Biodiversität. Werterhaltung, Aktionsplan und Sofortmassnahmen

ShortId
17.3575
Id
20173575
Updated
28.07.2023 04:30
Language
de
Title
Biodiversität. Werterhaltung, Aktionsplan und Sofortmassnahmen
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Mit seinem Entscheid vom 18. Mai 2016 hat der Bundesrat die Finanzierung von Sofortmassnahmen zur Behebung dringlichster Vollzugsdefizite in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität 2017-2020 beschlossen. Die Umsetzung dieser Massnahmen wurde im Rahmen von Nachverhandlungen zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich zwischen Bund und Kantonen festgelegt. Es lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzen, wie gross der Umfang der dringend notwendigen Sanierungsarbeiten effektiv sein wird, der bis 2020 durch Sofortmassnahmen gedeckt werden kann. Die Arbeiten werden nicht durch den Bedarf, sondern durch die zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel bei Bund und Kantonen limitiert. Ein aktueller Expertenbericht beziffert die Gesamtkosten für die Sanierung der Biotope von nationaler Bedeutung auf rund 1,6 Milliarden Franken (Martin M., Jöhl R. et al., 2017: Biotope von nationaler Bedeutung - Kosten der Biotopinventare. Expertenbericht zuhanden des Bundes, erstellt im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (zweite Auflage)).</p><p>2. Über allfällige weitere Sanierungsarbeiten ab 2021 wird der Bundesrat mit der Vorlage zum Aktionsplan Biodiversität entscheiden. Weitere Sanierungsarbeiten werden von den Finanzierungsbeschlüssen durch Bundesrat und Parlament sowie von der Bereitschaft der Mitfinanzierung durch die Kantone abhängen.</p><p>3. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, Vorschriften zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung ihrer Lebensräume in der natürlichen Vielfalt zu erlassen. Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG; SR 451) konkretisiert diese Verpflichtung. So erteilt es dem Bundesrat die Kompetenz, nach Anhören der Kantone Inventare von Objekten mit nationaler Bedeutung zu erstellen und regelmässig zu überprüfen. Die Inventarisierung dient in besonderem Masse der Erhaltung der Naturwerte und wird über spezifische Verordnungen wie beispielsweise die Flachmoor- oder die Auenverordnung (SR 451.33 bzw. SR 451.31) umgesetzt. Diese nationalen Schutzgebiete werden - ebenfalls gemäss NHG - ergänzt durch regionale und lokale Schutzgebiete sowie durch weitere schutzwürdige Lebensräume.</p><p>Der Erhalt und die Förderung der Biodiversität ist gemäss Bundesverfassung (SR 101; Art. 78 Abs. 4) und NHG (Art. 24f Abs. 1) eine Bundesaufgabe mit kantonaler Vollzugskompetenz. Zur Finanzierung der Pflege, Sanierung und Förderung dieser wertvollen Naturgebiete schliessen Bund und Kantone Programmvereinbarungen ab. Mit seinem Entscheid zur Finanzierung der Sofortmassnahmen 2016 hat der Bundesrat den erhöhten Mittelbedarf erkannt. Die entsprechende Beteiligung der Kantone vorausgesetzt, können mit den durch Bund und Kantone zusätzlich eingesetzten Mitteln die nachgewiesenen Defizite hinsichtlich der Qualität der Biotope, der Vielfalt der Lebensräume oder des Schutzes der Arten schrittweise behoben werden.</p><p>4. Die Sofortmassnahmen werden auf Basis der Programmvereinbarungen im Umweltbereich festgelegt und damit in die schon bestehenden und bewährten Instrumente in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität integriert. Die Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz und ihres Aktionsplans bildet die Grundlage zum langfristigen Erhalt einer reichhaltigen Biodiversität, welche sich gegenüber Veränderungen anpassungsfähig zeigt. Damit wird der Druck auf die Biodiversität gemindert und auch der Sanierungsbedarf gesenkt.</p><p>5. Anfang 2015 ging das UVEK davon aus, dass eine vollständige Umsetzung aller damals vorliegenden 71 Massnahmen nach ersten Schätzungen zusätzliche Ressourcen beim Bund in der Grössenordnung von bis zu 210 Millionen Franken pro Jahr bedingen würde, dies bei einer Umsetzungszeit der Strategie Biodiversität von gut zwanzig Jahren. Mit seinem Beschluss vom 18. Mai 2016, über eine Periode von vier Jahren insgesamt 135 Millionen Franken für Sofortmassnahmen bereitzustellen, hat der Bundesrat einen ersten Schritt zur Verbesserung des Zustands der Biodiversität getan. Einen weiteren Ressourcenentscheid wird der Bundesrat voraussichtlich im Rahmen der Verabschiedung des Aktionsplans Biodiversität fällen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>25 Prozent der Amphibienlaichgebiete, 30 Prozent der Auen, 80 Prozent der Hochmoore, 30 Prozent der Flachmoore und 20 Prozent der Trockenwiesen und -weiden in der Schweiz sind dringend sanierungsbedürftig. Massnahmen zur Werterhaltung im Naturschutz sind genauso notwendig und sollten genauso selbstverständlich gehandhabt werden wie die Werterhaltung von Gebäuden durch Hausbesitzer. Ab diesem Jahr laufen bei Bund und Kantonen Sofortmassnahmen für die Biodiversität, um den dringenden Sanierungsbedarf zu decken und Naturschutz-Massnahmen im Wald umzusetzen. Die Sofortmassnahmen laufen bis 2020.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welcher Anteil der dringend nötigen Sanierungsmassnahmen bei den Biotopen von nationaler Bedeutung kann mit den beschlossenen Sofortmassnahmen gedeckt werden?</p><p>2. Wie wird der Rest angegangen?</p><p>3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Aufgaben der Werterhaltung unserer wertvollsten Naturgebiete nicht auf kommende Generationen abgewälzt werden?</p><p>4. Wie werden die Sofortmassnahmen im erwarteten Aktionsplan Biodiversität in den normalen Unterhalt integriert, und wie wird sichergestellt, dass nicht in Kürze wieder grosser Sanierungsbedarf entsteht?</p><p>5. Nachdem die Sofortmassnahmen nur einen Teil der Biodiversitätssicherung abdecken: Welches ist der übrige Bedarf an Mitteln für den Naturschutz?</p>
  • Biodiversität. Werterhaltung, Aktionsplan und Sofortmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Mit seinem Entscheid vom 18. Mai 2016 hat der Bundesrat die Finanzierung von Sofortmassnahmen zur Behebung dringlichster Vollzugsdefizite in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität 2017-2020 beschlossen. Die Umsetzung dieser Massnahmen wurde im Rahmen von Nachverhandlungen zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich zwischen Bund und Kantonen festgelegt. Es lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzen, wie gross der Umfang der dringend notwendigen Sanierungsarbeiten effektiv sein wird, der bis 2020 durch Sofortmassnahmen gedeckt werden kann. Die Arbeiten werden nicht durch den Bedarf, sondern durch die zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel bei Bund und Kantonen limitiert. Ein aktueller Expertenbericht beziffert die Gesamtkosten für die Sanierung der Biotope von nationaler Bedeutung auf rund 1,6 Milliarden Franken (Martin M., Jöhl R. et al., 2017: Biotope von nationaler Bedeutung - Kosten der Biotopinventare. Expertenbericht zuhanden des Bundes, erstellt im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (zweite Auflage)).</p><p>2. Über allfällige weitere Sanierungsarbeiten ab 2021 wird der Bundesrat mit der Vorlage zum Aktionsplan Biodiversität entscheiden. Weitere Sanierungsarbeiten werden von den Finanzierungsbeschlüssen durch Bundesrat und Parlament sowie von der Bereitschaft der Mitfinanzierung durch die Kantone abhängen.</p><p>3. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, Vorschriften zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung ihrer Lebensräume in der natürlichen Vielfalt zu erlassen. Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG; SR 451) konkretisiert diese Verpflichtung. So erteilt es dem Bundesrat die Kompetenz, nach Anhören der Kantone Inventare von Objekten mit nationaler Bedeutung zu erstellen und regelmässig zu überprüfen. Die Inventarisierung dient in besonderem Masse der Erhaltung der Naturwerte und wird über spezifische Verordnungen wie beispielsweise die Flachmoor- oder die Auenverordnung (SR 451.33 bzw. SR 451.31) umgesetzt. Diese nationalen Schutzgebiete werden - ebenfalls gemäss NHG - ergänzt durch regionale und lokale Schutzgebiete sowie durch weitere schutzwürdige Lebensräume.</p><p>Der Erhalt und die Förderung der Biodiversität ist gemäss Bundesverfassung (SR 101; Art. 78 Abs. 4) und NHG (Art. 24f Abs. 1) eine Bundesaufgabe mit kantonaler Vollzugskompetenz. Zur Finanzierung der Pflege, Sanierung und Förderung dieser wertvollen Naturgebiete schliessen Bund und Kantone Programmvereinbarungen ab. Mit seinem Entscheid zur Finanzierung der Sofortmassnahmen 2016 hat der Bundesrat den erhöhten Mittelbedarf erkannt. Die entsprechende Beteiligung der Kantone vorausgesetzt, können mit den durch Bund und Kantone zusätzlich eingesetzten Mitteln die nachgewiesenen Defizite hinsichtlich der Qualität der Biotope, der Vielfalt der Lebensräume oder des Schutzes der Arten schrittweise behoben werden.</p><p>4. Die Sofortmassnahmen werden auf Basis der Programmvereinbarungen im Umweltbereich festgelegt und damit in die schon bestehenden und bewährten Instrumente in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität integriert. Die Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz und ihres Aktionsplans bildet die Grundlage zum langfristigen Erhalt einer reichhaltigen Biodiversität, welche sich gegenüber Veränderungen anpassungsfähig zeigt. Damit wird der Druck auf die Biodiversität gemindert und auch der Sanierungsbedarf gesenkt.</p><p>5. Anfang 2015 ging das UVEK davon aus, dass eine vollständige Umsetzung aller damals vorliegenden 71 Massnahmen nach ersten Schätzungen zusätzliche Ressourcen beim Bund in der Grössenordnung von bis zu 210 Millionen Franken pro Jahr bedingen würde, dies bei einer Umsetzungszeit der Strategie Biodiversität von gut zwanzig Jahren. Mit seinem Beschluss vom 18. Mai 2016, über eine Periode von vier Jahren insgesamt 135 Millionen Franken für Sofortmassnahmen bereitzustellen, hat der Bundesrat einen ersten Schritt zur Verbesserung des Zustands der Biodiversität getan. Einen weiteren Ressourcenentscheid wird der Bundesrat voraussichtlich im Rahmen der Verabschiedung des Aktionsplans Biodiversität fällen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>25 Prozent der Amphibienlaichgebiete, 30 Prozent der Auen, 80 Prozent der Hochmoore, 30 Prozent der Flachmoore und 20 Prozent der Trockenwiesen und -weiden in der Schweiz sind dringend sanierungsbedürftig. Massnahmen zur Werterhaltung im Naturschutz sind genauso notwendig und sollten genauso selbstverständlich gehandhabt werden wie die Werterhaltung von Gebäuden durch Hausbesitzer. Ab diesem Jahr laufen bei Bund und Kantonen Sofortmassnahmen für die Biodiversität, um den dringenden Sanierungsbedarf zu decken und Naturschutz-Massnahmen im Wald umzusetzen. Die Sofortmassnahmen laufen bis 2020.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welcher Anteil der dringend nötigen Sanierungsmassnahmen bei den Biotopen von nationaler Bedeutung kann mit den beschlossenen Sofortmassnahmen gedeckt werden?</p><p>2. Wie wird der Rest angegangen?</p><p>3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Aufgaben der Werterhaltung unserer wertvollsten Naturgebiete nicht auf kommende Generationen abgewälzt werden?</p><p>4. Wie werden die Sofortmassnahmen im erwarteten Aktionsplan Biodiversität in den normalen Unterhalt integriert, und wie wird sichergestellt, dass nicht in Kürze wieder grosser Sanierungsbedarf entsteht?</p><p>5. Nachdem die Sofortmassnahmen nur einen Teil der Biodiversitätssicherung abdecken: Welches ist der übrige Bedarf an Mitteln für den Naturschutz?</p>
    • Biodiversität. Werterhaltung, Aktionsplan und Sofortmassnahmen

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