Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender im Jahr 2017

ShortId
17.3492
Id
20173492
Updated
28.07.2023 04:37
Language
de
Title
Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender im Jahr 2017
AdditionalIndexing
2831;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Kulturbotschaft 2 (Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020) wird auf Seite 609 ausgeführt, dass die kulturellen Organisationen als Akteure und Trägerinnen der kulturellen Vielfalt in unserem Land "wichtige Partnerinnen des Bundesamtes für Kultur (BAK) im Hinblick auf die Ausgestaltung und Umsetzung der Kernziele der Kulturpolitik des Bundes" seien.</p><p>Nachdem sie in der Förderperiode 2012-2015 mit jährlich rund 3,4 Millionen Franken unterstützt worden seien, seien "in diesem Tätigkeitsbereich des BAK keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen".</p><p>Entgegen der zitierten Kulturbotschaft ist nun für 2017 der Kredit für die Unterstützung der kulturellen Organisationen doch um 8 Prozent gekürzt worden.</p><p>Dieser Schritt stützt sich auf die erwähnte Verordnung ab. Nach Auffassung von Suisse culture und ihr angeschlossener Organisationen wurden diese mit der erwähnten Verordnung vor ein Fait accompli gestellt, ohne dass sie genügend konsultiert und zur Beratung und zum Informationsaustausch beigezogen worden wären. Es haben lediglich zwei Orientierungsversammlungen stattgefunden.</p><p>Diese Kürzungen gefährden einzelne Organisationen existenziell, denn sie können nicht in kurzer Zeit mit vom BAK angeregten Fusionen oder anderen Sparmassnahmen aufgefangen werden.</p>
  • <p>1. Gestützt auf Artikel 14 des Kulturförderungsgesetzes (KFG; SR 442.1) kann der Bund kulturelle Organisationen unterstützen. Finanzhilfen erhalten dabei Organisationen kulturell tätiger Laien und Organisationen professioneller Kulturschaffender, auf die der Interpellant Bezug nimmt. Der Kredit zur Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender belief sich 2016 auf 2,76 Millionen Franken und beträgt 2017 2,38 Millionen Franken. Diese Veränderung hat drei Gründe: Erstens wurde im Rahmen des Voranschlags 2016 eine Teuerungskorrektur auf dem Kredit vollzogen, die in den Folgejahren fortgeschrieben wurde. Zweitens enthielt das Budget von 2016 eine einmalige Zahlung an eine kulturelle Organisation in der Höhe von 116 500 Franken gestützt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Drittens wurde der Verein "Reso - Tanznetzwerk Schweiz" in der Vergangenheit sowohl durch das Bundesamt für Kultur (BAK) wie auch durch die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia mitfinanziert. Zwecks administrativer Entlastung und besserer Steuerung des Vereins "Reso - Tanznetzwerk Schweiz" wird dieser ab 2017 nur noch durch die Stiftung Pro Helvetia unterstützt. Die neue Aufgabenteilung ist mit einer Kreditabtretung des BAK an Pro Helvetia in der Höhe von 261 900 Franken verbunden. Unter Berücksichtigung dieser drei Elemente verfügt das BAK zur Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender im Jahr 2017 über denselben Betrag wie im Jahr 2016.</p><p>2. Die Zuständigkeit zum Erlass sogenannter Förderungskonzepte liegt gemäss Artikel 28 Absatz 1 KFG beim EDI und nicht beim Bundesrat. Das EDI sieht derzeit keinen Anlass, seine Verordnung vom 5. Juli 2016 über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender (SR 442.124) zu überarbeiten. Das neue Förderungskonzept verlangt unter anderem, dass Organisationen professioneller Kulturschaffender ausnahmslos gesamtschweizerisch tätig sind. Diese Fördervoraussetzung ergibt sich aus der subsidiären Zuständigkeit des Bundes im Kulturbereich nach Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung sowie aus Artikel 6 Absatz 1 KFG, der festhält, dass der Bund nur "Projekte, Institutionen und Organisationen unterstützt, an denen ein gesamtschweizerisches Interesse besteht". Bis zum Inkrafttreten des neuen Förderungskonzepts galt für den Theaterbereich eine Ausnahmebestimmung, nach der eine bloss sprachregionale Tätigkeit ausreichend war. Die Anwendung des neuen Förderungskonzepts führte insbesondere im Musik- und Theaterbereich dazu, dass verschiedene bisher unterstützte Organisationen ab 2018 keine Finanzhilfe mehr erhalten, da sie nicht gesamtschweizerisch tätig sind und ihre Dienstleistungen nur für Mitglieder aus den betreffenden Sprachregionen erbringen. Die Entscheide des BAK kamen für die betroffenen Organisationen nicht überraschend: Der Bundesrat verlangte von den Organisationen bereits in der Kulturbotschaft 2012-2015 (BBl 2011 2971), dass sie in Zukunft ihre "gesamtschweizerische Verankerung ... festigen und entwickeln". Im Weiteren kommunizierte das BAK bereits während der Förderperiode 2012-2015, dass der bisherige Ausnahmetatbestand für den Theaterbereich im neuen Förderungskonzept aufgehoben werden soll. Vor der Verabschiedung des neuen Förderungskonzepts führte das BAK zudem am 31. Mai 2016 eine Informationsveranstaltung mit allen Organisationen durch. Eine zweite Informationsveranstaltung fand sodann am 7. September 2016 während der laufenden Frist zur Gesuchseinreichung statt. An beiden Veranstaltungen wurde transparent über die gesamtschweizerische Tätigkeit als Fördervoraussetzung informiert.</p><p>3. Artikel 9 Absatz 2 des Förderungskonzepts vom 5. Juli 2016 sieht vor, dass Organisationen, die in den Jahren 2012 bis 2016 einen Beitrag erhalten haben und in der neuen Förderperiode nicht mehr unterstützt werden, einen einmaligen Beitrag für das Jahr 2017 erhalten. Im Weiteren können sich nicht mehr unterstützte Organisationen zusammenschliessen und dem BAK bis am 31. März 2018 ein neues Fördergesuch stellen. Die Modalitäten in Bezug auf ein allfälliges neues Gesuch wurden mit den betroffenen Theaterorganisationen am 20. März 2017 und mit den betroffenen Musikorganisationen am 4. April 2017 besprochen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, auf die per 2017 erfolgte Kürzung des Kredites für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender in Anbetracht der dadurch in existenzielle Nöte geratenen Organisationen zurückzukommen?</p><p>2. Ist er bereit, die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender vom 5. Juli 2016 in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationen zu überarbeiten?</p><p>3. Ist er bereit, mit einer Übergangsfinanzierung das Überleben der existenziell bedrohten Organisationen zu sichern, falls er die erfolgte Kürzung nicht als solche zurückzunehmen bereit ist?</p>
  • Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender im Jahr 2017
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Kulturbotschaft 2 (Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020) wird auf Seite 609 ausgeführt, dass die kulturellen Organisationen als Akteure und Trägerinnen der kulturellen Vielfalt in unserem Land "wichtige Partnerinnen des Bundesamtes für Kultur (BAK) im Hinblick auf die Ausgestaltung und Umsetzung der Kernziele der Kulturpolitik des Bundes" seien.</p><p>Nachdem sie in der Förderperiode 2012-2015 mit jährlich rund 3,4 Millionen Franken unterstützt worden seien, seien "in diesem Tätigkeitsbereich des BAK keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen".</p><p>Entgegen der zitierten Kulturbotschaft ist nun für 2017 der Kredit für die Unterstützung der kulturellen Organisationen doch um 8 Prozent gekürzt worden.</p><p>Dieser Schritt stützt sich auf die erwähnte Verordnung ab. Nach Auffassung von Suisse culture und ihr angeschlossener Organisationen wurden diese mit der erwähnten Verordnung vor ein Fait accompli gestellt, ohne dass sie genügend konsultiert und zur Beratung und zum Informationsaustausch beigezogen worden wären. Es haben lediglich zwei Orientierungsversammlungen stattgefunden.</p><p>Diese Kürzungen gefährden einzelne Organisationen existenziell, denn sie können nicht in kurzer Zeit mit vom BAK angeregten Fusionen oder anderen Sparmassnahmen aufgefangen werden.</p>
    • <p>1. Gestützt auf Artikel 14 des Kulturförderungsgesetzes (KFG; SR 442.1) kann der Bund kulturelle Organisationen unterstützen. Finanzhilfen erhalten dabei Organisationen kulturell tätiger Laien und Organisationen professioneller Kulturschaffender, auf die der Interpellant Bezug nimmt. Der Kredit zur Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender belief sich 2016 auf 2,76 Millionen Franken und beträgt 2017 2,38 Millionen Franken. Diese Veränderung hat drei Gründe: Erstens wurde im Rahmen des Voranschlags 2016 eine Teuerungskorrektur auf dem Kredit vollzogen, die in den Folgejahren fortgeschrieben wurde. Zweitens enthielt das Budget von 2016 eine einmalige Zahlung an eine kulturelle Organisation in der Höhe von 116 500 Franken gestützt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Drittens wurde der Verein "Reso - Tanznetzwerk Schweiz" in der Vergangenheit sowohl durch das Bundesamt für Kultur (BAK) wie auch durch die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia mitfinanziert. Zwecks administrativer Entlastung und besserer Steuerung des Vereins "Reso - Tanznetzwerk Schweiz" wird dieser ab 2017 nur noch durch die Stiftung Pro Helvetia unterstützt. Die neue Aufgabenteilung ist mit einer Kreditabtretung des BAK an Pro Helvetia in der Höhe von 261 900 Franken verbunden. Unter Berücksichtigung dieser drei Elemente verfügt das BAK zur Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender im Jahr 2017 über denselben Betrag wie im Jahr 2016.</p><p>2. Die Zuständigkeit zum Erlass sogenannter Förderungskonzepte liegt gemäss Artikel 28 Absatz 1 KFG beim EDI und nicht beim Bundesrat. Das EDI sieht derzeit keinen Anlass, seine Verordnung vom 5. Juli 2016 über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender (SR 442.124) zu überarbeiten. Das neue Förderungskonzept verlangt unter anderem, dass Organisationen professioneller Kulturschaffender ausnahmslos gesamtschweizerisch tätig sind. Diese Fördervoraussetzung ergibt sich aus der subsidiären Zuständigkeit des Bundes im Kulturbereich nach Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung sowie aus Artikel 6 Absatz 1 KFG, der festhält, dass der Bund nur "Projekte, Institutionen und Organisationen unterstützt, an denen ein gesamtschweizerisches Interesse besteht". Bis zum Inkrafttreten des neuen Förderungskonzepts galt für den Theaterbereich eine Ausnahmebestimmung, nach der eine bloss sprachregionale Tätigkeit ausreichend war. Die Anwendung des neuen Förderungskonzepts führte insbesondere im Musik- und Theaterbereich dazu, dass verschiedene bisher unterstützte Organisationen ab 2018 keine Finanzhilfe mehr erhalten, da sie nicht gesamtschweizerisch tätig sind und ihre Dienstleistungen nur für Mitglieder aus den betreffenden Sprachregionen erbringen. Die Entscheide des BAK kamen für die betroffenen Organisationen nicht überraschend: Der Bundesrat verlangte von den Organisationen bereits in der Kulturbotschaft 2012-2015 (BBl 2011 2971), dass sie in Zukunft ihre "gesamtschweizerische Verankerung ... festigen und entwickeln". Im Weiteren kommunizierte das BAK bereits während der Förderperiode 2012-2015, dass der bisherige Ausnahmetatbestand für den Theaterbereich im neuen Förderungskonzept aufgehoben werden soll. Vor der Verabschiedung des neuen Förderungskonzepts führte das BAK zudem am 31. Mai 2016 eine Informationsveranstaltung mit allen Organisationen durch. Eine zweite Informationsveranstaltung fand sodann am 7. September 2016 während der laufenden Frist zur Gesuchseinreichung statt. An beiden Veranstaltungen wurde transparent über die gesamtschweizerische Tätigkeit als Fördervoraussetzung informiert.</p><p>3. Artikel 9 Absatz 2 des Förderungskonzepts vom 5. Juli 2016 sieht vor, dass Organisationen, die in den Jahren 2012 bis 2016 einen Beitrag erhalten haben und in der neuen Förderperiode nicht mehr unterstützt werden, einen einmaligen Beitrag für das Jahr 2017 erhalten. Im Weiteren können sich nicht mehr unterstützte Organisationen zusammenschliessen und dem BAK bis am 31. März 2018 ein neues Fördergesuch stellen. Die Modalitäten in Bezug auf ein allfälliges neues Gesuch wurden mit den betroffenen Theaterorganisationen am 20. März 2017 und mit den betroffenen Musikorganisationen am 4. April 2017 besprochen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, auf die per 2017 erfolgte Kürzung des Kredites für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender in Anbetracht der dadurch in existenzielle Nöte geratenen Organisationen zurückzukommen?</p><p>2. Ist er bereit, die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender vom 5. Juli 2016 in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationen zu überarbeiten?</p><p>3. Ist er bereit, mit einer Übergangsfinanzierung das Überleben der existenziell bedrohten Organisationen zu sichern, falls er die erfolgte Kürzung nicht als solche zurückzunehmen bereit ist?</p>
    • Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender im Jahr 2017

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