Zivildienst. Einsatzbetriebe sollen Teilzeiteinsätze ermöglichen

ShortId
17.3597
Id
20173597
Updated
28.07.2023 04:21
Language
de
Title
Zivildienst. Einsatzbetriebe sollen Teilzeiteinsätze ermöglichen
AdditionalIndexing
09;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 1. Juli 2016 sind das revidierte Zivildienstgesetz und die revidierte Zivildienstverordnung in Kraft. Mit der Revision wurde als neues Einsatzgebiet die Arbeit im öffentlichen Dienst eingeführt, um dem Bedürfnis nach mehr Unterstützung und Betreuung in den Schulen nachzukommen. Dies ist vor dem Hintergrund der Fachkräfte-Initiative zu sehen und soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.</p><p>Mit der Alterung der Gesellschaft wachsen zudem die Herausforderungen im Bereich der Pflege und der Betreuung. Der Zivildienst leistet hier einen wichtigen Beitrag.</p><p>Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Interpellation 15.3516 fest, in bestimmten Einsatzbereichen, insbesondere bei der Betreuung von Kindern und der Unterstützung von Menschen im ambulanten oder privaten Bereich, bestehe heute Bedarf an Teilzeiteinsätzen. Solche Einsätze sind aber unmöglich, weil nach geltender Regelung Zivildiensteinsätze in Vollzeit zu leisten sind. Der Bundesrat sagt sehr richtig: "Mit Teilzeiteinsätzen könnten neue sinnvolle Einsätze dort geschaffen werden, wo Ressourcen fehlen."</p><p>Für Väter, aber auch für Selbstständigerwerbende in kleinen Unternehmen ist die rigide Regelung eine grosse Hürde. Die Pflicht, die Einsätze in Vollzeit zu leisten, zwingt die Väter, ihre Betreuungsaufgaben in der Familie herunterzufahren, und die Selbstständigerwerbenden, eine Vertretung zu suchen. Dies - auch der Bundesrat lässt das in seiner Antwort auf die Interpellation 15.3516 anklingen - ist oft sehr schwierig und kann zu finanziellen Einbussen führen. In der Organisation der Einsätze ist das liberale Modell des Zivildiensts beizubehalten.</p><p>Teilzeiteinsätze könnten nicht nur den Bedarf von gemeinnützigen Einrichtungen decken, sie kämen auch Männern entgegen, die familiäre Betreuungspflichten wahrnehmen und sich für den Zivildienst entscheiden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 12. August 2015 zur Interpellation Feri Yvonne 15.3516, "Familienverträglichkeit des Zivildienstes", in Aussicht gestellt, dass das WBF abhängig von den Ergebnissen des Berichts der Studiengruppe Dienstpflicht-system die Einführung der Möglichkeit, den Zivildienst in Teilzeit zu leisten, weiter prüfen werde.</p><p>Der Bundesrat hat am 6. Juli 2016 den Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem zur Kenntnis genommen. Dieser enthält keine konkreten Angaben zum gesellschaftlichen Bedarf nach Teilzeiteinsätzen und keine Empfehlung zu deren Einführung.</p><p>Der Bundesrat hat hingegen in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2017 zur Interpellation Fricker 17.3238, "Gefährdung der Bestände der Armee durch den Zivildienst", betont, dass es ihm ein zentrales Anliegen ist, dass die Armeebestände gesichert sind, damit die sicherheitspolitisch geforderten Leistungen erbracht werden können. Gleichzeitig hat er festgehalten, dass der Zivildienst einer von mehreren Faktoren ist, der sich negativ auf die Alimentierung der Armeebestände auswirkt.</p><p>In Erwartung einer Analyse der langfristigen Entwicklung der Alimentierung von Armee und Zivilschutz mit qualifizierten Dienstpflichtigen und ohne einer vertieften Prüfung sowohl der Bedarfslage, als auch der Vollzugstauglichkeit für Zivildiensteinsätze in Teilzeit, erachtet der Bundesrat eine Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen, die zudem die Attraktivität des Zivildienstes erhöhen dürfte, zur Zeit als nicht angebracht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Anpassungen vorzunehmen, die notwendig sind, damit Einsatzbetriebe Zivildiensteinsätze auch in Teilzeit ermöglichen. Die Zeit, um die die Arbeitszeit verringert wird, soll durch eine entsprechende Verlängerung des Zivildienstes kompensiert werden.</p>
  • Zivildienst. Einsatzbetriebe sollen Teilzeiteinsätze ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 1. Juli 2016 sind das revidierte Zivildienstgesetz und die revidierte Zivildienstverordnung in Kraft. Mit der Revision wurde als neues Einsatzgebiet die Arbeit im öffentlichen Dienst eingeführt, um dem Bedürfnis nach mehr Unterstützung und Betreuung in den Schulen nachzukommen. Dies ist vor dem Hintergrund der Fachkräfte-Initiative zu sehen und soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.</p><p>Mit der Alterung der Gesellschaft wachsen zudem die Herausforderungen im Bereich der Pflege und der Betreuung. Der Zivildienst leistet hier einen wichtigen Beitrag.</p><p>Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Interpellation 15.3516 fest, in bestimmten Einsatzbereichen, insbesondere bei der Betreuung von Kindern und der Unterstützung von Menschen im ambulanten oder privaten Bereich, bestehe heute Bedarf an Teilzeiteinsätzen. Solche Einsätze sind aber unmöglich, weil nach geltender Regelung Zivildiensteinsätze in Vollzeit zu leisten sind. Der Bundesrat sagt sehr richtig: "Mit Teilzeiteinsätzen könnten neue sinnvolle Einsätze dort geschaffen werden, wo Ressourcen fehlen."</p><p>Für Väter, aber auch für Selbstständigerwerbende in kleinen Unternehmen ist die rigide Regelung eine grosse Hürde. Die Pflicht, die Einsätze in Vollzeit zu leisten, zwingt die Väter, ihre Betreuungsaufgaben in der Familie herunterzufahren, und die Selbstständigerwerbenden, eine Vertretung zu suchen. Dies - auch der Bundesrat lässt das in seiner Antwort auf die Interpellation 15.3516 anklingen - ist oft sehr schwierig und kann zu finanziellen Einbussen führen. In der Organisation der Einsätze ist das liberale Modell des Zivildiensts beizubehalten.</p><p>Teilzeiteinsätze könnten nicht nur den Bedarf von gemeinnützigen Einrichtungen decken, sie kämen auch Männern entgegen, die familiäre Betreuungspflichten wahrnehmen und sich für den Zivildienst entscheiden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 12. August 2015 zur Interpellation Feri Yvonne 15.3516, "Familienverträglichkeit des Zivildienstes", in Aussicht gestellt, dass das WBF abhängig von den Ergebnissen des Berichts der Studiengruppe Dienstpflicht-system die Einführung der Möglichkeit, den Zivildienst in Teilzeit zu leisten, weiter prüfen werde.</p><p>Der Bundesrat hat am 6. Juli 2016 den Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem zur Kenntnis genommen. Dieser enthält keine konkreten Angaben zum gesellschaftlichen Bedarf nach Teilzeiteinsätzen und keine Empfehlung zu deren Einführung.</p><p>Der Bundesrat hat hingegen in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2017 zur Interpellation Fricker 17.3238, "Gefährdung der Bestände der Armee durch den Zivildienst", betont, dass es ihm ein zentrales Anliegen ist, dass die Armeebestände gesichert sind, damit die sicherheitspolitisch geforderten Leistungen erbracht werden können. Gleichzeitig hat er festgehalten, dass der Zivildienst einer von mehreren Faktoren ist, der sich negativ auf die Alimentierung der Armeebestände auswirkt.</p><p>In Erwartung einer Analyse der langfristigen Entwicklung der Alimentierung von Armee und Zivilschutz mit qualifizierten Dienstpflichtigen und ohne einer vertieften Prüfung sowohl der Bedarfslage, als auch der Vollzugstauglichkeit für Zivildiensteinsätze in Teilzeit, erachtet der Bundesrat eine Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen, die zudem die Attraktivität des Zivildienstes erhöhen dürfte, zur Zeit als nicht angebracht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Anpassungen vorzunehmen, die notwendig sind, damit Einsatzbetriebe Zivildiensteinsätze auch in Teilzeit ermöglichen. Die Zeit, um die die Arbeitszeit verringert wird, soll durch eine entsprechende Verlängerung des Zivildienstes kompensiert werden.</p>
    • Zivildienst. Einsatzbetriebe sollen Teilzeiteinsätze ermöglichen

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