Nationales Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Wie will der Bundesrat die nachhaltige Wirkung sichern?

ShortId
17.3557
Id
20173557
Updated
28.07.2023 04:37
Language
de
Title
Nationales Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Wie will der Bundesrat die nachhaltige Wirkung sichern?
AdditionalIndexing
28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat wird im ersten Semester 2018 den Schlussbericht zum Programm diskutieren, welcher den Stand der Armutsprävention in der Schweiz darstellt, die im Rahmen des Programms gewonnenen Erkenntnisse zusammenfasst und den aktuellen Handlungsbedarf analysiert. Er wird dann beurteilen, inwiefern weiterführende Massnahmen nach Abschluss des Programms notwendig sind. Es ist deshalb noch zu früh, um Aussagen bezüglich der zukünftigen Rolle des Bundes zu treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat startete im Mai 2013 das Programm zur Bekämpfung und Prävention von Armut und setzt dieses zusammen mit Kantonen, Städten, Gemeinden und privaten Organisationen während fünf Jahren bis Ende 2018 um. Das Programm hat zum Ziel, das gesicherte Wissen zur Armutsprävention zu bündeln, Hilfestellungen zur Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen und Strategien zu geben, innovative Ansätze zu erproben, die Zusammenarbeit und den fachlichen Austausch der verschiedenen Akteure zu fördern.</p><p>Eine zentrale Erkenntnis nach der ersten Programmhälfte bestand darin, dass keine Staatsebene alleine eine erfolgreiche Armutspolitik betreiben kann. Vielmehr erweisen sich gerade die Koordination und Abstimmung von Massnahmen sowie der Austausch über erfolgversprechende Ansätze zwischen allen Staatsebenen und beteiligten Akteuren als Erfolgsrezept.</p><p>Anlässlich der nationalen Armutskonferenz vom 22. November 2016 haben denn auch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden eine "Gemeinsame Erklärung" unterzeichnet. Darin ist u. a. festgehalten, dass die im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut angestossenen, zielführenden Massnahmen zur Armutsprävention sowie der Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren weitergeführt werden sollen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass der Bund aufgrund der grossen Bedeutung der Koordination und Abstimmung von Massnahmen sowie des Austausches über erfolgreiche Ansätze zwischen allen Staatsebenen und beteiligten Akteure auch zukünftig einen wichtigen Beitrag an eine kohärente und wirksame Armutsbekämpfung leisten soll?</p><p>2. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass er seine wichtige Rolle im Rahmen einer wirkungsvollen und kohärenten Armutspolitik auch nach dem Auslaufen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung der Armut nahtlos weiterführen kann?</p>
  • Nationales Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Wie will der Bundesrat die nachhaltige Wirkung sichern?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat wird im ersten Semester 2018 den Schlussbericht zum Programm diskutieren, welcher den Stand der Armutsprävention in der Schweiz darstellt, die im Rahmen des Programms gewonnenen Erkenntnisse zusammenfasst und den aktuellen Handlungsbedarf analysiert. Er wird dann beurteilen, inwiefern weiterführende Massnahmen nach Abschluss des Programms notwendig sind. Es ist deshalb noch zu früh, um Aussagen bezüglich der zukünftigen Rolle des Bundes zu treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat startete im Mai 2013 das Programm zur Bekämpfung und Prävention von Armut und setzt dieses zusammen mit Kantonen, Städten, Gemeinden und privaten Organisationen während fünf Jahren bis Ende 2018 um. Das Programm hat zum Ziel, das gesicherte Wissen zur Armutsprävention zu bündeln, Hilfestellungen zur Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen und Strategien zu geben, innovative Ansätze zu erproben, die Zusammenarbeit und den fachlichen Austausch der verschiedenen Akteure zu fördern.</p><p>Eine zentrale Erkenntnis nach der ersten Programmhälfte bestand darin, dass keine Staatsebene alleine eine erfolgreiche Armutspolitik betreiben kann. Vielmehr erweisen sich gerade die Koordination und Abstimmung von Massnahmen sowie der Austausch über erfolgversprechende Ansätze zwischen allen Staatsebenen und beteiligten Akteuren als Erfolgsrezept.</p><p>Anlässlich der nationalen Armutskonferenz vom 22. November 2016 haben denn auch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden eine "Gemeinsame Erklärung" unterzeichnet. Darin ist u. a. festgehalten, dass die im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut angestossenen, zielführenden Massnahmen zur Armutsprävention sowie der Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren weitergeführt werden sollen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass der Bund aufgrund der grossen Bedeutung der Koordination und Abstimmung von Massnahmen sowie des Austausches über erfolgreiche Ansätze zwischen allen Staatsebenen und beteiligten Akteure auch zukünftig einen wichtigen Beitrag an eine kohärente und wirksame Armutsbekämpfung leisten soll?</p><p>2. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass er seine wichtige Rolle im Rahmen einer wirkungsvollen und kohärenten Armutspolitik auch nach dem Auslaufen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung der Armut nahtlos weiterführen kann?</p>
    • Nationales Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Wie will der Bundesrat die nachhaltige Wirkung sichern?

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