Elektroschock ist keine Therapie

ShortId
17.3552
Id
20173552
Updated
28.07.2023 04:36
Language
de
Title
Elektroschock ist keine Therapie
AdditionalIndexing
1216;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Diese sogenannte Therapie stammt aus dem Altertum, wo auch Aderlass als eine "etablierte" Lösung galt. Die Elektrokrampftherapie ist jedoch keineswegs eine erfolgreiche Lösung, sondern sehr umstritten, und wissenschaftliche Nachweise über jeglichen Erfolg fehlen. Ebenso fehlt jeglicher Nachweis, dass eine "schwerste Depression" etwas mit dem Hirn zu tun haben soll.</p><p>Aber es gibt fundierte Studien, die zeigen, dass mit einem Stromstoss dieser Stärke das Hirngewebe des Patienten irreversibel geschädigt wird und er nach einer solchen "Behandlung" Desorientierung, Verwirrtheit, Stimmungsschwankungen und Verlust des Gedächtnisses und der Entscheidungsfreiheit erfährt (vgl. Dr. P. Breggin "Elektroschock ist keine Therapie").</p><p>Dazu kommt, dass der Praktizierende keine Ahnung hat, was er genau mit dem hohen Strom zerstören wird, denn es ist völlig dem Zufall überlassen, welche Bahnen der Strom genau nimmt und welche Hirnzellenbereiche versengt werden. Klar ist nur, dass etwas für immer zerstört wird.</p><p>Natürlich soll der Praktizierende die Freiheit haben, eine ethische Therapie für die gestellte Diagnose zu wählen, sofern diese in Übereinstimmung mit den ärztlichen Grundsätzen der Genfer Deklaration des Weltärztebundes ist, welche eine zeitgemässe Version des Eids des Hippokrates darstellt.</p><p>Ein wesentlicher Punkt dieser Deklaration heisst: "Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein."</p><p>Eine Methode einzusetzen, bei der es sich im juristischen Sinne um eine vorsätzliche Körperverletzung mit unbestimmbarem Ausgang handelt, widerspricht eindeutig diesem Grundsatz.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat zum Gegenstand dieses Postulates bereits letztes Jahr im Rahmen der Beantwortung der Interpellation 16.4041 Stellung genommen.</p><p>Bei der Elektrokrampftherapie oder Elektrokonvulsionstherapie (EKT) handelt es sich um eine international etablierte Therapieform, welche bei Patientinnen und Patienten mit schweren Depressionen eingesetzt wird. In Deutschland werden laut einer Publikation aus dem Jahr 2013 rund 4000 Personen jährlich mit EKT behandelt; in der Schweiz waren es in den Jahren 2011 und 2012 rund 100 Personen. Diese verteilen sich auf rund ein Dutzend Spitäler; die meisten Behandlungen werden an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich sowie an der Psychiatrischen Klinik Königsfelden durchgeführt.</p><p>Die in der Begründung des Postulates formulierte Einschätzung zu den Risiken und Auswirkungen wird durch anerkannte medizinische Institutionen sowie wissenschaftliche Publikationen nicht gestützt. So gibt es keinerlei Hinweise auf eine irreversible Schädigung oder ein "Versengen" von Hirnzellen (<a href="https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/ee634bcd0d5f404d6eb5817a7a69902f8254060a/2017-01-05_EKT_Broschuere.pdf">https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/ee634bcd0d5f404d6eb5817a7a69902f8254060a/2017-01-05_EKT_Broschuere.pdf</a> ; <a href="https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/d689bf8322a5bf507bcc546eb9d61ca566527f2f/S3-NVL_depression-2aufl-vers5-lang.pdf">https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/d689bf8322a5bf507bcc546eb9d61ca566527f2f/S3-NVL_depression-2aufl-vers5-lang.pdf</a>; S. 120-123).</p><p>Das heisst natürlich nicht, dass die EKT keine Nebenwirkungen hätte. Der Einsatz der EKT erfolgt daher nach strenger Indikationsstellung und unter Abwägung des Nutzens und der Risiken für die Patientin oder den Patienten. Zudem kommt die EKT bei Fällen schwerer Depressionen mit zusätzlichen Komplikationen erst zum Einsatz, wenn eine Behandlung mit Medikamenten keinen Erfolg zeigt (sogenannte "therapieresistente Depression").</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf im Hinblick auf ein Verbot der EKT. Selbst wenn ein solcher Handlungsbedarf vorliegen würde, könnten der Bundesrat und die Bundesämter hier kein Verbot aussprechen. In seiner Antwort auf die Interpellation 16.4041 hatte der Bundesrat bereits aufgezeigt, dass es sich bei der EKT um eine Therapieform handelt, die aufsichtsrechtlich keiner Bewilligungspflicht unterliegt. Zudem liegt die Verantwortung für die Überwachung der Ärzteschaft bei den Kantonen. Die dort zuständigen Stellen (Gesundheitsdirektionen, Kantonsärzte) wären entsprechend verantwortlich, Ärztinnen oder Ärzten die Bewilligung zur Berufsausübung zu entziehen oder andere rechtliche Schritte einzuleiten, sollten sie zu der Einschätzung gelangen, dass diese Patientinnen und Patienten gefährden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, damit die sogenannte Elektrokonvulsionstherapie (früher Elektroschock genannt), welche nachweisbar bleibende Hirnschäden verursacht, die von den Praktizierenden in keiner Weise voraussagbar sind, in der Schweiz möglichst nicht mehr eingesetzt werden darf.</p>
  • Elektroschock ist keine Therapie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diese sogenannte Therapie stammt aus dem Altertum, wo auch Aderlass als eine "etablierte" Lösung galt. Die Elektrokrampftherapie ist jedoch keineswegs eine erfolgreiche Lösung, sondern sehr umstritten, und wissenschaftliche Nachweise über jeglichen Erfolg fehlen. Ebenso fehlt jeglicher Nachweis, dass eine "schwerste Depression" etwas mit dem Hirn zu tun haben soll.</p><p>Aber es gibt fundierte Studien, die zeigen, dass mit einem Stromstoss dieser Stärke das Hirngewebe des Patienten irreversibel geschädigt wird und er nach einer solchen "Behandlung" Desorientierung, Verwirrtheit, Stimmungsschwankungen und Verlust des Gedächtnisses und der Entscheidungsfreiheit erfährt (vgl. Dr. P. Breggin "Elektroschock ist keine Therapie").</p><p>Dazu kommt, dass der Praktizierende keine Ahnung hat, was er genau mit dem hohen Strom zerstören wird, denn es ist völlig dem Zufall überlassen, welche Bahnen der Strom genau nimmt und welche Hirnzellenbereiche versengt werden. Klar ist nur, dass etwas für immer zerstört wird.</p><p>Natürlich soll der Praktizierende die Freiheit haben, eine ethische Therapie für die gestellte Diagnose zu wählen, sofern diese in Übereinstimmung mit den ärztlichen Grundsätzen der Genfer Deklaration des Weltärztebundes ist, welche eine zeitgemässe Version des Eids des Hippokrates darstellt.</p><p>Ein wesentlicher Punkt dieser Deklaration heisst: "Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein."</p><p>Eine Methode einzusetzen, bei der es sich im juristischen Sinne um eine vorsätzliche Körperverletzung mit unbestimmbarem Ausgang handelt, widerspricht eindeutig diesem Grundsatz.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat zum Gegenstand dieses Postulates bereits letztes Jahr im Rahmen der Beantwortung der Interpellation 16.4041 Stellung genommen.</p><p>Bei der Elektrokrampftherapie oder Elektrokonvulsionstherapie (EKT) handelt es sich um eine international etablierte Therapieform, welche bei Patientinnen und Patienten mit schweren Depressionen eingesetzt wird. In Deutschland werden laut einer Publikation aus dem Jahr 2013 rund 4000 Personen jährlich mit EKT behandelt; in der Schweiz waren es in den Jahren 2011 und 2012 rund 100 Personen. Diese verteilen sich auf rund ein Dutzend Spitäler; die meisten Behandlungen werden an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich sowie an der Psychiatrischen Klinik Königsfelden durchgeführt.</p><p>Die in der Begründung des Postulates formulierte Einschätzung zu den Risiken und Auswirkungen wird durch anerkannte medizinische Institutionen sowie wissenschaftliche Publikationen nicht gestützt. So gibt es keinerlei Hinweise auf eine irreversible Schädigung oder ein "Versengen" von Hirnzellen (<a href="https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/ee634bcd0d5f404d6eb5817a7a69902f8254060a/2017-01-05_EKT_Broschuere.pdf">https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/ee634bcd0d5f404d6eb5817a7a69902f8254060a/2017-01-05_EKT_Broschuere.pdf</a> ; <a href="https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/d689bf8322a5bf507bcc546eb9d61ca566527f2f/S3-NVL_depression-2aufl-vers5-lang.pdf">https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/d689bf8322a5bf507bcc546eb9d61ca566527f2f/S3-NVL_depression-2aufl-vers5-lang.pdf</a>; S. 120-123).</p><p>Das heisst natürlich nicht, dass die EKT keine Nebenwirkungen hätte. Der Einsatz der EKT erfolgt daher nach strenger Indikationsstellung und unter Abwägung des Nutzens und der Risiken für die Patientin oder den Patienten. Zudem kommt die EKT bei Fällen schwerer Depressionen mit zusätzlichen Komplikationen erst zum Einsatz, wenn eine Behandlung mit Medikamenten keinen Erfolg zeigt (sogenannte "therapieresistente Depression").</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf im Hinblick auf ein Verbot der EKT. Selbst wenn ein solcher Handlungsbedarf vorliegen würde, könnten der Bundesrat und die Bundesämter hier kein Verbot aussprechen. In seiner Antwort auf die Interpellation 16.4041 hatte der Bundesrat bereits aufgezeigt, dass es sich bei der EKT um eine Therapieform handelt, die aufsichtsrechtlich keiner Bewilligungspflicht unterliegt. Zudem liegt die Verantwortung für die Überwachung der Ärzteschaft bei den Kantonen. Die dort zuständigen Stellen (Gesundheitsdirektionen, Kantonsärzte) wären entsprechend verantwortlich, Ärztinnen oder Ärzten die Bewilligung zur Berufsausübung zu entziehen oder andere rechtliche Schritte einzuleiten, sollten sie zu der Einschätzung gelangen, dass diese Patientinnen und Patienten gefährden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, damit die sogenannte Elektrokonvulsionstherapie (früher Elektroschock genannt), welche nachweisbar bleibende Hirnschäden verursacht, die von den Praktizierenden in keiner Weise voraussagbar sind, in der Schweiz möglichst nicht mehr eingesetzt werden darf.</p>
    • Elektroschock ist keine Therapie

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