Diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung

ShortId
17.3540
Id
20173540
Updated
28.07.2023 04:21
Language
de
Title
Diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung
AdditionalIndexing
1236;2836;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wer die Gesundheitsversorgung in der Schweiz für Menschen mit Beeinträchtigungen oberflächlich betrachtet, kann sie als recht gut bezeichnen. Schaut man allerdings etwas in die Tiefe, sind gravierende Lücken auszumachen. Behindertenorganisationen stellen dies insbesondere für erwachsene Personen mit unterschiedlichen Behinderungen fest, beispielsweise für jene mit kognitiven Einschränkungen, für jene mit Hirnverletzungen oder psychiatrischen Diagnosen, für Personen mit Körperbehinderungen wie Muskelkrankheiten oder multiple Sklerose, dann aber auch solche mit seltenen Krankheiten wie etwa Retinitis pigmentosa. </p><p>Viele betroffene Personen verzichten aus finanziellen Gründen auf ärztliche Leistungen, weil die Krankenkassen an sich mögliche Behandlungen nicht bezahlen. Oder aber sie finden keine Fachärztinnen und Fachärzte mit dem nötigen Spezialwissen und dem Willen, sich allenfalls auf eine kommunikativ herausfordernde Behandlungssituation einzustellen. </p><p>Auch drei Jahre nach der Ratifizierung der Uno-Behindertenrechtskonvention ist keine Strategie auszumachen, wie die Schweiz eine für die gesamte Bevölkerung diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung ermöglichen will. So ist etwa in der Aus- und Weiterbildung von angehenden Ärztinnen und Ärzten und von Pflegepersonal spezifisches Wissen über Beeinträchtigungen und über Kommunikation unter besonderen Bedingungen zu vermitteln. Leistungskatalog und Tarife der Invaliden- und der Krankenversicherung sind im Hinblick auf eine inklusive Gesundheitsversorgung zu überprüfen und anzupassen. </p><p>Ideen, breites Wissen und jahrzehntelange Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken sind vorhanden und könnten genutzt werden.</p>
  • <p>Ein diskriminierungsfreier Zugang zum Gesundheitswesen für alle Bevölkerungsgruppen, gerade auch für Menschen mit einer Behinderung, ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Das Gewährleisten des Zugangs zum Gesundheitswesen liegt jedoch in erster Linie im Kompetenzbereich der Kantone. Dennoch werden die Bedürfnisse und spezifischen Situationen von Menschen mit Beeinträchtigungen vom Bund in verschiedenen gesundheitspolitischen Vorhaben explizit aufgenommen (z. B. in den Projekten koordinierte Versorgung, elektronisches Patientendossier, Konzept Seltene Krankheiten). Der Bundesrat ist bereit, Aspekte der Behindertengerechtigkeit auch in weiteren laufenden gesundheitspolitischen Massnahmen und Aktivitäten der Strategie Gesundheit 2020 im Rahmen seiner Möglichkeiten zu berücksichtigen.</p><p>Der Bundesrat hat zudem am 11. Januar 2017 vom Bericht zur Entwicklung der Behindertenpolitik des Eidgenössischen Departementes des Innern Kenntnis genommen und dieses beauftragt, die Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen zu konkretisieren und dem Bundesrat Anfang 2018 in einem zusätzlichen Bericht vorzulegen. Die Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen schafft wesentliche Grundlagen für die künftige und vertiefte Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in zahlreichen relevanten Themenbereichen, darunter auch der Gesundheitsversorgung.</p><p>Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Ressourcensituation lehnt der Bundesrat hingegen die Erarbeitung eines weiteren Berichtes ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt darzulegen, wie er eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne der Artikel 25 und 26 der Uno-Behindertenrechtskonvention realisieren will. Laufende Arbeiten im Gesundheitsbereich sind einzubeziehen, so die Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020, die Umsetzung Strategie seltene Krankheiten, die Überarbeitung der Liste der Geburtsgebrechen der Invalidenversicherung und die Revision von Tarmed. Der erwartete Bericht soll in Zusammenarbeit mit und unter Einbezug des Expertenwissens von Betroffenen und Behindertenorganisationen erfolgen, der Inklusion verpflichtet sein und ein optimales Zusammenspiel von Bund und Kantonen garantieren.</p>
  • Diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wer die Gesundheitsversorgung in der Schweiz für Menschen mit Beeinträchtigungen oberflächlich betrachtet, kann sie als recht gut bezeichnen. Schaut man allerdings etwas in die Tiefe, sind gravierende Lücken auszumachen. Behindertenorganisationen stellen dies insbesondere für erwachsene Personen mit unterschiedlichen Behinderungen fest, beispielsweise für jene mit kognitiven Einschränkungen, für jene mit Hirnverletzungen oder psychiatrischen Diagnosen, für Personen mit Körperbehinderungen wie Muskelkrankheiten oder multiple Sklerose, dann aber auch solche mit seltenen Krankheiten wie etwa Retinitis pigmentosa. </p><p>Viele betroffene Personen verzichten aus finanziellen Gründen auf ärztliche Leistungen, weil die Krankenkassen an sich mögliche Behandlungen nicht bezahlen. Oder aber sie finden keine Fachärztinnen und Fachärzte mit dem nötigen Spezialwissen und dem Willen, sich allenfalls auf eine kommunikativ herausfordernde Behandlungssituation einzustellen. </p><p>Auch drei Jahre nach der Ratifizierung der Uno-Behindertenrechtskonvention ist keine Strategie auszumachen, wie die Schweiz eine für die gesamte Bevölkerung diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung ermöglichen will. So ist etwa in der Aus- und Weiterbildung von angehenden Ärztinnen und Ärzten und von Pflegepersonal spezifisches Wissen über Beeinträchtigungen und über Kommunikation unter besonderen Bedingungen zu vermitteln. Leistungskatalog und Tarife der Invaliden- und der Krankenversicherung sind im Hinblick auf eine inklusive Gesundheitsversorgung zu überprüfen und anzupassen. </p><p>Ideen, breites Wissen und jahrzehntelange Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken sind vorhanden und könnten genutzt werden.</p>
    • <p>Ein diskriminierungsfreier Zugang zum Gesundheitswesen für alle Bevölkerungsgruppen, gerade auch für Menschen mit einer Behinderung, ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Das Gewährleisten des Zugangs zum Gesundheitswesen liegt jedoch in erster Linie im Kompetenzbereich der Kantone. Dennoch werden die Bedürfnisse und spezifischen Situationen von Menschen mit Beeinträchtigungen vom Bund in verschiedenen gesundheitspolitischen Vorhaben explizit aufgenommen (z. B. in den Projekten koordinierte Versorgung, elektronisches Patientendossier, Konzept Seltene Krankheiten). Der Bundesrat ist bereit, Aspekte der Behindertengerechtigkeit auch in weiteren laufenden gesundheitspolitischen Massnahmen und Aktivitäten der Strategie Gesundheit 2020 im Rahmen seiner Möglichkeiten zu berücksichtigen.</p><p>Der Bundesrat hat zudem am 11. Januar 2017 vom Bericht zur Entwicklung der Behindertenpolitik des Eidgenössischen Departementes des Innern Kenntnis genommen und dieses beauftragt, die Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen zu konkretisieren und dem Bundesrat Anfang 2018 in einem zusätzlichen Bericht vorzulegen. Die Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen schafft wesentliche Grundlagen für die künftige und vertiefte Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in zahlreichen relevanten Themenbereichen, darunter auch der Gesundheitsversorgung.</p><p>Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Ressourcensituation lehnt der Bundesrat hingegen die Erarbeitung eines weiteren Berichtes ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt darzulegen, wie er eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne der Artikel 25 und 26 der Uno-Behindertenrechtskonvention realisieren will. Laufende Arbeiten im Gesundheitsbereich sind einzubeziehen, so die Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020, die Umsetzung Strategie seltene Krankheiten, die Überarbeitung der Liste der Geburtsgebrechen der Invalidenversicherung und die Revision von Tarmed. Der erwartete Bericht soll in Zusammenarbeit mit und unter Einbezug des Expertenwissens von Betroffenen und Behindertenorganisationen erfolgen, der Inklusion verpflichtet sein und ein optimales Zusammenspiel von Bund und Kantonen garantieren.</p>
    • Diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung

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