Konzernverantwortungs-Initiative. Schaffung eines zusätzlichen Reflexionsraums

ShortId
17.3584
Id
20173584
Updated
28.07.2023 04:27
Language
de
Title
Konzernverantwortungs-Initiative. Schaffung eines zusätzlichen Reflexionsraums
AdditionalIndexing
15;52;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Interpellanten, dass die Aktivitäten von Schweizer Unternehmen im Ausland für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der betroffenen Länder wichtig sind. Er räumt der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert ein und engagiert sich aktiv in diesen Bereichen. </p><p>Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die in der Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" geforderte Sorgfaltsprüfungspflicht und Haftung von Unternehmen zu weit gehen. Er hat daher am 11. Januar 2017 beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und wird dem Parlament bis im Herbst eine entsprechende Botschaft unterbreiten. Gleichzeitig setzt sich der Bundesrat für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt ein, unter anderem gestützt auf das Positionspapier mit dem Aktionsplan 2015-2019 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und auf den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Beide Instrumente wurden in Konsultation mit den betroffenen Interessengruppen (Wirtschaft, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft) erarbeitet und vom Bundesrat verabschiedet. Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu den Uno-Leitprinzipien haben das Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine Multistakeholder-Begleitgruppe bestehend aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft geschaffen, welche im September 2017 das erste Mal tagen wird. </p><p>Auch bei der Umsetzung des CSR-Aktionsplans 2015-2019 arbeitet der Bundesrat eng mit den interessierten Akteuren zusammen. Beispielsweise wirkt die Schweiz gemeinsam mit Vertretern der betroffenen Interessengruppen an der Umsetzung internationaler CSR-Standards mit. Dies ist unter anderem bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der Ausarbeitung zusätzlicher branchenspezifischer Anleitungen der Fall (z. B. im Rohstoff-, Finanz- und Textilsektor). Weiter werden im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit verschiedene Multistakeholderprojekte (z. B. bei den nachwachsenden Rohstoffen Kaffee, Kakao und Palmöl) vom Bund unterstützt. Der Bundesrat begrüsst auch Initiativen des Privatsektors. So wirkt der Bund z. B. seit 2015 beim Multistakeholderdialog des Netzwerks Schweiz des UN Global Compact mit. Dieser dient dazu, die Anwendung der Prinzipien des UN Global Compact und weiterer Instrumente der verantwortungsvollen Unternehmensführung zu fördern. </p><p>Es gibt somit bereits zahlreiche vom Bund unterstützte Multistakeholderprozesse zu einzelnen Themen und Wirtschaftssektoren (z. B. Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Rohstoff- und Finanzsektor) oder zur allgemeinen Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (z. B. Netzwerk Schweiz des UN Global Compact). Deshalb erachtet es der Bundesrat nicht als erforderlich, eine zusätzliche Dialogplattform im Zusammenhang mit der Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" zu schaffen. Er setzt sich jedoch dafür ein, dass die Anliegen der Volksinitiative in den erwähnten Gremien thematisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Konzernverantwortungs-Initiative verfolgt ein hehres Ziel. Die Art und Weise, wie Schweizer Unternehmen im Ausland vorgehen, ist tatsächlich problematisch. Die Diskussion darüber sollte echte Fortschritte bringen. </p><p>Keine und keiner kann dagegen sein, dass sich unsere Unternehmen an die Verpflichtungen halten, die mit einer nachhaltigen Entwicklung und der weltweiten Einhaltung der Menschenrechte einhergehen. Tatsächlich arbeiten bereits heute viele internationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in diese Richtung, weil sie sich der Problematik, die diese Initiative angehen will, bewusst sind.</p><p>Das Problem verdient es dennoch, ernst genommen zu werden, auch weil dieses Thema in den Medien viel Widerhall findet. Sollte man dies unterlassen, so besteht die Gefahr, dass statt einer ruhigen Sachdiskussion eine sehr emotionale Abstimmungskampagne geführt wird. Zudem darf man die negativen Auswirkungen einer zu buchstabengetreuen, insbesondere einer mehr doktrinären als pragmatischen Umsetzung der Initiative nicht unterschätzen. Man darf auch nicht vergessen, die Unternehmen in die Suche nach geeigneten Lösungen mit einzubeziehen.</p><p>Konkret: Die Tätigkeit im Ausland bringt oft auch Schub für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in den betreffenden Ländern. Deshalb ist es von Bedeutung, dass die Instrumente zugunsten einer umweltverträglichen Entwicklung und der Einhaltung der Menschenrechte auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sind. Die Konzernverantwortungs-Initiative sieht verbindliche Massnahmen vor. Sie könnten unsere Unternehmen davon abhalten, sich in bestimmten Regionen niederzulassen, was im Widerspruch stünde zu den Interessen dieser Regionen und auch zur Vision des Internationalen Währungsfonds.</p><p>Der Bund hat als Antwort auf diese Initiative einen nationalen Dialog lanciert. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Allerdings scheinen die Positionen von Befürworterinnen und Befürwortern und Gegnerinnen und Gegnern dieser Initiative etwas festgefahren.</p><p>Sollte deshalb nicht ein zusätzlicher Reflexionsraum geschaffen werden?</p><p>Vorstellbar ist eine Arbeitsgruppe, in der die Wirtschaft und das Initiativkomitee vertreten sind. Damit könnten die Sichtweisen beider Gruppen weitgehend integriert, die Reflexion über dieses komplexe Thema vertieft und ein Prozess in Gang gesetzt werden, der letztlich zu für beide Seiten akzeptableren Lösungen führt. Dadurch könnte auch die Zusammenarbeit von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen gefördert werden, und die National Reconnaissance Offices könnten ihre reiche Erfahrung einbringen.</p>
  • Konzernverantwortungs-Initiative. Schaffung eines zusätzlichen Reflexionsraums
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Interpellanten, dass die Aktivitäten von Schweizer Unternehmen im Ausland für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der betroffenen Länder wichtig sind. Er räumt der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert ein und engagiert sich aktiv in diesen Bereichen. </p><p>Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die in der Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" geforderte Sorgfaltsprüfungspflicht und Haftung von Unternehmen zu weit gehen. Er hat daher am 11. Januar 2017 beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und wird dem Parlament bis im Herbst eine entsprechende Botschaft unterbreiten. Gleichzeitig setzt sich der Bundesrat für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt ein, unter anderem gestützt auf das Positionspapier mit dem Aktionsplan 2015-2019 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und auf den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Beide Instrumente wurden in Konsultation mit den betroffenen Interessengruppen (Wirtschaft, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft) erarbeitet und vom Bundesrat verabschiedet. Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu den Uno-Leitprinzipien haben das Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine Multistakeholder-Begleitgruppe bestehend aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft geschaffen, welche im September 2017 das erste Mal tagen wird. </p><p>Auch bei der Umsetzung des CSR-Aktionsplans 2015-2019 arbeitet der Bundesrat eng mit den interessierten Akteuren zusammen. Beispielsweise wirkt die Schweiz gemeinsam mit Vertretern der betroffenen Interessengruppen an der Umsetzung internationaler CSR-Standards mit. Dies ist unter anderem bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der Ausarbeitung zusätzlicher branchenspezifischer Anleitungen der Fall (z. B. im Rohstoff-, Finanz- und Textilsektor). Weiter werden im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit verschiedene Multistakeholderprojekte (z. B. bei den nachwachsenden Rohstoffen Kaffee, Kakao und Palmöl) vom Bund unterstützt. Der Bundesrat begrüsst auch Initiativen des Privatsektors. So wirkt der Bund z. B. seit 2015 beim Multistakeholderdialog des Netzwerks Schweiz des UN Global Compact mit. Dieser dient dazu, die Anwendung der Prinzipien des UN Global Compact und weiterer Instrumente der verantwortungsvollen Unternehmensführung zu fördern. </p><p>Es gibt somit bereits zahlreiche vom Bund unterstützte Multistakeholderprozesse zu einzelnen Themen und Wirtschaftssektoren (z. B. Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Rohstoff- und Finanzsektor) oder zur allgemeinen Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (z. B. Netzwerk Schweiz des UN Global Compact). Deshalb erachtet es der Bundesrat nicht als erforderlich, eine zusätzliche Dialogplattform im Zusammenhang mit der Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" zu schaffen. Er setzt sich jedoch dafür ein, dass die Anliegen der Volksinitiative in den erwähnten Gremien thematisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Konzernverantwortungs-Initiative verfolgt ein hehres Ziel. Die Art und Weise, wie Schweizer Unternehmen im Ausland vorgehen, ist tatsächlich problematisch. Die Diskussion darüber sollte echte Fortschritte bringen. </p><p>Keine und keiner kann dagegen sein, dass sich unsere Unternehmen an die Verpflichtungen halten, die mit einer nachhaltigen Entwicklung und der weltweiten Einhaltung der Menschenrechte einhergehen. Tatsächlich arbeiten bereits heute viele internationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in diese Richtung, weil sie sich der Problematik, die diese Initiative angehen will, bewusst sind.</p><p>Das Problem verdient es dennoch, ernst genommen zu werden, auch weil dieses Thema in den Medien viel Widerhall findet. Sollte man dies unterlassen, so besteht die Gefahr, dass statt einer ruhigen Sachdiskussion eine sehr emotionale Abstimmungskampagne geführt wird. Zudem darf man die negativen Auswirkungen einer zu buchstabengetreuen, insbesondere einer mehr doktrinären als pragmatischen Umsetzung der Initiative nicht unterschätzen. Man darf auch nicht vergessen, die Unternehmen in die Suche nach geeigneten Lösungen mit einzubeziehen.</p><p>Konkret: Die Tätigkeit im Ausland bringt oft auch Schub für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in den betreffenden Ländern. Deshalb ist es von Bedeutung, dass die Instrumente zugunsten einer umweltverträglichen Entwicklung und der Einhaltung der Menschenrechte auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sind. Die Konzernverantwortungs-Initiative sieht verbindliche Massnahmen vor. Sie könnten unsere Unternehmen davon abhalten, sich in bestimmten Regionen niederzulassen, was im Widerspruch stünde zu den Interessen dieser Regionen und auch zur Vision des Internationalen Währungsfonds.</p><p>Der Bund hat als Antwort auf diese Initiative einen nationalen Dialog lanciert. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Allerdings scheinen die Positionen von Befürworterinnen und Befürwortern und Gegnerinnen und Gegnern dieser Initiative etwas festgefahren.</p><p>Sollte deshalb nicht ein zusätzlicher Reflexionsraum geschaffen werden?</p><p>Vorstellbar ist eine Arbeitsgruppe, in der die Wirtschaft und das Initiativkomitee vertreten sind. Damit könnten die Sichtweisen beider Gruppen weitgehend integriert, die Reflexion über dieses komplexe Thema vertieft und ein Prozess in Gang gesetzt werden, der letztlich zu für beide Seiten akzeptableren Lösungen führt. Dadurch könnte auch die Zusammenarbeit von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen gefördert werden, und die National Reconnaissance Offices könnten ihre reiche Erfahrung einbringen.</p>
    • Konzernverantwortungs-Initiative. Schaffung eines zusätzlichen Reflexionsraums

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