Umsetzung von UN-Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aus?

ShortId
17.3596
Id
20173596
Updated
28.07.2023 04:21
Language
de
Title
Umsetzung von UN-Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aus?
AdditionalIndexing
04;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Kerngruppe internationale Menschenrechtspolitik (KIM) ist ein Koordinationsorgan zwischen allen Bundesstellen, die mit Aufgaben im Bereich des internationalen Menschenrechtsschutzes betraut sind, sowie Vertreterinnen und Vertretern der thematisch interessierten interkantonalen Konferenzen und ausserparlamentarischen Kommissionen. Am 13. Dezember 2016 verabschiedete die KIM ein Konzept für eine Koordination "light" der Staatenberichtsverfahren. Nach diesem Konzept behandelt die KIM die Koordination als ständiges Traktandum an ihren zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen. Das Bundesamt für Justiz nimmt in diesem Kontext die Aufgaben eines Focal Point wahr, welcher die Entscheide der KIM über allgemeine Fragen der Koordination vorbereitet und umsetzt, die Übersicht über die wichtigen Belange der Berichtsverfahren behält und gegenüber allen Akteuren (insb. Bundesstellen, Kantone und Zivilgesellschaft) die Funktion eines Ansprechpartners wahrnimmt. Für die Koordination der Informationsbeschaffung wird ein Kalender aller Berichtsverfahren erstellt und jeweils aktualisiert. Sofern dies zeitlich und inhaltlich sinnvoll erscheint, soll die Informationsbeschaffung für zwei oder mehrere Verfahren künftig von den federführenden Stellen mit einer gemeinsamen Anfrage vorgenommen werden. Damit sollen Doppelspurigkeiten vermieden und die Arbeitslast der involvierten Stellen und der Kantone verringert werden. Um die Koordination bei der Umsetzung der Empfehlungen zu erleichtern, hat der Focal Point eine thematische Zusammenstellung aller Empfehlungen vorbereitet, welche fortlaufend aktualisiert werden soll. </p><p>2. Seit 2015 werden die Aufgaben der Kantone im Bereich der Berichtsverfahren durch eine interkantonale Konferenz (in der Regel die KdK) koordiniert. Diese sammelt die Informationen in Zusammenarbeit mit den inhaltlich zuständigen interkantonalen Konferenzen und übermittelt sie in konsolidierter Form der federführenden Bundesstelle. Diese Koordination seitens der Kantone hat für die zuständigen Bundesstellen eine spürbare Erleichterung gebracht. Bei der mündlichen Präsentation der Berichte vor den zuständigen Ausschüssen der Uno sind die Kantone regelmässig in der Delegation vertreten. </p><p>Für die Umsetzung der Empfehlungen gibt es bislang kein einheitliches Vorgehen. Bei allen Verfahren werden die Empfehlungen in die drei Amtssprachen übersetzt und den Kantonen - über die jeweils koordinierende Konferenz - mitgeteilt. Bei verschiedenen Berichtsverfahren wurden die Empfehlungen anlässlich von Sitzungen mit den betroffenen Stellen erläutert, die Zuständigkeiten für die Umsetzung der Empfehlungen eruiert und teilweise Aktionspläne erstellt. An diesen Arbeiten waren die Kantone in der Regel beteiligt; sie waren jeweils durch die zuständige Konferenz vertreten. </p><p>3. Der Bundesrat hat den Dritten Bericht zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) der Schweiz am 28. Juni 2017 verabschiedet. Dessen Erarbeitung wurde im Rahmen der KIM koordiniert. Die zuständigen Departemente (EDA und EJPD) konsultierten die Kantone, die ausserparlamentarischen eidgenössischen Kommissionen, die Zivilgesellschaft sowie weitere interessierte Kreise und führten am 23. März 2017 einen runden Tisch mit allen interessierten Akteuren durch.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz ist Vertragspartei mehrerer internationaler Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte. In diesem Rahmen muss sie regelmässig Bericht über die erzielten Fortschritte bei deren Umsetzung erstatten. Gestützt darauf gibt das zuständige Uno-Organ Empfehlungen ab. Viele der angesprochenen Themen fallen in die Zuständigkeit der Kantone oder sogar der Gemeinden, wie die Kinderrechte, die Bekämpfung häuslicher Gewalt oder der Zugang zur Justiz. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) fungiert als Kontaktstelle des Bundes bei den Uno-Agenturen und steht in engem Kontakt mit den interkantonalen Konferenzen, den kantonalen Regierungen und den kommunalen Exekutiven. Es leitet nicht nur Informationen von der Basis nach oben weiter, sondern gibt auch Empfehlungen der Vereinten Nationen "nach unten" weiter. Eine Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) aus dem Jahre 2012, die sich mit dieser Problematik befasst (<a href="http://www.skmr.ch/de/themenbereiche/institutionelle-fragen/publikationen/studie-follow-up-menschenrechtsempfehlungen.html">http://www.skmr.ch/de/themenbereiche/institutionelle-fragen/publikationen/studie-follow-up-menschenrechtsempfehlungen.html</a>), hält Best Practices anderer (föderalistischer) Staaten Europas fest und empfiehlt unter anderem, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden und auch NGO zu verbessern.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat die Empfehlungen der Studie des SKMR von 2012 umzusetzen?</p><p>2. In welcher Form arbeitet der Bund mit den Kantonen für die Berichterstattung und die Umsetzung der Empfehlungen von Uno-Organen zusammen?</p><p>3. Welche Werkzeuge und Plattformen sind diesbezüglich erarbeitet worden, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung des UPR-Berichtes (allgemeine regelmässige Überprüfung durch den Uno-Menschenrechtsrat; Universal Periodic Review)?</p>
  • Umsetzung von UN-Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aus?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Kerngruppe internationale Menschenrechtspolitik (KIM) ist ein Koordinationsorgan zwischen allen Bundesstellen, die mit Aufgaben im Bereich des internationalen Menschenrechtsschutzes betraut sind, sowie Vertreterinnen und Vertretern der thematisch interessierten interkantonalen Konferenzen und ausserparlamentarischen Kommissionen. Am 13. Dezember 2016 verabschiedete die KIM ein Konzept für eine Koordination "light" der Staatenberichtsverfahren. Nach diesem Konzept behandelt die KIM die Koordination als ständiges Traktandum an ihren zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen. Das Bundesamt für Justiz nimmt in diesem Kontext die Aufgaben eines Focal Point wahr, welcher die Entscheide der KIM über allgemeine Fragen der Koordination vorbereitet und umsetzt, die Übersicht über die wichtigen Belange der Berichtsverfahren behält und gegenüber allen Akteuren (insb. Bundesstellen, Kantone und Zivilgesellschaft) die Funktion eines Ansprechpartners wahrnimmt. Für die Koordination der Informationsbeschaffung wird ein Kalender aller Berichtsverfahren erstellt und jeweils aktualisiert. Sofern dies zeitlich und inhaltlich sinnvoll erscheint, soll die Informationsbeschaffung für zwei oder mehrere Verfahren künftig von den federführenden Stellen mit einer gemeinsamen Anfrage vorgenommen werden. Damit sollen Doppelspurigkeiten vermieden und die Arbeitslast der involvierten Stellen und der Kantone verringert werden. Um die Koordination bei der Umsetzung der Empfehlungen zu erleichtern, hat der Focal Point eine thematische Zusammenstellung aller Empfehlungen vorbereitet, welche fortlaufend aktualisiert werden soll. </p><p>2. Seit 2015 werden die Aufgaben der Kantone im Bereich der Berichtsverfahren durch eine interkantonale Konferenz (in der Regel die KdK) koordiniert. Diese sammelt die Informationen in Zusammenarbeit mit den inhaltlich zuständigen interkantonalen Konferenzen und übermittelt sie in konsolidierter Form der federführenden Bundesstelle. Diese Koordination seitens der Kantone hat für die zuständigen Bundesstellen eine spürbare Erleichterung gebracht. Bei der mündlichen Präsentation der Berichte vor den zuständigen Ausschüssen der Uno sind die Kantone regelmässig in der Delegation vertreten. </p><p>Für die Umsetzung der Empfehlungen gibt es bislang kein einheitliches Vorgehen. Bei allen Verfahren werden die Empfehlungen in die drei Amtssprachen übersetzt und den Kantonen - über die jeweils koordinierende Konferenz - mitgeteilt. Bei verschiedenen Berichtsverfahren wurden die Empfehlungen anlässlich von Sitzungen mit den betroffenen Stellen erläutert, die Zuständigkeiten für die Umsetzung der Empfehlungen eruiert und teilweise Aktionspläne erstellt. An diesen Arbeiten waren die Kantone in der Regel beteiligt; sie waren jeweils durch die zuständige Konferenz vertreten. </p><p>3. Der Bundesrat hat den Dritten Bericht zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) der Schweiz am 28. Juni 2017 verabschiedet. Dessen Erarbeitung wurde im Rahmen der KIM koordiniert. Die zuständigen Departemente (EDA und EJPD) konsultierten die Kantone, die ausserparlamentarischen eidgenössischen Kommissionen, die Zivilgesellschaft sowie weitere interessierte Kreise und führten am 23. März 2017 einen runden Tisch mit allen interessierten Akteuren durch.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz ist Vertragspartei mehrerer internationaler Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte. In diesem Rahmen muss sie regelmässig Bericht über die erzielten Fortschritte bei deren Umsetzung erstatten. Gestützt darauf gibt das zuständige Uno-Organ Empfehlungen ab. Viele der angesprochenen Themen fallen in die Zuständigkeit der Kantone oder sogar der Gemeinden, wie die Kinderrechte, die Bekämpfung häuslicher Gewalt oder der Zugang zur Justiz. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) fungiert als Kontaktstelle des Bundes bei den Uno-Agenturen und steht in engem Kontakt mit den interkantonalen Konferenzen, den kantonalen Regierungen und den kommunalen Exekutiven. Es leitet nicht nur Informationen von der Basis nach oben weiter, sondern gibt auch Empfehlungen der Vereinten Nationen "nach unten" weiter. Eine Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) aus dem Jahre 2012, die sich mit dieser Problematik befasst (<a href="http://www.skmr.ch/de/themenbereiche/institutionelle-fragen/publikationen/studie-follow-up-menschenrechtsempfehlungen.html">http://www.skmr.ch/de/themenbereiche/institutionelle-fragen/publikationen/studie-follow-up-menschenrechtsempfehlungen.html</a>), hält Best Practices anderer (föderalistischer) Staaten Europas fest und empfiehlt unter anderem, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden und auch NGO zu verbessern.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat die Empfehlungen der Studie des SKMR von 2012 umzusetzen?</p><p>2. In welcher Form arbeitet der Bund mit den Kantonen für die Berichterstattung und die Umsetzung der Empfehlungen von Uno-Organen zusammen?</p><p>3. Welche Werkzeuge und Plattformen sind diesbezüglich erarbeitet worden, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung des UPR-Berichtes (allgemeine regelmässige Überprüfung durch den Uno-Menschenrechtsrat; Universal Periodic Review)?</p>
    • Umsetzung von UN-Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aus?

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