Die Grundversorgung auf den Alpen sicherstellen

ShortId
17.3551
Id
20173551
Updated
28.07.2023 04:36
Language
de
Title
Die Grundversorgung auf den Alpen sicherstellen
AdditionalIndexing
34;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Swisscom stellt die Telefonie von der analogen Technik auf internetbasierte Telefonie (Voice over IP, VoIP) um. Die Fernspeisung der Endgeräte ist nicht mehr möglich, und ohne Strom kann nicht telefoniert werden. Für Alpwirtschaftsbetriebe ist während der Alpsaison eine Telefonverbindung für die Aufrechterhaltung des täglichen Betriebes wichtig - bei Naturereignissen oder Unfällen gar überlebenswichtig.</p><p>Das Schweizer Mobilfunknetz deckt nicht die gesamte Landesfläche ab. Betriebe ausserhalb des Mobilfunknetzes sind auf Festnetzverbindungen angewiesen. Die Erschliessung von abgelegenen Betrieben im vergangenen Jahrhundert wurde als grosse Errungenschaft anerkannt; im 21. Jahrhundert droht diese Errungenschaft rückgängig gemacht zu werden. Das ist ein inakzeptabler Rückschritt. Die Swisscom ist gemäss Artikel 16 der Fernmeldeverordnung verpflichtet, einen Anschluss bereitzustellen. Der Bundesrat hat dafür zu sorgen, dass der Grundversorgungsauftrag der Swisscom ohne Mehrkosten für den Nutzer im heutigen Umfang auch in Zukunft erfüllt wird.</p>
  • <p>Im Zuge der stetigen Entwicklung der Telekommunikation werden die Fernmeldenetze in den kommenden Jahren weltweit von der analogen auf die digitale Technologie (IP-Technologie) umgestellt. Diese Entwicklung findet auch in der Schweiz statt, und viele Netzbetreiber wie z. B. die Kabelnetzbetreiber haben ihre Netze bereits vollständig auf die digitale Technologie umgestellt.</p><p>Damit auch in der Grundversorgung ein modernes Netz zur Verfügung steht, hat der Bundesrat am 2. Dezember 2016 den Umfang der Grundversorgung mit Fernmeldediensten in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) per 1. Januar 2018 angepasst und den Grundversorgungsanschluss technologieneutral definiert. Dies erlaubt der Grundversorgungskonzessionärin die Umstellung auf die digitale Technologie. Mit dieser ist die Versorgung des Endgerätes mit elektrischer Energie aus dem Telefonnetz nicht mehr möglich.</p><p>Eine allfällige Verpflichtung, im Rahmen der Grundversorgung weiterhin uneingeschränkt den analogen Anschluss inklusive Stromzuführung sicherzustellen, wurde vom Bundesrat bereits in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Eder 16.3051, "Abschaltung der analogen Telefonabschlüsse. Auswirkungen auf Lifttelefone und Alarmsysteme", geprüft. Der Bundesrat ist dabei zum Schluss gekommen, dass der Betrieb von zwei parallelen Netzen aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll ist und dass darauf zu verzichten sei.</p><p>Damit aber der Umstieg auf die neue Technologie tragbar ist, hat der Bundesrat in Artikel 108a FDV im Rahmen einer Übergangsbestimmung festgelegt, dass die Grundversorgungskonzessionärin bis zum 31. Dezember 2021 auf Ersuchen der Kundschaft die bisherigen analogen und ISDN-Anschlüsse bereitstellen muss und dafür keine Kosten in Rechnung stellen darf. Voraussetzung ist, dass der Kunde für eine Stromversorgung sorgt.</p><p>Von diesen Änderungen betroffen sind auch Alpwirtschaftsbetriebe und Berghütten, welche über keine Stromversorgung verfügen. Swisscom geht davon aus, dass schweizweit insgesamt rund 200 Anschlüsse über keine lokale Stromversorgung verfügen (etwa 40 SAC-Hütten und etwa 160 private Alphütten). Swisscom steht diesbezüglich in Kontakt mit dem Schweizer Alpenclub (SAC) und dem Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband und prüft verschiedene Lösungen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie analoge Telefonanschlüsse nach der Umstellung auf die Internettelefonie (VoIP) ohne Mehrkosten für den Benutzer weiterbetrieben werden können.</p>
  • Die Grundversorgung auf den Alpen sicherstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Swisscom stellt die Telefonie von der analogen Technik auf internetbasierte Telefonie (Voice over IP, VoIP) um. Die Fernspeisung der Endgeräte ist nicht mehr möglich, und ohne Strom kann nicht telefoniert werden. Für Alpwirtschaftsbetriebe ist während der Alpsaison eine Telefonverbindung für die Aufrechterhaltung des täglichen Betriebes wichtig - bei Naturereignissen oder Unfällen gar überlebenswichtig.</p><p>Das Schweizer Mobilfunknetz deckt nicht die gesamte Landesfläche ab. Betriebe ausserhalb des Mobilfunknetzes sind auf Festnetzverbindungen angewiesen. Die Erschliessung von abgelegenen Betrieben im vergangenen Jahrhundert wurde als grosse Errungenschaft anerkannt; im 21. Jahrhundert droht diese Errungenschaft rückgängig gemacht zu werden. Das ist ein inakzeptabler Rückschritt. Die Swisscom ist gemäss Artikel 16 der Fernmeldeverordnung verpflichtet, einen Anschluss bereitzustellen. Der Bundesrat hat dafür zu sorgen, dass der Grundversorgungsauftrag der Swisscom ohne Mehrkosten für den Nutzer im heutigen Umfang auch in Zukunft erfüllt wird.</p>
    • <p>Im Zuge der stetigen Entwicklung der Telekommunikation werden die Fernmeldenetze in den kommenden Jahren weltweit von der analogen auf die digitale Technologie (IP-Technologie) umgestellt. Diese Entwicklung findet auch in der Schweiz statt, und viele Netzbetreiber wie z. B. die Kabelnetzbetreiber haben ihre Netze bereits vollständig auf die digitale Technologie umgestellt.</p><p>Damit auch in der Grundversorgung ein modernes Netz zur Verfügung steht, hat der Bundesrat am 2. Dezember 2016 den Umfang der Grundversorgung mit Fernmeldediensten in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) per 1. Januar 2018 angepasst und den Grundversorgungsanschluss technologieneutral definiert. Dies erlaubt der Grundversorgungskonzessionärin die Umstellung auf die digitale Technologie. Mit dieser ist die Versorgung des Endgerätes mit elektrischer Energie aus dem Telefonnetz nicht mehr möglich.</p><p>Eine allfällige Verpflichtung, im Rahmen der Grundversorgung weiterhin uneingeschränkt den analogen Anschluss inklusive Stromzuführung sicherzustellen, wurde vom Bundesrat bereits in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Eder 16.3051, "Abschaltung der analogen Telefonabschlüsse. Auswirkungen auf Lifttelefone und Alarmsysteme", geprüft. Der Bundesrat ist dabei zum Schluss gekommen, dass der Betrieb von zwei parallelen Netzen aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll ist und dass darauf zu verzichten sei.</p><p>Damit aber der Umstieg auf die neue Technologie tragbar ist, hat der Bundesrat in Artikel 108a FDV im Rahmen einer Übergangsbestimmung festgelegt, dass die Grundversorgungskonzessionärin bis zum 31. Dezember 2021 auf Ersuchen der Kundschaft die bisherigen analogen und ISDN-Anschlüsse bereitstellen muss und dafür keine Kosten in Rechnung stellen darf. Voraussetzung ist, dass der Kunde für eine Stromversorgung sorgt.</p><p>Von diesen Änderungen betroffen sind auch Alpwirtschaftsbetriebe und Berghütten, welche über keine Stromversorgung verfügen. Swisscom geht davon aus, dass schweizweit insgesamt rund 200 Anschlüsse über keine lokale Stromversorgung verfügen (etwa 40 SAC-Hütten und etwa 160 private Alphütten). Swisscom steht diesbezüglich in Kontakt mit dem Schweizer Alpenclub (SAC) und dem Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband und prüft verschiedene Lösungen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie analoge Telefonanschlüsse nach der Umstellung auf die Internettelefonie (VoIP) ohne Mehrkosten für den Benutzer weiterbetrieben werden können.</p>
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