Ausgestaltung des Aktionsplans Biodiversität

ShortId
17.3524
Id
20173524
Updated
28.07.2023 04:23
Language
de
Title
Ausgestaltung des Aktionsplans Biodiversität
AdditionalIndexing
52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./3. Die zentralen Anliegen des Aktionsplans Biodiversität sind der Aus- und Aufbau respektive der Unterhalt der ökologischen Infrastruktur, die Förderung national prioritärer Arten (gefährdeter Arten, für deren Erhaltung die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt), das verstärkte Engagement der verschiedenen Wirtschaftssektoren bzw. die Sensibilisierung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft für das Thema Biodiversität. Entsprechend eröffnen die Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität sämtlichen staatlichen Ebenen sowie den verschiedenen Sektoren unterschiedlichste Möglichkeiten, sich für die langfristige Erhaltung und Förderung der Biodiversität einzusetzen. Dies ist insbesondere im Bereich der Sensibilisierung von Stakeholdern respektive der breiten Öffentlichkeit der Fall.</p><p>Sobald der Aktionsplan Biodiversität durch den Bundesrat verabschiedet worden ist und die Massnahmen mindestens in einer ersten Phase realisiert worden sind, sollen Wirkungsanalysen Aufschluss darüber geben, ob einzelne Massnahmen weitergeführt, angepasst oder ergänzt werden müssen. In diese Wirkungsanalysen werden die Erkenntnisse aus den anderen Sektoren einfliessen.</p><p>2. Die Frage nach der genauen Ausgestaltung der Massnahmen kann erst nach der Verabschiedung des Aktionsplans Biodiversität durch den Bundesrat beantwortet werden. Damit die Massnahmen des Aktionsplans jedoch die gewünschte Wirkung erzielen, ist es unabdingbar, dass die Umsetzung der Massnahmen mit den Partnern abgestimmt ist und eine Wirkungskontrolle eingeplant wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Jahren verspricht der Bundesrat, dass der Aktionsplan Biodiversität festgesetzt werde. Nun ist er erneut für dieses Jahr versprochen. Der Bundesrat hat in der 2012 beschlossenen Strategie klare Vorgaben gemacht, wie der Aktionsplan aufzubauen ist. Dazu habe ich folgende Fragen an den Bundesrat (die Zitate stammen aus dem Beschluss des Bundesrates vom 25. April 2012): </p><p>1. Umfasst der Aktionsplan, so wie vom Bundesrat verlangt, "nicht nur Massnahmen im Verantwortungsbereich des Bundes, sondern ebenso Aktivitäten, die Kantone und Gemeinden sowie weitere Akteure der Biodiversität (z. B. Wirtschaft oder Private) ergreifen"?</p><p>2. Ist sichergestellt, dass der Aktionsplan "zu jeder Massnahme den Handlungsbedarf, entsprechende Zielgrössen, Zuständigkeiten und Termine definiert sowie massnahmenspezifische Kostenfolgen abschätzt"?</p><p>3. Wie garantiert der Bundesrat, dass "mit dem Aktionsplan die Zielsetzungen der Strategie Biodiversität in sämtliche umweltrelevante Tätigkeiten von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie von Privaten integriert und damit von allen Sektorpolitiken als gemeinsame Verantwortung für die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität getragen werden"?</p>
  • Ausgestaltung des Aktionsplans Biodiversität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3. Die zentralen Anliegen des Aktionsplans Biodiversität sind der Aus- und Aufbau respektive der Unterhalt der ökologischen Infrastruktur, die Förderung national prioritärer Arten (gefährdeter Arten, für deren Erhaltung die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt), das verstärkte Engagement der verschiedenen Wirtschaftssektoren bzw. die Sensibilisierung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft für das Thema Biodiversität. Entsprechend eröffnen die Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität sämtlichen staatlichen Ebenen sowie den verschiedenen Sektoren unterschiedlichste Möglichkeiten, sich für die langfristige Erhaltung und Förderung der Biodiversität einzusetzen. Dies ist insbesondere im Bereich der Sensibilisierung von Stakeholdern respektive der breiten Öffentlichkeit der Fall.</p><p>Sobald der Aktionsplan Biodiversität durch den Bundesrat verabschiedet worden ist und die Massnahmen mindestens in einer ersten Phase realisiert worden sind, sollen Wirkungsanalysen Aufschluss darüber geben, ob einzelne Massnahmen weitergeführt, angepasst oder ergänzt werden müssen. In diese Wirkungsanalysen werden die Erkenntnisse aus den anderen Sektoren einfliessen.</p><p>2. Die Frage nach der genauen Ausgestaltung der Massnahmen kann erst nach der Verabschiedung des Aktionsplans Biodiversität durch den Bundesrat beantwortet werden. Damit die Massnahmen des Aktionsplans jedoch die gewünschte Wirkung erzielen, ist es unabdingbar, dass die Umsetzung der Massnahmen mit den Partnern abgestimmt ist und eine Wirkungskontrolle eingeplant wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Jahren verspricht der Bundesrat, dass der Aktionsplan Biodiversität festgesetzt werde. Nun ist er erneut für dieses Jahr versprochen. Der Bundesrat hat in der 2012 beschlossenen Strategie klare Vorgaben gemacht, wie der Aktionsplan aufzubauen ist. Dazu habe ich folgende Fragen an den Bundesrat (die Zitate stammen aus dem Beschluss des Bundesrates vom 25. April 2012): </p><p>1. Umfasst der Aktionsplan, so wie vom Bundesrat verlangt, "nicht nur Massnahmen im Verantwortungsbereich des Bundes, sondern ebenso Aktivitäten, die Kantone und Gemeinden sowie weitere Akteure der Biodiversität (z. B. Wirtschaft oder Private) ergreifen"?</p><p>2. Ist sichergestellt, dass der Aktionsplan "zu jeder Massnahme den Handlungsbedarf, entsprechende Zielgrössen, Zuständigkeiten und Termine definiert sowie massnahmenspezifische Kostenfolgen abschätzt"?</p><p>3. Wie garantiert der Bundesrat, dass "mit dem Aktionsplan die Zielsetzungen der Strategie Biodiversität in sämtliche umweltrelevante Tätigkeiten von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie von Privaten integriert und damit von allen Sektorpolitiken als gemeinsame Verantwortung für die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität getragen werden"?</p>
    • Ausgestaltung des Aktionsplans Biodiversität

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