Differenzierter Führerausweisentzug

ShortId
17.3590
Id
20173590
Updated
28.07.2023 14:45
Language
de
Title
Differenzierter Führerausweisentzug
AdditionalIndexing
48;44;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zurzeit gibt es nur einen "totalen" Führerausweisentzug, auch für Berufskraftfahrer. Wenn ein LKW- oder Busfahrer am Wochenende eine Geschwindigkeitsübertretung mit seinem Motorrad begeht, wird ihm auch der Führerausweis für den LKW entzogen. Durch diese rigorose Entzugspraxis verlieren viele zuverlässige Berufsleute (Familienväter) ihr Einkommen. Diese Entzugspraxis muss geändert werden. Im Wiederholungsfall mag die heutige Praxis recht sein. Beim "Erstfall" soll eine neue Praxis möglich werden.</p>
  • <p>Der Entzug von Führerausweisen ist in den Artikeln 16ff. des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) geregelt. Wer als Ersttäter eine leichte Widerhandlung begeht, also beispielsweise innerorts 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, wird lediglich verwarnt. Entzieht die kantonale Behörde einem Chauffeur oder einer Chauffeuse mit unbelastetem automobilistischem Leumund hingegen den Führerausweis, war die Widerhandlung kein Bagatelldelikt.</p><p>Die kantonalen Behörden haben indessen unter Berücksichtigung der Mindestentzugsdauer bereits heute die Möglichkeit, bei Berufschauffeuren oder -chauffeusen den Führerausweis für Last- oder Gesellschaftswagen weniger lang als bei den restlichen Kategorien zu entziehen. Diese Regelung trägt den Härtefällen grundsätzlich genügend Rechnung. Den Berufschauffeuren und -chauffeusen kommt im Verkehr allerdings auch eine erhöhte Verantwortung zu. Sie sollten für die Einhaltung der Verkehrsregeln besonders sensibilisiert sein. Für die Verkehrssicherheit ist es deshalb besonders wichtig, dass sie die Verkehrsordnung respektieren. Eine weiter gehende Regelung lehnt der Bundesrat deshalb ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu schaffen, Führerausweise von Lastwagen- und Busfahrern bei Vergehen, nach der entsprechenden Führerausweiskategorie, zu entziehen. Das Strassenverkehrsgesetz und die Verkehrszulassungsverordnung sind so zu ändern, dass Sanktionen (Führerausweisentzüge) durch das zuständige Strassenverkehrsamt differenziert (nach Führerausweiskategorie) vollzogen werden können.</p>
  • Differenzierter Führerausweisentzug
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit gibt es nur einen "totalen" Führerausweisentzug, auch für Berufskraftfahrer. Wenn ein LKW- oder Busfahrer am Wochenende eine Geschwindigkeitsübertretung mit seinem Motorrad begeht, wird ihm auch der Führerausweis für den LKW entzogen. Durch diese rigorose Entzugspraxis verlieren viele zuverlässige Berufsleute (Familienväter) ihr Einkommen. Diese Entzugspraxis muss geändert werden. Im Wiederholungsfall mag die heutige Praxis recht sein. Beim "Erstfall" soll eine neue Praxis möglich werden.</p>
    • <p>Der Entzug von Führerausweisen ist in den Artikeln 16ff. des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) geregelt. Wer als Ersttäter eine leichte Widerhandlung begeht, also beispielsweise innerorts 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, wird lediglich verwarnt. Entzieht die kantonale Behörde einem Chauffeur oder einer Chauffeuse mit unbelastetem automobilistischem Leumund hingegen den Führerausweis, war die Widerhandlung kein Bagatelldelikt.</p><p>Die kantonalen Behörden haben indessen unter Berücksichtigung der Mindestentzugsdauer bereits heute die Möglichkeit, bei Berufschauffeuren oder -chauffeusen den Führerausweis für Last- oder Gesellschaftswagen weniger lang als bei den restlichen Kategorien zu entziehen. Diese Regelung trägt den Härtefällen grundsätzlich genügend Rechnung. Den Berufschauffeuren und -chauffeusen kommt im Verkehr allerdings auch eine erhöhte Verantwortung zu. Sie sollten für die Einhaltung der Verkehrsregeln besonders sensibilisiert sein. Für die Verkehrssicherheit ist es deshalb besonders wichtig, dass sie die Verkehrsordnung respektieren. Eine weiter gehende Regelung lehnt der Bundesrat deshalb ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu schaffen, Führerausweise von Lastwagen- und Busfahrern bei Vergehen, nach der entsprechenden Führerausweiskategorie, zu entziehen. Das Strassenverkehrsgesetz und die Verkehrszulassungsverordnung sind so zu ändern, dass Sanktionen (Führerausweisentzüge) durch das zuständige Strassenverkehrsamt differenziert (nach Führerausweiskategorie) vollzogen werden können.</p>
    • Differenzierter Führerausweisentzug

Back to List