Wie geht es weiter mit dem Service public auf dem Schweizer Becken des Langensees?

ShortId
17.3528
Id
20173528
Updated
28.07.2023 04:23
Language
de
Title
Wie geht es weiter mit dem Service public auf dem Schweizer Becken des Langensees?
AdditionalIndexing
48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schifffahrt für den öffentlichen Verkehr auf dem Langensee wird in der Vereinbarung vom 1. Juni 1997 zwischen der Schweiz und Italien geregelt; darin wird die Konzession für den Linienverkehr für den ganzen Langensee (einschliesslich des Schweizer Beckens) einer einzigen italienischen Konzessionärin und diejenige für den Linienverkehr auf dem Luganersee (einschliesslich der italienischen Becken) einer Schweizer Konzessionärin übertragen. Beide Konzessionen wurden vom BAV mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für weitere zehn Jahre erneuert; weder werden die beiden Konzessionärinnen darin ausdrücklich dazu verpflichtet, Personal mit Wohnsitz in der Schweiz einzustellen, noch enthalten die Konzessionen Einzelheiten darüber, welche Verbindungen auf den Schweizer Becken der beiden Seen garantiert werden müssen. Letztes Jahr haben das BAV und das italienische Verkehrsministerium eine bilaterale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die den Auftrag hat, Lösungen für die Verbesserung und die Weiterentwicklung der Schifffahrt auf dem Langensee aufzuzeigen; zu den möglichen Lösungen gehört auch eine allfällige Zusammenarbeit mit der Schifffahrtsgesellschaft Società di Navigazione del Lago di Lugano. Anscheinend liegen bis heute keine nennenswerten Vorschläge vor zur mittel- und langfristigen Stärkung eines solchen Service public, geschweige denn zur erstrebenswerten Entwicklung hin zu einer Öffnung für private Investitionen wenigstens in Zusammenhang mit Verbindungen, die von der SNLM nicht genügend abgedeckt werden.</p>
  • <p>Das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Schifffahrt auf dem Lago Maggiore und dem Lago di Lugano sieht vor, dass die konzessionierte Schifffahrt auf dem Lago Maggiore einer italienischen, diejenige auf dem Lago di Lugano einer schweizerischen Unternehmung vorbehalten ist. Die beiden Staaten sind verpflichtet, die Konzessionen gemäss diesem Abkommen nach Zustimmung des jeweiligen anderen Staats zu erteilen. Entsprechend wurden Ende 2016 der Gestione Governativa Navigazione Laghi (GGNL), zu der die Navigazione Lago Maggiore (NLM) gehört, die Konzession für den Lago Maggiore und der Società Navigazione di Lugano (SNL) die Konzession für den Lago di Lugano für weitere zehn Jahre erteilt.</p><p>1./2. Die GGNL hat bereits 2016 angekündigt, den Betrieb auf dem Schweizer Becken des Lago Maggiore aufgrund grosser finanzieller Verluste auf diesem Seeteil per 1. Januar 2018 zu reduzieren. Das Bundesamt für Verkehr hat als zuständige Behörde in seiner Medienmitteilung zur Konzessionserneuerung Ende 2016 darauf hingewiesen, dass bis Ende 2017 Lösungen für die mögliche Zusammenarbeit zwischen der NLM und der SNL gesucht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auf dem Lago Maggiore und dem Lago di Lugano weder Änderungen am bisherigen Fahrplanangebot noch Änderungen beim Personal vorgenommen werden.</p><p>In der Folge hat die GGNL bei der Personalkommission der NLM sowie bei den involvierten Gewerkschaften am 12. Juni 2017 eine Konsultation nach Artikel 335f des Schweizerischen Obligationenrechts gestartet.</p><p>3./5. Bundesrätin Leuthard und ihr italienischer Amtskollege Delrio unterzeichneten am 31. Mai 2016 eine Absichtserklärung (Memorandum d'Intesa) zur Förderung der touristischen Schifffahrt auf den beiden Seen. Darin wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund, Kanton Tessin und SNL auf Schweizer Seite sowie Verkehrsministerium (Ministero delle Infrastrutture e trasporti) und GGNL auf italienischer Seite beschlossen.</p><p>Diese Arbeitsgruppe strebt eine Zusammenarbeit der SNL mit der GGNL an. Damit soll nach dem Rückzug der GGNL ein Angebot geschaffen werden, das den touristischen Anforderungen der Region besser entspricht. Das Ziel ist es, dass diese Lösung per 1. Januar 2018 umgesetzt werden kann. Dies könnte auch Perspektiven für die von der Kündigung betroffenen Angestellten der GGNL bieten.</p><p>In einer gemeinsamen Medienmitteilung der GGNL und der SNL vom 15. Juni 2017 haben die beiden Unternehmen erstmals öffentlich einen Einblick in die Ziele und den Stand der Arbeiten gegeben. Anfang Jahr wurde eine Studie erarbeitet, die den Bedarf in den Regionen für ein optimales Angebot ermittelte. Zurzeit werden die Voraussetzungen für ein Konsortium geprüft, welches die touristischen Angebote auf beiden Seen weiterentwickeln soll. Der Bundesrat sieht in diesen vorläufigen Ergebnissen vielversprechende Aussichten für die weiteren Arbeiten.</p><p>4. Der Entscheid der GGNL, den Betrieb auf dem Schweizer Becken zu reduzieren, ist ein unternehmerischer Entscheid, auf welchen der Bundesrat keinen direkten Einfluss nimmt.</p><p>Die von der Schweiz gemäss dem Staatsvertrag an die GGNL erteilte Konzession sieht das Recht und die Pflicht vor, den konzessionierten Schifffahrtsbetrieb auf dem Schweizer Becken zu betreiben. Das schweizerische Konzessionsrecht erlaubt keine Vorgaben an den Konzessionsnehmer, mit wie vielen Angestellten das Angebot zu erbringen ist. Die Unternehmen müssen jedoch die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gestern wurde in den Tessiner Medien darüber berichtet, dass die Schifffahrtsgesellschaft Società di Navigazione del Lago Maggiore (SNLM) beschlossen habe, per 1. Januar 2018 den Service public auf dem Schweizer Becken des Langensees einzustellen und nur noch die internationalen Verbindungen aufrechtzuerhalten. Weiter hat die Gesellschaft die Entlassung von 34 Angestellten mit Wohnsitz in der Schweiz angekündigt.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat diese Nachricht? Und wie beurteilt er den erwähnten Entscheid?</p><p>2. Waren ihm die Lage der SNLM und ihre Absicht, das Angebot zum Nachteil der Kundinnen und Kunden auf dem Schweizer Becken des Langensees zu verkleinern, bekannt?</p><p>3. Kann er bestätigen, dass er sich zusammen mit dem Tessiner Staatsrat um eine Lösung bemüht, mit der das Angebot auf dem Schweizer Becken des Langensees erhalten bleibt?</p><p>4. Wie gedenkt er die Kündigung der Arbeitsverträge der 34 Angestellten (14 Vollzeitangestellte und 20 Saisonangestellte), die direkt vom Entscheid der SNLM betroffen sind, abzuwenden?</p><p>5. Wie schätzt er das bisher Erreichte der bilateralen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und des italienischen Verkehrsministeriums, ein?</p>
  • Wie geht es weiter mit dem Service public auf dem Schweizer Becken des Langensees?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schifffahrt für den öffentlichen Verkehr auf dem Langensee wird in der Vereinbarung vom 1. Juni 1997 zwischen der Schweiz und Italien geregelt; darin wird die Konzession für den Linienverkehr für den ganzen Langensee (einschliesslich des Schweizer Beckens) einer einzigen italienischen Konzessionärin und diejenige für den Linienverkehr auf dem Luganersee (einschliesslich der italienischen Becken) einer Schweizer Konzessionärin übertragen. Beide Konzessionen wurden vom BAV mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für weitere zehn Jahre erneuert; weder werden die beiden Konzessionärinnen darin ausdrücklich dazu verpflichtet, Personal mit Wohnsitz in der Schweiz einzustellen, noch enthalten die Konzessionen Einzelheiten darüber, welche Verbindungen auf den Schweizer Becken der beiden Seen garantiert werden müssen. Letztes Jahr haben das BAV und das italienische Verkehrsministerium eine bilaterale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die den Auftrag hat, Lösungen für die Verbesserung und die Weiterentwicklung der Schifffahrt auf dem Langensee aufzuzeigen; zu den möglichen Lösungen gehört auch eine allfällige Zusammenarbeit mit der Schifffahrtsgesellschaft Società di Navigazione del Lago di Lugano. Anscheinend liegen bis heute keine nennenswerten Vorschläge vor zur mittel- und langfristigen Stärkung eines solchen Service public, geschweige denn zur erstrebenswerten Entwicklung hin zu einer Öffnung für private Investitionen wenigstens in Zusammenhang mit Verbindungen, die von der SNLM nicht genügend abgedeckt werden.</p>
    • <p>Das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Schifffahrt auf dem Lago Maggiore und dem Lago di Lugano sieht vor, dass die konzessionierte Schifffahrt auf dem Lago Maggiore einer italienischen, diejenige auf dem Lago di Lugano einer schweizerischen Unternehmung vorbehalten ist. Die beiden Staaten sind verpflichtet, die Konzessionen gemäss diesem Abkommen nach Zustimmung des jeweiligen anderen Staats zu erteilen. Entsprechend wurden Ende 2016 der Gestione Governativa Navigazione Laghi (GGNL), zu der die Navigazione Lago Maggiore (NLM) gehört, die Konzession für den Lago Maggiore und der Società Navigazione di Lugano (SNL) die Konzession für den Lago di Lugano für weitere zehn Jahre erteilt.</p><p>1./2. Die GGNL hat bereits 2016 angekündigt, den Betrieb auf dem Schweizer Becken des Lago Maggiore aufgrund grosser finanzieller Verluste auf diesem Seeteil per 1. Januar 2018 zu reduzieren. Das Bundesamt für Verkehr hat als zuständige Behörde in seiner Medienmitteilung zur Konzessionserneuerung Ende 2016 darauf hingewiesen, dass bis Ende 2017 Lösungen für die mögliche Zusammenarbeit zwischen der NLM und der SNL gesucht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auf dem Lago Maggiore und dem Lago di Lugano weder Änderungen am bisherigen Fahrplanangebot noch Änderungen beim Personal vorgenommen werden.</p><p>In der Folge hat die GGNL bei der Personalkommission der NLM sowie bei den involvierten Gewerkschaften am 12. Juni 2017 eine Konsultation nach Artikel 335f des Schweizerischen Obligationenrechts gestartet.</p><p>3./5. Bundesrätin Leuthard und ihr italienischer Amtskollege Delrio unterzeichneten am 31. Mai 2016 eine Absichtserklärung (Memorandum d'Intesa) zur Förderung der touristischen Schifffahrt auf den beiden Seen. Darin wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund, Kanton Tessin und SNL auf Schweizer Seite sowie Verkehrsministerium (Ministero delle Infrastrutture e trasporti) und GGNL auf italienischer Seite beschlossen.</p><p>Diese Arbeitsgruppe strebt eine Zusammenarbeit der SNL mit der GGNL an. Damit soll nach dem Rückzug der GGNL ein Angebot geschaffen werden, das den touristischen Anforderungen der Region besser entspricht. Das Ziel ist es, dass diese Lösung per 1. Januar 2018 umgesetzt werden kann. Dies könnte auch Perspektiven für die von der Kündigung betroffenen Angestellten der GGNL bieten.</p><p>In einer gemeinsamen Medienmitteilung der GGNL und der SNL vom 15. Juni 2017 haben die beiden Unternehmen erstmals öffentlich einen Einblick in die Ziele und den Stand der Arbeiten gegeben. Anfang Jahr wurde eine Studie erarbeitet, die den Bedarf in den Regionen für ein optimales Angebot ermittelte. Zurzeit werden die Voraussetzungen für ein Konsortium geprüft, welches die touristischen Angebote auf beiden Seen weiterentwickeln soll. Der Bundesrat sieht in diesen vorläufigen Ergebnissen vielversprechende Aussichten für die weiteren Arbeiten.</p><p>4. Der Entscheid der GGNL, den Betrieb auf dem Schweizer Becken zu reduzieren, ist ein unternehmerischer Entscheid, auf welchen der Bundesrat keinen direkten Einfluss nimmt.</p><p>Die von der Schweiz gemäss dem Staatsvertrag an die GGNL erteilte Konzession sieht das Recht und die Pflicht vor, den konzessionierten Schifffahrtsbetrieb auf dem Schweizer Becken zu betreiben. Das schweizerische Konzessionsrecht erlaubt keine Vorgaben an den Konzessionsnehmer, mit wie vielen Angestellten das Angebot zu erbringen ist. Die Unternehmen müssen jedoch die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gestern wurde in den Tessiner Medien darüber berichtet, dass die Schifffahrtsgesellschaft Società di Navigazione del Lago Maggiore (SNLM) beschlossen habe, per 1. Januar 2018 den Service public auf dem Schweizer Becken des Langensees einzustellen und nur noch die internationalen Verbindungen aufrechtzuerhalten. Weiter hat die Gesellschaft die Entlassung von 34 Angestellten mit Wohnsitz in der Schweiz angekündigt.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat diese Nachricht? Und wie beurteilt er den erwähnten Entscheid?</p><p>2. Waren ihm die Lage der SNLM und ihre Absicht, das Angebot zum Nachteil der Kundinnen und Kunden auf dem Schweizer Becken des Langensees zu verkleinern, bekannt?</p><p>3. Kann er bestätigen, dass er sich zusammen mit dem Tessiner Staatsrat um eine Lösung bemüht, mit der das Angebot auf dem Schweizer Becken des Langensees erhalten bleibt?</p><p>4. Wie gedenkt er die Kündigung der Arbeitsverträge der 34 Angestellten (14 Vollzeitangestellte und 20 Saisonangestellte), die direkt vom Entscheid der SNLM betroffen sind, abzuwenden?</p><p>5. Wie schätzt er das bisher Erreichte der bilateralen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und des italienischen Verkehrsministeriums, ein?</p>
    • Wie geht es weiter mit dem Service public auf dem Schweizer Becken des Langensees?

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