Verhandlungsmandat für Tisa. Was ist der Auftrag des Bundesrates?

ShortId
17.3600
Id
20173600
Updated
28.07.2023 04:23
Language
de
Title
Verhandlungsmandat für Tisa. Was ist der Auftrag des Bundesrates?
AdditionalIndexing
08;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der zweiten Jahreshälfte 2016 fand der Tisa-Prozess in einem zunehmend komplexen handelspolitischen Umfeld statt. Die Verhandlungsteilnehmer haben die Verhandlungen Ende 2016 auf unbestimmte Zeit vertagt. Seither fanden keine Aktivitäten im Tisa-Prozess statt.</p><p>1. Die plurilateralen Tisa-Verhandlungen sind aus dem Doha-Prozess hervorgegangen und haben denselben Gegenstand und dasselbe Verhandlungsziel wie der Dienstleistungsteil der Doha/WTO-Verhandlung. Die Verhandlungsteilnehmer verfolgen das Ziel, das Ergebnis der Tisa-Verhandlungen zu gegebener Zeit in die WTO zurückzuführen (Multilateralisierung).</p><p>2. In Dienstleistungsverhandlungen unter dem Gats, in Freihandelsabkommen und in den Tisa-Verhandlungen werden die Liste der Dienstleistungen und die Definitionen der Sektoren aus dem Dienstleistungsteil der Klassifikationsliste des statistischen Büros der Uno übernommen (Provisional Central Product Classification, CPC). Die Schweiz richtet sich bei der Auswahl der Sektoren in ihren jeweiligen Offerten bzw. Verpflichtungslisten nach ihren seit der Doha-Runde der WTO konstant verfolgten offensiven und defensiven Interessen. Dementsprechend beschränkt sich die Schweiz in ihrer Tisa-Offerte analog zum Gats und zu den Freihandelsabkommen auf Marktzugangsverpflichtungen für kommerzielle Dienstleistungen, für die die Schweizer Wirtschaft Exportinteressen hat (u. a. Beratung und andere Dienstleistungen für Unternehmen, Engineering, Architektur, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Transport und Logistik). Sie bringt insbesondere in den Bereichen, in denen gesetzliche Einschränkungen des Marktzugangs oder der Inländerbehandlung bestehen, Vorbehalte an (vgl. die Antwort des Bundesrates u. a. auf die Interpellation 16.3684). </p><p>3./4. Das Tisa übernimmt weitgehend die Bestimmungen des Gats. Gegenüber diesem enthält das Tisa die in der Interpellation erwähnten Klauseln (Ratchet, Standstill, Negativliste), die in Freihandelsabkommen anderer Staaten enthalten sind und von diesen in die Verhandlungen eingebracht wurden. Gleichzeitig ist im Tisa die Möglichkeit vorgesehen, gegenüber diesen Klauseln in den nationalen Verpflichtungslisten Vorbehalte anzubringen, wovon die Schweiz in ihren unterbreiteten Offerten wo nötig Gebrauch gemacht hat. </p><p>Somit kann die Schweiz die Leitlinien ihres Verhandlungsmandats auch im Tisa einhalten und wie jede andere Verhandlungspartei selbst entscheiden, welche Verpflichtungen sie eingeht. Dies gilt auch in Bezug auf die sektoriellen Anhänge.</p><p>5./8. Die Frage des Verhandlungsmandats für den Tisa-Prozess wurde in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen behandelt (u. a. Interpellationen 14.3102, 14.4295, 15.3859 und 15.4145, Motion 14.3368). Die Antworten des Bundesrates zu diesen Vorstössen haben weiterhin Gültigkeit. Die Leitlinien für die Schweizer Verhandlungsführung haben sich seit der Verabschiedung des Doha-Mandats im Bereich Dienstleistungen wie in anderen Verhandlungsbereichen der Doha-Runde nicht geändert. Die Tatsache, dass die in der Doha-Runde blockierten Dienstleistungsverhandlungen im Tisa-Prozess plurilateral aufgenommen wurden, ändert daran nichts. Würde sich die Sachlage im Verlauf des Verhandlungsprozesses derart ändern, dass die Leitlinien die Verhandlung nicht mehr abdecken, würde der Bundesrat wie in vergleichbaren Fällen üblich die nötigen Entscheide treffen und die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes sowie die Konferenz der Kantonsregierungen konsultieren.</p><p>6./7. Der Bundesrat veröffentlicht die Verhandlungsvorschläge und Offerten der Schweiz und informiert die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes und die interessierten Kreise über seine Ziele und den Stand der Tisa-Verhandlungen, Letzteres namentlich im Rahmen der vom Bundesrat eingesetzten Kommission für Wirtschaftspolitik sowie in der für alle interessierten Organisationen offenen Verbindungsgruppe WTO/FHA des Seco. Das durch den Bundesrat nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen und der Konferenz der Kantonsregierungen verabschiedete Verhandlungsmandat betrifft Positionen der Schweiz in laufenden Verhandlungen und kann entsprechend nach Schweizer Recht nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Verhandlungen sind auf eine gewisse Vertraulichkeit angewiesen, damit die eigenen Interessen wirkungsvoll vertreten werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit nunmehr fünf Jahren verhandelt eine Gruppe von 50 Staaten - mehrheitlich die reichen Industrienationen aus dem Norden - in Genf über neue Rahmenbedingungen im globalen Handel mit Dienstleistungen (Tisa). Gemäss Informationen von Botschafter Christian Etter aus dem Magazin des Bundespersonalverbands (PVB) basiert das Tisa-Verhandlungsmandat auf dem Mandat zum Verhandlungsprozess der Doha-Runde der WTO und wurde Mitte 2005 vom Bundesrat nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates verabschiedet. Seither sind 12 Jahre verflossen. Unterdessen wird nicht mehr über die Revision eines WTO-Abkommens, sondern über ein neues "Sonderabkommen" - ausserhalb des WTO-Rahmens - von 50 Staaten diskutiert.</p><p>Es stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Inwiefern unterscheidet sich das aktuell zur Verhandlung stehende Tisa-Abkommen von den ab 2002 diskutierten Zielen und Strukturen der Doha-Runde?</p><p>2. Sind mit Tisa gegenüber der Doha-Runde neue Dienstleistungsbereiche und -sektoren dazugekommen? Welche?</p><p>3. Verhandelt der Bundesrat im Rahmen des Tisa-Abkommens über andere Sektoren, Klauseln und Mechanismen als im Doha-Verhandlungsmandat 2005 festgelegt? </p><p>4. Stehen im Doha-Verhandlungsmandat aus dem Jahre 2005 bereits Aussagen zu den aktuell im Tisa-Abkommen diskutierten: </p><p>a. "Standstill"- und "Ratchet"-Klauseln"?</p><p>b. Negativlisten beim Marktzugang? </p><p>c. sektoriellen Anhängen?</p><p>5. Wurde das Verhandlungsmandat des Bundesrates zum Tisa-Abkommen aufgrund der veränderten Ausgangslage (Koalition reicher Industrieländer statt umfassendes WTO-Abkommen, neue Struktur und neue Klauseln) formell angepasst?</p><p>6. Ist er bereit, das Tisa-Verhandlungsmandat zu veröffentlichen und damit Transparenz zu schaffen über seine aktuellen Ziele und Offerten - so wie es die zuständige EU-Kommission getan hat?</p><p>7. Falls nein: Weshalb nicht? </p><p>8. Wie ist die Veränderung von Mandaten aufgrund von neuen Ausgangslagen in laufenden Verhandlungen formell geregelt? Ist es üblich, dass die Verwaltung über Jahrzehnte hinweg über ein Mandat verhandelt, dessen Rahmenbedingungen sich längst verändert haben? Gibt es Präzedenzfälle dazu?</p>
  • Verhandlungsmandat für Tisa. Was ist der Auftrag des Bundesrates?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der zweiten Jahreshälfte 2016 fand der Tisa-Prozess in einem zunehmend komplexen handelspolitischen Umfeld statt. Die Verhandlungsteilnehmer haben die Verhandlungen Ende 2016 auf unbestimmte Zeit vertagt. Seither fanden keine Aktivitäten im Tisa-Prozess statt.</p><p>1. Die plurilateralen Tisa-Verhandlungen sind aus dem Doha-Prozess hervorgegangen und haben denselben Gegenstand und dasselbe Verhandlungsziel wie der Dienstleistungsteil der Doha/WTO-Verhandlung. Die Verhandlungsteilnehmer verfolgen das Ziel, das Ergebnis der Tisa-Verhandlungen zu gegebener Zeit in die WTO zurückzuführen (Multilateralisierung).</p><p>2. In Dienstleistungsverhandlungen unter dem Gats, in Freihandelsabkommen und in den Tisa-Verhandlungen werden die Liste der Dienstleistungen und die Definitionen der Sektoren aus dem Dienstleistungsteil der Klassifikationsliste des statistischen Büros der Uno übernommen (Provisional Central Product Classification, CPC). Die Schweiz richtet sich bei der Auswahl der Sektoren in ihren jeweiligen Offerten bzw. Verpflichtungslisten nach ihren seit der Doha-Runde der WTO konstant verfolgten offensiven und defensiven Interessen. Dementsprechend beschränkt sich die Schweiz in ihrer Tisa-Offerte analog zum Gats und zu den Freihandelsabkommen auf Marktzugangsverpflichtungen für kommerzielle Dienstleistungen, für die die Schweizer Wirtschaft Exportinteressen hat (u. a. Beratung und andere Dienstleistungen für Unternehmen, Engineering, Architektur, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Transport und Logistik). Sie bringt insbesondere in den Bereichen, in denen gesetzliche Einschränkungen des Marktzugangs oder der Inländerbehandlung bestehen, Vorbehalte an (vgl. die Antwort des Bundesrates u. a. auf die Interpellation 16.3684). </p><p>3./4. Das Tisa übernimmt weitgehend die Bestimmungen des Gats. Gegenüber diesem enthält das Tisa die in der Interpellation erwähnten Klauseln (Ratchet, Standstill, Negativliste), die in Freihandelsabkommen anderer Staaten enthalten sind und von diesen in die Verhandlungen eingebracht wurden. Gleichzeitig ist im Tisa die Möglichkeit vorgesehen, gegenüber diesen Klauseln in den nationalen Verpflichtungslisten Vorbehalte anzubringen, wovon die Schweiz in ihren unterbreiteten Offerten wo nötig Gebrauch gemacht hat. </p><p>Somit kann die Schweiz die Leitlinien ihres Verhandlungsmandats auch im Tisa einhalten und wie jede andere Verhandlungspartei selbst entscheiden, welche Verpflichtungen sie eingeht. Dies gilt auch in Bezug auf die sektoriellen Anhänge.</p><p>5./8. Die Frage des Verhandlungsmandats für den Tisa-Prozess wurde in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen behandelt (u. a. Interpellationen 14.3102, 14.4295, 15.3859 und 15.4145, Motion 14.3368). Die Antworten des Bundesrates zu diesen Vorstössen haben weiterhin Gültigkeit. Die Leitlinien für die Schweizer Verhandlungsführung haben sich seit der Verabschiedung des Doha-Mandats im Bereich Dienstleistungen wie in anderen Verhandlungsbereichen der Doha-Runde nicht geändert. Die Tatsache, dass die in der Doha-Runde blockierten Dienstleistungsverhandlungen im Tisa-Prozess plurilateral aufgenommen wurden, ändert daran nichts. Würde sich die Sachlage im Verlauf des Verhandlungsprozesses derart ändern, dass die Leitlinien die Verhandlung nicht mehr abdecken, würde der Bundesrat wie in vergleichbaren Fällen üblich die nötigen Entscheide treffen und die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes sowie die Konferenz der Kantonsregierungen konsultieren.</p><p>6./7. Der Bundesrat veröffentlicht die Verhandlungsvorschläge und Offerten der Schweiz und informiert die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes und die interessierten Kreise über seine Ziele und den Stand der Tisa-Verhandlungen, Letzteres namentlich im Rahmen der vom Bundesrat eingesetzten Kommission für Wirtschaftspolitik sowie in der für alle interessierten Organisationen offenen Verbindungsgruppe WTO/FHA des Seco. Das durch den Bundesrat nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen und der Konferenz der Kantonsregierungen verabschiedete Verhandlungsmandat betrifft Positionen der Schweiz in laufenden Verhandlungen und kann entsprechend nach Schweizer Recht nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Verhandlungen sind auf eine gewisse Vertraulichkeit angewiesen, damit die eigenen Interessen wirkungsvoll vertreten werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit nunmehr fünf Jahren verhandelt eine Gruppe von 50 Staaten - mehrheitlich die reichen Industrienationen aus dem Norden - in Genf über neue Rahmenbedingungen im globalen Handel mit Dienstleistungen (Tisa). Gemäss Informationen von Botschafter Christian Etter aus dem Magazin des Bundespersonalverbands (PVB) basiert das Tisa-Verhandlungsmandat auf dem Mandat zum Verhandlungsprozess der Doha-Runde der WTO und wurde Mitte 2005 vom Bundesrat nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates verabschiedet. Seither sind 12 Jahre verflossen. Unterdessen wird nicht mehr über die Revision eines WTO-Abkommens, sondern über ein neues "Sonderabkommen" - ausserhalb des WTO-Rahmens - von 50 Staaten diskutiert.</p><p>Es stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Inwiefern unterscheidet sich das aktuell zur Verhandlung stehende Tisa-Abkommen von den ab 2002 diskutierten Zielen und Strukturen der Doha-Runde?</p><p>2. Sind mit Tisa gegenüber der Doha-Runde neue Dienstleistungsbereiche und -sektoren dazugekommen? Welche?</p><p>3. Verhandelt der Bundesrat im Rahmen des Tisa-Abkommens über andere Sektoren, Klauseln und Mechanismen als im Doha-Verhandlungsmandat 2005 festgelegt? </p><p>4. Stehen im Doha-Verhandlungsmandat aus dem Jahre 2005 bereits Aussagen zu den aktuell im Tisa-Abkommen diskutierten: </p><p>a. "Standstill"- und "Ratchet"-Klauseln"?</p><p>b. Negativlisten beim Marktzugang? </p><p>c. sektoriellen Anhängen?</p><p>5. Wurde das Verhandlungsmandat des Bundesrates zum Tisa-Abkommen aufgrund der veränderten Ausgangslage (Koalition reicher Industrieländer statt umfassendes WTO-Abkommen, neue Struktur und neue Klauseln) formell angepasst?</p><p>6. Ist er bereit, das Tisa-Verhandlungsmandat zu veröffentlichen und damit Transparenz zu schaffen über seine aktuellen Ziele und Offerten - so wie es die zuständige EU-Kommission getan hat?</p><p>7. Falls nein: Weshalb nicht? </p><p>8. Wie ist die Veränderung von Mandaten aufgrund von neuen Ausgangslagen in laufenden Verhandlungen formell geregelt? Ist es üblich, dass die Verwaltung über Jahrzehnte hinweg über ein Mandat verhandelt, dessen Rahmenbedingungen sich längst verändert haben? Gibt es Präzedenzfälle dazu?</p>
    • Verhandlungsmandat für Tisa. Was ist der Auftrag des Bundesrates?

Back to List