Anerkennung des Staates Palästina. 2017 ist der passende Zeitpunkt!

ShortId
17.3546
Id
20173546
Updated
28.07.2023 04:40
Language
de
Title
Anerkennung des Staates Palästina. 2017 ist der passende Zeitpunkt!
AdditionalIndexing
08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Palästinenser das Recht auf einen eigenen Staat haben. Es ist ihm dabei ein zentrales Anliegen, dass dieser Staat lebensfähig ist und den Menschen Perspektiven bieten kann und nicht einfach auf dem Papier besteht. Die Schweiz setzt sich deshalb seit Jahren für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern auf der Basis einer Zweistaatenlösung ein. Sie engagiert sich für die Schaffung eines lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staates Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967, der Seite an Seite mit einem international anerkannten Staat Israel innerhalb sicherer Grenzen lebt. Sie wird eine Änderung der Grenzen von 1967, einschliesslich Jerusalem, nicht anerkennen, es sei denn, diese ist das Ergebnis eines zwischen den Parteien ausgehandelten Abkommens.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Zeitpunkt für eine bilaterale Anerkennung Palästinas nicht aus der aktuellen Häufung von Gedenkjahren abgeleitet werden sollte. Dieser Zeitpunkt ist vielmehr dann gekommen, wenn die Anerkennung konkret zur Realisierung der von der Schweiz angestrebten Zweistaatenlösung beitragen kann. Im aktuellen Umfeld chronischer Instabilität und politischer Blockade ist dies nicht der Fall. Die Wiederherstellung der palästinensischen nationalen Einheit ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine praktikable Zweistaatenlösung.</p><p>Die Schweiz beteiligt sich an den internationalen Bemühungen zur Schaffung eines lebensfähigen Staates Palästina durch den Ausbau ihres diplomatischen Engagements und durch ihre Entwicklungs- und Friedensförderungsprogramme. Sie unterstützt die Förderung des Dialogs zwischen Israelis und Palästinensern und die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, die Friedensverhandlungen auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung wieder in Gang zu bringen (Teilnahme an zwei Ministerkonferenzen im Juni 2016 und im Januar 2017 in Paris). Sie setzt sich ferner für die Förderung und Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch alle Parteien ein, eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung eines dem Frieden förderlichen Umfelds. Obschon sich die seit zehn Jahren bestehende Kluft zwischen dem Gazastreifen und der Westbank weiter vergrössert und sich das Demokratiedefizit verschärft hat, arbeitet die Schweiz weiterhin mit den wichtigsten regionalen und internationalen Akteuren zusammen, um dem Ziel der Wiederherstellung eines legitimen, effizienten und geeinten Regierungssystems in Palästina näher zu kommen.</p><p>Schliesslich nimmt die Schweiz im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte mit Israel und auf multilateraler Ebene regelmässig und nachdrücklich Stellung gegen die Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet. Sie hat insbesondere während der Tagung des Menschenrechtsrates im März 2017 eine Resolution zu den israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet mitunterzeichnet. Gemäss ihrer offiziellen Haltung in Bezug auf den Konflikt im Nahen Osten rät sie natürlichen und juristischen Personen davon ab, sich in irgendeiner Form an der Besiedlung zu beteiligen. Wirtschaftliche und finanzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit den israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet werden von der Schweiz in keiner Weise unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2017 gedenkt das palästinensische Volk zahlreicher trauriger Ereignisse.</p><p>Vor 120 Jahren fand in Basel der erste Zionistenkongress statt, an dem auch das "Basler Programm" verabschiedet wurde, das den folgenden Passus enthielt: "Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina." Es sah also die Schaffung eines jüdischen Staates in einem Gebiet vor, das bereits von einer palästinensischen Bevölkerung bewohnt wurde.</p><p>Vor 70 Jahren wurde der Teilungsplan für Palästina von der UN-Vollversammlung angenommen. Er sah 1947 die Aufteilung Palästinas in drei Teile vor, mit einem arabischen und einem jüdischen Staat sowie einem Sonderregime für die Stadt Jerusalem, die zusammen mit ihrem Umland unter internationale Kontrolle gestellt werden sollte - eine Lösung, die Israel nie respektiert hat.</p><p>Vor 50 Jahren kam es zum Sechstagekrieg. 1967 verabschiedete die Uno auch die Resolution Nr. 242, die die neuen Grenzen Israels festlegte, wobei das der palästinensischen Bevölkerung zustehende Gebiet verkleinert wurde. Israel hat die Resolution nie respektiert, wie man an seiner Siedlungs- und Annexionspolitik im Westjordanland und in Jerusalem erkennen kann.</p><p>Amnesty International erinnert zudem daran, dass die Siedlungstätigkeit von 1967 bis 2017 zur Zerstörung von 50 000 palästinensischen Häusern und zur Niederlassung von 600 000 israelischen Siedlerinnen und Siedlern in über 200 Siedlungen im Westjordanland und in Ostjerusalem geführt hat, wodurch die Bewegungsfreiheit von 5 Millionen Palästinenserinnen und Palästinensern jeden Tag aufs Neue eingeschränkt wird.</p><p>Der Internationale Gerichtshof hat 2004 daran erinnert, dass alle Staaten verpflichtet sind, im Sinne der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts, Israel zur Achtung der in der vierten Genfer Konvention enthaltenen Bestimmungen zum humanitären Völkerrecht anzuhalten.</p><p>Auch wenn der Bundesrat regelmässig und völlig zu Recht wiederholt, dass die israelischen Siedlungen widerrechtlich sind, so hat er noch keine konkreten Massnahmen getroffen, die den israelischen Staat dazu bewegen könnten, seine Politik aufzugeben.</p><p>In den israelischen Siedlungen hergestellte Waren können zum Beispiel immer noch in die Schweiz importiert werden. Schweizer Exporte in diese Gebiete wie auch Schweizer Investitionen dort sind noch immer möglich und legal. Die Einreise von Personen, die sich dazu entschlossen haben, Völkerrecht zu verletzen und sich in den Siedlungen niederzulassen, ist noch nicht verboten worden usw.</p><p>Kann der Bundesrat im Jahr 2017 - einem traurigen und symbolträchtigen Jahr für das palästinensische Volk - etwas anderes tun, als Palästina anzuerkennen?</p>
  • Anerkennung des Staates Palästina. 2017 ist der passende Zeitpunkt!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Palästinenser das Recht auf einen eigenen Staat haben. Es ist ihm dabei ein zentrales Anliegen, dass dieser Staat lebensfähig ist und den Menschen Perspektiven bieten kann und nicht einfach auf dem Papier besteht. Die Schweiz setzt sich deshalb seit Jahren für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern auf der Basis einer Zweistaatenlösung ein. Sie engagiert sich für die Schaffung eines lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staates Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967, der Seite an Seite mit einem international anerkannten Staat Israel innerhalb sicherer Grenzen lebt. Sie wird eine Änderung der Grenzen von 1967, einschliesslich Jerusalem, nicht anerkennen, es sei denn, diese ist das Ergebnis eines zwischen den Parteien ausgehandelten Abkommens.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Zeitpunkt für eine bilaterale Anerkennung Palästinas nicht aus der aktuellen Häufung von Gedenkjahren abgeleitet werden sollte. Dieser Zeitpunkt ist vielmehr dann gekommen, wenn die Anerkennung konkret zur Realisierung der von der Schweiz angestrebten Zweistaatenlösung beitragen kann. Im aktuellen Umfeld chronischer Instabilität und politischer Blockade ist dies nicht der Fall. Die Wiederherstellung der palästinensischen nationalen Einheit ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine praktikable Zweistaatenlösung.</p><p>Die Schweiz beteiligt sich an den internationalen Bemühungen zur Schaffung eines lebensfähigen Staates Palästina durch den Ausbau ihres diplomatischen Engagements und durch ihre Entwicklungs- und Friedensförderungsprogramme. Sie unterstützt die Förderung des Dialogs zwischen Israelis und Palästinensern und die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, die Friedensverhandlungen auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung wieder in Gang zu bringen (Teilnahme an zwei Ministerkonferenzen im Juni 2016 und im Januar 2017 in Paris). Sie setzt sich ferner für die Förderung und Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch alle Parteien ein, eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung eines dem Frieden förderlichen Umfelds. Obschon sich die seit zehn Jahren bestehende Kluft zwischen dem Gazastreifen und der Westbank weiter vergrössert und sich das Demokratiedefizit verschärft hat, arbeitet die Schweiz weiterhin mit den wichtigsten regionalen und internationalen Akteuren zusammen, um dem Ziel der Wiederherstellung eines legitimen, effizienten und geeinten Regierungssystems in Palästina näher zu kommen.</p><p>Schliesslich nimmt die Schweiz im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte mit Israel und auf multilateraler Ebene regelmässig und nachdrücklich Stellung gegen die Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet. Sie hat insbesondere während der Tagung des Menschenrechtsrates im März 2017 eine Resolution zu den israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet mitunterzeichnet. Gemäss ihrer offiziellen Haltung in Bezug auf den Konflikt im Nahen Osten rät sie natürlichen und juristischen Personen davon ab, sich in irgendeiner Form an der Besiedlung zu beteiligen. Wirtschaftliche und finanzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit den israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet werden von der Schweiz in keiner Weise unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2017 gedenkt das palästinensische Volk zahlreicher trauriger Ereignisse.</p><p>Vor 120 Jahren fand in Basel der erste Zionistenkongress statt, an dem auch das "Basler Programm" verabschiedet wurde, das den folgenden Passus enthielt: "Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina." Es sah also die Schaffung eines jüdischen Staates in einem Gebiet vor, das bereits von einer palästinensischen Bevölkerung bewohnt wurde.</p><p>Vor 70 Jahren wurde der Teilungsplan für Palästina von der UN-Vollversammlung angenommen. Er sah 1947 die Aufteilung Palästinas in drei Teile vor, mit einem arabischen und einem jüdischen Staat sowie einem Sonderregime für die Stadt Jerusalem, die zusammen mit ihrem Umland unter internationale Kontrolle gestellt werden sollte - eine Lösung, die Israel nie respektiert hat.</p><p>Vor 50 Jahren kam es zum Sechstagekrieg. 1967 verabschiedete die Uno auch die Resolution Nr. 242, die die neuen Grenzen Israels festlegte, wobei das der palästinensischen Bevölkerung zustehende Gebiet verkleinert wurde. Israel hat die Resolution nie respektiert, wie man an seiner Siedlungs- und Annexionspolitik im Westjordanland und in Jerusalem erkennen kann.</p><p>Amnesty International erinnert zudem daran, dass die Siedlungstätigkeit von 1967 bis 2017 zur Zerstörung von 50 000 palästinensischen Häusern und zur Niederlassung von 600 000 israelischen Siedlerinnen und Siedlern in über 200 Siedlungen im Westjordanland und in Ostjerusalem geführt hat, wodurch die Bewegungsfreiheit von 5 Millionen Palästinenserinnen und Palästinensern jeden Tag aufs Neue eingeschränkt wird.</p><p>Der Internationale Gerichtshof hat 2004 daran erinnert, dass alle Staaten verpflichtet sind, im Sinne der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts, Israel zur Achtung der in der vierten Genfer Konvention enthaltenen Bestimmungen zum humanitären Völkerrecht anzuhalten.</p><p>Auch wenn der Bundesrat regelmässig und völlig zu Recht wiederholt, dass die israelischen Siedlungen widerrechtlich sind, so hat er noch keine konkreten Massnahmen getroffen, die den israelischen Staat dazu bewegen könnten, seine Politik aufzugeben.</p><p>In den israelischen Siedlungen hergestellte Waren können zum Beispiel immer noch in die Schweiz importiert werden. Schweizer Exporte in diese Gebiete wie auch Schweizer Investitionen dort sind noch immer möglich und legal. Die Einreise von Personen, die sich dazu entschlossen haben, Völkerrecht zu verletzen und sich in den Siedlungen niederzulassen, ist noch nicht verboten worden usw.</p><p>Kann der Bundesrat im Jahr 2017 - einem traurigen und symbolträchtigen Jahr für das palästinensische Volk - etwas anderes tun, als Palästina anzuerkennen?</p>
    • Anerkennung des Staates Palästina. 2017 ist der passende Zeitpunkt!

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