Systemrelevante Schweizer Banken müssen allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Eröffnung eines Kontos ermöglichen

ShortId
17.3511
Id
20173511
Updated
28.07.2023 14:45
Language
de
Title
Systemrelevante Schweizer Banken müssen allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Eröffnung eines Kontos ermöglichen
AdditionalIndexing
04;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Emigrationsmuster haben sich stark verändert. Schweizerinnen und Schweizer lassen sich immer häufiger nur für kurze Zeit, oft nur für einige Monate oder Jahre, im Ausland nieder und hauptsächlich aus beruflichen Gründen. Deswegen unterhalten sie auch weiterhin sehr enge Kontakte mit ihrem Herkunftsland. Die Bedeutung der 775 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer für unser Land, insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung, ist erwiesen, wie in der Aussenpolitischen Strategie 2016-2019 erwähnt wird.</p><p>Um die stetig wachsende Mobilität unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu unterstützen - jedes Jahr wächst die Auslandschweizergemeinschaft um 2 Prozent -, ist es wichtig, möglichst viele Hindernisse, die dieser Mobilität im Wege stehen könnten, zu beseitigen. Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer benötigen ein Bankkonto in der Schweiz, insbesondere um eine Krankenversicherung abschliessen, ihre AHV-Beiträge leisten, Auslagen während eines Aufenthalts in der Schweiz decken oder ihre Einnahmen und Ausgaben aus Immobilien verwalten zu können. Es wird jedoch seit 2008 immer schwieriger, solche Bankbeziehungen aufzubauen oder zu unterhalten, da Schweizer Banken sich oft weigern, Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer als Kundinnen und Kunden zu akzeptieren. Werden sie schliesslich doch akzeptiert, so liegen die Gebühren für das Konto oft weit über denen, die in der Schweiz wohnhafte Personen bezahlen müssen.</p><p>Systemrelevante Banken verfügen im Falle eines Konkurses über eine implizite Staatsgarantie. Dies wird im ersten Abschnitt der Übersicht der Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes vom 20. April 2011 (Seite 2) deutlich erwähnt.</p><p>Als implizite Gegenleistung zu dieser Staatsgarantie sollen die systemrelevanten Banken allen Schweizer Staatsangehörigen die Möglichkeit geben, ein Konto zu den marktüblichen Konditionen eröffnen und unterhalten zu können. Diese Frage führt regelmässig zu Debatten, auch im Parlament. Da die Märkte in den letzten neun Jahren weder zu einer Verbesserung der Lage beigetragen noch eine Lösung gefunden haben, ist es an der Zeit, gesetzgeberisch tätig zu werden.</p>
  • <p>In der Stellungnahme zur wortgleichen Motion Büchel Roland 15.4029, die vom Parlament am 4. Mai 2017 abgelehnt wurde, kam der Bundesrat zum Schluss, dass bereits heute eine Vielzahl von Schweizer Banken - darunter auch die systemrelevanten Banken - Auslandschweizern Zahlungsverkehrskonten anbieten, unter Vorbehalt der rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen im jeweiligen Domizilland sowie in der Schweiz. Entsprechend passen die Banken das Angebot ihrer Dienstleistungen länderspezifisch an. Die seit der Finanzkrise in vielen Ländern angestiegenen regulatorischen Anforderungen haben zu einem grösseren Aufwand bei den Banken für die entsprechenden Abklärungen geführt, der sich zum Teil in höheren Gebühren für Schweizer Kunden im Ausland niederschlägt. Zudem sind die Rechts- und Reputationsrisiken der Banken in diesem Bereich gestiegen und die Ausgestaltung des Angebotes an grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen ist auch durch Risikoüberlegungen bestimmt.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Banken, wenn diese regulatorisch gezwungen würden, allenfalls höhere als von ihnen selbst gewählte Risiken einzugehen. Zudem besteht kein genügendes öffentliches Interesse, nach dem ein solcher Eingriff gerechtfertigt oder angemessen wäre. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die "Too big to fail"-Regulierung darauf ausgerichtet ist, die von den systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft zu minimieren. Die "Too big to fail"-Gesetzgebung zielt darauf ab, die implizite Staatsgarantie der systemrelevanten Banken zu beseitigen. Die Frage der Gegenleistung, wie in der Motion erwähnt, stellt sich daher nicht. Ebenfalls fehlt ein Zusammenhang zwischen einer solchen Gegenleistung und dem Ziel der "Too big to fail"-Regulierung. Ferner liesse sich aus Sicht der Wettbewerbsgleichheit kaum begründen, weshalb nur ein Teil der Banken von einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht betroffen sein sollte. Letztlich würde eine im Schweizer Recht verankerte Pflicht ohnehin nicht ausreichen, um den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Eröffnung oder Aufrechterhaltung eines Kontos in der Schweiz zu garantieren, da gewisse ausländische Gesetzesbestimmungen dessen ungeachtet den Zugang zu einem solchen Angebot verbieten oder einschränken könnten.</p><p>Der Bundesrat prüfte zudem im Bericht vom 20. April 2016 zur Erfüllung des Postulates Graber Konrad Konrad 14.3752 eine Pflicht der Postfinance AG zur Eröffnung und Führung eines Zahlungsverkehrskontos auch für Auslandschweizer. Er kommt dabei zum Schluss, dass es nicht angemessen wäre, der Postfinance einen gesetzlichen Auftrag zugunsten der Auslandschweizer zu erteilen oder den bestehenden Grundversorgungsauftrag zu erweitern. Die Postfinance zu verpflichten, grundsätzlich allen im Ausland lebenden Schweizern Dienstleistungen anzubieten, würde ihre Rechts- und Reputationsrisiken erheblich erhöhen. In seiner Funktion als Eigner der Post begrüsst es der Bundesrat jedoch, dass die Post Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Zahlungsverkehrsdienstleistungen anbietet, soweit dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist und damit keine Rechts- und Reputationsrisiken verbunden sind. Der Bundesrat hat dies in den strategischen Zielen für die Post 2017-2020 mit Beschluss vom 9. Dezember 2016 entsprechend festgehalten.</p><p>Seit den erwähnten Stellungnahmen des Bundesrates zu den Vorstössen Büchel Roland und Graber Konrad hat sich die Faktenlage nicht verändert. Daher gelangt der Bundesrat zur selben Einschätzung wie damals und ist nach wie vor der Überzeugung, dass kein Handlungsbedarf besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei einer systemrelevanten Schweizer Bank ein Konto eröffnen und zu annehmbaren Bedingungen unterhalten können. Im Rahmen der "Too big to fail"-Regulierung soll der Bundesrat die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen schaffen, dies im Gegenzug zur impliziten Staatsgarantie, die diesen Banken Unterstützung im Notfall gewährleistet. Die begründeten Ausnahmen in Einzelfällen oder bei einer durch die Schweiz verhängten Strafe können beibehalten werden.</p>
  • Systemrelevante Schweizer Banken müssen allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Eröffnung eines Kontos ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Emigrationsmuster haben sich stark verändert. Schweizerinnen und Schweizer lassen sich immer häufiger nur für kurze Zeit, oft nur für einige Monate oder Jahre, im Ausland nieder und hauptsächlich aus beruflichen Gründen. Deswegen unterhalten sie auch weiterhin sehr enge Kontakte mit ihrem Herkunftsland. Die Bedeutung der 775 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer für unser Land, insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung, ist erwiesen, wie in der Aussenpolitischen Strategie 2016-2019 erwähnt wird.</p><p>Um die stetig wachsende Mobilität unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu unterstützen - jedes Jahr wächst die Auslandschweizergemeinschaft um 2 Prozent -, ist es wichtig, möglichst viele Hindernisse, die dieser Mobilität im Wege stehen könnten, zu beseitigen. Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer benötigen ein Bankkonto in der Schweiz, insbesondere um eine Krankenversicherung abschliessen, ihre AHV-Beiträge leisten, Auslagen während eines Aufenthalts in der Schweiz decken oder ihre Einnahmen und Ausgaben aus Immobilien verwalten zu können. Es wird jedoch seit 2008 immer schwieriger, solche Bankbeziehungen aufzubauen oder zu unterhalten, da Schweizer Banken sich oft weigern, Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer als Kundinnen und Kunden zu akzeptieren. Werden sie schliesslich doch akzeptiert, so liegen die Gebühren für das Konto oft weit über denen, die in der Schweiz wohnhafte Personen bezahlen müssen.</p><p>Systemrelevante Banken verfügen im Falle eines Konkurses über eine implizite Staatsgarantie. Dies wird im ersten Abschnitt der Übersicht der Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes vom 20. April 2011 (Seite 2) deutlich erwähnt.</p><p>Als implizite Gegenleistung zu dieser Staatsgarantie sollen die systemrelevanten Banken allen Schweizer Staatsangehörigen die Möglichkeit geben, ein Konto zu den marktüblichen Konditionen eröffnen und unterhalten zu können. Diese Frage führt regelmässig zu Debatten, auch im Parlament. Da die Märkte in den letzten neun Jahren weder zu einer Verbesserung der Lage beigetragen noch eine Lösung gefunden haben, ist es an der Zeit, gesetzgeberisch tätig zu werden.</p>
    • <p>In der Stellungnahme zur wortgleichen Motion Büchel Roland 15.4029, die vom Parlament am 4. Mai 2017 abgelehnt wurde, kam der Bundesrat zum Schluss, dass bereits heute eine Vielzahl von Schweizer Banken - darunter auch die systemrelevanten Banken - Auslandschweizern Zahlungsverkehrskonten anbieten, unter Vorbehalt der rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen im jeweiligen Domizilland sowie in der Schweiz. Entsprechend passen die Banken das Angebot ihrer Dienstleistungen länderspezifisch an. Die seit der Finanzkrise in vielen Ländern angestiegenen regulatorischen Anforderungen haben zu einem grösseren Aufwand bei den Banken für die entsprechenden Abklärungen geführt, der sich zum Teil in höheren Gebühren für Schweizer Kunden im Ausland niederschlägt. Zudem sind die Rechts- und Reputationsrisiken der Banken in diesem Bereich gestiegen und die Ausgestaltung des Angebotes an grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen ist auch durch Risikoüberlegungen bestimmt.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Banken, wenn diese regulatorisch gezwungen würden, allenfalls höhere als von ihnen selbst gewählte Risiken einzugehen. Zudem besteht kein genügendes öffentliches Interesse, nach dem ein solcher Eingriff gerechtfertigt oder angemessen wäre. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die "Too big to fail"-Regulierung darauf ausgerichtet ist, die von den systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft zu minimieren. Die "Too big to fail"-Gesetzgebung zielt darauf ab, die implizite Staatsgarantie der systemrelevanten Banken zu beseitigen. Die Frage der Gegenleistung, wie in der Motion erwähnt, stellt sich daher nicht. Ebenfalls fehlt ein Zusammenhang zwischen einer solchen Gegenleistung und dem Ziel der "Too big to fail"-Regulierung. Ferner liesse sich aus Sicht der Wettbewerbsgleichheit kaum begründen, weshalb nur ein Teil der Banken von einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht betroffen sein sollte. Letztlich würde eine im Schweizer Recht verankerte Pflicht ohnehin nicht ausreichen, um den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Eröffnung oder Aufrechterhaltung eines Kontos in der Schweiz zu garantieren, da gewisse ausländische Gesetzesbestimmungen dessen ungeachtet den Zugang zu einem solchen Angebot verbieten oder einschränken könnten.</p><p>Der Bundesrat prüfte zudem im Bericht vom 20. April 2016 zur Erfüllung des Postulates Graber Konrad Konrad 14.3752 eine Pflicht der Postfinance AG zur Eröffnung und Führung eines Zahlungsverkehrskontos auch für Auslandschweizer. Er kommt dabei zum Schluss, dass es nicht angemessen wäre, der Postfinance einen gesetzlichen Auftrag zugunsten der Auslandschweizer zu erteilen oder den bestehenden Grundversorgungsauftrag zu erweitern. Die Postfinance zu verpflichten, grundsätzlich allen im Ausland lebenden Schweizern Dienstleistungen anzubieten, würde ihre Rechts- und Reputationsrisiken erheblich erhöhen. In seiner Funktion als Eigner der Post begrüsst es der Bundesrat jedoch, dass die Post Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Zahlungsverkehrsdienstleistungen anbietet, soweit dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist und damit keine Rechts- und Reputationsrisiken verbunden sind. Der Bundesrat hat dies in den strategischen Zielen für die Post 2017-2020 mit Beschluss vom 9. Dezember 2016 entsprechend festgehalten.</p><p>Seit den erwähnten Stellungnahmen des Bundesrates zu den Vorstössen Büchel Roland und Graber Konrad hat sich die Faktenlage nicht verändert. Daher gelangt der Bundesrat zur selben Einschätzung wie damals und ist nach wie vor der Überzeugung, dass kein Handlungsbedarf besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei einer systemrelevanten Schweizer Bank ein Konto eröffnen und zu annehmbaren Bedingungen unterhalten können. Im Rahmen der "Too big to fail"-Regulierung soll der Bundesrat die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen schaffen, dies im Gegenzug zur impliziten Staatsgarantie, die diesen Banken Unterstützung im Notfall gewährleistet. Die begründeten Ausnahmen in Einzelfällen oder bei einer durch die Schweiz verhängten Strafe können beibehalten werden.</p>
    • Systemrelevante Schweizer Banken müssen allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Eröffnung eines Kontos ermöglichen

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