Unerträgliche Lärmbelastung in der Grünau. Was macht der Bundesrat?

ShortId
17.3556
Id
20173556
Updated
28.07.2023 04:37
Language
de
Title
Unerträgliche Lärmbelastung in der Grünau. Was macht der Bundesrat?
AdditionalIndexing
52;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf in der Grünau. Der Bund hat deshalb ein entsprechendes Sanierungsprojekt "A1/36 Anschluss Schlieren-Europabrücke" ausgearbeitet und bereits 2010 öffentlich aufgelegt. Gegen das Ausführungsprojekt erhob unter anderem die Stadt Zürich Einsprache. Die Streitsache gelangte schliesslich bis vor Bundesgericht, welches am 14. Oktober 2015 die angefochtene Plangenehmigung aufhob und die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen zurückwies.</p><p>Am 7. Juni 2017 hat das zuständige UVEK eine neue Plangenehmigung erlassen. Diese ist inzwischen rechtskräftig, womit die weiteren Schritte (namentlich die Finanzplanung und die Detailprojektierung) eingeleitet werden können.</p><p>3. Im Zusammenhang mit den geforderten Sofortmassnahmen ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Sanierungsprojekt "A1/36 Anschluss Schlieren-Europabrücke" nicht nur um ein Lärmschutzprojekt handelt, sondern um ein Grossprojekt mit zahlreichen, aufeinander abgestimmten Massnahmen. Deshalb können Einzelmassnahmen wie Tempo 60, Lärmschutzwände oder lärmarme Beläge nicht ohne Weiteres vorgezogen werden. So würde beispielsweise die Einführung von Tempo 60 auf dieser überbreiten und sehr grosszügig dimensionierten Strecke grosse Akzeptanzprobleme verursachen. Zudem müssten die Geschwindigkeiten weiträumig harmonisiert werden, da bis zum Anschluss Schlieren eine dreispurige Nationalstrasse besteht. Auch der Bau von Lärmschutzwänden und der Einbau von lärmarmen Belägen müssen auf das gesamte Sanierungsprojekt abgestimmt werden. Unter diesen Umständen ist auf die geforderten Sofortmassnahmen zu verzichten.</p><p>Das Teilprojekt "Schallschutzfenster" hingegen wird unabhängig von den Bauarbeiten realisiert. Die Detailprojektierung betreffend die Schallschutzfenster startet im Herbst 2017. Der Einbau der rund 890 Schallschutzfenster wird in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundeigentümern ab 2019 erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Welches Problem hat die Grünau? Seit 40 Jahren warten die Bewohnerinnen und Bewohner der Grünau in Altstetten (Zürich), dass etwas gegen den unerträglichen Lärm der Autobahn A1 unternommen wird. Seit 40 Jahren kämpft das Quartier für eine Eindämmung dieses Lärmes. Die Lärmemissionen liegen entlang der dichtbewohnten Nationalstrasse A1 deutlich über den gesetzlich zugelassenen Belastungsgrenzwerten (Immissionsgrenzwert und Alarmwert). Der Lärm ist gesundheitsschädlich! Lärmschutzmassnahmen sind deshalb zwingend notwendig. Das hat auch die Verwaltung erkannt. Das Astra plant eine Gesamtsanierung für den Nationalstrassenabschnitt vom Anschluss Schlieren bis zur Europabrücke. Ein bewilligtes Projekt liegt vor.</p><p>Wegen der Finanzierung der Lärmschutzfenster klagte die Stadt Zürich gegen das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und bekam am 14. Oktober 2015 vor Bundesgericht Recht. Seit diesem Bundesgerichtsentscheid ist das ganze Massnahmenpaket vom Bund auf unbestimmte Zeit schubladisiert worden.</p><p>Was getan werden muss: Es braucht eine sofortige Umsetzung des bereits genehmigten Gesamtpakets. Als Sofortmassnahme soll der Bund den Anwohnerinnen und Anwohnern der Autobahn die Schallschutzfenster finanzieren, wie es der Bundesgerichtsentscheid vom 14. Oktober 2015 (BGE 14111 483) in Erwägung 4.6 vorschreibt. Ebenso kann die Autobahn sofort und ohne grossen Aufwand auf Tempo 60 abklassiert werden, so wie es im Projekt auch vorgesehen ist. Ausserdem sollte mit einem zeitnahen Termin die Umsetzung des Gesamtprojekts mit Schallschutzwand und lärmarmem Belag usw. erfolgen, welches pfannenfertig in den Schubladen der Ämter liegt.</p><p>1. Erkennt der Bundesrat, dass diese Situation für die Bevölkerung unzumutbar ist und so schnell als möglich Massnahmen ergriffen werden müssen?</p><p>2. Was unternimmt er, damit die Bevölkerung nicht länger unter diesem Lärm leiden muss?</p><p>3. Wie steht er zu den beschriebenen und geforderten Massnahmen?</p>
  • Unerträgliche Lärmbelastung in der Grünau. Was macht der Bundesrat?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf in der Grünau. Der Bund hat deshalb ein entsprechendes Sanierungsprojekt "A1/36 Anschluss Schlieren-Europabrücke" ausgearbeitet und bereits 2010 öffentlich aufgelegt. Gegen das Ausführungsprojekt erhob unter anderem die Stadt Zürich Einsprache. Die Streitsache gelangte schliesslich bis vor Bundesgericht, welches am 14. Oktober 2015 die angefochtene Plangenehmigung aufhob und die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen zurückwies.</p><p>Am 7. Juni 2017 hat das zuständige UVEK eine neue Plangenehmigung erlassen. Diese ist inzwischen rechtskräftig, womit die weiteren Schritte (namentlich die Finanzplanung und die Detailprojektierung) eingeleitet werden können.</p><p>3. Im Zusammenhang mit den geforderten Sofortmassnahmen ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Sanierungsprojekt "A1/36 Anschluss Schlieren-Europabrücke" nicht nur um ein Lärmschutzprojekt handelt, sondern um ein Grossprojekt mit zahlreichen, aufeinander abgestimmten Massnahmen. Deshalb können Einzelmassnahmen wie Tempo 60, Lärmschutzwände oder lärmarme Beläge nicht ohne Weiteres vorgezogen werden. So würde beispielsweise die Einführung von Tempo 60 auf dieser überbreiten und sehr grosszügig dimensionierten Strecke grosse Akzeptanzprobleme verursachen. Zudem müssten die Geschwindigkeiten weiträumig harmonisiert werden, da bis zum Anschluss Schlieren eine dreispurige Nationalstrasse besteht. Auch der Bau von Lärmschutzwänden und der Einbau von lärmarmen Belägen müssen auf das gesamte Sanierungsprojekt abgestimmt werden. Unter diesen Umständen ist auf die geforderten Sofortmassnahmen zu verzichten.</p><p>Das Teilprojekt "Schallschutzfenster" hingegen wird unabhängig von den Bauarbeiten realisiert. Die Detailprojektierung betreffend die Schallschutzfenster startet im Herbst 2017. Der Einbau der rund 890 Schallschutzfenster wird in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundeigentümern ab 2019 erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Welches Problem hat die Grünau? Seit 40 Jahren warten die Bewohnerinnen und Bewohner der Grünau in Altstetten (Zürich), dass etwas gegen den unerträglichen Lärm der Autobahn A1 unternommen wird. Seit 40 Jahren kämpft das Quartier für eine Eindämmung dieses Lärmes. Die Lärmemissionen liegen entlang der dichtbewohnten Nationalstrasse A1 deutlich über den gesetzlich zugelassenen Belastungsgrenzwerten (Immissionsgrenzwert und Alarmwert). Der Lärm ist gesundheitsschädlich! Lärmschutzmassnahmen sind deshalb zwingend notwendig. Das hat auch die Verwaltung erkannt. Das Astra plant eine Gesamtsanierung für den Nationalstrassenabschnitt vom Anschluss Schlieren bis zur Europabrücke. Ein bewilligtes Projekt liegt vor.</p><p>Wegen der Finanzierung der Lärmschutzfenster klagte die Stadt Zürich gegen das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und bekam am 14. Oktober 2015 vor Bundesgericht Recht. Seit diesem Bundesgerichtsentscheid ist das ganze Massnahmenpaket vom Bund auf unbestimmte Zeit schubladisiert worden.</p><p>Was getan werden muss: Es braucht eine sofortige Umsetzung des bereits genehmigten Gesamtpakets. Als Sofortmassnahme soll der Bund den Anwohnerinnen und Anwohnern der Autobahn die Schallschutzfenster finanzieren, wie es der Bundesgerichtsentscheid vom 14. Oktober 2015 (BGE 14111 483) in Erwägung 4.6 vorschreibt. Ebenso kann die Autobahn sofort und ohne grossen Aufwand auf Tempo 60 abklassiert werden, so wie es im Projekt auch vorgesehen ist. Ausserdem sollte mit einem zeitnahen Termin die Umsetzung des Gesamtprojekts mit Schallschutzwand und lärmarmem Belag usw. erfolgen, welches pfannenfertig in den Schubladen der Ämter liegt.</p><p>1. Erkennt der Bundesrat, dass diese Situation für die Bevölkerung unzumutbar ist und so schnell als möglich Massnahmen ergriffen werden müssen?</p><p>2. Was unternimmt er, damit die Bevölkerung nicht länger unter diesem Lärm leiden muss?</p><p>3. Wie steht er zu den beschriebenen und geforderten Massnahmen?</p>
    • Unerträgliche Lärmbelastung in der Grünau. Was macht der Bundesrat?

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