Für stabilere Einkommen in der Landwirtschaft

ShortId
17.3480
Id
20173480
Updated
28.07.2023 14:46
Language
de
Title
Für stabilere Einkommen in der Landwirtschaft
AdditionalIndexing
55;2446;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein Jahr folgt dem anderen, aber kein Jahr gleicht dem anderen. Für die Landwirtschaft gilt diese Lebensweisheit umso mehr. Der Frosteinbruch diesen Frühling hat uns einmal mehr in Erinnerung gerufen, dass Mutter Natur erbarmungslos sein kann. Vergessen wir dabei nicht die letzten zwei Jahre, die beide viel zu trocken waren.</p><p>Die Arbeit mit der Natur hat auch Auswirkungen auf das Einkommen einer Bauernfamilie, insbesondere wenn schlechte Bedingungen die Erträge schmälern. Üppige Erträge können allerdings auch ihre Schattenseiten haben, wenn die Preise in den darauffolgenden Jahren wegen der vollen Lager sinken.</p><p>Für Landwirtinnen und Landwirte hat dies zur Folge, dass ihre Einkommen immer grösseren Schwankungen unterliegen. Um ihre Einkommen auszugleichen, behelfen sie sich mit Abschreibungen, soweit dies möglich ist, oder greifen auf ihre Altersvorsorge zurück. Gute Jahre verleiten manchmal auch dazu, neues Material zu kaufen oder andere Investitionen zu tätigen, obwohl das im Hinblick auf die Produktionskosten nicht immer sinnvoll ist.</p><p>Im Gegensatz zu juristischen Personen, die über eine grössere Flexibilität verfügen, können Landwirtinnen und Landwirte in guten Zeiten keine Rückstellungen machen, die sie danach über einen bestimmten Zeitraum auflösen können. In anderen Ländern, so namentlich in Frankreich, sind Möglichkeiten vorgesehen, um die Auswirkungen grosser klimatischer Schwankungen, Gesundheitsrisiken oder Naturereignisse auf die Landwirtschaft abfedern zu können.</p><p>Ziel dieser Motion ist es nicht, Einkommen von der Steuer zu befreien, sondern sie auf nachfolgende Steuerjahre übertragen zu können. Bei Annahme solcher zeitlich beschränkten Rückstellungen könnte die öffentliche Hand mit regelmässigeren Steuereinkünften aus der Landwirtschaft rechnen. Der Vorteil liegt auf der Hand. Gleichzeitig würde dadurch der finanzielle Druck, der auf Bauernfamilien lastet, etwas gemindert.</p><p>Die Tatsache, dass der Klimawandel immer häufiger zu extremen Wettersituationen führt, spricht umso mehr dafür, während der guten Jahre Rückstellungen bilden zu können, mit denen man schlechte Jahre überbrücken kann. Es wäre eine angemessene Anerkennung der Lage, in der sich die Landwirtschaft befindet. Sie hat keinerlei Kontrolle über die Elemente, von denen ihr Einkommen wesentlich abhängt.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) sieht für Rückstellungen von Selbstständigerwerbenden und juristischen Personen gleichlautende Voraussetzungen vor (Art. 29 und 63 DBG). Für die Kantons- und Gemeindesteuern gelten sie analog. Rückstellungen sind insbesondere dann zulässig, wenn:</p><p>- im Geschäftsjahr Verpflichtungen bestehen, deren Höhe unbestimmt ist;</p><p>- Verlustrisiken bestehen, die mit Aktiven des Umlaufvermögens, insbesondere mit Waren und Debitoren, verbunden sind;</p><p>- im Geschäftsjahr andere unmittelbar drohende Verlustrisiken bestehen.</p><p>Bisherige Rückstellungen werden dem steuerbaren Gewinn zugerechnet, soweit sie nicht mehr begründet sind. Durch die Bildung von Rückstellungen sollen die später anfallenden Ausgaben den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden. Die Aufwandbuchung wird vorgezogen, ohne dass bereits finanzielle Mittel fliessen. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Erfolgsermittlung. Für Landwirte bestehen die gleichen - obengenannten - Voraussetzungen zur Bildung von Rückstellungen wie für die übrigen Selbstständigerwerbenden und die juristischen Personen.</p><p>Die Motion fordert, für landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Gründe zur Bildung von Rückstellungen einzuführen. Damit würde eine Regelung geschaffen, die landwirtschaftliche Betriebe gegenüber anderen Branchen privilegieren würde. Auch in anderen Branchen führen wetterbedingte oder andere nichtbeeinflussbare Faktoren (z. B. die Frankenstärke) zu Einkommensschwankungen (z. B. in der Tourismusbranche). Der Vorschlag würde somit das verfassungsrechtliche Gebot der rechtsgleichen Behandlung verletzen. </p><p>Um landwirtschaftliche Betriebe besser gegen Ertrags- und Einkommensrisiken abzusichern, eignen sich beispielsweise auch private Versicherungsmodelle (z. B. Frostversicherung). Ausserdem wird der Bundesrat, wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Bourgeois 17.3314 ausgeführt, im Rahmen der Agrarpolitik für die Zeit nach 2022 prüfen, welche Unterstützungsmöglichkeiten die Resilienz der Landwirtschaft gegenüber den Risiken von Naturschäden optimieren können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen, insbesondere das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), dahingehend anzupassen, dass landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit gegeben wird, zeitlich begrenzte Steuerrückstellungen bilden zu können. Ziel ist es, landwirtschaftliche Einkommen, die stark von den natürlichen und klimatischen Bedingungen beeinflusst werden, besser steuern zu können.</p>
  • Für stabilere Einkommen in der Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein Jahr folgt dem anderen, aber kein Jahr gleicht dem anderen. Für die Landwirtschaft gilt diese Lebensweisheit umso mehr. Der Frosteinbruch diesen Frühling hat uns einmal mehr in Erinnerung gerufen, dass Mutter Natur erbarmungslos sein kann. Vergessen wir dabei nicht die letzten zwei Jahre, die beide viel zu trocken waren.</p><p>Die Arbeit mit der Natur hat auch Auswirkungen auf das Einkommen einer Bauernfamilie, insbesondere wenn schlechte Bedingungen die Erträge schmälern. Üppige Erträge können allerdings auch ihre Schattenseiten haben, wenn die Preise in den darauffolgenden Jahren wegen der vollen Lager sinken.</p><p>Für Landwirtinnen und Landwirte hat dies zur Folge, dass ihre Einkommen immer grösseren Schwankungen unterliegen. Um ihre Einkommen auszugleichen, behelfen sie sich mit Abschreibungen, soweit dies möglich ist, oder greifen auf ihre Altersvorsorge zurück. Gute Jahre verleiten manchmal auch dazu, neues Material zu kaufen oder andere Investitionen zu tätigen, obwohl das im Hinblick auf die Produktionskosten nicht immer sinnvoll ist.</p><p>Im Gegensatz zu juristischen Personen, die über eine grössere Flexibilität verfügen, können Landwirtinnen und Landwirte in guten Zeiten keine Rückstellungen machen, die sie danach über einen bestimmten Zeitraum auflösen können. In anderen Ländern, so namentlich in Frankreich, sind Möglichkeiten vorgesehen, um die Auswirkungen grosser klimatischer Schwankungen, Gesundheitsrisiken oder Naturereignisse auf die Landwirtschaft abfedern zu können.</p><p>Ziel dieser Motion ist es nicht, Einkommen von der Steuer zu befreien, sondern sie auf nachfolgende Steuerjahre übertragen zu können. Bei Annahme solcher zeitlich beschränkten Rückstellungen könnte die öffentliche Hand mit regelmässigeren Steuereinkünften aus der Landwirtschaft rechnen. Der Vorteil liegt auf der Hand. Gleichzeitig würde dadurch der finanzielle Druck, der auf Bauernfamilien lastet, etwas gemindert.</p><p>Die Tatsache, dass der Klimawandel immer häufiger zu extremen Wettersituationen führt, spricht umso mehr dafür, während der guten Jahre Rückstellungen bilden zu können, mit denen man schlechte Jahre überbrücken kann. Es wäre eine angemessene Anerkennung der Lage, in der sich die Landwirtschaft befindet. Sie hat keinerlei Kontrolle über die Elemente, von denen ihr Einkommen wesentlich abhängt.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) sieht für Rückstellungen von Selbstständigerwerbenden und juristischen Personen gleichlautende Voraussetzungen vor (Art. 29 und 63 DBG). Für die Kantons- und Gemeindesteuern gelten sie analog. Rückstellungen sind insbesondere dann zulässig, wenn:</p><p>- im Geschäftsjahr Verpflichtungen bestehen, deren Höhe unbestimmt ist;</p><p>- Verlustrisiken bestehen, die mit Aktiven des Umlaufvermögens, insbesondere mit Waren und Debitoren, verbunden sind;</p><p>- im Geschäftsjahr andere unmittelbar drohende Verlustrisiken bestehen.</p><p>Bisherige Rückstellungen werden dem steuerbaren Gewinn zugerechnet, soweit sie nicht mehr begründet sind. Durch die Bildung von Rückstellungen sollen die später anfallenden Ausgaben den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden. Die Aufwandbuchung wird vorgezogen, ohne dass bereits finanzielle Mittel fliessen. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Erfolgsermittlung. Für Landwirte bestehen die gleichen - obengenannten - Voraussetzungen zur Bildung von Rückstellungen wie für die übrigen Selbstständigerwerbenden und die juristischen Personen.</p><p>Die Motion fordert, für landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Gründe zur Bildung von Rückstellungen einzuführen. Damit würde eine Regelung geschaffen, die landwirtschaftliche Betriebe gegenüber anderen Branchen privilegieren würde. Auch in anderen Branchen führen wetterbedingte oder andere nichtbeeinflussbare Faktoren (z. B. die Frankenstärke) zu Einkommensschwankungen (z. B. in der Tourismusbranche). Der Vorschlag würde somit das verfassungsrechtliche Gebot der rechtsgleichen Behandlung verletzen. </p><p>Um landwirtschaftliche Betriebe besser gegen Ertrags- und Einkommensrisiken abzusichern, eignen sich beispielsweise auch private Versicherungsmodelle (z. B. Frostversicherung). Ausserdem wird der Bundesrat, wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Bourgeois 17.3314 ausgeführt, im Rahmen der Agrarpolitik für die Zeit nach 2022 prüfen, welche Unterstützungsmöglichkeiten die Resilienz der Landwirtschaft gegenüber den Risiken von Naturschäden optimieren können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen, insbesondere das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), dahingehend anzupassen, dass landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit gegeben wird, zeitlich begrenzte Steuerrückstellungen bilden zu können. Ziel ist es, landwirtschaftliche Einkommen, die stark von den natürlichen und klimatischen Bedingungen beeinflusst werden, besser steuern zu können.</p>
    • Für stabilere Einkommen in der Landwirtschaft

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