Mobiltelefonie. Geben wir der Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit zurück!

ShortId
17.3498
Id
20173498
Updated
28.07.2023 04:35
Language
de
Title
Mobiltelefonie. Geben wir der Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit zurück!
AdditionalIndexing
34;15;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute, am 15. Juni 2017, werden die Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft, was die Mobiltelefonie im Ausland billiger und einfacher macht. Dies gilt jedoch nicht für die Schweiz, wodurch auf der Hochpreisinsel Schweiz weiterhin zu hohe Tarife gelten und insbesondere unsere Tourismusbranche Nachteile erleidet. Zudem werden Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten, die in ein Mitgliedland der EU reisen, benachteiligt, weil sie für diese Dienstleistung mehr bezahlen müssen als die Einwohnerinnen und Einwohner der EU. Die Schweiz muss von Vorteilen, die die EU ihr bringen könnte, auch profitieren können.</p>
  • <p>Die Schweiz kann von den in der EU bzw. im EWR geltenden Regelungen zum internationalen Roaming - dem sogenannten "Roam like at home" - nicht direkt profitieren, da diese nur den EU-Binnenmarkt betreffen. Ohne rechtliche Grundlagen im Fernmeldegesetz und ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Ausland hat der Bundesrat keinen Einfluss auf die internationalen Roaming-Tarife. Das internationale Roaming basiert auf Verträgen, welche die Grosshandelstarife zwischen den beteiligten Firmen regeln. Eine staatliche Begrenzung von Endkundentarifen beim Roaming stellt jeweils darauf ab, dass zwischen den beteiligten Ländern Abkommen zur Regelung der Grosshandelstarife vorliegen.</p><p>Viele Schweizer Kundinnen und Kunden benutzen ihre Mobilfunkdienste bereits heute im Rahmen von Abonnementen, bei welchen der Roaming-Verkehr mit dem EU-/EWR-Raum enthalten ist, oder sie beziehen vor Reisen ins Ausland spezielle Tarifpakete, welche Roaming-Dienstleistungen umfassen.</p><p>Zur Regelung der Roaming-Preise schlägt der Bundesrat im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes die folgenden Massnahmen vor:</p><p>- das Festlegen fairer Abrechnungsmodalitäten (z. B. sekundengenaue Abrechnung);</p><p>- die Möglichkeit zur Nutzung von Roaming-Dienstleistungen von Drittanbieterinnen im Ausland;</p><p>- die Festlegung von Preisobergrenzen im Rahmen von internationalen Abkommen;</p><p>- die Verpflichtung von Mobilfunkanbieterinnen, gebündelte Angebote mit eingeschlossenen Roaming-Dienstleistungen anzubieten bzw. Optionen anzubieten, welche die Inanspruchnahme von Roaming-Diensten zu fixen Preisen oder reduzierten Standardpreisen ermöglichen.</p><p>Darüber hinaus soll die Verwaltung gemäss den Vorschlägen des Bundesrates Marktbeobachtungen im Roaming-Bereich durchführen und die technische und preisliche Entwicklung analysieren. Dabei soll mit der Preisüberwachung zusammengearbeitet werden.</p><p>Das Anliegen der Motion wird in der Botschaft zur Revision des Fernmeldegesetzes bereits so weit berücksichtigt, wie es sinnvollerweise umgesetzt werden kann. Daher ist die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Roaming-Gebühren zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) abgeschafft werden, sodass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten den Bürgerinnen und Bürgern der EU gleichgestellt sind.</p>
  • Mobiltelefonie. Geben wir der Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit zurück!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute, am 15. Juni 2017, werden die Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft, was die Mobiltelefonie im Ausland billiger und einfacher macht. Dies gilt jedoch nicht für die Schweiz, wodurch auf der Hochpreisinsel Schweiz weiterhin zu hohe Tarife gelten und insbesondere unsere Tourismusbranche Nachteile erleidet. Zudem werden Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten, die in ein Mitgliedland der EU reisen, benachteiligt, weil sie für diese Dienstleistung mehr bezahlen müssen als die Einwohnerinnen und Einwohner der EU. Die Schweiz muss von Vorteilen, die die EU ihr bringen könnte, auch profitieren können.</p>
    • <p>Die Schweiz kann von den in der EU bzw. im EWR geltenden Regelungen zum internationalen Roaming - dem sogenannten "Roam like at home" - nicht direkt profitieren, da diese nur den EU-Binnenmarkt betreffen. Ohne rechtliche Grundlagen im Fernmeldegesetz und ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Ausland hat der Bundesrat keinen Einfluss auf die internationalen Roaming-Tarife. Das internationale Roaming basiert auf Verträgen, welche die Grosshandelstarife zwischen den beteiligten Firmen regeln. Eine staatliche Begrenzung von Endkundentarifen beim Roaming stellt jeweils darauf ab, dass zwischen den beteiligten Ländern Abkommen zur Regelung der Grosshandelstarife vorliegen.</p><p>Viele Schweizer Kundinnen und Kunden benutzen ihre Mobilfunkdienste bereits heute im Rahmen von Abonnementen, bei welchen der Roaming-Verkehr mit dem EU-/EWR-Raum enthalten ist, oder sie beziehen vor Reisen ins Ausland spezielle Tarifpakete, welche Roaming-Dienstleistungen umfassen.</p><p>Zur Regelung der Roaming-Preise schlägt der Bundesrat im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes die folgenden Massnahmen vor:</p><p>- das Festlegen fairer Abrechnungsmodalitäten (z. B. sekundengenaue Abrechnung);</p><p>- die Möglichkeit zur Nutzung von Roaming-Dienstleistungen von Drittanbieterinnen im Ausland;</p><p>- die Festlegung von Preisobergrenzen im Rahmen von internationalen Abkommen;</p><p>- die Verpflichtung von Mobilfunkanbieterinnen, gebündelte Angebote mit eingeschlossenen Roaming-Dienstleistungen anzubieten bzw. Optionen anzubieten, welche die Inanspruchnahme von Roaming-Diensten zu fixen Preisen oder reduzierten Standardpreisen ermöglichen.</p><p>Darüber hinaus soll die Verwaltung gemäss den Vorschlägen des Bundesrates Marktbeobachtungen im Roaming-Bereich durchführen und die technische und preisliche Entwicklung analysieren. Dabei soll mit der Preisüberwachung zusammengearbeitet werden.</p><p>Das Anliegen der Motion wird in der Botschaft zur Revision des Fernmeldegesetzes bereits so weit berücksichtigt, wie es sinnvollerweise umgesetzt werden kann. Daher ist die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Roaming-Gebühren zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) abgeschafft werden, sodass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten den Bürgerinnen und Bürgern der EU gleichgestellt sind.</p>
    • Mobiltelefonie. Geben wir der Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit zurück!

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