Verbindungen Tessin–Malpensa. Weshalb werden die Konzessionen für die Busverbindungen nicht erneuert?

ShortId
17.3489
Id
20173489
Updated
28.07.2023 04:35
Language
de
Title
Verbindungen Tessin–Malpensa. Weshalb werden die Konzessionen für die Busverbindungen nicht erneuert?
AdditionalIndexing
48;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Anfang 2017 entschieden, die verschiedenen Anträge für grenzüberschreitende Linienbusverkehre zwischen dem Flughafen Malpensa und Lugano bzw. Bellinzona befristet bis zum 31. Dezember 2017 zu genehmigen. Anschliessend sollen während drei Jahren entsprechende Anträge abgelehnt werden. </p><p>Bei den beantragten Linienbusverkehren handelt es sich um Angebote, welche weitestgehend deckungsgleich sind mit dem direkten Schienenverkehrsangebot über die neue Strecke Mendrisio-Varese (Meva). Stündlich wird die S50 von Bellinzona über Lugano-Mendrisio-Varese zum Flughafen Malpensa fahren. Der Betrieb wird zum Fahrplanwechsel 2017 aufgenommen.</p><p>Dieser Entscheid stützt sich auf die gesetzlichen Vorschriften, einerseits die Verordnung über die Personenbeförderung (SR 745.11) und andererseits das Landverkehrsabkommen (SR 0.740.72). Die Voraussetzungen zur Genehmigungserteilung sehen vor, dass eine Genehmigung abgelehnt werden kann, wenn die Funktionsfähigkeit eines vergleichbaren öffentlichen Dienstes ernsthaft beeinträchtigt würde. Dazu zählen Verkehrsangebote, welche im Rahmen eines oder mehrerer öffentlicher Dienstleistungsaufträge mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen durchgeführt werden. </p><p>Vonseiten des Kantons Tessin und des Bundes wurden erhebliche finanzielle Mittel in die Schieneninfrastruktur und das Rollmaterial investiert. Das Bahnangebot auf der betreffenden Linie wird durch den Kanton Tessin und den Bund bestellt und finanziell abgegolten. Um die Funktionsfähigkeit und ein Mindestmass an Wirtschaftlichkeit dieses von Kanton und Bund gewünschten neuen Angebots sicherzustellen, ist es erforderlich, dass dieses Angebot zunächst ohne Konkurrenzangebote durch parallel geführte Linienbusverkehre betrieben wird. Erst wenn sich das neue Bahnangebot etabliert hat, kann überprüft werden, ob die Funktionsfähigkeit dieses Bahnangebots durch ein Busangebot ernsthaft beeinträchtigt würde oder nicht. </p><p>Der Entscheid stellt weder einen Kurswechsel noch einen Präzedenzfall dar. Er wurde gegenüber der schweizerischen Antragstellerin mit Verfügung eröffnet. Er ist mittlerweile rechtskräftig. </p><p>3./4. Der Entscheid der Einschränkung der Busverkehre bezieht sich nur auf Parallelangebote mit dem Bus zur Bahnlinie Bellinzona-Lugano-Mendrisio-Malpensa. Es ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass andere, nicht durch den Bahnverkehr erschlossene Verbindungen durch Busunternehmen angeboten werden können. Die Auswirkung auf die Beschäftigungsquote ist begrenzt. Die schweizerische Genehmigungsinhaberin der beiden Linienverkehre zwischen dem Tessin und dem Flughafen Malpensa ist bereits seit dem Jahr 2011 über das weitere Vorgehen informiert. Im Rahmen der Erteilung der Genehmigungen wurde jeweils darauf hingewiesen, die Genehmigung werde nur bis zur vollen Inbetriebnahme der Meva erteilt. Anschliessend werde über die Erteilung der Genehmigung für den Busverkehr entschieden.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich die Verbindung zwischen dem Tessin und dem Flughafen Malpensa mit dem ab Fahrplanwechsel 2017 verfügbaren Bahnangebot allgemein und im Besonderen für Touristen massgeblich verbessert. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat entschieden, die Konzessionen für die Busverbindungen zwischen dem Tessin und dem Flughafen Malpensa, die Ende 2017 auslaufen, während mindestens dreier Jahre nicht zu erneuern. </p><p>Dieser Entscheid gefährdet nicht nur Arbeitsplätze; er nimmt auch den Menschen, die diesen Service public nutzen, ein geschätztes Angebot weg. Ab 2018 werden die Reisenden nicht mehr wählen können, ob sie mit dem Zug oder mit dem Bus vom Tessin zum Flughafen Malpensa oder in umgekehrter Richtung fahren wollen. Angesichts der Tatsache, dass der Strassenverkehr flexibler ist, kommt der Entscheid des BAV einer Bestrafung der Nutzerinnen und Nutzer gleich.</p><p>Der Entscheid überrascht auch deshalb, weil das BAV die Zahl der Konzessionen in den vergangenen Jahren vervielfacht hat (von einer auf vier), ohne dass dies von der Marktentwicklung her gegeben war, was eine zu grosse Zahl von Anbietern auf der Strecke zur Folge hatte. Nun beabsichtigt dasselbe Amt, die Konzessionen nicht mehr zu erneuern und das Angebot vollständig abzuschaffen. Kurz, seine Entscheidungen gehen von einem Extrem ins andere. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Aufgrund welcher Einschätzungen wurde entschieden, die Konzessionen für die Busverbindungen Tessin-Malpensa per 2018 während mindestens dreier Jahre nicht mehr zu erneuern, nachdem dieses Angebot in den vergangenen Jahren ausgebaut worden war? </p><p>2. Aus welchem Grund sollen, wenn es nach dem Bundesrat geht, die Reisenden vom oder ins Tessin für die Fahrt von oder nach Malpensa nicht mehr zwischen dem Zug und dem Bus wählen können?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, welche Auswirkungen der Entscheid des BAV auf die Beschäftigungsquote hat?</p><p>4. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der Entscheid des BAV sich negativ auf den Tourismus im Tessin auswirken könnte?</p>
  • Verbindungen Tessin–Malpensa. Weshalb werden die Konzessionen für die Busverbindungen nicht erneuert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Anfang 2017 entschieden, die verschiedenen Anträge für grenzüberschreitende Linienbusverkehre zwischen dem Flughafen Malpensa und Lugano bzw. Bellinzona befristet bis zum 31. Dezember 2017 zu genehmigen. Anschliessend sollen während drei Jahren entsprechende Anträge abgelehnt werden. </p><p>Bei den beantragten Linienbusverkehren handelt es sich um Angebote, welche weitestgehend deckungsgleich sind mit dem direkten Schienenverkehrsangebot über die neue Strecke Mendrisio-Varese (Meva). Stündlich wird die S50 von Bellinzona über Lugano-Mendrisio-Varese zum Flughafen Malpensa fahren. Der Betrieb wird zum Fahrplanwechsel 2017 aufgenommen.</p><p>Dieser Entscheid stützt sich auf die gesetzlichen Vorschriften, einerseits die Verordnung über die Personenbeförderung (SR 745.11) und andererseits das Landverkehrsabkommen (SR 0.740.72). Die Voraussetzungen zur Genehmigungserteilung sehen vor, dass eine Genehmigung abgelehnt werden kann, wenn die Funktionsfähigkeit eines vergleichbaren öffentlichen Dienstes ernsthaft beeinträchtigt würde. Dazu zählen Verkehrsangebote, welche im Rahmen eines oder mehrerer öffentlicher Dienstleistungsaufträge mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen durchgeführt werden. </p><p>Vonseiten des Kantons Tessin und des Bundes wurden erhebliche finanzielle Mittel in die Schieneninfrastruktur und das Rollmaterial investiert. Das Bahnangebot auf der betreffenden Linie wird durch den Kanton Tessin und den Bund bestellt und finanziell abgegolten. Um die Funktionsfähigkeit und ein Mindestmass an Wirtschaftlichkeit dieses von Kanton und Bund gewünschten neuen Angebots sicherzustellen, ist es erforderlich, dass dieses Angebot zunächst ohne Konkurrenzangebote durch parallel geführte Linienbusverkehre betrieben wird. Erst wenn sich das neue Bahnangebot etabliert hat, kann überprüft werden, ob die Funktionsfähigkeit dieses Bahnangebots durch ein Busangebot ernsthaft beeinträchtigt würde oder nicht. </p><p>Der Entscheid stellt weder einen Kurswechsel noch einen Präzedenzfall dar. Er wurde gegenüber der schweizerischen Antragstellerin mit Verfügung eröffnet. Er ist mittlerweile rechtskräftig. </p><p>3./4. Der Entscheid der Einschränkung der Busverkehre bezieht sich nur auf Parallelangebote mit dem Bus zur Bahnlinie Bellinzona-Lugano-Mendrisio-Malpensa. Es ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass andere, nicht durch den Bahnverkehr erschlossene Verbindungen durch Busunternehmen angeboten werden können. Die Auswirkung auf die Beschäftigungsquote ist begrenzt. Die schweizerische Genehmigungsinhaberin der beiden Linienverkehre zwischen dem Tessin und dem Flughafen Malpensa ist bereits seit dem Jahr 2011 über das weitere Vorgehen informiert. Im Rahmen der Erteilung der Genehmigungen wurde jeweils darauf hingewiesen, die Genehmigung werde nur bis zur vollen Inbetriebnahme der Meva erteilt. Anschliessend werde über die Erteilung der Genehmigung für den Busverkehr entschieden.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich die Verbindung zwischen dem Tessin und dem Flughafen Malpensa mit dem ab Fahrplanwechsel 2017 verfügbaren Bahnangebot allgemein und im Besonderen für Touristen massgeblich verbessert. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat entschieden, die Konzessionen für die Busverbindungen zwischen dem Tessin und dem Flughafen Malpensa, die Ende 2017 auslaufen, während mindestens dreier Jahre nicht zu erneuern. </p><p>Dieser Entscheid gefährdet nicht nur Arbeitsplätze; er nimmt auch den Menschen, die diesen Service public nutzen, ein geschätztes Angebot weg. Ab 2018 werden die Reisenden nicht mehr wählen können, ob sie mit dem Zug oder mit dem Bus vom Tessin zum Flughafen Malpensa oder in umgekehrter Richtung fahren wollen. Angesichts der Tatsache, dass der Strassenverkehr flexibler ist, kommt der Entscheid des BAV einer Bestrafung der Nutzerinnen und Nutzer gleich.</p><p>Der Entscheid überrascht auch deshalb, weil das BAV die Zahl der Konzessionen in den vergangenen Jahren vervielfacht hat (von einer auf vier), ohne dass dies von der Marktentwicklung her gegeben war, was eine zu grosse Zahl von Anbietern auf der Strecke zur Folge hatte. Nun beabsichtigt dasselbe Amt, die Konzessionen nicht mehr zu erneuern und das Angebot vollständig abzuschaffen. Kurz, seine Entscheidungen gehen von einem Extrem ins andere. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Aufgrund welcher Einschätzungen wurde entschieden, die Konzessionen für die Busverbindungen Tessin-Malpensa per 2018 während mindestens dreier Jahre nicht mehr zu erneuern, nachdem dieses Angebot in den vergangenen Jahren ausgebaut worden war? </p><p>2. Aus welchem Grund sollen, wenn es nach dem Bundesrat geht, die Reisenden vom oder ins Tessin für die Fahrt von oder nach Malpensa nicht mehr zwischen dem Zug und dem Bus wählen können?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, welche Auswirkungen der Entscheid des BAV auf die Beschäftigungsquote hat?</p><p>4. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der Entscheid des BAV sich negativ auf den Tourismus im Tessin auswirken könnte?</p>
    • Verbindungen Tessin–Malpensa. Weshalb werden die Konzessionen für die Busverbindungen nicht erneuert?

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