Aktionsplan Biodiversität im Verzug. Gründe und Folgen?

ShortId
17.3468
Id
20173468
Updated
28.07.2023 04:24
Language
de
Title
Aktionsplan Biodiversität im Verzug. Gründe und Folgen?
AdditionalIndexing
24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gestützt auf die 2012 vom Bundesrat genehmigte Strategie Biodiversität Schweiz initiierte das federführende Bundesamt für Umwelt einen partizipativen Prozess, an dem sich rund 650 Stakeholder beteiligten und eine Vielzahl an Massnahmen erarbeiteten. Die Vorschläge wurden danach verwaltungsintern aufgearbeitet und konsolidiert und anschliessend dem Bundesrat unterbreitet. Auf dieser Basis erteilte der Bundesrat dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation am 18. Februar 2015 verschiedene Aufträge zur Weiterbearbeitung des Aktionsplans Biodiversität. Jene Massnahmen, welche die Kantone direkt betreffen, wurden bei den Kantonen vorkonsultiert. Zudem wurde ein Antrag auf zusätzliche Mittel zur Finanzierung von Sofortmassnahmen im Naturschutz- und Waldbiodiversitätsbereich erarbeitet, der am 18. Mai 2016 vom Bundesrat genehmigt wurde. Diese zusätzlichen Mittel fliessen nun im Rahmen der Programmvereinbarungen 2016-2019 durch Nachverhandlungen in diese Verträge zwischen Bund und Kantonen ein. Auf Basis dieser Vorarbeiten, der Resultate aus der Vorkonsultation und in Anbetracht der knappen finanziellen Ressourcen von Bund und Kantonen wird der Aktionsplan nun verwaltungsintern erneut aktualisiert. Er wird dem Bundesrat demnächst vorgelegt.</p><p>2. Die dem Bund zur Verfügung stehenden Monitoringprogramme lassen keine exakte Angabe zu, welche Naturwerte in diesen Jahren verlorengegangen sind. Der Bundesrat ist sich jedoch des dringlichen Handlungsbedarfs bewusst. Deshalb hat er am 18. Mai 2016 die Sofortmassnahmen zugunsten der Biodiversität verabschiedet und damit verbunden insgesamt 135 Millionen Franken über die Jahre 2017 bis 2020 zusätzlich in die Sanierung der Biotope, in die Artenförderung und in die Waldbiodiversität investiert.</p><p>3. In der EU wurden die jährlichen Kosten des Nichthandelns und der damit einhergehenden Reduktion der Leistungen der Biodiversität zugunsten der Wirtschaft und Gesellschaft bis 2050 auf rund 4 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) geschätzt, was gemessen am BIP der EU im Jahr 2016 rund 600 Milliarden Euro entspricht. Einen weiteren Hinweis auf die Kosten des Nichthandelns geben die Aufwendungen für die Wiederherstellung der Leistungen von bereits geschädigten Ökosystemen. Beispiele aus der Schweiz zeigen, dass die Sanierungskosten eines degradierten Biotops deutlich über den jährlichen Unterhaltskosten eines intakten Biotops liegen.</p><p>4. Mit der Verabschiedung der Strategie Biodiversität Schweiz im Jahr 2012 hat der Bundesrat einen ersten Schritt zur Förderung und langfristigen Erhaltung der Biodiversität getan. Mit den am 18. Mai 2016 zusätzlich beschlossenen finanziellen Mitteln für Sofortmassnahmen können die vorhandenen Defizite jedoch nicht vollständig behoben werden. Einen weiteren Schritt stellt der Aktionsplan Biodiversität dar. Die Anliegen der Biodiversität fliessen zudem zunehmend in Bereiche wie die Landwirtschaft oder über das Landschaftskonzept in weitere Sektoren ein und werden bei Investitionen etwa in Strassen- und Schieneninfrastruktur berücksichtigt. Ein wesentlicher Faktor zur Förderung umweltfreundlichen Handelns ist die Sensibilisierung aller Sektoren für die Bedürfnisse der Arten, für die Relevanz natürlicher Prozesse für das Leben des Menschen oder für die Möglichkeiten jeder und jedes Einzelnen, sich für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität zu engagieren. Der Bund ist in diesen Bereichen aktiv, fördert zum Beispiel mit seiner Pärkepolitik die nachhaltige Nutzung der Biodiversität in ökologisch wertvollen Gebieten der Schweiz und trägt gleichzeitig zur Sensibilisierung der Bevölkerung bei. Mit der regelmässigen Veröffentlichung von Datengrundlagen (z. B. Rote Listen) oder der Unterstützung von Forschungsarbeiten mit Bezug zur Biodiversität ist der Bund dafür besorgt, dass das notwendige Wissen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität geschaffen und verbreitet wird. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat legt regelmässig Daten zum Zustand der Biodiversität in der Schweiz vor. In seinem Bericht "Umwelt Schweiz 2015" kommt er erneut zum Schluss, dass die Biodiversität in der Schweiz in einem schlechten Zustand sei. Dennoch hat die Schweiz in den letzten Jahren kaum Anstrengungen für einen wirksameren Schutz der biologischen Vielfalt oder für eine Verbesserung ihres Zustands unternommen, abgesehen von dringlichen Sanierungsmassnahmen für Biotope von nationaler Bedeutung. Dabei wurde der Beschluss, eine Strategie Biodiversität zu erarbeiten, bereits 2008 gefasst. Die Strategie selbst wurde 2012 von der Bundesverwaltung veröffentlicht. Seither lassen konkrete Massnahmen auf sich warten. Dabei nehmen die Kosten da, wo notwendige Massnahmen nicht getroffen werden, jedes Jahr zu. Zudem sind gewisse Umweltschäden nicht wieder rückgängig zu machen. Der Aktionsplan Biodiversität und die Massnahmen, die damit verbunden sein sollten, verzögern sich immer weiter. Diesbezüglich bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welches sind die Gründe für die Verzögerung bei der Erarbeitung des Aktionsplans Biodiversität, und wer ist dafür verantwortlich?</p><p>2. Welche Naturwerte sind in den fünf Jahren seit der Annahme der Strategie Biodiversität Schweiz aufgrund der fehlenden Umsetzung vorgesehener Massnahmen bereits verlorengegangen?</p><p>3. Wie hoch sind die Kosten dieses Nichtstuns?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um mit dem Schutz der Biodiversität - eine unserer wichtigsten natürlichen Ressourcen - endlich vorwärtszumachen?</p>
  • Aktionsplan Biodiversität im Verzug. Gründe und Folgen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gestützt auf die 2012 vom Bundesrat genehmigte Strategie Biodiversität Schweiz initiierte das federführende Bundesamt für Umwelt einen partizipativen Prozess, an dem sich rund 650 Stakeholder beteiligten und eine Vielzahl an Massnahmen erarbeiteten. Die Vorschläge wurden danach verwaltungsintern aufgearbeitet und konsolidiert und anschliessend dem Bundesrat unterbreitet. Auf dieser Basis erteilte der Bundesrat dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation am 18. Februar 2015 verschiedene Aufträge zur Weiterbearbeitung des Aktionsplans Biodiversität. Jene Massnahmen, welche die Kantone direkt betreffen, wurden bei den Kantonen vorkonsultiert. Zudem wurde ein Antrag auf zusätzliche Mittel zur Finanzierung von Sofortmassnahmen im Naturschutz- und Waldbiodiversitätsbereich erarbeitet, der am 18. Mai 2016 vom Bundesrat genehmigt wurde. Diese zusätzlichen Mittel fliessen nun im Rahmen der Programmvereinbarungen 2016-2019 durch Nachverhandlungen in diese Verträge zwischen Bund und Kantonen ein. Auf Basis dieser Vorarbeiten, der Resultate aus der Vorkonsultation und in Anbetracht der knappen finanziellen Ressourcen von Bund und Kantonen wird der Aktionsplan nun verwaltungsintern erneut aktualisiert. Er wird dem Bundesrat demnächst vorgelegt.</p><p>2. Die dem Bund zur Verfügung stehenden Monitoringprogramme lassen keine exakte Angabe zu, welche Naturwerte in diesen Jahren verlorengegangen sind. Der Bundesrat ist sich jedoch des dringlichen Handlungsbedarfs bewusst. Deshalb hat er am 18. Mai 2016 die Sofortmassnahmen zugunsten der Biodiversität verabschiedet und damit verbunden insgesamt 135 Millionen Franken über die Jahre 2017 bis 2020 zusätzlich in die Sanierung der Biotope, in die Artenförderung und in die Waldbiodiversität investiert.</p><p>3. In der EU wurden die jährlichen Kosten des Nichthandelns und der damit einhergehenden Reduktion der Leistungen der Biodiversität zugunsten der Wirtschaft und Gesellschaft bis 2050 auf rund 4 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) geschätzt, was gemessen am BIP der EU im Jahr 2016 rund 600 Milliarden Euro entspricht. Einen weiteren Hinweis auf die Kosten des Nichthandelns geben die Aufwendungen für die Wiederherstellung der Leistungen von bereits geschädigten Ökosystemen. Beispiele aus der Schweiz zeigen, dass die Sanierungskosten eines degradierten Biotops deutlich über den jährlichen Unterhaltskosten eines intakten Biotops liegen.</p><p>4. Mit der Verabschiedung der Strategie Biodiversität Schweiz im Jahr 2012 hat der Bundesrat einen ersten Schritt zur Förderung und langfristigen Erhaltung der Biodiversität getan. Mit den am 18. Mai 2016 zusätzlich beschlossenen finanziellen Mitteln für Sofortmassnahmen können die vorhandenen Defizite jedoch nicht vollständig behoben werden. Einen weiteren Schritt stellt der Aktionsplan Biodiversität dar. Die Anliegen der Biodiversität fliessen zudem zunehmend in Bereiche wie die Landwirtschaft oder über das Landschaftskonzept in weitere Sektoren ein und werden bei Investitionen etwa in Strassen- und Schieneninfrastruktur berücksichtigt. Ein wesentlicher Faktor zur Förderung umweltfreundlichen Handelns ist die Sensibilisierung aller Sektoren für die Bedürfnisse der Arten, für die Relevanz natürlicher Prozesse für das Leben des Menschen oder für die Möglichkeiten jeder und jedes Einzelnen, sich für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität zu engagieren. Der Bund ist in diesen Bereichen aktiv, fördert zum Beispiel mit seiner Pärkepolitik die nachhaltige Nutzung der Biodiversität in ökologisch wertvollen Gebieten der Schweiz und trägt gleichzeitig zur Sensibilisierung der Bevölkerung bei. Mit der regelmässigen Veröffentlichung von Datengrundlagen (z. B. Rote Listen) oder der Unterstützung von Forschungsarbeiten mit Bezug zur Biodiversität ist der Bund dafür besorgt, dass das notwendige Wissen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität geschaffen und verbreitet wird. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat legt regelmässig Daten zum Zustand der Biodiversität in der Schweiz vor. In seinem Bericht "Umwelt Schweiz 2015" kommt er erneut zum Schluss, dass die Biodiversität in der Schweiz in einem schlechten Zustand sei. Dennoch hat die Schweiz in den letzten Jahren kaum Anstrengungen für einen wirksameren Schutz der biologischen Vielfalt oder für eine Verbesserung ihres Zustands unternommen, abgesehen von dringlichen Sanierungsmassnahmen für Biotope von nationaler Bedeutung. Dabei wurde der Beschluss, eine Strategie Biodiversität zu erarbeiten, bereits 2008 gefasst. Die Strategie selbst wurde 2012 von der Bundesverwaltung veröffentlicht. Seither lassen konkrete Massnahmen auf sich warten. Dabei nehmen die Kosten da, wo notwendige Massnahmen nicht getroffen werden, jedes Jahr zu. Zudem sind gewisse Umweltschäden nicht wieder rückgängig zu machen. Der Aktionsplan Biodiversität und die Massnahmen, die damit verbunden sein sollten, verzögern sich immer weiter. Diesbezüglich bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welches sind die Gründe für die Verzögerung bei der Erarbeitung des Aktionsplans Biodiversität, und wer ist dafür verantwortlich?</p><p>2. Welche Naturwerte sind in den fünf Jahren seit der Annahme der Strategie Biodiversität Schweiz aufgrund der fehlenden Umsetzung vorgesehener Massnahmen bereits verlorengegangen?</p><p>3. Wie hoch sind die Kosten dieses Nichtstuns?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um mit dem Schutz der Biodiversität - eine unserer wichtigsten natürlichen Ressourcen - endlich vorwärtszumachen?</p>
    • Aktionsplan Biodiversität im Verzug. Gründe und Folgen?

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