Schluss mit der Blackbox bei den Kosten der universitären Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten!

ShortId
17.3509
Id
20173509
Updated
28.07.2023 04:28
Language
de
Title
Schluss mit der Blackbox bei den Kosten der universitären Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten!
AdditionalIndexing
32;24;2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Seit vielen Jahren geistern die unterschiedlichsten Zahlen zu den Kosten der Humanmedizinausbildung in der Schweiz umher. Was aber fehlt, sind belastbare Zahlen. Aufgrund der unvollständigen Daten veröffentlicht das BFS für den Bereich Humanmedizin nicht einmal Kostenangaben, Kostenindikatoren und Betreuungsverhältnisse. Der Staatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation stellte trocken fest, es bissen sich seit Jahren "Arbeitsgruppen die Zähne daran aus, in Sachen Grundausbildung von Medizinern zur Kostenwahrheit zu kommen" ("NZZ", 27. April 2017). Da die Mittel zur Datenerhebung weit verbreitet und bekannt sind, kann der Grund nur im Unwillen bestimmter Beteiligter liegen.</p><p>Da diese Zahlen zudem konkreten Aufschluss darüber geben würden, welches Gemeinwesen in welchem Ausmass für die Kosten der Ausbildung aufkommt, braucht es in diesem äusserst kostspieligen Bereich auch aus finanzpolitischen Gründen endlich Transparenz und ein Ende der Blackbox. Der Bundesrat sollte daher seine Kompetenzen voll ausschöpfen und allenfalls zusätzliche einfordern.</p>
  • <p>1. Tatsächlich weist das Bundesamt für Statistik bis heute keine Kosten pro Studierenden in Humanmedizin aus. Grund dafür sind die fehlenden Angaben zu den effektiven Kosten des Studiums, namentlich zu den Kosten der klinischen Ausbildung. Während der klinischen Ausbildungsphase (Studienjahre drei bis sechs) tragen Universitätsspitäler und weitere Spitäler zur Lehr- und Forschungsleistung bei, wofür sie in der Regel finanzielle Abgeltungen bzw. Pauschalzahlungen von den Universitäten als Gegenleistung erhalten.</p><p>Die Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung der Kosten für die Forschung und die universitäre Lehre von den Kosten für die Gesundheitsleistungen.</p><p>Bund und Kantone sind sich einig, dass die Kosten für die Humanmedizinausbildung künftig transparent ausgewiesen werden sollen. Auch die Universitäten sowie die Universitätsspitäler sind daran interessiert, die Kosten für das Humanmedizinstudium einheitlich und vollständig zu erfassen. Zu diesem Zweck haben die ehemalige Schweizerische Universitätskonferenz und die Schweizerische Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren im Jahr 2014 gemeinsam ein Projekt zur Ermittlung der Kosten von Lehre und Forschung in Humanmedizin (Ekoh) lanciert. Das Projektziel ist die Entwicklung einer schweizweit anerkannten Methode zur Erhebung der Kosten im Bereich der Humanmedizin. Die Erhebung und Plausibilisierung der Daten zu den Kosten für die universitäre Lehre und Forschung an den Spitälern stellt sich als ausserordentlich komplexer Prozess dar. Im Mai 2017 beschloss der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) die Weiterführung des Projekts Ekoh mit neuer Projektleitung. Sämtliche Mitglieder der Projektgruppe, darunter die Universitäten und die Universitätsspitäler, bekräftigten, die Arbeiten erfolgreich abschliessen zu wollen. Der Schlussbericht dazu wird Mitte 2018 erwartet.</p><p>Mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) hat die Ermittlung der Kosten für das Humanmedizinstudium zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Gemäss HFKG richten sich der Bedarf an öffentlichen Finanzmitteln sowie die Aufteilung der Grundbeiträge nach den sogenannten Referenzkosten. Sie basieren auf den Durchschnittskosten der Lehre. Voraussetzung für deren Berechnung ist eine Kostenrechnung der Hochschulen, die eine korrekte Ermittlung der Ausbildungskosten erlaubt. Dies gilt auch für die Berechnung der Referenzkosten der Humanmedizinausbildung.</p><p>2./3. Die Kantone sind als Träger der Universitäten sowie der Universitätsspitäler für die Humanmedizinausbildung und somit auch für die korrekte Bestimmung der Kosten zuständig. Wie bereits ausgeführt, setzt sich der Bund gemeinsam mit den Kantonen über die SHK für die Bestimmung der Kosten für das Humanmedizinstudium ein. Der Bundesrat erachtet diese koordinierte Vorgehensweise unter Einbezug der relevanten Akteure aus den Bereichen Bildung und Gesundheit auf kantonaler wie auf Bundesebene nach wie vor als erfolgversprechend.</p><p>Die SHK wird die Referenzkosten erstmals 2019 festlegen. Eine Beschlussfassung in der SHK setzt die Zustimmung des Departementsvorstehers WBF, der die SHK präsidiert, voraus. Der Bundesrat erachtet die heutigen Kompetenzen daher als ausreichend, um transparente und plausible Kostendaten anzustreben, die von allen beteiligten Akteuren akzeptiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Das Bundesamt für Statistik (BFS) weist für universitäre Ausbildungen die Kosten pro Studierenden nach Grundausbildung (Kostenindikator I) und Forschung (Kostenindikator II) aus - mit Ausnahme der humanmedizinischen Ausbildung. Dort seien die Angaben zu den Kosten der klinischen Ausbildung der akademischen Forschung nicht vollständig. Ist diese seit vielen Jahren anhaltende Situation für den Bundesrat befriedigend?</p><p>2. Welches sind die Kompetenzen des Bundes, um in diesem Bereich endlich vollständige Transparenz zu erreichen, und wie schöpft er diese aus?</p><p>3. Welche zusätzlichen Kompetenzen würde der Bund zur Erreichung einer solchen Transparenz allenfalls benötigen, und in welchem Zeitrahmen wäre mit verlässlichen Zahlen zu rechnen?</p>
  • Schluss mit der Blackbox bei den Kosten der universitären Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit vielen Jahren geistern die unterschiedlichsten Zahlen zu den Kosten der Humanmedizinausbildung in der Schweiz umher. Was aber fehlt, sind belastbare Zahlen. Aufgrund der unvollständigen Daten veröffentlicht das BFS für den Bereich Humanmedizin nicht einmal Kostenangaben, Kostenindikatoren und Betreuungsverhältnisse. Der Staatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation stellte trocken fest, es bissen sich seit Jahren "Arbeitsgruppen die Zähne daran aus, in Sachen Grundausbildung von Medizinern zur Kostenwahrheit zu kommen" ("NZZ", 27. April 2017). Da die Mittel zur Datenerhebung weit verbreitet und bekannt sind, kann der Grund nur im Unwillen bestimmter Beteiligter liegen.</p><p>Da diese Zahlen zudem konkreten Aufschluss darüber geben würden, welches Gemeinwesen in welchem Ausmass für die Kosten der Ausbildung aufkommt, braucht es in diesem äusserst kostspieligen Bereich auch aus finanzpolitischen Gründen endlich Transparenz und ein Ende der Blackbox. Der Bundesrat sollte daher seine Kompetenzen voll ausschöpfen und allenfalls zusätzliche einfordern.</p>
    • <p>1. Tatsächlich weist das Bundesamt für Statistik bis heute keine Kosten pro Studierenden in Humanmedizin aus. Grund dafür sind die fehlenden Angaben zu den effektiven Kosten des Studiums, namentlich zu den Kosten der klinischen Ausbildung. Während der klinischen Ausbildungsphase (Studienjahre drei bis sechs) tragen Universitätsspitäler und weitere Spitäler zur Lehr- und Forschungsleistung bei, wofür sie in der Regel finanzielle Abgeltungen bzw. Pauschalzahlungen von den Universitäten als Gegenleistung erhalten.</p><p>Die Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung der Kosten für die Forschung und die universitäre Lehre von den Kosten für die Gesundheitsleistungen.</p><p>Bund und Kantone sind sich einig, dass die Kosten für die Humanmedizinausbildung künftig transparent ausgewiesen werden sollen. Auch die Universitäten sowie die Universitätsspitäler sind daran interessiert, die Kosten für das Humanmedizinstudium einheitlich und vollständig zu erfassen. Zu diesem Zweck haben die ehemalige Schweizerische Universitätskonferenz und die Schweizerische Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren im Jahr 2014 gemeinsam ein Projekt zur Ermittlung der Kosten von Lehre und Forschung in Humanmedizin (Ekoh) lanciert. Das Projektziel ist die Entwicklung einer schweizweit anerkannten Methode zur Erhebung der Kosten im Bereich der Humanmedizin. Die Erhebung und Plausibilisierung der Daten zu den Kosten für die universitäre Lehre und Forschung an den Spitälern stellt sich als ausserordentlich komplexer Prozess dar. Im Mai 2017 beschloss der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) die Weiterführung des Projekts Ekoh mit neuer Projektleitung. Sämtliche Mitglieder der Projektgruppe, darunter die Universitäten und die Universitätsspitäler, bekräftigten, die Arbeiten erfolgreich abschliessen zu wollen. Der Schlussbericht dazu wird Mitte 2018 erwartet.</p><p>Mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) hat die Ermittlung der Kosten für das Humanmedizinstudium zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Gemäss HFKG richten sich der Bedarf an öffentlichen Finanzmitteln sowie die Aufteilung der Grundbeiträge nach den sogenannten Referenzkosten. Sie basieren auf den Durchschnittskosten der Lehre. Voraussetzung für deren Berechnung ist eine Kostenrechnung der Hochschulen, die eine korrekte Ermittlung der Ausbildungskosten erlaubt. Dies gilt auch für die Berechnung der Referenzkosten der Humanmedizinausbildung.</p><p>2./3. Die Kantone sind als Träger der Universitäten sowie der Universitätsspitäler für die Humanmedizinausbildung und somit auch für die korrekte Bestimmung der Kosten zuständig. Wie bereits ausgeführt, setzt sich der Bund gemeinsam mit den Kantonen über die SHK für die Bestimmung der Kosten für das Humanmedizinstudium ein. Der Bundesrat erachtet diese koordinierte Vorgehensweise unter Einbezug der relevanten Akteure aus den Bereichen Bildung und Gesundheit auf kantonaler wie auf Bundesebene nach wie vor als erfolgversprechend.</p><p>Die SHK wird die Referenzkosten erstmals 2019 festlegen. Eine Beschlussfassung in der SHK setzt die Zustimmung des Departementsvorstehers WBF, der die SHK präsidiert, voraus. Der Bundesrat erachtet die heutigen Kompetenzen daher als ausreichend, um transparente und plausible Kostendaten anzustreben, die von allen beteiligten Akteuren akzeptiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Das Bundesamt für Statistik (BFS) weist für universitäre Ausbildungen die Kosten pro Studierenden nach Grundausbildung (Kostenindikator I) und Forschung (Kostenindikator II) aus - mit Ausnahme der humanmedizinischen Ausbildung. Dort seien die Angaben zu den Kosten der klinischen Ausbildung der akademischen Forschung nicht vollständig. Ist diese seit vielen Jahren anhaltende Situation für den Bundesrat befriedigend?</p><p>2. Welches sind die Kompetenzen des Bundes, um in diesem Bereich endlich vollständige Transparenz zu erreichen, und wie schöpft er diese aus?</p><p>3. Welche zusätzlichen Kompetenzen würde der Bund zur Erreichung einer solchen Transparenz allenfalls benötigen, und in welchem Zeitrahmen wäre mit verlässlichen Zahlen zu rechnen?</p>
    • Schluss mit der Blackbox bei den Kosten der universitären Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten!

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