Massnahmen zur Senkung der Prämienlast in der obligatorischen Krankenversicherung. Abschaffung des Tarmed

ShortId
17.3484
Id
20173484
Updated
28.07.2023 04:39
Language
de
Title
Massnahmen zur Senkung der Prämienlast in der obligatorischen Krankenversicherung. Abschaffung des Tarmed
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das überaus komplizierte, mehr als 46 000 Positionen umfassende, nur der Bürokratie förderliche Regelwerk des Tarmed könnte so verschwinden.</p><p>Vorteil eines neuen Systems mit Stundentarif wäre die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der in Rechnung gestellten Leistungen sowohl für die Patienten als auch für die Versicherer.</p><p>Der Zeittarif könnte je nach Art der Tätigkeit und je nach Dignität der ärztlichen Leistung differenziert festgelegt werden.</p><p>Zudem wäre es sehr einfach, "schwarze Schafe" von Ärzten ausfindig zu machen, welche z. B. das Kunststück fertigbringen, 28 Stunden am Tag zu arbeiten, oder welche für jeden Patienten doppelt so lange benötigen wie ihre Kollegen.</p>
  • <p>Nach Artikel 43 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) werden Tarife und Preise in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern (Tarifvertrag) vereinbart oder in den vom Gesetz bestimmten Fällen von der zuständigen Behörde festgesetzt. Den Tarifpartnern steht es somit nach Artikel 43 Absatz 2 KVG bereits heute im Sinne der Tarifautonomie frei, dabei auf den benötigten Zeitaufwand abzustellen (Zeittarif). Die Tarifpartner können somit jederzeit einen Zeittarif vereinbaren und diesen der zuständigen Behörde zur Genehmigung einreichen. Es braucht daher diesbezüglich keine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen. Wennschon, müsste eine bestimmte Tarifform gesetzlich vorgeschrieben werden, was aber aus Sicht des Bundesrates in diesem Bereich einen zu starken Eingriff in die Tarifautonomie bedeuten würde.</p><p>Unabhängig davon, welche Tarifart gewählt wird, bleibt die grundlegende Problematik, dass die Tarifpartner sich momentan aufgrund der divergierenden Interessen nicht auf einen Tarif einigen können, bestehen.</p><p>Der Bundesrat erwartet von den Tarifpartnern, dass sie ihre Tarifautonomie wahrnehmen und sich gemeinsam auf einen Tarif einigen. Neue Ideen - wozu beispielsweise auch ein Zeittarif gehören kann - können entsprechend in die Tarifverhandlungen eingebracht werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Gesetzesbestimmungen wie anzupassen sind, um den aktuellen Ärztetarif Tarmed abzuschaffen und anstelle dieses komplizierten Tarifs eine ärztliche Rechnungsstellung in Form eines einfachen Stundentarifs, wie man ihn auf jeder Handwerker- oder Anwaltsrechnung findet, zu ermöglichen.</p><p>Zusätzlich dürfen in der Arztrechnung nur noch Medikamente, Verbrauchsmaterialien, Benutzung von Apparaturen usw. erscheinen.</p>
  • Massnahmen zur Senkung der Prämienlast in der obligatorischen Krankenversicherung. Abschaffung des Tarmed
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das überaus komplizierte, mehr als 46 000 Positionen umfassende, nur der Bürokratie förderliche Regelwerk des Tarmed könnte so verschwinden.</p><p>Vorteil eines neuen Systems mit Stundentarif wäre die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der in Rechnung gestellten Leistungen sowohl für die Patienten als auch für die Versicherer.</p><p>Der Zeittarif könnte je nach Art der Tätigkeit und je nach Dignität der ärztlichen Leistung differenziert festgelegt werden.</p><p>Zudem wäre es sehr einfach, "schwarze Schafe" von Ärzten ausfindig zu machen, welche z. B. das Kunststück fertigbringen, 28 Stunden am Tag zu arbeiten, oder welche für jeden Patienten doppelt so lange benötigen wie ihre Kollegen.</p>
    • <p>Nach Artikel 43 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) werden Tarife und Preise in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern (Tarifvertrag) vereinbart oder in den vom Gesetz bestimmten Fällen von der zuständigen Behörde festgesetzt. Den Tarifpartnern steht es somit nach Artikel 43 Absatz 2 KVG bereits heute im Sinne der Tarifautonomie frei, dabei auf den benötigten Zeitaufwand abzustellen (Zeittarif). Die Tarifpartner können somit jederzeit einen Zeittarif vereinbaren und diesen der zuständigen Behörde zur Genehmigung einreichen. Es braucht daher diesbezüglich keine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen. Wennschon, müsste eine bestimmte Tarifform gesetzlich vorgeschrieben werden, was aber aus Sicht des Bundesrates in diesem Bereich einen zu starken Eingriff in die Tarifautonomie bedeuten würde.</p><p>Unabhängig davon, welche Tarifart gewählt wird, bleibt die grundlegende Problematik, dass die Tarifpartner sich momentan aufgrund der divergierenden Interessen nicht auf einen Tarif einigen können, bestehen.</p><p>Der Bundesrat erwartet von den Tarifpartnern, dass sie ihre Tarifautonomie wahrnehmen und sich gemeinsam auf einen Tarif einigen. Neue Ideen - wozu beispielsweise auch ein Zeittarif gehören kann - können entsprechend in die Tarifverhandlungen eingebracht werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Gesetzesbestimmungen wie anzupassen sind, um den aktuellen Ärztetarif Tarmed abzuschaffen und anstelle dieses komplizierten Tarifs eine ärztliche Rechnungsstellung in Form eines einfachen Stundentarifs, wie man ihn auf jeder Handwerker- oder Anwaltsrechnung findet, zu ermöglichen.</p><p>Zusätzlich dürfen in der Arztrechnung nur noch Medikamente, Verbrauchsmaterialien, Benutzung von Apparaturen usw. erscheinen.</p>
    • Massnahmen zur Senkung der Prämienlast in der obligatorischen Krankenversicherung. Abschaffung des Tarmed

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