Netzneutralität. Bewahren der ursprünglichen Lebendigkeit des Internets

ShortId
17.3591
Id
20173591
Updated
28.07.2023 04:23
Language
de
Title
Netzneutralität. Bewahren der ursprünglichen Lebendigkeit des Internets
AdditionalIndexing
15;1236;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Internet eine unverzichtbare Plattform für eine breite Partizipation am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben und für den Zugang zu einer Vielzahl von Inhalten, Anwendungen und Diensten darstellt. Im Rahmen der Vernehmlassung zu einem revidierten Fernmeldegesetz (FMG) hat er deshalb am 11. Dezember 2015 die Einführung einer Transparenzpflicht bezüglich der Informationsübertragung vorgeschlagen. Demnach sollten die Anbieterinnen öffentlich informieren, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln. Diese Transparenz soll dazu beitragen, die unbestrittenen Vorteile des Internets sicherzustellen und zu bewahren.</p><p>Die öffentliche Vernehmlassung zeigte, dass es neben Zustimmung zur vorgeschlagenen Massnahme auch Forderungen zu weiter gehenden Bestimmungen zum Schutz der Netzneutralität gibt. Einige lehnen allerdings gesetzgeberische Vorgaben gänzlich ab. In der Folge beschloss der Bundesrat am 23. September 2016, bezüglich der Transparenzpflicht zur Netzneutralität konkrete Vorschläge zu erarbeiten und diese im Rahmen der Botschaft zur FMG-Revision bis September 2017 vorzulegen. </p><p>Die Motion schlägt vor, das Prinzip der Netzneutralität in das Fernmeldegesetz aufzunehmen, ohne konkrete Rechte und Pflichten damit zu verbinden. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass Erlasstexte, welche keine konkreten Normen enthalten, nur dann sinnvoll sind, wenn sie, etwa als Zweckartikel, mit konkreten Normen verbunden sind und zu deren Auslegung beitragen. Eine allgemeine Beschreibung des Prinzips der Netzneutralität ohne konkrete Pflicht zur Netzneutralität würde diesem Rechtsetzungsprinzip widersprechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Grundsatz der Netzneutralität klar festzulegen, ohne dass aber daraus ein Verwaltungsmonster wird.</p><p>Dieser Grundsatz ermöglicht allen freien Zugang zum Internet, und zwar immer, sofort und zu allen Inhalten. Der freie Zugang ist aber durch diskriminierende Geschäftspraktiken bedroht: Der Zugang zu manchen Sites wird je nachdem beschleunigt oder verlangsamt, begrenzt oder nicht begrenzt (Zero Rating) oder nur zu vorselektierten Inhalten gewährt; von bestimmten Smartphones aus kann man nur auf einen Teil der Anwendungen zugreifen.</p><p>Dadurch können Netzbetreiber (Telekom) und Betriebssysteme (Apple, Android, Google) einen raschen und uneingeschränkten Zugang zu überhöhten Preisen anbieten, was einer Art Zensur gleichkommt und die Innovation (Bereitstellen neuer Online-Dienste) behindert.</p><p>Die Europäische Union - wie auch Slowenien, Brasilien und Chile - unterstützt die Netzneutralität seit August 2016. Die Vereinigten Staaten haben sie jüngst (Mai 2017) infrage gestellt. Das Smartphone stellt eine neue Bedrohung dar: Es ist kompakter und stärker überwacht als ein Computer und bietet sich deshalb für Zugangsbeschränkungen geradezu an.</p><p>Das neue Fernmeldegesetz setzt auf Transparenz und Schutzmassnahmen. Die Nutzerinnen und Nutzer wählen über den Abonnementspreis und in Kenntnis der Sachlage die Bedingungen für den Internetzugang. Wenn man jeder und jedem Einzelnen die Wahl und die Verantwortung dafür überlässt, vermeidet man eine Regulierung der Netzneutralität und die damit einhergehende Bürokratie. Ich weise aber darauf hin, dass Internet die am meisten genutzte Kommunikationsplattform und die grösste Informationsquelle darstellt, die es je gab. Sie beruht auf Beiträgen Freiwilliger. Genau dieser Altruismus macht die ursprüngliche Vitalität des Internets aus. Auf dem Markt werden Zugänge nach variabler Geometrie angeboten. Ohne die Vielfalt des Internets gäbe es dies nicht. Und diese Vielfalt hängt vom freien Zugang zum Internet ab.</p><p>Verzichtet man auf die Netzneutralität, so bestehen folgende Risiken:</p><p>1. Die Angebote auf dem Markt könnten das Ökosystem, auf dem sie beruhen, untergraben.</p><p>2. Der freie Zugang ist nur denen vorbehalten, die es sich leisten können.</p><p>3. Das Internet verlöre seine kulturelle Bestimmung, denn einzig der freie Zugang bietet den Nutzerinnen und Nutzern das Maximum an Gelegenheiten, den Horizont, ob gezielt oder zufällig, zu erweitern.</p><p>Deshalb ist es wichtig, den Grundsatz der Netzneutralität im revidierten Fernmeldegesetz zu verankern.</p>
  • Netzneutralität. Bewahren der ursprünglichen Lebendigkeit des Internets
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Internet eine unverzichtbare Plattform für eine breite Partizipation am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben und für den Zugang zu einer Vielzahl von Inhalten, Anwendungen und Diensten darstellt. Im Rahmen der Vernehmlassung zu einem revidierten Fernmeldegesetz (FMG) hat er deshalb am 11. Dezember 2015 die Einführung einer Transparenzpflicht bezüglich der Informationsübertragung vorgeschlagen. Demnach sollten die Anbieterinnen öffentlich informieren, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln. Diese Transparenz soll dazu beitragen, die unbestrittenen Vorteile des Internets sicherzustellen und zu bewahren.</p><p>Die öffentliche Vernehmlassung zeigte, dass es neben Zustimmung zur vorgeschlagenen Massnahme auch Forderungen zu weiter gehenden Bestimmungen zum Schutz der Netzneutralität gibt. Einige lehnen allerdings gesetzgeberische Vorgaben gänzlich ab. In der Folge beschloss der Bundesrat am 23. September 2016, bezüglich der Transparenzpflicht zur Netzneutralität konkrete Vorschläge zu erarbeiten und diese im Rahmen der Botschaft zur FMG-Revision bis September 2017 vorzulegen. </p><p>Die Motion schlägt vor, das Prinzip der Netzneutralität in das Fernmeldegesetz aufzunehmen, ohne konkrete Rechte und Pflichten damit zu verbinden. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass Erlasstexte, welche keine konkreten Normen enthalten, nur dann sinnvoll sind, wenn sie, etwa als Zweckartikel, mit konkreten Normen verbunden sind und zu deren Auslegung beitragen. Eine allgemeine Beschreibung des Prinzips der Netzneutralität ohne konkrete Pflicht zur Netzneutralität würde diesem Rechtsetzungsprinzip widersprechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Grundsatz der Netzneutralität klar festzulegen, ohne dass aber daraus ein Verwaltungsmonster wird.</p><p>Dieser Grundsatz ermöglicht allen freien Zugang zum Internet, und zwar immer, sofort und zu allen Inhalten. Der freie Zugang ist aber durch diskriminierende Geschäftspraktiken bedroht: Der Zugang zu manchen Sites wird je nachdem beschleunigt oder verlangsamt, begrenzt oder nicht begrenzt (Zero Rating) oder nur zu vorselektierten Inhalten gewährt; von bestimmten Smartphones aus kann man nur auf einen Teil der Anwendungen zugreifen.</p><p>Dadurch können Netzbetreiber (Telekom) und Betriebssysteme (Apple, Android, Google) einen raschen und uneingeschränkten Zugang zu überhöhten Preisen anbieten, was einer Art Zensur gleichkommt und die Innovation (Bereitstellen neuer Online-Dienste) behindert.</p><p>Die Europäische Union - wie auch Slowenien, Brasilien und Chile - unterstützt die Netzneutralität seit August 2016. Die Vereinigten Staaten haben sie jüngst (Mai 2017) infrage gestellt. Das Smartphone stellt eine neue Bedrohung dar: Es ist kompakter und stärker überwacht als ein Computer und bietet sich deshalb für Zugangsbeschränkungen geradezu an.</p><p>Das neue Fernmeldegesetz setzt auf Transparenz und Schutzmassnahmen. Die Nutzerinnen und Nutzer wählen über den Abonnementspreis und in Kenntnis der Sachlage die Bedingungen für den Internetzugang. Wenn man jeder und jedem Einzelnen die Wahl und die Verantwortung dafür überlässt, vermeidet man eine Regulierung der Netzneutralität und die damit einhergehende Bürokratie. Ich weise aber darauf hin, dass Internet die am meisten genutzte Kommunikationsplattform und die grösste Informationsquelle darstellt, die es je gab. Sie beruht auf Beiträgen Freiwilliger. Genau dieser Altruismus macht die ursprüngliche Vitalität des Internets aus. Auf dem Markt werden Zugänge nach variabler Geometrie angeboten. Ohne die Vielfalt des Internets gäbe es dies nicht. Und diese Vielfalt hängt vom freien Zugang zum Internet ab.</p><p>Verzichtet man auf die Netzneutralität, so bestehen folgende Risiken:</p><p>1. Die Angebote auf dem Markt könnten das Ökosystem, auf dem sie beruhen, untergraben.</p><p>2. Der freie Zugang ist nur denen vorbehalten, die es sich leisten können.</p><p>3. Das Internet verlöre seine kulturelle Bestimmung, denn einzig der freie Zugang bietet den Nutzerinnen und Nutzern das Maximum an Gelegenheiten, den Horizont, ob gezielt oder zufällig, zu erweitern.</p><p>Deshalb ist es wichtig, den Grundsatz der Netzneutralität im revidierten Fernmeldegesetz zu verankern.</p>
    • Netzneutralität. Bewahren der ursprünglichen Lebendigkeit des Internets

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