Einrichtung einer Armutsbeobachtungsstelle

ShortId
17.3567
Id
20173567
Updated
28.07.2023 04:32
Language
de
Title
Einrichtung einer Armutsbeobachtungsstelle
AdditionalIndexing
28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Armut ist die grösste soziale Herausforderung der kommenden Jahrzehnte. Dies gilt sowohl in finanzieller als auch in gesellschaftlicher Hinsicht. Gefragt sind effiziente und wirkungsvolle Massnahmen. Das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut hat klar gezeigt, dass weder die Gemeinden noch die Kantone oder der Bund die Armutsproblematik alleine lösen können. Nur mit einer gut aufeinander abgestimmten Zusammenarbeit aller drei Staatsebenen kann es gelingen, der Ausbreitung der Armut in der Schweiz entgegenzuwirken. Der Bund kann dazu einen zentralen Beitrag leisten, indem er gesamtschweizerische, wissenschaftlich zuverlässige und über alle Kantone hinweg vergleichbare Armutsdaten zur Verfügung stellt, die es ermöglichen, neue Entwicklungen rechtzeitig zu erfassen und rasch Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut zu entwickeln bzw. zu adaptieren. Der Bund soll deshalb - analog zum schweizerischen Gesundheitsobservatorium - eine Schweizerische Armutsbeobachtungsstelle schaffen, die diese Daten aufbereitet, bestehende Massnahmen evaluiert und zur Vernetzung der beteiligten Akteure beiträgt.</p>
  • <p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass die Prävention und Bekämpfung von Armut von besonderer Bedeutung ist, insbesondere im Hinblick auf deren weitreichende Folgen für die ganze Gesellschaft. Deshalb hat er 2013 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, das Nationale Programm zur Bekämpfung und Prävention von Armut in den Jahren 2014 bis 2018 gemeinsam mit den Kantonen, Städten, Gemeinden sowie Akteuren der Zivilgesellschaft umzusetzen.</p><p>Der Bundesrat wird im ersten Semester 2018 den Schlussbericht zum Programm diskutieren, welcher den Stand der Armutsprävention in der Schweiz darstellt, die im Rahmen des Programms gewonnenen Erkenntnisse zusammenfasst und den aktuellen Handlungsbedarf analysiert. Er wird dann beurteilen, ob und inwiefern weiterführende Massnahmen nach Abschluss des Programms notwendig sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht angezeigt, den Entscheid darüber vorwegzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine schweizerische Armutsbeobachtungsstelle einzurichten. Diese stellt Bund, Kantonen und Gemeinden wissenschaftlich zuverlässige, relevante sowie gut aufbereitete, gesamtschweizerische Armutsdaten zur Verfügung. Sie zeigt Entwicklungen auf und evaluiert Massnahmen, trägt zur Vernetzung der beteiligten Akteure (Gemeinden, Kantone, Bund) bei und leistet damit einen Beitrag zu effizienten und wirkungsvollen armutspolitischen Planungen und Entscheidungen.</p>
  • Einrichtung einer Armutsbeobachtungsstelle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Armut ist die grösste soziale Herausforderung der kommenden Jahrzehnte. Dies gilt sowohl in finanzieller als auch in gesellschaftlicher Hinsicht. Gefragt sind effiziente und wirkungsvolle Massnahmen. Das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut hat klar gezeigt, dass weder die Gemeinden noch die Kantone oder der Bund die Armutsproblematik alleine lösen können. Nur mit einer gut aufeinander abgestimmten Zusammenarbeit aller drei Staatsebenen kann es gelingen, der Ausbreitung der Armut in der Schweiz entgegenzuwirken. Der Bund kann dazu einen zentralen Beitrag leisten, indem er gesamtschweizerische, wissenschaftlich zuverlässige und über alle Kantone hinweg vergleichbare Armutsdaten zur Verfügung stellt, die es ermöglichen, neue Entwicklungen rechtzeitig zu erfassen und rasch Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut zu entwickeln bzw. zu adaptieren. Der Bund soll deshalb - analog zum schweizerischen Gesundheitsobservatorium - eine Schweizerische Armutsbeobachtungsstelle schaffen, die diese Daten aufbereitet, bestehende Massnahmen evaluiert und zur Vernetzung der beteiligten Akteure beiträgt.</p>
    • <p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass die Prävention und Bekämpfung von Armut von besonderer Bedeutung ist, insbesondere im Hinblick auf deren weitreichende Folgen für die ganze Gesellschaft. Deshalb hat er 2013 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, das Nationale Programm zur Bekämpfung und Prävention von Armut in den Jahren 2014 bis 2018 gemeinsam mit den Kantonen, Städten, Gemeinden sowie Akteuren der Zivilgesellschaft umzusetzen.</p><p>Der Bundesrat wird im ersten Semester 2018 den Schlussbericht zum Programm diskutieren, welcher den Stand der Armutsprävention in der Schweiz darstellt, die im Rahmen des Programms gewonnenen Erkenntnisse zusammenfasst und den aktuellen Handlungsbedarf analysiert. Er wird dann beurteilen, ob und inwiefern weiterführende Massnahmen nach Abschluss des Programms notwendig sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht angezeigt, den Entscheid darüber vorwegzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine schweizerische Armutsbeobachtungsstelle einzurichten. Diese stellt Bund, Kantonen und Gemeinden wissenschaftlich zuverlässige, relevante sowie gut aufbereitete, gesamtschweizerische Armutsdaten zur Verfügung. Sie zeigt Entwicklungen auf und evaluiert Massnahmen, trägt zur Vernetzung der beteiligten Akteure (Gemeinden, Kantone, Bund) bei und leistet damit einen Beitrag zu effizienten und wirkungsvollen armutspolitischen Planungen und Entscheidungen.</p>
    • Einrichtung einer Armutsbeobachtungsstelle

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