Internationale Klimafinanzierung und Wertschöpfung für Schweizer Wirtschaft

ShortId
17.3587
Id
20173587
Updated
28.07.2023 04:26
Language
de
Title
Internationale Klimafinanzierung und Wertschöpfung für Schweizer Wirtschaft
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass Schweizer Unternehmen mit ihren hochstehenden Produkten und Dienstleistungen wertvolle Beiträge an den Klimaschutz im Ausland leisten können. Mit der Mobilisierung privater Mittel für die internationale Klimafinanzierung ist gemeint, dass öffentliche Gelder oder staatliches Handeln zusätzliche private Klimainvestitionen im Ausland auslösen. Dabei geht es um private Investitionen, die ohne staatliche Intervention nicht getätigt worden wären. An die internationale Klimafinanzierung leistete die Schweiz 2014 über bilaterale und multilaterale Programme 299 Millionen US-Dollar grösstenteils aus den Rahmenkrediten für die internationale Zusammenarbeit (IZA) sowie ergänzend aus dem Rahmenkredit Globale Umwelt. Die privat mobilisierten Mittel belaufen sich auf ungefähr 92 Millionen Dollar durch den Beitrag der Schweiz an den von den multilateralen Entwicklungsbanken mobilisierten privaten Mitteln für den Klimaschutz und 3,7 Millionen US-Dollar, welche die Entwicklungsgesellschaft des Bundes Sifem mobilisiert hat. Zusammen erreicht die Klimafinanzierung der Schweiz im Jahr 2014 somit knapp 400 Millionen US-Dollar.</p><p>1./2. Soweit öffentliche Mittel der Schweiz für die internationale Klimafinanzierung via multilaterale Entwicklungsbanken und multilaterale Fonds eingesetzt werden, gelten die Vergabevorschriften dieser Institutionen. Diese verlangen in der Regel ergebnisorientierte und neutrale internationale Ausschreibungsverfahren. Schweizer Firmen können sich daher diskriminierungsfrei um Aufträge in den entsprechenden Ländern bewerben. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, den offenen Wettbewerb einzuschränken und die Beiträge der Schweiz an die multilaterale Klimafinanzierung an zusätzliche Auflagen wie Pflichtanteile für Schweizer Firmen zu knüpfen. Dies wäre auch nicht vereinbar mit den heute geltenden Richtlinien dieser Institutionen. Bei eigenen Auftragsvergaben, wie in der bilateralen IZA üblich, hält sich der Bund an das schweizerische Beschaffungsrecht, welches sich aus dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ableitet: So müssen Beschaffungen ab einem bestimmten Schwellenwert international ausgeschrieben werden, und es müssen grundsätzlich alle Anbieter zugelassen werden, um das Diskriminierungsverbot einzuhalten. Die Vergabepraxis des Bundes widerspiegelt zudem die Empfehlungen der OECD betreffend ungebundene Entwicklungshilfe (vgl. <a href="http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/2017-Report-DAC-Untying.pdf">www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/2017-Report-DAC-Untying.pdf</a>). Je mehr Länder sich an diese Standards halten, desto grösser ist die Anzahl internationaler Ausschreibungen, auf welche sich auch Schweizer Firmen bewerben können. Die Einhaltung der OECD-Empfehlungen zu ungebundener Entwicklungshilfe durch die Schweiz ist deshalb auch im Interesse der Schweizer Wirtschaft.</p><p>3. Angesichts der von der Schweiz ab 2020 angepeilten Beiträge in der Bandbreite von 450 bis 600 Millionen US-Dollar sucht der Bund im Dialog mit dem Privatsektor gegenwärtig nach Ideen und Modellvorhaben, die zu einer substanziellen Zunahme der Mittel aus privaten Quellen führen könnten. Wie im Bericht "Internationale Klimafinanzierung" vom 10. Mai 2017 dargelegt, will der Bundesrat zu diesem Zweck Instrumente der IZA und neue Partnerschaftsmodelle mit dem Privatsektor prüfen. Dabei wird er auch das Mobilisierungspotenzial multilateraler Entwicklungsbanken und internationaler Klimafonds, bei denen die Schweiz Mitglied ist, berücksichtigen.</p><p>Zudem wird der Bund seine Bemühungen, mit denen er den Schweizer Privatsektor auf mögliche Geschäftschancen und neue Geschäftsfelder in der internationalen Klimafinanzierung hinweist, weiterführen und gezielt verstärken. Der Schweizer Privatsektor ist auch ohne eine Mindestanteilsklausel gut aufgestellt und motiviert, die Chancen zu nutzen, die sich in diesem wachsenden Geschäftsfeld bieten. Zur Förderung von Schweizer Wirtschaftsaktivitäten im Ausland gibt es andere Instrumente, die der Bund unterhält oder unterstützt. Beispiele hierfür sind die Schweizerische Exportrisikoversicherung, welche auf kleine und mittlere Unternehmen fokussiert, und Switzerland Global Enterprise.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seinem Bericht "Internationale Klimafinanzierung" vom 10. Mai 2017 geht der Bundesrat davon aus, dass sich die Schweiz ab 2020 im Umfang von jährlich 450 bis 600 Millionen US-Dollar an der internationalen Klimafinanzierung durch die Industrieländer beteiligen wird. Der Bundesrat beabsichtigt, zur Finanzierung dieses Beitrags neben öffentlichen Mitteln aus bestehenden Quellen auch zu einem massgeblichen Teil "mobilisierte private Mittel" zu verwenden. Keine Angaben macht der Bundesrat in seinem Bericht darüber, ob und in welchem Umfang sichergestellt werden soll, dass bei der Verwendung der Schweizer Beiträge an die internationale Klimafinanzierung auch Aufträge an Unternehmen in der Schweiz erfolgen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass die Schweizer Wirtschaft bei Auftragsvergaben, die mit den Mitteln der internationalen Klimafinanzierung ermöglicht werden, an der Wertschöpfung partizipieren kann und gegenüber Unternehmen von anderen beitragsleistenden Industrienationen keine Diskriminierung erfährt?</p><p>2. Plant er, im Zusammenhang mit den beabsichtigten Beitragszahlungen an die internationale Klimafinanzierung konkrete Auflagen zu erlassen im Sinne eines quantifizierten Pflichtanteils zur Wertschöpfung in der Schweiz? Wenn ja, auf welchem Niveau soll der Pflichtanteil festgesetzt werden?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass die Festlegung eines quantifizierten Pflichtanteils zur Wertschöpfung in der Schweiz betreffend das im Bericht des Bundesrates genannte Ziel, zur Finanzierung des Schweizer Beitrags an die internationale Klimafinanzierung massgeblich auch "mobilisierte private Mittel" zu gewinnen, förderlich sein könnte?</p>
  • Internationale Klimafinanzierung und Wertschöpfung für Schweizer Wirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass Schweizer Unternehmen mit ihren hochstehenden Produkten und Dienstleistungen wertvolle Beiträge an den Klimaschutz im Ausland leisten können. Mit der Mobilisierung privater Mittel für die internationale Klimafinanzierung ist gemeint, dass öffentliche Gelder oder staatliches Handeln zusätzliche private Klimainvestitionen im Ausland auslösen. Dabei geht es um private Investitionen, die ohne staatliche Intervention nicht getätigt worden wären. An die internationale Klimafinanzierung leistete die Schweiz 2014 über bilaterale und multilaterale Programme 299 Millionen US-Dollar grösstenteils aus den Rahmenkrediten für die internationale Zusammenarbeit (IZA) sowie ergänzend aus dem Rahmenkredit Globale Umwelt. Die privat mobilisierten Mittel belaufen sich auf ungefähr 92 Millionen Dollar durch den Beitrag der Schweiz an den von den multilateralen Entwicklungsbanken mobilisierten privaten Mitteln für den Klimaschutz und 3,7 Millionen US-Dollar, welche die Entwicklungsgesellschaft des Bundes Sifem mobilisiert hat. Zusammen erreicht die Klimafinanzierung der Schweiz im Jahr 2014 somit knapp 400 Millionen US-Dollar.</p><p>1./2. Soweit öffentliche Mittel der Schweiz für die internationale Klimafinanzierung via multilaterale Entwicklungsbanken und multilaterale Fonds eingesetzt werden, gelten die Vergabevorschriften dieser Institutionen. Diese verlangen in der Regel ergebnisorientierte und neutrale internationale Ausschreibungsverfahren. Schweizer Firmen können sich daher diskriminierungsfrei um Aufträge in den entsprechenden Ländern bewerben. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, den offenen Wettbewerb einzuschränken und die Beiträge der Schweiz an die multilaterale Klimafinanzierung an zusätzliche Auflagen wie Pflichtanteile für Schweizer Firmen zu knüpfen. Dies wäre auch nicht vereinbar mit den heute geltenden Richtlinien dieser Institutionen. Bei eigenen Auftragsvergaben, wie in der bilateralen IZA üblich, hält sich der Bund an das schweizerische Beschaffungsrecht, welches sich aus dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ableitet: So müssen Beschaffungen ab einem bestimmten Schwellenwert international ausgeschrieben werden, und es müssen grundsätzlich alle Anbieter zugelassen werden, um das Diskriminierungsverbot einzuhalten. Die Vergabepraxis des Bundes widerspiegelt zudem die Empfehlungen der OECD betreffend ungebundene Entwicklungshilfe (vgl. <a href="http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/2017-Report-DAC-Untying.pdf">www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/2017-Report-DAC-Untying.pdf</a>). Je mehr Länder sich an diese Standards halten, desto grösser ist die Anzahl internationaler Ausschreibungen, auf welche sich auch Schweizer Firmen bewerben können. Die Einhaltung der OECD-Empfehlungen zu ungebundener Entwicklungshilfe durch die Schweiz ist deshalb auch im Interesse der Schweizer Wirtschaft.</p><p>3. Angesichts der von der Schweiz ab 2020 angepeilten Beiträge in der Bandbreite von 450 bis 600 Millionen US-Dollar sucht der Bund im Dialog mit dem Privatsektor gegenwärtig nach Ideen und Modellvorhaben, die zu einer substanziellen Zunahme der Mittel aus privaten Quellen führen könnten. Wie im Bericht "Internationale Klimafinanzierung" vom 10. Mai 2017 dargelegt, will der Bundesrat zu diesem Zweck Instrumente der IZA und neue Partnerschaftsmodelle mit dem Privatsektor prüfen. Dabei wird er auch das Mobilisierungspotenzial multilateraler Entwicklungsbanken und internationaler Klimafonds, bei denen die Schweiz Mitglied ist, berücksichtigen.</p><p>Zudem wird der Bund seine Bemühungen, mit denen er den Schweizer Privatsektor auf mögliche Geschäftschancen und neue Geschäftsfelder in der internationalen Klimafinanzierung hinweist, weiterführen und gezielt verstärken. Der Schweizer Privatsektor ist auch ohne eine Mindestanteilsklausel gut aufgestellt und motiviert, die Chancen zu nutzen, die sich in diesem wachsenden Geschäftsfeld bieten. Zur Förderung von Schweizer Wirtschaftsaktivitäten im Ausland gibt es andere Instrumente, die der Bund unterhält oder unterstützt. Beispiele hierfür sind die Schweizerische Exportrisikoversicherung, welche auf kleine und mittlere Unternehmen fokussiert, und Switzerland Global Enterprise.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seinem Bericht "Internationale Klimafinanzierung" vom 10. Mai 2017 geht der Bundesrat davon aus, dass sich die Schweiz ab 2020 im Umfang von jährlich 450 bis 600 Millionen US-Dollar an der internationalen Klimafinanzierung durch die Industrieländer beteiligen wird. Der Bundesrat beabsichtigt, zur Finanzierung dieses Beitrags neben öffentlichen Mitteln aus bestehenden Quellen auch zu einem massgeblichen Teil "mobilisierte private Mittel" zu verwenden. Keine Angaben macht der Bundesrat in seinem Bericht darüber, ob und in welchem Umfang sichergestellt werden soll, dass bei der Verwendung der Schweizer Beiträge an die internationale Klimafinanzierung auch Aufträge an Unternehmen in der Schweiz erfolgen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass die Schweizer Wirtschaft bei Auftragsvergaben, die mit den Mitteln der internationalen Klimafinanzierung ermöglicht werden, an der Wertschöpfung partizipieren kann und gegenüber Unternehmen von anderen beitragsleistenden Industrienationen keine Diskriminierung erfährt?</p><p>2. Plant er, im Zusammenhang mit den beabsichtigten Beitragszahlungen an die internationale Klimafinanzierung konkrete Auflagen zu erlassen im Sinne eines quantifizierten Pflichtanteils zur Wertschöpfung in der Schweiz? Wenn ja, auf welchem Niveau soll der Pflichtanteil festgesetzt werden?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass die Festlegung eines quantifizierten Pflichtanteils zur Wertschöpfung in der Schweiz betreffend das im Bericht des Bundesrates genannte Ziel, zur Finanzierung des Schweizer Beitrags an die internationale Klimafinanzierung massgeblich auch "mobilisierte private Mittel" zu gewinnen, förderlich sein könnte?</p>
    • Internationale Klimafinanzierung und Wertschöpfung für Schweizer Wirtschaft

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