Umweltzonen zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Luftverunreinigung ermöglichen

ShortId
17.3569
Id
20173569
Updated
28.07.2023 04:32
Language
de
Title
Umweltzonen zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Luftverunreinigung ermöglichen
AdditionalIndexing
52;48;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz sieht die Luftreinhalte-Verordnung vor, dass die Kantone dafür sorgen, dass "Menschen, Tier, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie der Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen geschützt werden" (Art. 1 LRV). Allerdings fehlen den Kantonen die Instrumente, die es ihnen erlauben, um diesem Auftrag des Bundes wirkungsvoll nachzukommen.</p><p>Neu sollen die Kantone die Möglichkeit haben, durch geeignete Signalisation und über die Einführung einer Umweltschutz-Vignette Fahrzeuge insbesondere von dichtbebauten Stadt- und Agglomerationsgebieten fernzuhalten.</p><p>Der Strassenverkehr ist eine der Hauptquellen von Luftschadstoffen. Für die giftigen Stickoxide ist der Strassenverkehr sogar die wichtigste Ursache. Die Autohersteller können noch bis Herbst 2019 die Abgasreinigung von Autos, insbesondere bei Dieselmodellen, so auslegen, dass diese Fahrzeuge die Schadstoff-Grenzwerte, insbesondere für NOX, nur im Zulassungstest einhalten, auf der Strasse hingegen deutlich höhere Emissionen verursachen. Dies führt dazu, dass das Bafu an starkbefahrenen Standorten regelmässig gesundheitsschädigende Belastungen misst.</p><p>An starkbefahrenen Strassen und in den dichtbebauten Stadt- und Agglomerationsgebieten ist die Bevölkerung von der stark gesundheitsgefährdenden Luftbelastung des Strassenverkehrs betroffen. Mit der Möglichkeit, hochemittierende Fahrzeuge von übermässig schadstoffbelasteten Gebieten fernzuhalten, soll die Bevölkerung besser vor den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Strassenverkehrs geschützt werden.</p>
  • <p>Im Jahr 2010 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen mittels der Einführung eines Vignettensystems im Rahmen einer Anhörung zur Diskussion gestellt. Von den rund 3700 eingegangenen Stellungnahmen war eine Mehrheit gegen die Einführung solcher Umweltzonen. Insbesondere die Kantone verwarfen die Vorlage mit grosser Mehrheit. Als Gründe wurden namentlich das fehlende Bedürfnis, der grosse administrative Aufwand (alle Kantone müssten den Fahrzeughaltern Vignetten ausstellen, auch wenn die Einführung von Umweltzonen für die Kantone nicht verpflichtend wäre), Zweifel an der Wirksamkeit sowie der (kontraproduktive) Umfahrungsverkehr angeführt. Gestützt auf die Anhörungsergebnisse hat das UVEK im Januar 2011 entschieden, das Rechtsetzungsprojekt "Umweltzonen" nicht weiterzuverfolgen.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates hat sich seither die Ausgangslage nicht wesentlich verändert. Er erachtet deshalb ein erneutes Rechtsetzungsprojekt als nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf Verordnungsebene die nötigen Grundlagen für die Einführung einer Umweltschutz-Vignette zu erlassen, die als Basis für die Errichtung von Umweltzonen dient. Dabei sollen Kantone und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, den Betrieb von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoss innerhalb bestimmter Zonen entweder ständig oder in Zeiten hoher Luftbelastung zu verbieten.</p>
  • Umweltzonen zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Luftverunreinigung ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz sieht die Luftreinhalte-Verordnung vor, dass die Kantone dafür sorgen, dass "Menschen, Tier, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie der Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen geschützt werden" (Art. 1 LRV). Allerdings fehlen den Kantonen die Instrumente, die es ihnen erlauben, um diesem Auftrag des Bundes wirkungsvoll nachzukommen.</p><p>Neu sollen die Kantone die Möglichkeit haben, durch geeignete Signalisation und über die Einführung einer Umweltschutz-Vignette Fahrzeuge insbesondere von dichtbebauten Stadt- und Agglomerationsgebieten fernzuhalten.</p><p>Der Strassenverkehr ist eine der Hauptquellen von Luftschadstoffen. Für die giftigen Stickoxide ist der Strassenverkehr sogar die wichtigste Ursache. Die Autohersteller können noch bis Herbst 2019 die Abgasreinigung von Autos, insbesondere bei Dieselmodellen, so auslegen, dass diese Fahrzeuge die Schadstoff-Grenzwerte, insbesondere für NOX, nur im Zulassungstest einhalten, auf der Strasse hingegen deutlich höhere Emissionen verursachen. Dies führt dazu, dass das Bafu an starkbefahrenen Standorten regelmässig gesundheitsschädigende Belastungen misst.</p><p>An starkbefahrenen Strassen und in den dichtbebauten Stadt- und Agglomerationsgebieten ist die Bevölkerung von der stark gesundheitsgefährdenden Luftbelastung des Strassenverkehrs betroffen. Mit der Möglichkeit, hochemittierende Fahrzeuge von übermässig schadstoffbelasteten Gebieten fernzuhalten, soll die Bevölkerung besser vor den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Strassenverkehrs geschützt werden.</p>
    • <p>Im Jahr 2010 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen mittels der Einführung eines Vignettensystems im Rahmen einer Anhörung zur Diskussion gestellt. Von den rund 3700 eingegangenen Stellungnahmen war eine Mehrheit gegen die Einführung solcher Umweltzonen. Insbesondere die Kantone verwarfen die Vorlage mit grosser Mehrheit. Als Gründe wurden namentlich das fehlende Bedürfnis, der grosse administrative Aufwand (alle Kantone müssten den Fahrzeughaltern Vignetten ausstellen, auch wenn die Einführung von Umweltzonen für die Kantone nicht verpflichtend wäre), Zweifel an der Wirksamkeit sowie der (kontraproduktive) Umfahrungsverkehr angeführt. Gestützt auf die Anhörungsergebnisse hat das UVEK im Januar 2011 entschieden, das Rechtsetzungsprojekt "Umweltzonen" nicht weiterzuverfolgen.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates hat sich seither die Ausgangslage nicht wesentlich verändert. Er erachtet deshalb ein erneutes Rechtsetzungsprojekt als nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf Verordnungsebene die nötigen Grundlagen für die Einführung einer Umweltschutz-Vignette zu erlassen, die als Basis für die Errichtung von Umweltzonen dient. Dabei sollen Kantone und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, den Betrieb von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoss innerhalb bestimmter Zonen entweder ständig oder in Zeiten hoher Luftbelastung zu verbieten.</p>
    • Umweltzonen zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Luftverunreinigung ermöglichen

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