Uber. Ist es nicht endlich Zeit, um zu handeln?

ShortId
17.3469
Id
20173469
Updated
28.07.2023 04:24
Language
de
Title
Uber. Ist es nicht endlich Zeit, um zu handeln?
AdditionalIndexing
48;15;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 11. Januar 2017 hat der Bundesrat im "Bericht über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft" auch die Mobilitätsdienstleistungen beleuchtet (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/46892.pdf). Der gesetzliche Rahmen auf Bundesebene für Fahrdienstleistungen entspricht für den Bundesrat mehrheitlich den heutigen Anforderungen. Einen allfälligen Handlungsbedarf ortet er hingegen beim Strassenverkehrsrecht. Darin ist eine Überprüfung der Vorschriften betreffend das Mitführen von fremden Personen in Fahrzeugen angezeigt. In Anbetracht der neuen sowohl berufsmässigen als auch nichtberufsmässigen Angebotsformen ist zu überprüfen, ob die bestehenden Pflichten inhaltlich den neuen Gegebenheiten angepasst werden sollten oder teilweise aufgehoben werden können. Das Parlament hat dazu zwei Motionen (Nantermod 16.3066 und Derder 16.3068) überwiesen. Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit der Prüfung beauftragt.</p><p>1. Würde Uber als Verkehrsdienstleister eingestuft, so würden dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber strengere Regulierungen offenstehen. Der Bundesrat wird nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Situation neu beurteilen.</p><p>2. Die Zuständigkeit und Regulierungsverantwortung für Taxis liegt bei den Kantonen. Der Bundesrat hat keine Kenntnisse über Untersuchungen und Ergebnisse zur Entwicklung der Taxibranche in den letzten Jahren.</p><p>3. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit beobachten die kantonalen tripartiten Kommissionen und die nationale tripartite Kommission (TPK Bund) nach Artikel 360b des Schweizer Obligationenrechts den Arbeitsmarkt. Sofern es sich aufgrund einer Risikobeurteilung als angezeigt erweist, werden die Kontrollen intensiviert und falls notwendig Massnahmen wie der Erlass von zwingenden Mindestlöhnen geprüft. Auf kantonaler Ebene legen die tripartiten Kommissionen Fokusbranchen fest, in denen die Kontrolltätigkeit erhöht wird. Diese Fokusbranchen unterscheiden sich je nach Kanton und je nach Risikosituation auf dem kantonalen Arbeitsmarkt. Einige tripartite Kommissionen definierten in den Jahren 2016 und 2017 das Taxigewerbe als kantonale Fokusbranche, jedoch resultierten aus dieser vertieften Kontrolltätigkeit bis dato keine weiterführenden Massnahmen. Auf nationaler Ebene gilt das Taxigewerbe bis anhin hingegen nicht als Fokusbranche. Dem Bundesrat liegen somit keine detaillierten Daten zur Lohnentwicklung im Taxigewerbe vor. Falls es aufgrund einer Risikobeurteilung als angezeigt erscheinen würde, könnte die TPK Bund die Kontrolltätigkeit in der Taxibranche erhöhen.</p><p>4. Wie oben erwähnt, verfügt der Bundesrat über keine detaillierten Daten zur Lohnentwicklung im Taxigewerbe. Was die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe in Niedriglohnbranchen anbelangt, so ist er grundsätzlich der Ansicht, dass die Lohnbildung in der Schweiz auf einer starken und verantwortungsvollen Sozialpartnerschaft beruht. Diese Haltung brachte der Bundesrat in seiner Botschaft zur - von Volk und Kantonen am 18. Mai 2014 verworfenen - Volksinitiative "für den Schutz fairer Löhne" zum Ausdruck. Dabei stellte er sich einerseits auf den Standpunkt, dass dem Lohndumping mit den derzeitigen flankierenden Massnahmen entgegengewirkt werden kann. Dies geht auch aus den Antworten auf die Fragen 3 und 5 hervor. Andererseits legte er bei der Bekämpfung der Armut von einkommensschwachen Haushalten, die vielfältige Ursachen hat, das Schwergewicht auf Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Verbindung mit Präventions-, Kompensations- und Umverteilungsmassnahmen.</p><p>5. Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 erwähnt, nehmen die nationale und die kantonalen tripartiten Kommissionen die Arbeitsmarktbeobachtung wahr. Diese Kommissionen sind für die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Branchen verantwortlich, in denen kein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen existiert. Dazu gehört auch die Taxibranche. Stellt eine tripartite Kommission fest, dass in einer Branche die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen in missbräuchlicher Weise unterboten werden, sucht sie eine direkte Verständigung mit den betroffenen Arbeitgebern, um eine Lohnnachzahlung sowie eine Anpassung der Arbeitsverträge zu erwirken. Falls das Verständigungsverfahren nicht gelingt und kein Gesamtarbeitsvertrag in der Branche existiert, kann die tripartite Kommisson bei der zuständigen Behörde beantragen, dass für die betroffene Branche in einem Normalarbeitsvertrag zwingende Mindestlöhne erlassen werden. </p><p>Zu diesem System der Arbeitsmarktbeobachtung gehört auch die Taxibranche. Bei Feststellen von missbräuchlichen Unterbietungen der branchenüblichen Löhne steht das obenbeschriebene Instrumentarium zur Verfügung. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft zurzeit, ob Uber als Auftragsvermittler ein Technologie-Unternehmen ist oder ob er zum Verkehrssektor zählt. Der zuständige Generalanwalt macht die Einschätzung, Uber sei dem Verkehrssektor zuzuordnen. </p><p>Das Taxigewerbe leidet stark unter der Konkurrenz durch den Fahrdienst Uber. Gemäss Aussage von Taxifahrern müssen immer mehr ihrer Berufskolleginnen und -kollegen von der Sozialhilfe unterstützt werden, weil sie nicht mehr in der Lage sind, existenzsichernde Einkommen zu generieren. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche Konsequenzen hätte es, wenn der EuGH in seinem definitiven Urteil, das auf Ende 2017 erwartetet wird, Uber dem Verkehrssektor zuordnen würde?</p><p>2. Gibt es Untersuchungen und Berichte darüber, wie sich die Taxibranche in den letzten Jahren entwickelt hat?</p><p>3. Gibt es Erhebungen, wie sich die Einkommenssituation von Taxichauffeuren und -chauffeusen entwickelt hat? Wenn nein, ist er bereit, solche Erhebungen zu machen?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass die Entwicklung der Löhne in der Taxibranche zu zusätzlichen Kosten bei der Sozialhilfe führen kann? Wenn ja, welche Massnahmen schlägt er vor, um etwas dagegen zu unternehmen?</p><p>5. Was unternimmt die tripartite Kommission, um gegen das Lohndumping in der Taxibranche vorzugehen?</p>
  • Uber. Ist es nicht endlich Zeit, um zu handeln?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 11. Januar 2017 hat der Bundesrat im "Bericht über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft" auch die Mobilitätsdienstleistungen beleuchtet (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/46892.pdf). Der gesetzliche Rahmen auf Bundesebene für Fahrdienstleistungen entspricht für den Bundesrat mehrheitlich den heutigen Anforderungen. Einen allfälligen Handlungsbedarf ortet er hingegen beim Strassenverkehrsrecht. Darin ist eine Überprüfung der Vorschriften betreffend das Mitführen von fremden Personen in Fahrzeugen angezeigt. In Anbetracht der neuen sowohl berufsmässigen als auch nichtberufsmässigen Angebotsformen ist zu überprüfen, ob die bestehenden Pflichten inhaltlich den neuen Gegebenheiten angepasst werden sollten oder teilweise aufgehoben werden können. Das Parlament hat dazu zwei Motionen (Nantermod 16.3066 und Derder 16.3068) überwiesen. Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit der Prüfung beauftragt.</p><p>1. Würde Uber als Verkehrsdienstleister eingestuft, so würden dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber strengere Regulierungen offenstehen. Der Bundesrat wird nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Situation neu beurteilen.</p><p>2. Die Zuständigkeit und Regulierungsverantwortung für Taxis liegt bei den Kantonen. Der Bundesrat hat keine Kenntnisse über Untersuchungen und Ergebnisse zur Entwicklung der Taxibranche in den letzten Jahren.</p><p>3. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit beobachten die kantonalen tripartiten Kommissionen und die nationale tripartite Kommission (TPK Bund) nach Artikel 360b des Schweizer Obligationenrechts den Arbeitsmarkt. Sofern es sich aufgrund einer Risikobeurteilung als angezeigt erweist, werden die Kontrollen intensiviert und falls notwendig Massnahmen wie der Erlass von zwingenden Mindestlöhnen geprüft. Auf kantonaler Ebene legen die tripartiten Kommissionen Fokusbranchen fest, in denen die Kontrolltätigkeit erhöht wird. Diese Fokusbranchen unterscheiden sich je nach Kanton und je nach Risikosituation auf dem kantonalen Arbeitsmarkt. Einige tripartite Kommissionen definierten in den Jahren 2016 und 2017 das Taxigewerbe als kantonale Fokusbranche, jedoch resultierten aus dieser vertieften Kontrolltätigkeit bis dato keine weiterführenden Massnahmen. Auf nationaler Ebene gilt das Taxigewerbe bis anhin hingegen nicht als Fokusbranche. Dem Bundesrat liegen somit keine detaillierten Daten zur Lohnentwicklung im Taxigewerbe vor. Falls es aufgrund einer Risikobeurteilung als angezeigt erscheinen würde, könnte die TPK Bund die Kontrolltätigkeit in der Taxibranche erhöhen.</p><p>4. Wie oben erwähnt, verfügt der Bundesrat über keine detaillierten Daten zur Lohnentwicklung im Taxigewerbe. Was die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe in Niedriglohnbranchen anbelangt, so ist er grundsätzlich der Ansicht, dass die Lohnbildung in der Schweiz auf einer starken und verantwortungsvollen Sozialpartnerschaft beruht. Diese Haltung brachte der Bundesrat in seiner Botschaft zur - von Volk und Kantonen am 18. Mai 2014 verworfenen - Volksinitiative "für den Schutz fairer Löhne" zum Ausdruck. Dabei stellte er sich einerseits auf den Standpunkt, dass dem Lohndumping mit den derzeitigen flankierenden Massnahmen entgegengewirkt werden kann. Dies geht auch aus den Antworten auf die Fragen 3 und 5 hervor. Andererseits legte er bei der Bekämpfung der Armut von einkommensschwachen Haushalten, die vielfältige Ursachen hat, das Schwergewicht auf Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Verbindung mit Präventions-, Kompensations- und Umverteilungsmassnahmen.</p><p>5. Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 erwähnt, nehmen die nationale und die kantonalen tripartiten Kommissionen die Arbeitsmarktbeobachtung wahr. Diese Kommissionen sind für die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Branchen verantwortlich, in denen kein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen existiert. Dazu gehört auch die Taxibranche. Stellt eine tripartite Kommission fest, dass in einer Branche die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen in missbräuchlicher Weise unterboten werden, sucht sie eine direkte Verständigung mit den betroffenen Arbeitgebern, um eine Lohnnachzahlung sowie eine Anpassung der Arbeitsverträge zu erwirken. Falls das Verständigungsverfahren nicht gelingt und kein Gesamtarbeitsvertrag in der Branche existiert, kann die tripartite Kommisson bei der zuständigen Behörde beantragen, dass für die betroffene Branche in einem Normalarbeitsvertrag zwingende Mindestlöhne erlassen werden. </p><p>Zu diesem System der Arbeitsmarktbeobachtung gehört auch die Taxibranche. Bei Feststellen von missbräuchlichen Unterbietungen der branchenüblichen Löhne steht das obenbeschriebene Instrumentarium zur Verfügung. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft zurzeit, ob Uber als Auftragsvermittler ein Technologie-Unternehmen ist oder ob er zum Verkehrssektor zählt. Der zuständige Generalanwalt macht die Einschätzung, Uber sei dem Verkehrssektor zuzuordnen. </p><p>Das Taxigewerbe leidet stark unter der Konkurrenz durch den Fahrdienst Uber. Gemäss Aussage von Taxifahrern müssen immer mehr ihrer Berufskolleginnen und -kollegen von der Sozialhilfe unterstützt werden, weil sie nicht mehr in der Lage sind, existenzsichernde Einkommen zu generieren. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche Konsequenzen hätte es, wenn der EuGH in seinem definitiven Urteil, das auf Ende 2017 erwartetet wird, Uber dem Verkehrssektor zuordnen würde?</p><p>2. Gibt es Untersuchungen und Berichte darüber, wie sich die Taxibranche in den letzten Jahren entwickelt hat?</p><p>3. Gibt es Erhebungen, wie sich die Einkommenssituation von Taxichauffeuren und -chauffeusen entwickelt hat? Wenn nein, ist er bereit, solche Erhebungen zu machen?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass die Entwicklung der Löhne in der Taxibranche zu zusätzlichen Kosten bei der Sozialhilfe führen kann? Wenn ja, welche Massnahmen schlägt er vor, um etwas dagegen zu unternehmen?</p><p>5. Was unternimmt die tripartite Kommission, um gegen das Lohndumping in der Taxibranche vorzugehen?</p>
    • Uber. Ist es nicht endlich Zeit, um zu handeln?

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