer 2016 bei allen Kantonen eine Erhebung zu den Kosten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen durchgeführt. Sie hat die Ergebnisse dieser Erhebung in einem Bericht dargelegt und gestützt auf diese Analyse im Frühjahr 2017 die Forderung nach Erhöhung der entsprechenden Bundessubventionen gestellt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ist gegenwärtig daran, die dem Bericht zugrunde liegenden Kostenangaben zusammen mit der SODK zu plausibilisieren und einen allfälligen Anpassungsbedarf hinsichtlich Subventionen zu eruieren. Bevor der Bundesrat sich zu einem allfälligen Mehrbedarf in diesem Bereich äussert, ist der Abschluss dieser Arbeiten abzuwarten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die Einhaltung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz gefährdet ist, weil die Belastung der Kantone durch Unterkunft, Betreuung und Bildung der unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich stark gestiegen ist?</p><p>2. Ist er bereit, mit einem substanziellen finanziellen Zusatzbeitrag (alternativ: mit einer Verdoppelung der Globalpauschale) die Kantone im Bereich der Unterkunft, Betreuung und Bildung der unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich zu entlasten und diesen damit die Einhaltung der Kinderrechtskonvention zu erleichtern?</p>
    • Beitrag des Bundes an die Einhaltung der Kinderrechtskonvention

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