Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!

ShortId
17.3520
Id
20173520
Updated
11.06.2024 12:35
Language
de
Title
Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!
AdditionalIndexing
48;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit der Revision des SVG und der VZV von 2005 wird bei Fahrausweisentzügen in erster Linie auf die Schwere der Gefährdung abgestellt, wobei die Frage des persönlichen Verschuldens weniger Gewicht hat. Es ist unbestritten, dass der Fahrausweisentzug Berufsfahrerinnen und -fahrer deutlich härter trifft als Freizeitfahrer, steht doch rasch der Arbeitsplatz auf dem Spiel. Mindestens bei leichtem Verschulden eines Berufsfahrers sollte die zuständige Behörde zwischen den Fahrzeugkategorien, für die er befugt ist, differenzieren können und entsprechend unterschiedliche Entzugsdauern verhängen können. Dies ist an sich in Artikel 33 Absatz 5 der VZV als Möglichkeit vorgesehen, allerdings lediglich unter Berücksichtigung der Gefährdung und ohne Berücksichtigung des Verschuldens. Da ein Fahrausweisentzug für einen Berufsfahrer mit dem Risiko einhergeht, den Arbeitsplatz zu verlieren, kommt dies einer doppelten Strafe gleich, weshalb das persönliche Verschulden wie im Strafrecht zu gewichten ist.</p>
  • <p>Die Festsetzung der Dauer eines Führerausweisentzugs ist in Artikel 16 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) geregelt. Es sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Nebst der Gefährdung der Verkehrssicherheit ist auch die von der Motionärin geforderte Gewichtung des Verschuldens Bestandteil der Festsetzung der Dauer des Führerausweisentzugs.</p><p>Die kantonalen Behörden können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestentzugsdauer den Führerausweis für Fahrzeuge, die zur Berufsausübung benötigt werden, weniger lang entziehen als für die restlichen Fahrzeugkategorien. Dabei berücksichtigen die kantonalen Behörden auch das Verschulden.</p><p>Den Berufschauffeuren und -chauffeusen kommt im Verkehr eine erhöhte Verantwortung zu. Sie sollten für die Einhaltung der Verkehrsregeln besonders sensibilisiert sein. Für die Verkehrssicherheit ist es deshalb besonders wichtig, dass sie die Verkehrsordnung respektieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) sollen so angepasst werden, dass die zuständige Behörde bei Fahrausweisentzügen nach den Artikeln 16ff. SVG die Möglichkeit hat, bei Berufsfahrerinnen und -fahrern die Sanktionen auf privater und beruflicher Ebene markanter zu differenzieren.</p>
  • Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Revision des SVG und der VZV von 2005 wird bei Fahrausweisentzügen in erster Linie auf die Schwere der Gefährdung abgestellt, wobei die Frage des persönlichen Verschuldens weniger Gewicht hat. Es ist unbestritten, dass der Fahrausweisentzug Berufsfahrerinnen und -fahrer deutlich härter trifft als Freizeitfahrer, steht doch rasch der Arbeitsplatz auf dem Spiel. Mindestens bei leichtem Verschulden eines Berufsfahrers sollte die zuständige Behörde zwischen den Fahrzeugkategorien, für die er befugt ist, differenzieren können und entsprechend unterschiedliche Entzugsdauern verhängen können. Dies ist an sich in Artikel 33 Absatz 5 der VZV als Möglichkeit vorgesehen, allerdings lediglich unter Berücksichtigung der Gefährdung und ohne Berücksichtigung des Verschuldens. Da ein Fahrausweisentzug für einen Berufsfahrer mit dem Risiko einhergeht, den Arbeitsplatz zu verlieren, kommt dies einer doppelten Strafe gleich, weshalb das persönliche Verschulden wie im Strafrecht zu gewichten ist.</p>
    • <p>Die Festsetzung der Dauer eines Führerausweisentzugs ist in Artikel 16 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) geregelt. Es sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Nebst der Gefährdung der Verkehrssicherheit ist auch die von der Motionärin geforderte Gewichtung des Verschuldens Bestandteil der Festsetzung der Dauer des Führerausweisentzugs.</p><p>Die kantonalen Behörden können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestentzugsdauer den Führerausweis für Fahrzeuge, die zur Berufsausübung benötigt werden, weniger lang entziehen als für die restlichen Fahrzeugkategorien. Dabei berücksichtigen die kantonalen Behörden auch das Verschulden.</p><p>Den Berufschauffeuren und -chauffeusen kommt im Verkehr eine erhöhte Verantwortung zu. Sie sollten für die Einhaltung der Verkehrsregeln besonders sensibilisiert sein. Für die Verkehrssicherheit ist es deshalb besonders wichtig, dass sie die Verkehrsordnung respektieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) sollen so angepasst werden, dass die zuständige Behörde bei Fahrausweisentzügen nach den Artikeln 16ff. SVG die Möglichkeit hat, bei Berufsfahrerinnen und -fahrern die Sanktionen auf privater und beruflicher Ebene markanter zu differenzieren.</p>
    • Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!

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