Massnahmen zur Senkung der Prämienlast in der obligatorischen Krankenversicherung. Gesundheitskosten im Asyl- und Flüchtlingswesen zulasten des Bundes

ShortId
17.3483
Id
20173483
Updated
28.07.2023 04:40
Language
de
Title
Massnahmen zur Senkung der Prämienlast in der obligatorischen Krankenversicherung. Gesundheitskosten im Asyl- und Flüchtlingswesen zulasten des Bundes
AdditionalIndexing
2811;2841;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der vorliegende Vorstoss hat nicht zum Ziel, Flüchtlingen, Asylsuchenden und sich widerrechtlich in der Schweiz aufhaltenden Sans-Papiers die medizinisch erforderliche Versorgung vorzuenthalten. Deren Finanzierung soll aber neu geregelt werden, sodass der Bund die Kosten trägt, nicht aber Kantone, Gemeinden und die Prämienzahler in der obligatorischen Krankenversicherung.</p><p>Die Gesundheitsversorgung im Asyl- und Flüchtlingswesen ist aufgrund verschiedener Faktoren besonders aufwendig. Zusätzliche Kosten werden verursacht durch aufwendige Zusatzabklärungen, Dolmetscher oder Isolationsmassnahmen. Bei dieser Patientengruppe sei der Aufwand je nach Krankheit bis zu zweimal so hoch wie bei anderen Patienten, ist aus Spitälern und Arztpraxen zu vernehmen. Infektionskrankheiten treten viel häufiger auf. Eine bisher durch die Umstände im Herkunftsland ungenügende Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung muss nachgeholt und kompensiert werden. Verständigungsprobleme müssen durch den Beizug von Dolmetschern überbrückt werden. Auch die medikamentöse Ver- und Nachsorgung gestaltet sich aufgrund soziokultureller Differenzen wesentlich aufwendiger.</p><p>Die Kosten für die medizinische Versorgung ist im Asyl- und Flüchtlingswesen in den letzten Jahren überproportional und massiv angestiegen. Eine diesbezügliche Kostentransparenz hat der Bundesrat bisher nicht herstellen können oder wollen. In der Öffentlichkeit werden aber Höchststände dieser Kosten von bis zu 1,9 Milliarden Franken pro Jahr diskutiert. Wesentlich ist, dass dieser Kostenblock auch den Prämienanstieg für die rechtmässig in der Schweiz niedergelassene Bevölkerung beschleunigt.</p><p>Es scheint mir nicht angebracht, dass Letztere den Anstieg der Kosten im Asyl- und Flüchtlingswesen durch ihre Prämien solidarisch mitfinanzieren müssen.</p>
  • <p>Personen, die sich ohne gültige Bewilligung in der Schweiz aufhalten (Sans-Papiers), bezahlen ihre Prämien - vorbehaltlich einer Prämienverbilligung - und ihre Kostenbeteiligungen selber. In seinem Bericht vom 23. Mai 2012 "Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers" (verfügbar unter www.bag.admin.ch &gt; Service &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte) kam der Bundesrat insbesondere zum Schluss, dass der Grad der Versicherungsdeckung von Sans-Papiers erhöht und diese gleich wie andere Versicherte behandelt werden sollten. Das vorliegende Postulat läuft somit den vom Bundesrat festgesetzten Zielen zuwider. Im Übrigen werden die Versicherten, die sich ohne gültige Bewilligung in der Schweiz aufhalten, nicht von den anderen versicherten Personen abgegrenzt. Die Versicherer hätten entsprechend grosse Schwierigkeiten, die Kategorie der Sans-Papiers zu bilden.</p><p>Die Gesundheitskosten von Asylsuchenden, die Sozialhilfe beziehen, und Flüchtlingen werden von der öffentlichen Hand übernommen. Im Jahr 2015 lagen die von den Asylsuchenden verursachten durchschnittlichen Kosten 8,8 Prozent über den Durchschnittskosten für die restlichen Versicherten der Schweiz, was 0,67 Prozent der Gesamtkosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht. Gemäss Artikel 80a des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) gewährleistet der Zuweisungskanton für die betreffenden Personen die Sozialhilfe, die auch die medizinische Grundversorgung umfasst. Diese Ausgaben werden jedoch bereits jetzt letztlich vom Bund übernommen, der die Kantone für die entsprechenden Kosten vollumfänglich subventioniert. Der Bund gewährt den Kantonen Pauschalen, die die Kosten der Sozialhilfe und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abdecken und zudem einen Beitrag an die Betreuungskosten enthalten (Art. 88 Abs. 2 und 3 AsylG). Damit kommt der Bund bereits heute massgeblich für die Finanzierung der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf. Der Bundesrat hält die Finanzierung der Gesundheitsversorgung dieser Personen durch Bund und Kantone für effizient und sieht keinen Anpassungsbedarf.</p><p>Des Weiteren können Bund und Kantone gestützt auf die Artikel 80 Absatz 1 und 82a Absätze 2 und 3 AsylG die Wahl des Versicherers für Asylsuchende einschränken, ihnen eine bestimmte Versicherungsform vorschreiben und die Wahl der Leistungserbringer einschränken. Mit diesen Mitteln können der Bund und die Kantone den Zugang für Asylsuchende zu unserem Gesundheitssystem sinnvoll steuern und dank günstiger Prämien bei den besonderen Versicherungsformen die öffentlichen Gelder sparsam einsetzen. Darüber hinaus verringert sich der administrative Aufwand für Bund und Kantone durch die Möglichkeit, die Anzahl Ansprechpartner auf einen oder mehrere bestimmte Versicherer zu beschränken, deutlich.</p><p>Eine separate Abrechnung der Gesundheitskosten von Asylsuchenden und Flüchtlingen, wie vom Autor des Postulates gewünscht, würde voraussetzen, dass diese Versicherten (mit Wohnsitz in der Schweiz) entweder in einem eigenen, von den übrigen in der Schweiz wohnhaften Versicherten abgegrenzten Bestand vereint oder aus dem Krankenversicherungssystem ausgeklammert würden. Im ersten Fall, bei dem die Versicherer eine spezifische Prämie für diese Versichertengruppe festlegen müssten, würde wesentlich vom Grundsatz der Gegenseitigkeit abgewichen, auf den sich die soziale Krankenversicherung stützt (Art. 5 Bst. f des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes; SR 832.12). Der Bundesrat hält eine solche Ausnahme nicht für gerechtfertigt. Asylsuchende sind bereits aus dem Risikoausgleich ausgenommen, wodurch für sie keine Risikoabgabe entrichtet werden muss. Daher können ihre gesamten Prämieneinnahmen zur Deckung der Kosten, die sie verursachen, verwendet werden. Eine Abrechnung der Kosten ausserhalb des Krankenversicherungssystems könnte entweder über die bestehenden Strukturen (die Versicherer oder die Gemeinsame Einrichtung KVG) oder über die Einrichtung einer spezifischen Struktur erfolgen. In beiden Fällen müssten die bestehenden oder neuen Einheiten, die mit der Verwaltung der Gesundheitskostenfinanzierung von Personen ausserhalb der Krankenversicherung betraut wären, für diese Aufgabe entlöhnt werden. Dies wiederum würde eine neue Belastung für die Steuerzahlenden schaffen. Nach Ansicht des Bundesrates wäre der Ausschluss der Personen im Asylbereich von der Krankenversicherung sowohl administrativ als auch finanziell zu aufwendig.</p><p>Der Bundesrat erachtet die aktuelle Abrechnungspraxis für die Gesundheitskosten von Asylsuchenden und Flüchtlingen über die Krankenversicherung als zweckmässig und effizient.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Gesetzesbestimmungen wie anzupassen sind, damit im Flüchtlings- und Asylwesen sowie durch Sans-Papiers anfallende Gesundheitskosten separat und zulasten des Bundes abgerechnet werden.</p>
  • Massnahmen zur Senkung der Prämienlast in der obligatorischen Krankenversicherung. Gesundheitskosten im Asyl- und Flüchtlingswesen zulasten des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der vorliegende Vorstoss hat nicht zum Ziel, Flüchtlingen, Asylsuchenden und sich widerrechtlich in der Schweiz aufhaltenden Sans-Papiers die medizinisch erforderliche Versorgung vorzuenthalten. Deren Finanzierung soll aber neu geregelt werden, sodass der Bund die Kosten trägt, nicht aber Kantone, Gemeinden und die Prämienzahler in der obligatorischen Krankenversicherung.</p><p>Die Gesundheitsversorgung im Asyl- und Flüchtlingswesen ist aufgrund verschiedener Faktoren besonders aufwendig. Zusätzliche Kosten werden verursacht durch aufwendige Zusatzabklärungen, Dolmetscher oder Isolationsmassnahmen. Bei dieser Patientengruppe sei der Aufwand je nach Krankheit bis zu zweimal so hoch wie bei anderen Patienten, ist aus Spitälern und Arztpraxen zu vernehmen. Infektionskrankheiten treten viel häufiger auf. Eine bisher durch die Umstände im Herkunftsland ungenügende Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung muss nachgeholt und kompensiert werden. Verständigungsprobleme müssen durch den Beizug von Dolmetschern überbrückt werden. Auch die medikamentöse Ver- und Nachsorgung gestaltet sich aufgrund soziokultureller Differenzen wesentlich aufwendiger.</p><p>Die Kosten für die medizinische Versorgung ist im Asyl- und Flüchtlingswesen in den letzten Jahren überproportional und massiv angestiegen. Eine diesbezügliche Kostentransparenz hat der Bundesrat bisher nicht herstellen können oder wollen. In der Öffentlichkeit werden aber Höchststände dieser Kosten von bis zu 1,9 Milliarden Franken pro Jahr diskutiert. Wesentlich ist, dass dieser Kostenblock auch den Prämienanstieg für die rechtmässig in der Schweiz niedergelassene Bevölkerung beschleunigt.</p><p>Es scheint mir nicht angebracht, dass Letztere den Anstieg der Kosten im Asyl- und Flüchtlingswesen durch ihre Prämien solidarisch mitfinanzieren müssen.</p>
    • <p>Personen, die sich ohne gültige Bewilligung in der Schweiz aufhalten (Sans-Papiers), bezahlen ihre Prämien - vorbehaltlich einer Prämienverbilligung - und ihre Kostenbeteiligungen selber. In seinem Bericht vom 23. Mai 2012 "Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers" (verfügbar unter www.bag.admin.ch &gt; Service &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte) kam der Bundesrat insbesondere zum Schluss, dass der Grad der Versicherungsdeckung von Sans-Papiers erhöht und diese gleich wie andere Versicherte behandelt werden sollten. Das vorliegende Postulat läuft somit den vom Bundesrat festgesetzten Zielen zuwider. Im Übrigen werden die Versicherten, die sich ohne gültige Bewilligung in der Schweiz aufhalten, nicht von den anderen versicherten Personen abgegrenzt. Die Versicherer hätten entsprechend grosse Schwierigkeiten, die Kategorie der Sans-Papiers zu bilden.</p><p>Die Gesundheitskosten von Asylsuchenden, die Sozialhilfe beziehen, und Flüchtlingen werden von der öffentlichen Hand übernommen. Im Jahr 2015 lagen die von den Asylsuchenden verursachten durchschnittlichen Kosten 8,8 Prozent über den Durchschnittskosten für die restlichen Versicherten der Schweiz, was 0,67 Prozent der Gesamtkosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht. Gemäss Artikel 80a des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) gewährleistet der Zuweisungskanton für die betreffenden Personen die Sozialhilfe, die auch die medizinische Grundversorgung umfasst. Diese Ausgaben werden jedoch bereits jetzt letztlich vom Bund übernommen, der die Kantone für die entsprechenden Kosten vollumfänglich subventioniert. Der Bund gewährt den Kantonen Pauschalen, die die Kosten der Sozialhilfe und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abdecken und zudem einen Beitrag an die Betreuungskosten enthalten (Art. 88 Abs. 2 und 3 AsylG). Damit kommt der Bund bereits heute massgeblich für die Finanzierung der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf. Der Bundesrat hält die Finanzierung der Gesundheitsversorgung dieser Personen durch Bund und Kantone für effizient und sieht keinen Anpassungsbedarf.</p><p>Des Weiteren können Bund und Kantone gestützt auf die Artikel 80 Absatz 1 und 82a Absätze 2 und 3 AsylG die Wahl des Versicherers für Asylsuchende einschränken, ihnen eine bestimmte Versicherungsform vorschreiben und die Wahl der Leistungserbringer einschränken. Mit diesen Mitteln können der Bund und die Kantone den Zugang für Asylsuchende zu unserem Gesundheitssystem sinnvoll steuern und dank günstiger Prämien bei den besonderen Versicherungsformen die öffentlichen Gelder sparsam einsetzen. Darüber hinaus verringert sich der administrative Aufwand für Bund und Kantone durch die Möglichkeit, die Anzahl Ansprechpartner auf einen oder mehrere bestimmte Versicherer zu beschränken, deutlich.</p><p>Eine separate Abrechnung der Gesundheitskosten von Asylsuchenden und Flüchtlingen, wie vom Autor des Postulates gewünscht, würde voraussetzen, dass diese Versicherten (mit Wohnsitz in der Schweiz) entweder in einem eigenen, von den übrigen in der Schweiz wohnhaften Versicherten abgegrenzten Bestand vereint oder aus dem Krankenversicherungssystem ausgeklammert würden. Im ersten Fall, bei dem die Versicherer eine spezifische Prämie für diese Versichertengruppe festlegen müssten, würde wesentlich vom Grundsatz der Gegenseitigkeit abgewichen, auf den sich die soziale Krankenversicherung stützt (Art. 5 Bst. f des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes; SR 832.12). Der Bundesrat hält eine solche Ausnahme nicht für gerechtfertigt. Asylsuchende sind bereits aus dem Risikoausgleich ausgenommen, wodurch für sie keine Risikoabgabe entrichtet werden muss. Daher können ihre gesamten Prämieneinnahmen zur Deckung der Kosten, die sie verursachen, verwendet werden. Eine Abrechnung der Kosten ausserhalb des Krankenversicherungssystems könnte entweder über die bestehenden Strukturen (die Versicherer oder die Gemeinsame Einrichtung KVG) oder über die Einrichtung einer spezifischen Struktur erfolgen. In beiden Fällen müssten die bestehenden oder neuen Einheiten, die mit der Verwaltung der Gesundheitskostenfinanzierung von Personen ausserhalb der Krankenversicherung betraut wären, für diese Aufgabe entlöhnt werden. Dies wiederum würde eine neue Belastung für die Steuerzahlenden schaffen. Nach Ansicht des Bundesrates wäre der Ausschluss der Personen im Asylbereich von der Krankenversicherung sowohl administrativ als auch finanziell zu aufwendig.</p><p>Der Bundesrat erachtet die aktuelle Abrechnungspraxis für die Gesundheitskosten von Asylsuchenden und Flüchtlingen über die Krankenversicherung als zweckmässig und effizient.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Gesetzesbestimmungen wie anzupassen sind, damit im Flüchtlings- und Asylwesen sowie durch Sans-Papiers anfallende Gesundheitskosten separat und zulasten des Bundes abgerechnet werden.</p>
    • Massnahmen zur Senkung der Prämienlast in der obligatorischen Krankenversicherung. Gesundheitskosten im Asyl- und Flüchtlingswesen zulasten des Bundes

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