Schuldenkrise in Mosambik. Zahlungsunfähigkeit, Korruption und Credit Suisse

ShortId
17.3501
Id
20173501
Updated
28.07.2023 04:34
Language
de
Title
Schuldenkrise in Mosambik. Zahlungsunfähigkeit, Korruption und Credit Suisse
AdditionalIndexing
08;1216;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Budgethilfe an Mosambik war an klare Bedingungen geknüpft, deren Einhaltung einem strikten Prüfprozess untersteht. Ein zentrales Element sind die sogenannten Grundprinzipien, deren Einhaltung eine Bedingung für die Auszahlung der Budgethilfetranchen ist. Die Transparenzklausel im Abkommen zwischen der Schweiz und Mosambik konnte im Falle der verdeckten Kredite jedoch nicht greifen, da die Regierung von Mosambik die relevanten Informationen der Öffentlichkeit, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und den Gebern bewusst vorenthalten hat. Wie in einem solchen Fall vorgesehen, sistierten die Geber daraufhin die Budgethilfe und beauftragten einen ausserordentlichen Audit. Das Vorgehen der Schweiz ist im Einklang mit den Empfehlungen der erwähnten Studie (Korruption U4). Die Kontrollmechanismen des bilateralen Abkommens zur technischen Unterstützung der Steuerbehörde wurden verstärkt. Risiken bezüglich der Transparenz stellen sich auch in anderen Ländern, die Budgethilfe empfangen, wenn auch nicht in diesem Ausmass. Aus diesem Grund wird das Instrument der Budgethilfe auch nur sehr selektiv eingesetzt und nimmt Themen der Transparenz und Gouvernanz aktiv auf.</p><p>2. Das Memorandum of Understanding beinhaltet verschiedene Massnahmen zur Korruptionsvorbeugung: Das Bekenntnis der Regierung von Mosambik zur Korruptionsbekämpfung ist als Grundprinzip verankert, die Geber erhalten jährliche Auditreporte über die Budgethilfezahlungen, sowohl von einem privaten Rechnungsprüfer als auch vom öffentlichen Rechnungshof. Zudem können sie jederzeit einen ausserordentlichen Audit beantragen oder im Falle einer Verletzung der Grundprinzipien die Auszahlungen sistieren. Die Zahlung für 2016 wurde aufgrund der Verletzung der Grundprinzipien nicht ausbezahlt. Der Rahmenvertrag zur Budgethilfe mit der Regierung von Mosambik ist am 31. Mai 2017 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Vor diesem Hintergrund wurde, wie oben erwähnt, eine Verschärfung der Kontrollmechanismen für andere Entwicklungsmassnahmen umgesetzt.</p><p>3. Wie im Bericht des Bundesrates vom 12. Oktober 2016 aufgezeigt und zuhanden der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates unter anderem am Beispiel Mosambik in einem Verwaltungsbericht vom 23. Juni 2017 weiter vertieft, umfasst das aktuelle Engagement der Schweiz zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei in Entwicklungsländern Massnahmen sowohl gegen die "Alltagskorruption", als auch gegen transnational organisierte Wirtschaftskriminalität einschliesslich der Geldwäscherei. Auch Massnahmen zur Verbesserung des Managements der öffentlichen Finanzen sowie zur Vermeidung von Steuerflucht - in Herkunfts- und Zielländern wie auch auf multilateraler Ebene - sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei. In diesem Rahmen setzen die Ämter in der Neu- und Weiterentwicklung ihrer Programme vor Ort kontinuierlich entsprechende Akzente. Insgesamt hat die Korruptionsbekämpfung bereits heute einen wichtigen Stellenwert und gewinnt zunehmend an Bedeutung, was sich in einem verstärkten Engagement in den Bereichen Finanzsektorintegrität und Steuertransparenz manifestiert. Zudem plant die Schweiz für die aktuelle Botschaftsperiode (2017-2020) einen Ausbau des Risikomanagements für ihre Projekte in Bezug auf mögliche Korruptions- und Geldwäschereirisiken. Ein quantitativer Ausbau der Massnahmen muss angesichts der finanzpolitischen Entscheide zu einer Reduktion der öffentlichen Mittel für die internationale Zusammenarbeit 2017-2020 allerdings zurückgestellt werden.</p><p>4. Die Schuldenkrise hat wichtige Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Situation des Landes und verschärfte unter anderem die Arbeitslosigkeit und die Inflation. Die Regierung von Mosambik hat jedoch zahlreiche Massnahmen ergriffen, um die makroökonomischen Rahmenbedingungen zu verbessern, welche seit Beginn des Jahres 2017 begonnen haben, Wirkung zu zeigen. Sozialprogramme und insbesondere Infrastrukturinvestitionen mussten jedoch Kürzungen hinnehmen. Die Schweiz unterstützt Mosambik aus diesen Gründen weiterhin bei der Stärkung der Steuerverwaltung und der Finanzkontrolle; dies mit dem Ziel, die Kapazitäten des öffentlichen Sektors zu stärken, um dadurch einen Beitrag für langfristige Verbesserungen der Lebensbedingungen für die Bevölkerung zu erzielen. Auch der IWF führt gegenwärtig mit den Behörden Gespräche über ein mögliches Hilfsprogramm.</p><p>5. Der unabhängige Audit, der durch die Gebergemeinschaft gefordert wurde, ist am 24. Juni 2017 veröffentlicht worden und stellt einen ersten wichtigen Schritt in der Aufarbeitung der verdeckten Kredite dar. Der Bericht zeigt allerdings auch auf, dass ein erheblicher Teil der Finanzflüsse nicht abschliessend geklärt werden konnte. Die Schweiz fordert deshalb weiterhin die lückenlose Aufarbeitung der Geschehnisse und erörtert mit den anderen Gebern sowie dem IWF die nächsten Schritte. Die Finma steht in dieser Sache im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeiten mit der Credit Suisse in Kontakt. Im Falle einer Verletzung von Schweizer Aufsichtsrecht werden entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet. Zu laufenden Abklärungen können aktuell keine weiteren Auskünfte erteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz hat zwischen 2004 und 2016 insgesamt 93,7 Millionen Franken als Budgethilfe an Mosambik ausbezahlt. Nachdem die mosambikanische Regierung Grundprinzipien verletzt hatte, die für eine Budgethilfe erfüllt sein müssen, haben alle Budgethilfegeber, inklusive Schweiz und Internationaler Währungsfonds, die laufenden Programme suspendiert. Ausgelöst haben die Krise Transaktionen, welche die Credit Suisse strukturiert hat.</p><p>1. Haben die Geber alles getan, um das Risiko von Betrug und Korruption und Zweckentfremdung der Mittel aus der Budgethilfe zu vermeiden? Bestehen ähnliche Risiken in anderen Empfängerstaaten von Budgethilfe? Ergriff der Bundesrat seither präventive Massnahmen, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann? Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus der Studie über Korruption und staatlich garantierte Kredite in Mosambik, die das norwegische Zentrum gegen Korruption U4 u. a. im Auftrag der Schweiz erstellt hat? </p><p>2. Was sahen die Vereinbarungen des Seco mit Mosambik über die Budgethilfe 2013-2016 vom 27. Juni 2013 und das Memorandum of Understanding zwischen der Regierung von Mosambik und den Budgethilfegebern vom 21. September 2015 vor, um Korruption vorzubeugen? Besteht Bedarf nach schärferen Vorkehrungen?</p><p>3. In Ziffer 5.4.1 des Berichtes "Unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern" hält der Bundesrat fest, dass "Korruption zu einem grossen Teil eine Frage der Qualität der Regierungsführung sowie der diesbezüglichen Voraussetzungen" ist. Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit (IZA) zielten deshalb darauf ab, "Institutionen und letztlich die Gesellschaft mit Hilfe sozialer, rechtlicher, politischer und wirtschaftlicher Massnahmen funktionsfähig zu erhalten, respektive deren Tragfähigkeit zu verbessern". Der Bundesrat kündigt an: "Diese Arbeit soll in der Kreditperiode 2017-2020 weiter ausgebaut werden". Welche Steigerung plant der Bundesrat? Welche Massnahmen hat er zusätzlich eingeleitet? Welchen Stellenwert hat die Vermeidung von Korruption, Korruptionsbekämpfung und globale Antikorruptionsarbeit in der IZA?</p><p>4. Welche sozialen, wirtschaftlichen und politischen Folgen haben der Korruptionsfall und die dadurch ausgelöste Schuldenkrise für Mosambik? </p><p>5. Die Finma und Aufsichtsbehörden in Grossbritannien und den USA untersuchen die Kreditvergabe der Credit Suisse an Mosambik. Wann wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert?</p>
  • Schuldenkrise in Mosambik. Zahlungsunfähigkeit, Korruption und Credit Suisse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Budgethilfe an Mosambik war an klare Bedingungen geknüpft, deren Einhaltung einem strikten Prüfprozess untersteht. Ein zentrales Element sind die sogenannten Grundprinzipien, deren Einhaltung eine Bedingung für die Auszahlung der Budgethilfetranchen ist. Die Transparenzklausel im Abkommen zwischen der Schweiz und Mosambik konnte im Falle der verdeckten Kredite jedoch nicht greifen, da die Regierung von Mosambik die relevanten Informationen der Öffentlichkeit, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und den Gebern bewusst vorenthalten hat. Wie in einem solchen Fall vorgesehen, sistierten die Geber daraufhin die Budgethilfe und beauftragten einen ausserordentlichen Audit. Das Vorgehen der Schweiz ist im Einklang mit den Empfehlungen der erwähnten Studie (Korruption U4). Die Kontrollmechanismen des bilateralen Abkommens zur technischen Unterstützung der Steuerbehörde wurden verstärkt. Risiken bezüglich der Transparenz stellen sich auch in anderen Ländern, die Budgethilfe empfangen, wenn auch nicht in diesem Ausmass. Aus diesem Grund wird das Instrument der Budgethilfe auch nur sehr selektiv eingesetzt und nimmt Themen der Transparenz und Gouvernanz aktiv auf.</p><p>2. Das Memorandum of Understanding beinhaltet verschiedene Massnahmen zur Korruptionsvorbeugung: Das Bekenntnis der Regierung von Mosambik zur Korruptionsbekämpfung ist als Grundprinzip verankert, die Geber erhalten jährliche Auditreporte über die Budgethilfezahlungen, sowohl von einem privaten Rechnungsprüfer als auch vom öffentlichen Rechnungshof. Zudem können sie jederzeit einen ausserordentlichen Audit beantragen oder im Falle einer Verletzung der Grundprinzipien die Auszahlungen sistieren. Die Zahlung für 2016 wurde aufgrund der Verletzung der Grundprinzipien nicht ausbezahlt. Der Rahmenvertrag zur Budgethilfe mit der Regierung von Mosambik ist am 31. Mai 2017 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Vor diesem Hintergrund wurde, wie oben erwähnt, eine Verschärfung der Kontrollmechanismen für andere Entwicklungsmassnahmen umgesetzt.</p><p>3. Wie im Bericht des Bundesrates vom 12. Oktober 2016 aufgezeigt und zuhanden der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates unter anderem am Beispiel Mosambik in einem Verwaltungsbericht vom 23. Juni 2017 weiter vertieft, umfasst das aktuelle Engagement der Schweiz zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei in Entwicklungsländern Massnahmen sowohl gegen die "Alltagskorruption", als auch gegen transnational organisierte Wirtschaftskriminalität einschliesslich der Geldwäscherei. Auch Massnahmen zur Verbesserung des Managements der öffentlichen Finanzen sowie zur Vermeidung von Steuerflucht - in Herkunfts- und Zielländern wie auch auf multilateraler Ebene - sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei. In diesem Rahmen setzen die Ämter in der Neu- und Weiterentwicklung ihrer Programme vor Ort kontinuierlich entsprechende Akzente. Insgesamt hat die Korruptionsbekämpfung bereits heute einen wichtigen Stellenwert und gewinnt zunehmend an Bedeutung, was sich in einem verstärkten Engagement in den Bereichen Finanzsektorintegrität und Steuertransparenz manifestiert. Zudem plant die Schweiz für die aktuelle Botschaftsperiode (2017-2020) einen Ausbau des Risikomanagements für ihre Projekte in Bezug auf mögliche Korruptions- und Geldwäschereirisiken. Ein quantitativer Ausbau der Massnahmen muss angesichts der finanzpolitischen Entscheide zu einer Reduktion der öffentlichen Mittel für die internationale Zusammenarbeit 2017-2020 allerdings zurückgestellt werden.</p><p>4. Die Schuldenkrise hat wichtige Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Situation des Landes und verschärfte unter anderem die Arbeitslosigkeit und die Inflation. Die Regierung von Mosambik hat jedoch zahlreiche Massnahmen ergriffen, um die makroökonomischen Rahmenbedingungen zu verbessern, welche seit Beginn des Jahres 2017 begonnen haben, Wirkung zu zeigen. Sozialprogramme und insbesondere Infrastrukturinvestitionen mussten jedoch Kürzungen hinnehmen. Die Schweiz unterstützt Mosambik aus diesen Gründen weiterhin bei der Stärkung der Steuerverwaltung und der Finanzkontrolle; dies mit dem Ziel, die Kapazitäten des öffentlichen Sektors zu stärken, um dadurch einen Beitrag für langfristige Verbesserungen der Lebensbedingungen für die Bevölkerung zu erzielen. Auch der IWF führt gegenwärtig mit den Behörden Gespräche über ein mögliches Hilfsprogramm.</p><p>5. Der unabhängige Audit, der durch die Gebergemeinschaft gefordert wurde, ist am 24. Juni 2017 veröffentlicht worden und stellt einen ersten wichtigen Schritt in der Aufarbeitung der verdeckten Kredite dar. Der Bericht zeigt allerdings auch auf, dass ein erheblicher Teil der Finanzflüsse nicht abschliessend geklärt werden konnte. Die Schweiz fordert deshalb weiterhin die lückenlose Aufarbeitung der Geschehnisse und erörtert mit den anderen Gebern sowie dem IWF die nächsten Schritte. Die Finma steht in dieser Sache im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeiten mit der Credit Suisse in Kontakt. Im Falle einer Verletzung von Schweizer Aufsichtsrecht werden entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet. Zu laufenden Abklärungen können aktuell keine weiteren Auskünfte erteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz hat zwischen 2004 und 2016 insgesamt 93,7 Millionen Franken als Budgethilfe an Mosambik ausbezahlt. Nachdem die mosambikanische Regierung Grundprinzipien verletzt hatte, die für eine Budgethilfe erfüllt sein müssen, haben alle Budgethilfegeber, inklusive Schweiz und Internationaler Währungsfonds, die laufenden Programme suspendiert. Ausgelöst haben die Krise Transaktionen, welche die Credit Suisse strukturiert hat.</p><p>1. Haben die Geber alles getan, um das Risiko von Betrug und Korruption und Zweckentfremdung der Mittel aus der Budgethilfe zu vermeiden? Bestehen ähnliche Risiken in anderen Empfängerstaaten von Budgethilfe? Ergriff der Bundesrat seither präventive Massnahmen, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann? Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus der Studie über Korruption und staatlich garantierte Kredite in Mosambik, die das norwegische Zentrum gegen Korruption U4 u. a. im Auftrag der Schweiz erstellt hat? </p><p>2. Was sahen die Vereinbarungen des Seco mit Mosambik über die Budgethilfe 2013-2016 vom 27. Juni 2013 und das Memorandum of Understanding zwischen der Regierung von Mosambik und den Budgethilfegebern vom 21. September 2015 vor, um Korruption vorzubeugen? Besteht Bedarf nach schärferen Vorkehrungen?</p><p>3. In Ziffer 5.4.1 des Berichtes "Unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern" hält der Bundesrat fest, dass "Korruption zu einem grossen Teil eine Frage der Qualität der Regierungsführung sowie der diesbezüglichen Voraussetzungen" ist. Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit (IZA) zielten deshalb darauf ab, "Institutionen und letztlich die Gesellschaft mit Hilfe sozialer, rechtlicher, politischer und wirtschaftlicher Massnahmen funktionsfähig zu erhalten, respektive deren Tragfähigkeit zu verbessern". Der Bundesrat kündigt an: "Diese Arbeit soll in der Kreditperiode 2017-2020 weiter ausgebaut werden". Welche Steigerung plant der Bundesrat? Welche Massnahmen hat er zusätzlich eingeleitet? Welchen Stellenwert hat die Vermeidung von Korruption, Korruptionsbekämpfung und globale Antikorruptionsarbeit in der IZA?</p><p>4. Welche sozialen, wirtschaftlichen und politischen Folgen haben der Korruptionsfall und die dadurch ausgelöste Schuldenkrise für Mosambik? </p><p>5. Die Finma und Aufsichtsbehörden in Grossbritannien und den USA untersuchen die Kreditvergabe der Credit Suisse an Mosambik. Wann wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert?</p>
    • Schuldenkrise in Mosambik. Zahlungsunfähigkeit, Korruption und Credit Suisse

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