Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes dank der Abschaffung von Industriezöllen

ShortId
17.3564
Id
20173564
Updated
28.07.2023 04:31
Language
de
Title
Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes dank der Abschaffung von Industriezöllen
AdditionalIndexing
24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Noch immer sind zahlreiche Importe von Industrieprodukten in die Schweiz mit Zolltarifen belastet. Industriezölle sind jedoch ökonomisch ineffizient, und Zollformalitäten verursachen einen hohen administrativen Aufwand. Die Bedeutung von Zöllen zum Schutz der heimischen Wirtschaft hat zudem deutlich abgenommen. Zölle schaden damit sowohl den Importeuren als auch - über höhere Preise - den Konsumenten. Ein gravierendes Beispiel hierfür ist die Textilindustrie: Schweizer Textilproduzenten sind auf den Import von Vor- und Zwischenmaterialien wie Garne, Gewebe und Gestricke angewiesen. Beim Import dieser Produkte fällt jedoch ein durchschnittlicher Importzoll von (gemäss WTO) 5,5 Prozent an, der die Produktion massgeblich verteuert. Für viele Industriebereiche gilt, dass Schweizer Importeure nur bedingt von Freihandelsabkommen Gebrauch machen können oder vom aufwendigen Ursprungsnachweis davon abgehalten werden. Auch die Zollbegünstigung nach Verwendungszweck bringt aufgrund des hohen administrativen Aufwands sowohl beim Zoll wie auch bei den Unternehmen wenig Vorteile.</p><p>Wie unter anderem eine Studie des Seco belegt, wäre die Wohlfahrtswirkung bei einer Abschaffung der Industriezölle durchwegs positiv, da die Vorteile für Unternehmen und Konsumenten die Zolleinnahmen, auf die der Staat verzichten muss, überwiegen. Die tarifäre und administrative Entlastung würde zu einer Senkung von Kosten führen, was schliesslich die Gründe für einen "Schweiz-Zuschlag" vermindert und die Wettbewerbsfähigkeit steigert. Indem die Preise von Vorleistungen sinken, profitiert auch das exportierende Gewerbe.</p><p>Der Bundesrat hat sich mehrmals zu einer einseitigen Abschaffung der Industriezölle bekannt. Er wird mit dieser Motion aufgefordert, nicht mehr länger zuzuwarten und die Abschaffung von Einfuhrzöllen auf Textilwaren, aber auch auf anderen Industriegütern, möglichst umgehend anzugehen. Dies erscheint umso wichtiger, weil die Handels- und Wettbewerbsbedingungen für die vom starken Franken betroffene Schweizer Wirtschaft dringend zu verbessern sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass eine unilaterale Abschaffung der Industriezölle mit positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen für die Schweiz verbunden wäre. Ein solcher Zollabbau würde den Import von Konsumgütern sowie von Vorleistungsprodukten für die Unternehmen verbilligen und somit gegen die Hochpreisinsel wirken. Zudem ist für die Unternehmen aufgrund des Wegfalls von Ursprungszeugnissen mit einer Reduktion der administrativen Belastung zu rechnen.</p><p>Dies sind jedoch nur einige Aspekte zur umfassenden Beurteilung eines solchen Vorhabens. Bevor sich der Bundesrat zur Frage einer Abschaffung der Industriezölle äussert, müssen alle wirtschaftspolitisch relevanten Aspekte sorgfältig evaluiert werden. Als Teil eines Massnahmenpakets gegen die Hochpreisinsel prüft der Bundesrat derzeit die volkswirtschaftlichen, finanz- und handelspolitischen Effekte eines unilateralen Abbaus von Industriezöllen. Auf Basis der Ergebnisse dieser Prüfung wird der Bundesrat noch im laufenden Jahr über das weitere Vorgehen beraten. Er ist somit bereit, die unilaterale Abschaffung von Industriezöllen zu prüfen und darüber zu berichten sowie - im Falle eines positiven Entscheids - dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.</p><p>Spezielles Augenmerk gilt diesbezüglich der Textilindustrie, welche - wie ein Grossteil der schweizerischen Exportwirtschaft - stark auf importierte Vormaterialien angewiesen ist. Im Unterschied zu anderen Branchen sind die Zollansätze bei Textilprodukten relativ hoch, was sich entsprechend auf die Kosten der Vormaterialien und somit die Produktionskosten auswirkt. Bei einem Abbau dieser Zölle wäre mit positiven Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Textilindustrie zu rechnen. In diesem Sinne hat der Bundesrat auf Antrag von Swiss Textiles (Textilverband Schweiz) die Zölle auf 60 Tariflinien von Vormaterialien der Textilindustrie ab Januar 2016 für vier Jahre auf null gesenkt. Der Bundesrat kann solche vorübergehenden Massnahmen gemäss Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Zolltarifgesetzes anordnen, wenn es die Interessen der schweizerischen Volkswirtschaft erfordern. Die Erfahrung der Textilbranche mit dieser Zollaussetzung soll ebenfalls in die Prüfung der obengenannten Massnahme einfliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zölle auf Industriegütern im Allgemeinen, insbesondere jedoch auf textilen Vor- und Zwischenmaterialien, möglichst weitgehend aufzuheben.</p>
  • Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes dank der Abschaffung von Industriezöllen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Noch immer sind zahlreiche Importe von Industrieprodukten in die Schweiz mit Zolltarifen belastet. Industriezölle sind jedoch ökonomisch ineffizient, und Zollformalitäten verursachen einen hohen administrativen Aufwand. Die Bedeutung von Zöllen zum Schutz der heimischen Wirtschaft hat zudem deutlich abgenommen. Zölle schaden damit sowohl den Importeuren als auch - über höhere Preise - den Konsumenten. Ein gravierendes Beispiel hierfür ist die Textilindustrie: Schweizer Textilproduzenten sind auf den Import von Vor- und Zwischenmaterialien wie Garne, Gewebe und Gestricke angewiesen. Beim Import dieser Produkte fällt jedoch ein durchschnittlicher Importzoll von (gemäss WTO) 5,5 Prozent an, der die Produktion massgeblich verteuert. Für viele Industriebereiche gilt, dass Schweizer Importeure nur bedingt von Freihandelsabkommen Gebrauch machen können oder vom aufwendigen Ursprungsnachweis davon abgehalten werden. Auch die Zollbegünstigung nach Verwendungszweck bringt aufgrund des hohen administrativen Aufwands sowohl beim Zoll wie auch bei den Unternehmen wenig Vorteile.</p><p>Wie unter anderem eine Studie des Seco belegt, wäre die Wohlfahrtswirkung bei einer Abschaffung der Industriezölle durchwegs positiv, da die Vorteile für Unternehmen und Konsumenten die Zolleinnahmen, auf die der Staat verzichten muss, überwiegen. Die tarifäre und administrative Entlastung würde zu einer Senkung von Kosten führen, was schliesslich die Gründe für einen "Schweiz-Zuschlag" vermindert und die Wettbewerbsfähigkeit steigert. Indem die Preise von Vorleistungen sinken, profitiert auch das exportierende Gewerbe.</p><p>Der Bundesrat hat sich mehrmals zu einer einseitigen Abschaffung der Industriezölle bekannt. Er wird mit dieser Motion aufgefordert, nicht mehr länger zuzuwarten und die Abschaffung von Einfuhrzöllen auf Textilwaren, aber auch auf anderen Industriegütern, möglichst umgehend anzugehen. Dies erscheint umso wichtiger, weil die Handels- und Wettbewerbsbedingungen für die vom starken Franken betroffene Schweizer Wirtschaft dringend zu verbessern sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass eine unilaterale Abschaffung der Industriezölle mit positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen für die Schweiz verbunden wäre. Ein solcher Zollabbau würde den Import von Konsumgütern sowie von Vorleistungsprodukten für die Unternehmen verbilligen und somit gegen die Hochpreisinsel wirken. Zudem ist für die Unternehmen aufgrund des Wegfalls von Ursprungszeugnissen mit einer Reduktion der administrativen Belastung zu rechnen.</p><p>Dies sind jedoch nur einige Aspekte zur umfassenden Beurteilung eines solchen Vorhabens. Bevor sich der Bundesrat zur Frage einer Abschaffung der Industriezölle äussert, müssen alle wirtschaftspolitisch relevanten Aspekte sorgfältig evaluiert werden. Als Teil eines Massnahmenpakets gegen die Hochpreisinsel prüft der Bundesrat derzeit die volkswirtschaftlichen, finanz- und handelspolitischen Effekte eines unilateralen Abbaus von Industriezöllen. Auf Basis der Ergebnisse dieser Prüfung wird der Bundesrat noch im laufenden Jahr über das weitere Vorgehen beraten. Er ist somit bereit, die unilaterale Abschaffung von Industriezöllen zu prüfen und darüber zu berichten sowie - im Falle eines positiven Entscheids - dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.</p><p>Spezielles Augenmerk gilt diesbezüglich der Textilindustrie, welche - wie ein Grossteil der schweizerischen Exportwirtschaft - stark auf importierte Vormaterialien angewiesen ist. Im Unterschied zu anderen Branchen sind die Zollansätze bei Textilprodukten relativ hoch, was sich entsprechend auf die Kosten der Vormaterialien und somit die Produktionskosten auswirkt. Bei einem Abbau dieser Zölle wäre mit positiven Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Textilindustrie zu rechnen. In diesem Sinne hat der Bundesrat auf Antrag von Swiss Textiles (Textilverband Schweiz) die Zölle auf 60 Tariflinien von Vormaterialien der Textilindustrie ab Januar 2016 für vier Jahre auf null gesenkt. Der Bundesrat kann solche vorübergehenden Massnahmen gemäss Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Zolltarifgesetzes anordnen, wenn es die Interessen der schweizerischen Volkswirtschaft erfordern. Die Erfahrung der Textilbranche mit dieser Zollaussetzung soll ebenfalls in die Prüfung der obengenannten Massnahme einfliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zölle auf Industriegütern im Allgemeinen, insbesondere jedoch auf textilen Vor- und Zwischenmaterialien, möglichst weitgehend aufzuheben.</p>
    • Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes dank der Abschaffung von Industriezöllen

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