Anerkennung der Ethik-Charta auch bezüglich Homophobie als Kriterium für den Anspruch auf "Jugend und Sport"-Gelder

ShortId
17.3560
Id
20173560
Updated
28.07.2023 04:33
Language
de
Title
Anerkennung der Ethik-Charta auch bezüglich Homophobie als Kriterium für den Anspruch auf "Jugend und Sport"-Gelder
AdditionalIndexing
28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Baspo hat eine Ethik-Charta aufgeschaltet. Das ist wichtig, vor allem, weil auch Jugendverbände und Jugendorganisationen sich ihrer Verantwortung bewusst sein müssen und dies natürlich meistens auch sind. Um die Wichtigkeit dieser Charta zu untermauern, macht es Sinn, dass Organisationen, die direkt Gelder erhalten (inklusive Dachverbände und ihrer Unterorganisationen), zur Einhaltung der Ethik-Charta verpflichtet werden. Die Ethik-Charta hält wichtige Grundregeln fest für das Zusammenleben und die gesunde Entwicklung. Die Wichtigkeit der Inhalte dieser Charta wird durch eine starke Bindung an Subventionen festgehalten.</p>
  • <p>Artikel 18 des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG) bestimmt, dass der Bund für die Einhaltung von Fairness und Sicherheit im Sport eintritt. Bereits in der Botschaft zum Sportförderungsgesetz (BBl 2009 8189) hat der Bundesrat ausgeführt, dass faires Verhalten im Sport auf den Werten der Ethik-Charta beruht. Entsprechend stellt die Ethik-Charta im Sport, welche gemeinsam vom Bundesamt für Sport (Baspo) und von Swiss Olympic ausgearbeitet worden ist, ein zentrales Instrument der Sportförderung des Bundes dar. Artikel 32 SpoFöG legt denn auch fest, dass Finanzhilfen des Bundes, wozu auch "Jugend und Sport"-Beiträge gehören, verweigert oder zurückgefordert werden können, wenn eine Sportorganisation ihren Verpflichtungen im Bereich des fairen und sicheren Sports nicht nachkommt. Artikel 21 der Sportförderungsverordnung sieht zudem vor, dass die Anerkennung von "Jugend und Sport"-Kaderpersonen sistiert oder entzogen werden kann, wenn diese ihren Verpflichtungen, wozu die Einhaltung der Ethik-Charta gehört, nicht nachkommen.</p><p>Auf dieser Basis können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Das Baspo unterstützt mit dem Programm "Jugend und Sport" jährlich rund 55 000 einzelne Kurse und Lager, die insbesondere von Sport- und Jugendvereinen, Schulen oder Gemeinden durchgeführt werden. Allein aufgrund dieser grossen Zahl kann nicht sichergestellt werden, dass sich sämtliche Organisatoren und sämtliche ihrer Leitungspersonen jederzeit an die Ethik-Charta halten. Werden durch das Baspo jedoch Verstösse festgestellt, so werden je nach Schwere der Verfehlungen die Leiteranerkennungen der betreffenden Personen entzogen und/oder die der betreffenden Organisation ausgerichteten Beiträge zurückgefordert.</p><p>2. Swiss Olympic als Mitherausgeber der Ethik-Charta verlangt von seinen Mitgliedern die aktive Mitwirkung bei der Umsetzung der Verbandsziele. Entsprechend sind die nationalen Sportverbände zur Umsetzung der Ethik-Charta in ihren Mitgliedsvereinen verpflichtet. Zudem verfügt Swiss Olympic über einen ausgebauten Code of Conduct, dessen ausdrückliche Anerkennung von Mitarbeitenden, Funktionären oder Mitgliedern eines Gremiums von Swiss Olympic verlangt wird. Von seinen Mitgliedsverbänden verlangt Swiss Olympic, dass diese über einen eigenen Code of Conduct nach dem Muster von Swiss Olympic verfügen.</p><p>Über diese von Swiss Olympic in eigener Initiative getroffenen Massnahmen hinaus hat sich Swiss Olympic gegenüber dem Baspo in einer Leistungsvereinbarung ausdrücklich verpflichtet, die nationalen Verbände in der Umsetzung der Ethik-Charta zu überwachen.</p><p>In Bezug auf "Jugend und Sport" ist allerdings festzuhalten, dass weder Swiss Olympic noch den nationalen Sportverbänden eine formelle Aufsichtsfunktion gegenüber den einzelnen Organisatoren von "Jugend und Sport"-Kursen und -Lagern zukommt; dies u. a. auch deshalb nicht, weil nicht alle Organisatoren von "Jugend und Sport"-Kursen und -Lagern Mitglied eines Sportverbandes sind. Erfolgen Verstösse gegen die Regeln von "Jugend und Sport", wozu inhaltlich auch die Bestimmungen der Ethik-Charta gehören, so trifft das Baspo entsprechende Sanktionen unabhängig von allfälligen Massnahmen eines Verbandes.</p><p>3. Das seit 2012 geltende Recht bindet die Ausrichtung von Bundesmitteln im Sport daran, dass die Ethik-Charta im Sport eingehalten wird (vgl. einleitende Bemerkungen).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>"Jugend und Sport"-Gelder werden an Jugendorganisationen und Jugendverbände ausgerichtet. Das Bundesamt für Sport (Baspo) hat eine Ethik-Charta. Ich bitte den Bundesrat höflich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kann sichergestellt werden, dass Organisationen, die "Jugend und Sport"-Gelder erhalten, sich an die Ethik-Charta halten?</p><p>2. Wenn ja, wird auch sichergestellt, dass Dachverbände dafür besorgt sind, dass auch die Unterorganisationen sich an die Ethik-Charta halten?</p><p>3. Wenn nein, ist er bereit, die Vergabe von Geldern an die Anerkennung der Ethik-Charta zu binden?</p>
  • Anerkennung der Ethik-Charta auch bezüglich Homophobie als Kriterium für den Anspruch auf "Jugend und Sport"-Gelder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Baspo hat eine Ethik-Charta aufgeschaltet. Das ist wichtig, vor allem, weil auch Jugendverbände und Jugendorganisationen sich ihrer Verantwortung bewusst sein müssen und dies natürlich meistens auch sind. Um die Wichtigkeit dieser Charta zu untermauern, macht es Sinn, dass Organisationen, die direkt Gelder erhalten (inklusive Dachverbände und ihrer Unterorganisationen), zur Einhaltung der Ethik-Charta verpflichtet werden. Die Ethik-Charta hält wichtige Grundregeln fest für das Zusammenleben und die gesunde Entwicklung. Die Wichtigkeit der Inhalte dieser Charta wird durch eine starke Bindung an Subventionen festgehalten.</p>
    • <p>Artikel 18 des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG) bestimmt, dass der Bund für die Einhaltung von Fairness und Sicherheit im Sport eintritt. Bereits in der Botschaft zum Sportförderungsgesetz (BBl 2009 8189) hat der Bundesrat ausgeführt, dass faires Verhalten im Sport auf den Werten der Ethik-Charta beruht. Entsprechend stellt die Ethik-Charta im Sport, welche gemeinsam vom Bundesamt für Sport (Baspo) und von Swiss Olympic ausgearbeitet worden ist, ein zentrales Instrument der Sportförderung des Bundes dar. Artikel 32 SpoFöG legt denn auch fest, dass Finanzhilfen des Bundes, wozu auch "Jugend und Sport"-Beiträge gehören, verweigert oder zurückgefordert werden können, wenn eine Sportorganisation ihren Verpflichtungen im Bereich des fairen und sicheren Sports nicht nachkommt. Artikel 21 der Sportförderungsverordnung sieht zudem vor, dass die Anerkennung von "Jugend und Sport"-Kaderpersonen sistiert oder entzogen werden kann, wenn diese ihren Verpflichtungen, wozu die Einhaltung der Ethik-Charta gehört, nicht nachkommen.</p><p>Auf dieser Basis können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Das Baspo unterstützt mit dem Programm "Jugend und Sport" jährlich rund 55 000 einzelne Kurse und Lager, die insbesondere von Sport- und Jugendvereinen, Schulen oder Gemeinden durchgeführt werden. Allein aufgrund dieser grossen Zahl kann nicht sichergestellt werden, dass sich sämtliche Organisatoren und sämtliche ihrer Leitungspersonen jederzeit an die Ethik-Charta halten. Werden durch das Baspo jedoch Verstösse festgestellt, so werden je nach Schwere der Verfehlungen die Leiteranerkennungen der betreffenden Personen entzogen und/oder die der betreffenden Organisation ausgerichteten Beiträge zurückgefordert.</p><p>2. Swiss Olympic als Mitherausgeber der Ethik-Charta verlangt von seinen Mitgliedern die aktive Mitwirkung bei der Umsetzung der Verbandsziele. Entsprechend sind die nationalen Sportverbände zur Umsetzung der Ethik-Charta in ihren Mitgliedsvereinen verpflichtet. Zudem verfügt Swiss Olympic über einen ausgebauten Code of Conduct, dessen ausdrückliche Anerkennung von Mitarbeitenden, Funktionären oder Mitgliedern eines Gremiums von Swiss Olympic verlangt wird. Von seinen Mitgliedsverbänden verlangt Swiss Olympic, dass diese über einen eigenen Code of Conduct nach dem Muster von Swiss Olympic verfügen.</p><p>Über diese von Swiss Olympic in eigener Initiative getroffenen Massnahmen hinaus hat sich Swiss Olympic gegenüber dem Baspo in einer Leistungsvereinbarung ausdrücklich verpflichtet, die nationalen Verbände in der Umsetzung der Ethik-Charta zu überwachen.</p><p>In Bezug auf "Jugend und Sport" ist allerdings festzuhalten, dass weder Swiss Olympic noch den nationalen Sportverbänden eine formelle Aufsichtsfunktion gegenüber den einzelnen Organisatoren von "Jugend und Sport"-Kursen und -Lagern zukommt; dies u. a. auch deshalb nicht, weil nicht alle Organisatoren von "Jugend und Sport"-Kursen und -Lagern Mitglied eines Sportverbandes sind. Erfolgen Verstösse gegen die Regeln von "Jugend und Sport", wozu inhaltlich auch die Bestimmungen der Ethik-Charta gehören, so trifft das Baspo entsprechende Sanktionen unabhängig von allfälligen Massnahmen eines Verbandes.</p><p>3. Das seit 2012 geltende Recht bindet die Ausrichtung von Bundesmitteln im Sport daran, dass die Ethik-Charta im Sport eingehalten wird (vgl. einleitende Bemerkungen).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>"Jugend und Sport"-Gelder werden an Jugendorganisationen und Jugendverbände ausgerichtet. Das Bundesamt für Sport (Baspo) hat eine Ethik-Charta. Ich bitte den Bundesrat höflich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kann sichergestellt werden, dass Organisationen, die "Jugend und Sport"-Gelder erhalten, sich an die Ethik-Charta halten?</p><p>2. Wenn ja, wird auch sichergestellt, dass Dachverbände dafür besorgt sind, dass auch die Unterorganisationen sich an die Ethik-Charta halten?</p><p>3. Wenn nein, ist er bereit, die Vergabe von Geldern an die Anerkennung der Ethik-Charta zu binden?</p>
    • Anerkennung der Ethik-Charta auch bezüglich Homophobie als Kriterium für den Anspruch auf "Jugend und Sport"-Gelder

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