Einführung eines freiwilligen Zivildiensts für Frauen, Ausländerinnen und Ausländer

ShortId
17.3525
Id
20173525
Updated
28.07.2023 04:23
Language
de
Title
Einführung eines freiwilligen Zivildiensts für Frauen, Ausländerinnen und Ausländer
AdditionalIndexing
09;2811;28;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2016 hat die Zahl der Einsatzbetriebe die Marke von 5000 überschritten, womit im Vergleich zum Vorjahr 211 Betriebe neu hinzukamen. Die Gesamtzahl an Einsatzplätzen belief sich damit auf 16 461.</p><p>Mit Inkrafttreten am 1. Juli 2016 des revidierten Zivildienstgesetzes und der revidierten Zivildienstverordnung wurde das Schulwesen zu den Tätigkeitsbereichen hinzugefügt, um die Nachfrage nach Unterstützung in der schulischen Betreuung zu decken. Diese Verbesserungen erfolgen im Rahmen der Fachkräfte-Initiative und ermöglichen es, den Eltern mehr Möglichkeiten zu bieten, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.</p><p>Die Alterung der Bevölkerung bringt in den Bereichen der Pflege und der Betreuung ebenfalls immer grössere Herausforderungen mit sich. Hier leistet der Zivildienst einen bedeutenden Beitrag. Es scheint daher nur logisch, dass die Anzahl an Einsatzbetrieben und -plätzen weiter zunehmen wird. Da bei Einsätzen das in Artikel 6 des Zivildienstgesetzes garantierte Prinzip der Arbeitsmarktneutralität berücksichtigt werden muss, sind diese Leistungen ein Glücksfall für die gesamte Gesellschaft.</p><p>Daher sollen auch Frauen sowie Ausländerinnen und Ausländer die Möglichkeit erhalten, ihren Teil zu diesen sinnvollen Aufgaben beitragen und sich für das Gemeinwohl engagieren zu dürfen. Es muss sichergestellt werden, dass für alle dieselben Zugangsbedingungen zum Zivildienst gelten, indem ein freiwilliger Zivildienst für Frauen sowie Ausländerinnen und Ausländer eingeführt wird, der der Stärkung des Zusammenhalts und der sozialen Bindungen in unserem Land dient.</p>
  • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion der grünen Fraktion 13.3865, "Einführung eines freiwilligen Zivildienstes für Frauen, Ausländerinnen und Ausländer und Untaugliche", hat der Bundesrat geschrieben, die Dienstpflicht sei ein komplexes System; die Frage eines freiwilligen Zivildienstes sei darin nur ein Element, das nicht isoliert betrachtet werden könne.</p><p>Die Studiengruppe Dienstpflichtsystem solle die verschiedenen Möglichkeiten, das Dienstpflichtsystem weiterzuentwickeln, ganzheitlich analysieren und gestützt darauf Vorschläge erarbeiten, die auch die Frage eines freiwilligen Dienstes für Frauen, militärdienstuntaugliche Schweizer Männer sowie Ausländerinnen und Ausländer beantworten.</p><p>Die Studiengruppe Dienstpflichtsystem hat unterdessen ihren Bericht vorgelegt. Sie ist darin "zur Auffassung gelangt, dass die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes als Element des Dienstpflichtsystems nicht weiterverfolgt werden soll". Sie erkennt zwar in einem freiwilligen Zivildienst durchaus Vorteile, gewichtet aber die Nachteile höher. Sie hält insbesondere fest, dass der Bedarf nicht geklärt sei, auch wenn man davon ausgehe, dass das Volumen der Freiwilligenarbeit langfristig sinke; sie zeigt sich besorgt, dass ein freiwilliger Zivildienst die gemeinnützige Arbeit negativ beeinflussen könnte; sie erwartet vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen in Beruf, Weiterbildung, nebenberuflichen Engagements und familiären Verpflichtungen nur eine geringe Nachfrage; sie erkennt Probleme in der Vermischung von freiwilligem und unfreiwilligem Zivildienst; sie zeigt sich besorgt, dass ein weiterer Ausbau des Zivildienstes gerade gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konkurrenzieren könnte.</p><p>Der Bundesrat teilt insgesamt die Einschätzung der Studiengruppe Dienstpflichtsystem. Er sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems eine Änderung der Bundesverfassung in die Wege zu leiten. Vor diesem Hintergrund hat er am 28. Juni 2017 das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF verschiedene Elemente zur langfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems zu analysieren, wobei das norwegische Modell (Wehrpflicht auch für Frauen, jedoch Orientierung am personellen Bedarf der Streitkräfte anstatt der persönlichen Leistung des Dienstes durch alle stellungspflichtigen Männer und Frauen) als Grundlage dienen soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für einen freiwilligen Zivildienst für Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer zu schaffen. Personen, die freiwillig Zivildienst leisten möchten, müssen an einem Einführungstag teilnehmen und haben nach ihrer Zulassung die Gesamtheit der Zivildienstleistung zu erbringen. Auch für diese Personen sollen die Bedingungen für den Vollzug des Zivildiensts gelten.</p>
  • Einführung eines freiwilligen Zivildiensts für Frauen, Ausländerinnen und Ausländer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2016 hat die Zahl der Einsatzbetriebe die Marke von 5000 überschritten, womit im Vergleich zum Vorjahr 211 Betriebe neu hinzukamen. Die Gesamtzahl an Einsatzplätzen belief sich damit auf 16 461.</p><p>Mit Inkrafttreten am 1. Juli 2016 des revidierten Zivildienstgesetzes und der revidierten Zivildienstverordnung wurde das Schulwesen zu den Tätigkeitsbereichen hinzugefügt, um die Nachfrage nach Unterstützung in der schulischen Betreuung zu decken. Diese Verbesserungen erfolgen im Rahmen der Fachkräfte-Initiative und ermöglichen es, den Eltern mehr Möglichkeiten zu bieten, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.</p><p>Die Alterung der Bevölkerung bringt in den Bereichen der Pflege und der Betreuung ebenfalls immer grössere Herausforderungen mit sich. Hier leistet der Zivildienst einen bedeutenden Beitrag. Es scheint daher nur logisch, dass die Anzahl an Einsatzbetrieben und -plätzen weiter zunehmen wird. Da bei Einsätzen das in Artikel 6 des Zivildienstgesetzes garantierte Prinzip der Arbeitsmarktneutralität berücksichtigt werden muss, sind diese Leistungen ein Glücksfall für die gesamte Gesellschaft.</p><p>Daher sollen auch Frauen sowie Ausländerinnen und Ausländer die Möglichkeit erhalten, ihren Teil zu diesen sinnvollen Aufgaben beitragen und sich für das Gemeinwohl engagieren zu dürfen. Es muss sichergestellt werden, dass für alle dieselben Zugangsbedingungen zum Zivildienst gelten, indem ein freiwilliger Zivildienst für Frauen sowie Ausländerinnen und Ausländer eingeführt wird, der der Stärkung des Zusammenhalts und der sozialen Bindungen in unserem Land dient.</p>
    • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion der grünen Fraktion 13.3865, "Einführung eines freiwilligen Zivildienstes für Frauen, Ausländerinnen und Ausländer und Untaugliche", hat der Bundesrat geschrieben, die Dienstpflicht sei ein komplexes System; die Frage eines freiwilligen Zivildienstes sei darin nur ein Element, das nicht isoliert betrachtet werden könne.</p><p>Die Studiengruppe Dienstpflichtsystem solle die verschiedenen Möglichkeiten, das Dienstpflichtsystem weiterzuentwickeln, ganzheitlich analysieren und gestützt darauf Vorschläge erarbeiten, die auch die Frage eines freiwilligen Dienstes für Frauen, militärdienstuntaugliche Schweizer Männer sowie Ausländerinnen und Ausländer beantworten.</p><p>Die Studiengruppe Dienstpflichtsystem hat unterdessen ihren Bericht vorgelegt. Sie ist darin "zur Auffassung gelangt, dass die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes als Element des Dienstpflichtsystems nicht weiterverfolgt werden soll". Sie erkennt zwar in einem freiwilligen Zivildienst durchaus Vorteile, gewichtet aber die Nachteile höher. Sie hält insbesondere fest, dass der Bedarf nicht geklärt sei, auch wenn man davon ausgehe, dass das Volumen der Freiwilligenarbeit langfristig sinke; sie zeigt sich besorgt, dass ein freiwilliger Zivildienst die gemeinnützige Arbeit negativ beeinflussen könnte; sie erwartet vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen in Beruf, Weiterbildung, nebenberuflichen Engagements und familiären Verpflichtungen nur eine geringe Nachfrage; sie erkennt Probleme in der Vermischung von freiwilligem und unfreiwilligem Zivildienst; sie zeigt sich besorgt, dass ein weiterer Ausbau des Zivildienstes gerade gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konkurrenzieren könnte.</p><p>Der Bundesrat teilt insgesamt die Einschätzung der Studiengruppe Dienstpflichtsystem. Er sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems eine Änderung der Bundesverfassung in die Wege zu leiten. Vor diesem Hintergrund hat er am 28. Juni 2017 das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF verschiedene Elemente zur langfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems zu analysieren, wobei das norwegische Modell (Wehrpflicht auch für Frauen, jedoch Orientierung am personellen Bedarf der Streitkräfte anstatt der persönlichen Leistung des Dienstes durch alle stellungspflichtigen Männer und Frauen) als Grundlage dienen soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für einen freiwilligen Zivildienst für Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer zu schaffen. Personen, die freiwillig Zivildienst leisten möchten, müssen an einem Einführungstag teilnehmen und haben nach ihrer Zulassung die Gesamtheit der Zivildienstleistung zu erbringen. Auch für diese Personen sollen die Bedingungen für den Vollzug des Zivildiensts gelten.</p>
    • Einführung eines freiwilligen Zivildiensts für Frauen, Ausländerinnen und Ausländer

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