Sparen bei der Zentralverwaltung, nicht an der Front

ShortId
17.3537
Id
20173537
Updated
28.07.2023 14:44
Language
de
Title
Sparen bei der Zentralverwaltung, nicht an der Front
AdditionalIndexing
04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bundesverwaltung muss Massnahmen ausarbeiten, welche finanzielle Entlastungen und Einsparungen in der Zentralverwaltung beinhalten. Zu oft wurden sogenannte Sparpläne mit Auswirkungen mehrheitlich auf die für Bürger alltäglichen Serviceleistungen oder eben die Frontarbeit präsentiert (z. B. Zollstellen, Grenzwächter, Konsulate, Soldaten, AHV-Beitrag, Auslagerung von Kontrollkosten, "Jugend und Sport" usw.). Dabei entstehen die grössten Ineffizienzen in der Verwaltung und auch in Unternehmen in der Zentrale. So erstaunt es nicht, dass bei Umstrukturierungen in Grossfirmen vor allem die Zentralverwaltung Abstriche machen muss, weil schlussendlich der Kunde bei solchen Massnahmen wenig merkt. In der Privatwirtschaft sieht man zudem die Tendenz, dass die Digitalisierung zu einer Effizienzsteigerung in den Unternehmenszentralen geführt hat. Durch die Optimierung von Prozessen und den Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln kann der Personalbedarf in der zentralen Verwaltung sogar schrumpfen. Auch in Krisenzeiten, z. B. in Kriegszeiten, ist es interessant, dass als Erstes die Stäbe und Verwaltungsstellen reduziert werden.</p><p>Gemäss den Begrifflichkeiten des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes müsste dies vor allem Einsparungen in den Bereichen Stabsaufgaben, Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Gemeint sind hier vorwiegend die Bundeskanzlei, departementale Stabsstellen, Stabsstellen bei den Generalsekretariaten selber sowie bei den Staatssekretariaten und Ämtern. Konkret geht es um Ausgabenreduktionen für die Bereiche Kommunikation und Information, Beratung, Projekte, Planung, Strategie, Koordination und Recht. In diesen Bereichen bestehen viele Redundanzen und Doppelspurigkeiten.</p><p>Dies sind auch von den Lohnklassen her die teureren Budgetposten (in der Regel LK 20-31, Lohnbezüge von 120 000 bis 200 000 Franken pro Jahr) und auch jene Positionen, die nicht gesetzlich gebunden sind. Darüber hinaus sind es auch gerade jene Stellen, die in den letzten Jahren relativ zu den anderen Lohnklassen überproportional gestiegen sind.</p>
  • <p>Mit der Motion der Finanzkommission des Ständerates 15.3494, "Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 (35 000 FTE) einfrieren", den generellen Kürzungen sowie den Aufgabenüberprüfungen und insbesondere auch mit der laufenden Strukturreform wurden bereits Schritte eingeleitet, die zu entsprechenden Einsparungen in der Zentralverwaltung führen. Daher ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Annahme der Motion diese Massnahmen übersteuern würde.</p><p>Der Bundesrat wird aber im Rahmen der obgenannten Überprüfungen selbstverständlich auch die in der Motion angesprochenen Bereiche mit einbeziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in seiner nächsten Personalstrategie Bundesverwaltung 2020-2023 Massnahmen zur personellen Reduktion der Zentralverwaltung, d. h. auf allen Ebenen in den Bereichen Stabsaufgaben, Planung, Organisation und Koordination, vorzusehen.</p>
  • Sparen bei der Zentralverwaltung, nicht an der Front
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesverwaltung muss Massnahmen ausarbeiten, welche finanzielle Entlastungen und Einsparungen in der Zentralverwaltung beinhalten. Zu oft wurden sogenannte Sparpläne mit Auswirkungen mehrheitlich auf die für Bürger alltäglichen Serviceleistungen oder eben die Frontarbeit präsentiert (z. B. Zollstellen, Grenzwächter, Konsulate, Soldaten, AHV-Beitrag, Auslagerung von Kontrollkosten, "Jugend und Sport" usw.). Dabei entstehen die grössten Ineffizienzen in der Verwaltung und auch in Unternehmen in der Zentrale. So erstaunt es nicht, dass bei Umstrukturierungen in Grossfirmen vor allem die Zentralverwaltung Abstriche machen muss, weil schlussendlich der Kunde bei solchen Massnahmen wenig merkt. In der Privatwirtschaft sieht man zudem die Tendenz, dass die Digitalisierung zu einer Effizienzsteigerung in den Unternehmenszentralen geführt hat. Durch die Optimierung von Prozessen und den Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln kann der Personalbedarf in der zentralen Verwaltung sogar schrumpfen. Auch in Krisenzeiten, z. B. in Kriegszeiten, ist es interessant, dass als Erstes die Stäbe und Verwaltungsstellen reduziert werden.</p><p>Gemäss den Begrifflichkeiten des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes müsste dies vor allem Einsparungen in den Bereichen Stabsaufgaben, Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Gemeint sind hier vorwiegend die Bundeskanzlei, departementale Stabsstellen, Stabsstellen bei den Generalsekretariaten selber sowie bei den Staatssekretariaten und Ämtern. Konkret geht es um Ausgabenreduktionen für die Bereiche Kommunikation und Information, Beratung, Projekte, Planung, Strategie, Koordination und Recht. In diesen Bereichen bestehen viele Redundanzen und Doppelspurigkeiten.</p><p>Dies sind auch von den Lohnklassen her die teureren Budgetposten (in der Regel LK 20-31, Lohnbezüge von 120 000 bis 200 000 Franken pro Jahr) und auch jene Positionen, die nicht gesetzlich gebunden sind. Darüber hinaus sind es auch gerade jene Stellen, die in den letzten Jahren relativ zu den anderen Lohnklassen überproportional gestiegen sind.</p>
    • <p>Mit der Motion der Finanzkommission des Ständerates 15.3494, "Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 (35 000 FTE) einfrieren", den generellen Kürzungen sowie den Aufgabenüberprüfungen und insbesondere auch mit der laufenden Strukturreform wurden bereits Schritte eingeleitet, die zu entsprechenden Einsparungen in der Zentralverwaltung führen. Daher ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Annahme der Motion diese Massnahmen übersteuern würde.</p><p>Der Bundesrat wird aber im Rahmen der obgenannten Überprüfungen selbstverständlich auch die in der Motion angesprochenen Bereiche mit einbeziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in seiner nächsten Personalstrategie Bundesverwaltung 2020-2023 Massnahmen zur personellen Reduktion der Zentralverwaltung, d. h. auf allen Ebenen in den Bereichen Stabsaufgaben, Planung, Organisation und Koordination, vorzusehen.</p>
    • Sparen bei der Zentralverwaltung, nicht an der Front

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