Lebensmittelspenden an Hilfswerke sollen vereinfacht werden

ShortId
17.3577
Id
20173577
Updated
28.07.2023 04:29
Language
de
Title
Lebensmittelspenden an Hilfswerke sollen vereinfacht werden
AdditionalIndexing
15;2841;28;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Eine Pflicht für Unternehmen, mit Hilfswerken eine Spendenvereinbarung abzuschliessen, würde einen erheblichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie darstellen. Für eine entsprechende Verpflichtung wäre eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Eine solche besteht gegenwärtig nicht.</p><p>2. Am ehesten einen inhaltlichen Bezug zur Thematik haben das Lebensmittelrecht und das Umweltrecht. Das Lebensmittelgesetz dient aber primär dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf die Gesundheit und vor Täuschung. Um obligatorische Spendenvereinbarungen vorzuschreiben, wären neue Bestimmungen zu erlassen und insbesondere der Zweckartikel des Lebensmittelgesetzes zu erweitern. Dasselbe gilt für das Umweltschutzgesetz.</p><p>Der Bundesrat erachtet es ebenfalls als erstrebenswert, nichtverkaufte Lebensmittel vermehrt für den menschlichen Verzehr zu nutzen. Er möchte dieses Ziel aber anders als mit obligatorischen Spendenvereinbarungen für Unternehmen erreichen.</p><p>Mit dem Dialog zu Lebensmittelabfällen, welcher 2013/14 unter Federführung des Bundesamtes für Landwirtschaft und u. a. unter Mitwirkung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit den massgeblichen Stakeholdern geführt wurde, konnte bereits einiges erreicht werden. So wurde ein Leitfaden zur Weitergabe von Lebensmitteln an Hilfsorganisationen erarbeitet. Zudem entstand das Projekt Food Bridge - eine Spendendatenbank -, welche die Vermittlung von Lebensmittelspenden erleichtert. Diese richtet sich an den Detail- und Grosshandel sowie an die Landwirtschaft und die Industrie; sie ist seit Herbst 2016 online.</p><p>Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) enthält ein globales quantitatives Ziel zur Reduktion von Food Waste. Die Schweiz hat sich verpflichtet, bis 2030 (vermeidbare) Lebensmittelabfälle auf Ebene des Einzelhandels und der Konsumierenden zu halbieren und auf den anderen Produktionsstufen zu reduzieren. Das Bafu ist bereit, die betroffenen Branchen bei Bedarf mit Beratungs- und Koordinationsleistungen sowie mit Grundlagenarbeiten zu unterstützen. Es erhebt zurzeit die Nahrungsmittelabfallmengen in der Schweiz, sodass im Herbst 2018 die Zahlen zu Food Waste entlang der gesamten Wertschöpfungskette vorliegen werden. Die Daten für die Gastronomie, den Detailhandel und die verarbeitende Industrie sind bereits erhoben. Das Bafu will zudem 2017/18 zum Halbierungsziel mit der Gastronomie als Pilotbranche einen partizipativen Umsetzungsprozess mit freiwilligen Verpflichtungen starten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Man sagt, dass der Gross- und der Detailhandel für 9 Prozent der Lebensmittelverschwendung verantwortlich sind, was jährlich doch immerhin 100 000 Tonnen an Lebensmitteln ausmacht.</p><p>Aus ethischer und ökologischer Sicht wäre es sinnvoll, wenn Lebensmittel, die durchaus noch geniessbar sind, wiederverwendet würden und in erster Linie Hilfswerken zugutekämen, anstatt dass sie vernichtet werden. Leider ist dieser Anteil gering.</p><p>Heute sind die Hilfswerke vom Wohlwollen der Verantwortlichen der Geschäfte abhängig, wenn sie in den Genuss von Lebensmittelspenden kommen wollen. Seitens des Detailhandels gibt es keine umfassende Politik.</p><p>In Frankreich wurde für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern kürzlich die Pflicht eingeführt, mit einem Hilfswerk eine Spendenvereinbarung abzuschliessen. Damit wird die Arbeit der Hilfswerke vereinfacht und das Spendensystem vereinheitlicht.</p><p>Diese Spendenvereinbarungen könnten auf freiwilliger Basis erfolgen, ähnlich wie bei der Senkung der Anzahl gebrauchter Plastiksäcke oder beim PET-Recycling.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat eine solche Pflicht ohne Gesetzesänderung einführen?</p><p>2. Falls nein, welches Gesetz muss oder welche Gesetzesartikel müssen geändert werden?</p>
  • Lebensmittelspenden an Hilfswerke sollen vereinfacht werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Eine Pflicht für Unternehmen, mit Hilfswerken eine Spendenvereinbarung abzuschliessen, würde einen erheblichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie darstellen. Für eine entsprechende Verpflichtung wäre eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Eine solche besteht gegenwärtig nicht.</p><p>2. Am ehesten einen inhaltlichen Bezug zur Thematik haben das Lebensmittelrecht und das Umweltrecht. Das Lebensmittelgesetz dient aber primär dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf die Gesundheit und vor Täuschung. Um obligatorische Spendenvereinbarungen vorzuschreiben, wären neue Bestimmungen zu erlassen und insbesondere der Zweckartikel des Lebensmittelgesetzes zu erweitern. Dasselbe gilt für das Umweltschutzgesetz.</p><p>Der Bundesrat erachtet es ebenfalls als erstrebenswert, nichtverkaufte Lebensmittel vermehrt für den menschlichen Verzehr zu nutzen. Er möchte dieses Ziel aber anders als mit obligatorischen Spendenvereinbarungen für Unternehmen erreichen.</p><p>Mit dem Dialog zu Lebensmittelabfällen, welcher 2013/14 unter Federführung des Bundesamtes für Landwirtschaft und u. a. unter Mitwirkung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit den massgeblichen Stakeholdern geführt wurde, konnte bereits einiges erreicht werden. So wurde ein Leitfaden zur Weitergabe von Lebensmitteln an Hilfsorganisationen erarbeitet. Zudem entstand das Projekt Food Bridge - eine Spendendatenbank -, welche die Vermittlung von Lebensmittelspenden erleichtert. Diese richtet sich an den Detail- und Grosshandel sowie an die Landwirtschaft und die Industrie; sie ist seit Herbst 2016 online.</p><p>Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) enthält ein globales quantitatives Ziel zur Reduktion von Food Waste. Die Schweiz hat sich verpflichtet, bis 2030 (vermeidbare) Lebensmittelabfälle auf Ebene des Einzelhandels und der Konsumierenden zu halbieren und auf den anderen Produktionsstufen zu reduzieren. Das Bafu ist bereit, die betroffenen Branchen bei Bedarf mit Beratungs- und Koordinationsleistungen sowie mit Grundlagenarbeiten zu unterstützen. Es erhebt zurzeit die Nahrungsmittelabfallmengen in der Schweiz, sodass im Herbst 2018 die Zahlen zu Food Waste entlang der gesamten Wertschöpfungskette vorliegen werden. Die Daten für die Gastronomie, den Detailhandel und die verarbeitende Industrie sind bereits erhoben. Das Bafu will zudem 2017/18 zum Halbierungsziel mit der Gastronomie als Pilotbranche einen partizipativen Umsetzungsprozess mit freiwilligen Verpflichtungen starten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Man sagt, dass der Gross- und der Detailhandel für 9 Prozent der Lebensmittelverschwendung verantwortlich sind, was jährlich doch immerhin 100 000 Tonnen an Lebensmitteln ausmacht.</p><p>Aus ethischer und ökologischer Sicht wäre es sinnvoll, wenn Lebensmittel, die durchaus noch geniessbar sind, wiederverwendet würden und in erster Linie Hilfswerken zugutekämen, anstatt dass sie vernichtet werden. Leider ist dieser Anteil gering.</p><p>Heute sind die Hilfswerke vom Wohlwollen der Verantwortlichen der Geschäfte abhängig, wenn sie in den Genuss von Lebensmittelspenden kommen wollen. Seitens des Detailhandels gibt es keine umfassende Politik.</p><p>In Frankreich wurde für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern kürzlich die Pflicht eingeführt, mit einem Hilfswerk eine Spendenvereinbarung abzuschliessen. Damit wird die Arbeit der Hilfswerke vereinfacht und das Spendensystem vereinheitlicht.</p><p>Diese Spendenvereinbarungen könnten auf freiwilliger Basis erfolgen, ähnlich wie bei der Senkung der Anzahl gebrauchter Plastiksäcke oder beim PET-Recycling.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat eine solche Pflicht ohne Gesetzesänderung einführen?</p><p>2. Falls nein, welches Gesetz muss oder welche Gesetzesartikel müssen geändert werden?</p>
    • Lebensmittelspenden an Hilfswerke sollen vereinfacht werden

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