Kantonale Vorbilder für den Aktionsplan Biodiversität des Bundes

ShortId
17.3542
Id
20173542
Updated
28.07.2023 04:39
Language
de
Title
Kantonale Vorbilder für den Aktionsplan Biodiversität des Bundes
AdditionalIndexing
04;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Beim Erhalt und bei der Förderung der Biodiversität handelt es sich gemäss Bundesverfassung (SR 101; Art. 78 Abs. 4) und Natur- und Heimatschutzgesetz (SR 451; Art. 24f Abs. 1) um eine Bundesaufgabe mit kantonaler Vollzugskompetenz. Die Kantone sind die wichtigsten Umsetzungspartner des Bundes für die Erfüllung dieses Auftrags und auch diejenigen Partner mit dem grössten Erfahrungsschatz. Die Kantone wurden eng in die Erarbeitung der Massnahmen einbezogen. Die Praxiserfahrungen der Kantone sind in die Rückmeldungen zur Vorkonsultation der Massnahmen zwischen April und Juli 2015 eingeflossen. Schliesslich sichert der institutionalisierte Austausch zwischen Bund und Kantonen (beispielsweise bei den Programmvereinbarungen) den gegenseitigen Austausch von Erfahrungen und Wissen.</p><p>2. Wie die Mehrheit der übrigen Kantone hat auch der Kanton Zürich die Relevanz von Aufbau und Unterhalt einer ökologischen Infrastruktur respektive eines entsprechenden raumplanerischen Konzepts zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität schon im Rahmen der Vorkonsultation der Massnahmen 2015 unterstrichen. Gleichzeitig haben die Kantone auf die raumplanerische Kompetenzordnung hingewiesen. Die Konzipierung sowie die praktische Umsetzung der ökologischen Infrastruktur sollen im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität deshalb in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen.</p><p>3. Es findet ein regelmässiger Austausch zwischen dem federführenden Bundesamt für Umwelt und den kantonalen Fachstellen statt. Ergebnisse dieses Austauschs wurden im Aktionsplan Biodiversität berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bei der Erarbeitung des Aktionsplans Biodiversität kann der Bund von den Erfahrungen der Kantone profitieren: Das Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft des Kantons Solothurn, das Biodiversitätskonzept des Kantons Bern oder das Mehrjahresprogramm Natur 2020 des Kantons Aargau haben ähnliche Funktionen auf kantonaler Ebene wie der Aktionsplan Biodiversität auf Stufe Bund. Im April hat die Regierung des Kantons Zürich Bilanz gezogen über die ersten zwanzig Jahre Umsetzung des Naturschutz-Gesamtkonzeptes, genauso, wie das mit der Strategie und dem Aktionsplan Biodiversität des Bundes geschehen soll. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Aus welchen Naturschutzprogrammen der Kantone sind welche Erfahrungen in den Aktionsplan Biodiversität des Bundesrates eingeflossen?</p><p>2. Wie werden zum Beispiel die Erfahrungen der Zürcher Regierung berücksichtigt, die im April feststellte, dass es neben ausreichend grossen Lebensräumen auch zeitnah eine deutliche Verbesserung ihrer Qualität und Vernetzung brauche und dass dazu das Konzept der ökologischen Infrastruktur, gemäss der Strategie Biodiversität Schweiz des Bundes, zielführend sei?</p><p>3. Wie hat der Bund seit der Vorkonsultation 2015 mit den kantonalen Fachstellen, welche den Aktionsplan umsetzen werden, am Inhalt des Aktionsplans gearbeitet?</p>
  • Kantonale Vorbilder für den Aktionsplan Biodiversität des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Beim Erhalt und bei der Förderung der Biodiversität handelt es sich gemäss Bundesverfassung (SR 101; Art. 78 Abs. 4) und Natur- und Heimatschutzgesetz (SR 451; Art. 24f Abs. 1) um eine Bundesaufgabe mit kantonaler Vollzugskompetenz. Die Kantone sind die wichtigsten Umsetzungspartner des Bundes für die Erfüllung dieses Auftrags und auch diejenigen Partner mit dem grössten Erfahrungsschatz. Die Kantone wurden eng in die Erarbeitung der Massnahmen einbezogen. Die Praxiserfahrungen der Kantone sind in die Rückmeldungen zur Vorkonsultation der Massnahmen zwischen April und Juli 2015 eingeflossen. Schliesslich sichert der institutionalisierte Austausch zwischen Bund und Kantonen (beispielsweise bei den Programmvereinbarungen) den gegenseitigen Austausch von Erfahrungen und Wissen.</p><p>2. Wie die Mehrheit der übrigen Kantone hat auch der Kanton Zürich die Relevanz von Aufbau und Unterhalt einer ökologischen Infrastruktur respektive eines entsprechenden raumplanerischen Konzepts zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität schon im Rahmen der Vorkonsultation der Massnahmen 2015 unterstrichen. Gleichzeitig haben die Kantone auf die raumplanerische Kompetenzordnung hingewiesen. Die Konzipierung sowie die praktische Umsetzung der ökologischen Infrastruktur sollen im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität deshalb in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen.</p><p>3. Es findet ein regelmässiger Austausch zwischen dem federführenden Bundesamt für Umwelt und den kantonalen Fachstellen statt. Ergebnisse dieses Austauschs wurden im Aktionsplan Biodiversität berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bei der Erarbeitung des Aktionsplans Biodiversität kann der Bund von den Erfahrungen der Kantone profitieren: Das Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft des Kantons Solothurn, das Biodiversitätskonzept des Kantons Bern oder das Mehrjahresprogramm Natur 2020 des Kantons Aargau haben ähnliche Funktionen auf kantonaler Ebene wie der Aktionsplan Biodiversität auf Stufe Bund. Im April hat die Regierung des Kantons Zürich Bilanz gezogen über die ersten zwanzig Jahre Umsetzung des Naturschutz-Gesamtkonzeptes, genauso, wie das mit der Strategie und dem Aktionsplan Biodiversität des Bundes geschehen soll. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Aus welchen Naturschutzprogrammen der Kantone sind welche Erfahrungen in den Aktionsplan Biodiversität des Bundesrates eingeflossen?</p><p>2. Wie werden zum Beispiel die Erfahrungen der Zürcher Regierung berücksichtigt, die im April feststellte, dass es neben ausreichend grossen Lebensräumen auch zeitnah eine deutliche Verbesserung ihrer Qualität und Vernetzung brauche und dass dazu das Konzept der ökologischen Infrastruktur, gemäss der Strategie Biodiversität Schweiz des Bundes, zielführend sei?</p><p>3. Wie hat der Bund seit der Vorkonsultation 2015 mit den kantonalen Fachstellen, welche den Aktionsplan umsetzen werden, am Inhalt des Aktionsplans gearbeitet?</p>
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