Die Armeewaffe hat in Privathaushalten nichts verloren

ShortId
17.3549
Id
20173549
Updated
28.07.2023 04:39
Language
de
Title
Die Armeewaffe hat in Privathaushalten nichts verloren
AdditionalIndexing
09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es gibt keinen sicherheitspolitischen Sinn mehr für die Aufbewahrung der Armeewaffe zu Hause. Dagegen stellt diese Handhabung ein sicherheitspolitisches Problem dar; immer wieder werden Menschen durch Armeewaffen getötet. Betrachtet man die Statistik der letzten zwanzig Jahre, ist eine Korrelation zwischen der Verschärfung des Waffenrechtes und der Reduktion der Schusswaffentoten eindeutig erkennbar.</p><p>Die Anzahl Drohungen durch diese Lagerungsart wurde nie erhoben, und es gibt keine statistischen Angaben oder Forschung dazu. Sie dürfte jedoch noch viel höher sein als die tatsächlich durch Armeewaffen getöteten Menschen.</p>
  • <p>Die Heimabgabe und Aufbewahrung der persönlichen Waffe zu Hause entspricht einem militärischen Bedarf. Ein wesentliches Ziel der Weiterentwicklung der Armee besteht darin, deren Bereitschaft zu erhöhen, wozu u. a. ein System zur Mobilmachung von Verbänden innert weniger Tage eingeführt wird. Eine rasche Erstellung der Bereitschaft erfordert, dass die Armeeangehörigen mit ihrer persönlichen Waffe einrücken. Eine Abgabe der Waffe erst beim Einrücken der Truppe würde die Mobilmachung komplizieren und die Bereitschaft beeinträchtigen. Die Heimabgabe der persönlichen Waffe ist nötig, damit die aufgebotenen Verbände rasch die notwendige Sicherung gewährleisten können.</p><p>Die mit dem Sturmgewehr 90 ausgerüsteten Armeeangehörigen sind überdies verpflichtet, mit ihrer persönlichen Armeewaffe ein jährliches obligatorisches Schiessprogramm zu absolvieren, um die Schiessfertigkeit der Angehörigen der Armee zu erhalten und die Funktionsfähigkeit der persönlichen Waffe zu überprüfen. In der Milizarmee mit ihrer im Vergleich zum Ausland relativ kurzen Ausbildungszeit ist es notwendig, dass die Angehörigen der Armee das obligatorische Schiessen mit ihrer persönlichen Waffe durchführen.</p><p>Die Angehörigen der Schweizer Armee bekommen seit Ende 2007 keine Taschenmunition mehr mit nach Hause. Seit dem 1. Januar 2010 besteht zusätzlich die Möglichkeit, die persönliche Waffe ohne Angabe von Gründen kostenlos in einer der 26 PA-Stellen der Logistikbasis der Armee zu hinterlegen. Eine obligatorische Aufbewahrung in gesicherten Räumen der Armee hingegen wurde von Volk und Ständen im Zuge der Ablehnung der Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" im Februar 2011 verworfen. Mit allen bisherigen eingeführten Massnahmen kann die Heimabgabe weiterhin gerechtfertigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Lagerung der Ordonnanzwaffe nicht mehr in Privathaushalten, sondern in gesicherten Räumlichkeiten vorsieht.</p>
  • Die Armeewaffe hat in Privathaushalten nichts verloren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt keinen sicherheitspolitischen Sinn mehr für die Aufbewahrung der Armeewaffe zu Hause. Dagegen stellt diese Handhabung ein sicherheitspolitisches Problem dar; immer wieder werden Menschen durch Armeewaffen getötet. Betrachtet man die Statistik der letzten zwanzig Jahre, ist eine Korrelation zwischen der Verschärfung des Waffenrechtes und der Reduktion der Schusswaffentoten eindeutig erkennbar.</p><p>Die Anzahl Drohungen durch diese Lagerungsart wurde nie erhoben, und es gibt keine statistischen Angaben oder Forschung dazu. Sie dürfte jedoch noch viel höher sein als die tatsächlich durch Armeewaffen getöteten Menschen.</p>
    • <p>Die Heimabgabe und Aufbewahrung der persönlichen Waffe zu Hause entspricht einem militärischen Bedarf. Ein wesentliches Ziel der Weiterentwicklung der Armee besteht darin, deren Bereitschaft zu erhöhen, wozu u. a. ein System zur Mobilmachung von Verbänden innert weniger Tage eingeführt wird. Eine rasche Erstellung der Bereitschaft erfordert, dass die Armeeangehörigen mit ihrer persönlichen Waffe einrücken. Eine Abgabe der Waffe erst beim Einrücken der Truppe würde die Mobilmachung komplizieren und die Bereitschaft beeinträchtigen. Die Heimabgabe der persönlichen Waffe ist nötig, damit die aufgebotenen Verbände rasch die notwendige Sicherung gewährleisten können.</p><p>Die mit dem Sturmgewehr 90 ausgerüsteten Armeeangehörigen sind überdies verpflichtet, mit ihrer persönlichen Armeewaffe ein jährliches obligatorisches Schiessprogramm zu absolvieren, um die Schiessfertigkeit der Angehörigen der Armee zu erhalten und die Funktionsfähigkeit der persönlichen Waffe zu überprüfen. In der Milizarmee mit ihrer im Vergleich zum Ausland relativ kurzen Ausbildungszeit ist es notwendig, dass die Angehörigen der Armee das obligatorische Schiessen mit ihrer persönlichen Waffe durchführen.</p><p>Die Angehörigen der Schweizer Armee bekommen seit Ende 2007 keine Taschenmunition mehr mit nach Hause. Seit dem 1. Januar 2010 besteht zusätzlich die Möglichkeit, die persönliche Waffe ohne Angabe von Gründen kostenlos in einer der 26 PA-Stellen der Logistikbasis der Armee zu hinterlegen. Eine obligatorische Aufbewahrung in gesicherten Räumen der Armee hingegen wurde von Volk und Ständen im Zuge der Ablehnung der Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" im Februar 2011 verworfen. Mit allen bisherigen eingeführten Massnahmen kann die Heimabgabe weiterhin gerechtfertigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Lagerung der Ordonnanzwaffe nicht mehr in Privathaushalten, sondern in gesicherten Räumlichkeiten vorsieht.</p>
    • Die Armeewaffe hat in Privathaushalten nichts verloren

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